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   LG Hamburg, 17.07.1992 - 603 Qs 524/92   

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LG Hamburg, 17.07.1992 - 603 Qs 524/92 (https://dejure.org/1992,3390)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.1992 - 603 Qs 524/92 (https://dejure.org/1992,3390)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 1992 - 603 Qs 524/92 (https://dejure.org/1992,3390)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1070
  • NZV 1992, 422
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Frankfurt/Main, 25.10.2006 - 920 Cs 213 Js 23993/06

    Von der Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis können Müllwagen sowie

    Solche Umstände können insbesondere dann vorliegen, wenn es sich um eine erstmalige Trunkenheitsfahrt eines bisher verkehrsrechtlich unbelasteten Berufskraftfahrers mit seinem Privatfahrzeug handelt, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Trunkenheitsfahrt mit seinem Dienstfahrzeug als äußerst gering zu veranschlagen ist (OLG Hamburg, Beschluß vom 11.10.1991 - 603 Qs 769/91 - Beschluß vom 17.07.1992 - 603 Qs 524/92 - vgl. AG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.1982 - 97 Cs 8 Js 9719/92 - [Orientierungssatz], alle zit. nach juris).
  • AG Lüdinghausen, 14.06.2005 - 16 Cs 67/05

    Geldtransportfahrzeuge stellen eine Fahrzeugart im Sinne des § 44 Abs. 1 S. 1

    So wurden in der Vergangenheit beispielsweise als eigene Fahrzeugarten angesehen: Rettungswagen der Feuerwehr (LG I DAR 1992, 191 f), als Pannenhilfsfahrzeuge abgenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG I NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der ehemaligen Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388ff. m.w.N) und dienstlich genutzte Kraftfahrzeuge der C (AG M DAR 2003, 328 = NStZ-RR 2003, 248 = BA 2004, 361).
  • LG Münster, 14.06.2005 - 16 Cs 67/05

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Gefährdung des

    So wurden in der Vergangenheit beispielsweise als eigene Fahrzeugarten angesehen: Rettungswagen der Feuerwehr (LG I DAR 1992, 191 f), als Pannenhilfsfahrzeuge abgenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG I NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der ehemaligen Klasse 3 (BayObLG …
  • AG Lüdinghausen, 08.04.2003 - 9 Ds 45/03

    Führerscheinentzug gilt nicht für Bundeswehrfahrten

    Rettungswagen der Feuerwehr (LG Hamburg DAR 1992, 191 f.), als Pannenhilfsfahrzeuge angenommene Straßenwachtfahrzeuge des ADAC (LG Hamburg NZV 1992, 422) und Feuerlöschfahrzeuge der (ehemaligen) Klasse 3 (BayObLG NZV 1991, 397; DAR 1991, 388 ff. m.w.N.) dagegen sollen jedenfalls eine eigene Fahrzeugart darstellen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.06.1992 - HEs 164/91 - 181/92   

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https://dejure.org/1992,16616
OLG Köln, 14.06.1992 - HEs 164/91 - 181/92 (https://dejure.org/1992,16616)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.06.1992 - HEs 164/91 - 181/92 (https://dejure.org/1992,16616)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1992 - HEs 164/91 - 181/92 (https://dejure.org/1992,16616)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 1070
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Ein Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass des Urteils kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen als gerechtfertigt angesehen werden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 1992 - HEs 164/91-181/92 u.a. -, MDR 1992, S. 1070).
  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Dabei findet der Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass eines Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen seine Rechtfertigung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 1992 - HEs 164/91-181/92 u.a. -, MDR 1992, S. 1070).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    So findet etwa der Vollzug von Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zum Beginn der Hauptverhandlung oder dem Erlass eines Urteils nur in ganz besonderen Ausnahmefällen seine Rechtfertigung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 1992 - 2 Ws 312/92 -, StV 1992, S. 586; OLG Köln, Beschluss vom 14. Juni 1992 - HEs 164/91-181/92 u.a. -, MDR 1992, S. 1070).
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   OLG Köln, 14.06.1992 - 164/91 - 181/92   

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