Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 31.03.1992

Rechtsprechung
   OLG München, 14.05.1992 - 11 W 1383/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7061
OLG München, 14.05.1992 - 11 W 1383/92 (https://dejure.org/1992,7061)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.1992 - 11 W 1383/92 (https://dejure.org/1992,7061)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 11 W 1383/92 (https://dejure.org/1992,7061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,7061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4

Verfahrensgang

  • LG München I - 29 O 23837/90
  • OLG München, 14.05.1992 - 11 W 1383/92

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1005
  • Rpfleger 1993, 40
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01

    Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung

    Die Vergütungsregelung der Rechtsanwälte erforderte insofern die Einführung einer Erörterungsgebühr, durch die allein ein finanzieller Ausgleich für die wegen unterbliebener Antragstellung im Gerichtstermin entgangene Verhandlungsgebühr gewährleistet werden soll, nicht dagegen soll durch die Erörterungsgebühr eine Verteuerung der anwaltlichen Vertretung eintreten (OLG Schleswig, SchlHA 1979, 231; JurBüro 1989, 1259; OLG München, MDR 1992, 1005).

    Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).

  • VG Neustadt, 03.02.2015 - 4 L 965/14

    Ansatz einer Terminsgebühr bei Besprechung des Falles mit einem Richter

    Eine bloße fernmündliche Erörterung mit einem Richter löst dagegen keine Terminsgebühr aus (Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2014, VV Vorbemerkung 3, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 10 W 142/84 -, JurBüro 1985, 83; OLG München, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 11 W 1383/92 -, JurBüro 1992, 606).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 11 WF 16/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11182
OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 11 WF 16/91 (https://dejure.org/1992,11182)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.1992 - 11 WF 16/91 (https://dejure.org/1992,11182)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 1992 - 11 WF 16/91 (https://dejure.org/1992,11182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,11182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1005
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht