Rechtsprechung
OLG München, 14.05.1992 - 11 W 1383/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
Verfahrensgang
- LG München I - 29 O 23837/90
- OLG München, 14.05.1992 - 11 W 1383/92
Papierfundstellen
- MDR 1992, 1005
- Rpfleger 1993, 40
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 01.08.2001 - 15 WF 165/01
Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung …
Die Vergütungsregelung der Rechtsanwälte erforderte insofern die Einführung einer Erörterungsgebühr, durch die allein ein finanzieller Ausgleich für die wegen unterbliebener Antragstellung im Gerichtstermin entgangene Verhandlungsgebühr gewährleistet werden soll, nicht dagegen soll durch die Erörterungsgebühr eine Verteuerung der anwaltlichen Vertretung eintreten (OLG Schleswig, SchlHA 1979, 231; JurBüro 1989, 1259; OLG München, MDR 1992, 1005).Es ist aber herrschende Meinung, dass die einseitige Erörterung fernmündlich mit dem Gericht nicht ausreichend ist, um eine Erörterungsgebühr zu begründen (OLG Düsseldorf, MDR 1984, 949, OLG München, MDR 1992, 1005, VG Wiesbaden JurBüro 1999, 20).
- VG Neustadt, 03.02.2015 - 4 L 965/14
Ansatz einer Terminsgebühr bei Besprechung des Falles mit einem Richter
Eine bloße fernmündliche Erörterung mit einem Richter löst dagegen keine Terminsgebühr aus (…Gerold/Schmidt, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2014, VV Vorbemerkung 3, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juli 1984 - 10 W 142/84 -, JurBüro 1985, 83; OLG München, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 11 W 1383/92 -, JurBüro 1992, 606).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 31.03.1992 - 11 WF 16/91 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1992, 1005