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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,14
BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90 (https://dejure.org/1992,14)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1992 - 5 C 39.90 (https://dejure.org/1992,14)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 5 C 39.90 (https://dejure.org/1992,14)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwerbehinderter - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung - Ermessensentscheidung - Atypischer Fall - Vorliegen eines Wichtigen Grundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 275
  • MDR 1992, 1156
  • NVwZ 1993, 588 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1487
  • DÖV 1993, 47
  • DÖV 1993, 74
 
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Wird zitiert von ... (217)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85

    Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Zwar ist das Schwerbehindertengesetz in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - sowie BVerwGE 29, 140 ; 81, 84 ).

    Die Regelung in den §§ 15, 21 Abs. 1 SchwbG enthält demnach ausschließlich Handlungsnormen für den Arbeitgeber und Beurteilungsnormen für die Arbeitsgerichte, nicht aber für die Hauptfürsorgestelle (vgl. BVerwGE 81, 84 für die wortgleichen §§ 12, 18 Abs. 1 SchwbG F. 1979).

    Denn diese hat nicht über die Wirksamkeit der Kündigung zu urteilen (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 31.56 - sowie BVerwGE 81, 84 ), sondern (Sonder-)Kündigungsschutz zu gewähren (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 SchwbG), d.h. die vom Arbeitgeber geltend gemachten Kündigungsgründe - im Rahmen der durch § 21 Abs. 4 SchwbG gezogenen Grenzen - mit den Schutzinteressen des behinderten Arbeitnehmers abzuwägen (vgl. BVerwGE 81, 84 sowie Beschluß vom 7. März 1991 - BVerwG 5 B 114.89 - ).

    Wenn § 21 Abs. 3 SchwbG gleichwohl die Hauptfürsorgestelle unter kurzfristigen Entscheidungszwang stellt, kann hieraus nur geschlossen werden, daß das Vorliegen eines wichtigen Grundes keine Tatbestandsvoraussetzung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle über die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ist (vgl. auch BVerwGE 81, 84 zur Prüfung der Schwerbehinderteneigenschaft).

    Der durch die präventive Ausgestaltung des Sonderkündigungsschutzes nach dem Schwerbehindertengesetz bewirkte Arbeitsplatzschutz für den Schwerbehinderten (vgl. BVerwGE 81, 84 sowie BAG, Urteil vom 20. Dezember 1976 ) ist Folge einer zugunsten des Schwerbehinderten ausgegangenen Interessenabwägung und der darauf gestützten Zustimmungsverweigerung, nicht aber - wie der Beigeladene meint - Zweck des Sonderkündigungsschutzes in dem Sinne, daß die Hauptfürsorgestelle das Bestandsschutzinteresse des Schwerbehinderten gegen die arbeitsvertragsrechtlichen Erfolgsaussichten der beabsichtigten Kündigung abzuwägen hätte.

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Einen über den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. BAGE 48, 122 ) hinausgehenden Schutz billigt das Gesetz dem Schwerbehinderten insoweit nicht zu.

    Denn gerade in solchen Fällen besteht nach allgemeinem Arbeitsvertragsrecht auch schon vor Ergenen eines erstinstanzlichen, die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Urteils ein Weiterbeschäftigungsanspruch (vgl. BAGE 48, 122 ), der durch einstweilige Verfügung gesichert werden kann (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 22. Februar 1991 - 2 Sa 35/90 - <NZA 1991, 472>).

    Denn eine offensichtliche Unwirksamkeit der Kündigung kann nur angenommen werden, wenn sie ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu läge liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (vgl. BAGE 48, 122 ).

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 26.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Bescheidänderung - Rückforderung - Begründung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).

    Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefalle zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 , BSGE 59, 111 sowie BSG, Urteile vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 55/86 - und vom 3. Juli 1991 - 9 b RAr 2/90 - ).

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Zwar ist das Schwerbehindertengesetz in erster Linie ein "Fürsorgegesetz", das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen will und dessen praktische Durchführung nur auf dem Boden fürsorgerischen Denkens und Fühlens fruchtbar sein kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1978 - BVerwG 5 B 79.77 - sowie BVerwGE 29, 140 ; 81, 84 ).

    Das Schwerbehindertengesetz legt Wert darauf, diesen guten Willen zu erhalten und zu pflegen, indem es sich bemüht, möglichst viel von der Gestaltungsfreiheit des Betriebsinhabers zu erhalten (vgl. BVerwGE 29, 140 ).

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).

    Das durch eine Soll-Vorschrift eingeräumte Ermessen beschränkt sich grundsätzlich auf die Frage, was im Ausnahmefalle zu geschehen hat; ob ein atypischer Fall vorliegt, der eine solche Ermessensentscheidung ermöglicht und gebietet, ist dagegen als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden (vgl. BVerwGE 78, 101 , BSGE 59, 111 sowie BSG, Urteile vom 11. Februar 1988 - 7 RAr 55/86 - und vom 3. Juli 1991 - 9 b RAr 2/90 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.1989 - 13 A 2399/87

    Schwerbehindertenrecht - zur drittschützenden Wirkung der Antragsfrist des SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88

    Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - ).
  • OVG Hamburg, 14.11.1986 - BF I 1/86

    Kündigungsschutz für Schwerbehinderte bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Offenbleiben kann im vorliegenden Fall, ob etwas anderes dann gilt, wenn durch die im Zustimmungsverfahren vorzunehmenden Anhörungen und Ermittlungen offenbar wird, daß die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe eine außerordentliche Kündigung offensichtlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG Münster, Urteile vom 25. April 1989 - 13 A 2399/87 - <NVwZ-RR 1990, 573/575> und vom 5. September 1989 - 13 A 2300/88 - <BB 1990, 1909/1910>; OVG Hamburg, Urteil vom 14. November 1986 - OVG BF I 1/86 - ).
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).
  • BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62

    Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (BVerwGE 12, 284 ; 20, 117 ; 56, 220 ; 64, 318 ; 78, 101 ; BSGE 59, 111 sowie BAG, Urteil vom 16. August 1991 - 2 AZR 241/90 - <NZA 1992, 23/24>).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

  • BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten

  • BVerwG, 12.06.1978 - 5 B 79.77

    Zustimmung zur Kündigung - Fürsorgegesetz

  • BAG, 26.11.1981 - 2 AZR 664/79

    Anfechtung eines Auflösungsvertrages mit einem Schwerbehinderten wegen Androhung

  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90

    Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 55/86

    Aufhebung eines unrichtig gewordenen Verwaltungsaktes - Atypischer Fall -

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 74.86

    Keine Altersbegrenzung für Schwerbehinderte bei Anrechnung auf Pflichtplätze

  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 260/78

    Nachgeschobene Kündigungsgründe - Ausspruch einer Kündigung -

  • BAG, 20.12.1976 - 5 AZR 736/75

    Schwerbehinderte: Zustimmungserfordernis der Hauptfürsorgestelle bei fristloser

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

  • BAG, 16.08.1991 - 2 AZR 241/90

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • OVG Bremen, 07.05.1980 - 2 BA 4/80

    Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur fristlosen Kündigung - Fernmündliche

  • OVG Bremen, 06.03.1984 - 2 BA 35/83

    Ermessensspielraum der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 143/82

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten wegen strafbaren Verhaltens

  • LAG Berlin, 22.02.1991 - 2 Sa 35/90

    Ausbildungsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch bei gekündigtem

  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • BVerwG, 19.12.1989 - 5 B 28.89

    Schwerbehindert - außerordentliche Kündigung

  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Dem Integrationsamt obliegt im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes die Inschutznahme des Schwerbehinderten mit dem Ziel, die aus seiner Behinderung resultierenden Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen, dadurch seine Wettbewerbsfähigkeit mit Nichtbehinderten herzustellen und sicherzustellen, dass er gegenüber Letzteren nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275; 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 - BVerwGE 90, 287; 31. Juli 2007 - 5 B 81.06 - Rn. 5) .

    Eine derartige Bevorzugung ist aber nicht Zweck des Sonderkündigungsschutzes, der, wie ausgeführt, nur dem Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile dient (BAG 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - BAGE 98, 114, 122; BVerwG 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275) .

  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf das Integrationsamt anders verfahren und nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden (zu § 18 Abs. 4 und § 21 Abs. 4 SchwbG: BVerwG 10. September 1992 - 5 C 80.88 - 2. Juli 1992 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90, 275) .
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Dabei ist in der Rechtsprechung des BSG und des BVerwG seit langem geklärt, dass die Frage, ob ein atypischer Fall vorliegt, nicht im Wege der Ermessensausübung zu klären, sondern als Rechtsvoraussetzung im Rechtsstreit von den Gerichten zu überprüfen und zu entscheiden ist (BSG Urteile vom 6.11.1985 - 10 RKg 3/84 - BSGE 59, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19 S 39 f, vom 3.7.1991 - 9b RAr 2/90 - SozR 3-1300 § 48 SGB X Nr. 10 S 10 und vom 18.9.1991 - 10 RKg 5/91 - BSGE 69, 233 = SozR 3-5870 § 20 Nr. 3 S 8; BVerwG Urteil vom 2.7.1992 - 5 C 39/90 - BVerwGE 90, 275 = Juris RdNr 19; Schütze aaO § 48 RdNr 20 mwN; Steinwedel in KassKomm, Stand August 2012, § 48 SGB X RdNr 36; Lang in Fichte/Plagemann, Sozialverwaltungsverfahrensrecht, 2. Aufl 2016, Kap 4 RdNr 243; Mrozynski, SGB I, 5. Aufl 2014, § 39 RdNr 7; Stuhlfauth in Obermayer/Funke-Kaiser, VwVfG, 4. Aufl 2014, § 40 RdNr 14 unter Verweis auf die Rspr des BSG; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl 2014, § 40 RdNr 27 unter Verweis auf die Rspr des BSG und des BVerwG; aA Pohl in Eichenhofer/Wenner, SGB I IV X, 1. Aufl 2012, § 48 SGB X RdNr 16; Lilge, SGB I, 4. Aufl 2016, § 39 RdNr 17).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2626
BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92 (https://dejure.org/1992,2626)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1992 - 1Z BR 58/92 (https://dejure.org/1992,2626)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 1Z BR 58/92 (https://dejure.org/1992,2626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis eines Erbrechts durch Vorlage einer Fotokopie des Testaments; Unauffindbarkeit der Originalurkunde; Widerruf eines Testaments durch Vernichtung des Originals; Entwurf eines Testaments; Angriff von Schlussfolgerungen im Rechtsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 2356 Abs. 1 S. 1, 2
    Nachweis über Errichtung und Inhalt eines Testaments durch Fotokopie der Urschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1358
  • MDR 1992, 1156
  • DNotZ 1993, 452
  • FamRZ 1993, 117
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 03.02.1975 - 12 U 1157/74

    Wirksamkeit eines Testaments ; Erbrechtliche Auseinandersetzung zwischen

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB ), so kann die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden (MünchKomm/Promberger, aaO., Rdn. 9; Staudinger/Firsching, aaO., Rdn. 31; Soergel/Damrau, BGB , 11. Aufl., § 2356 Rdn. 18), insbesondere durch Vorlage einer Durchschrift, einer Abschrift oder einer Ablichtung des Testaments (vgl. BayObLG, RPfleger 1985, 194; OLG Oldenburg, RPfleger 1967, 416, 417; KG, OLGZ 1975, 355, 356 f.).

    Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet keine Vermutung dafür, dass sie der Erblasser in Widerrufsabsicht vernichtet hat (BayObLG, RPfleger 1980, 60 u. 1985, 194; OLG Celle, MDR 1962, 410; OLG Hamm, NJW 1974, 1827, 1828; KG, OLGZ 1975, 355, 356 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 267, 272; Soergel/Damrau, 2356 Rdn. 18; Palandt/Edenhofer, § 2255 Rdn. 3).

  • KG, 06.11.1990 - 1 W 2992/90

    Mehrere Testamente gleichen Datums; Gegenseitige Aufhebung sich widersprechender

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Um den Entwurf eines Testaments handelt es sich in der Regel dann nicht, wenn eine Urkunde mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschrieben und unterzeichnet ist (vgl. BayObLG, RPfleger 1991, 355 LS; vgl. auch KG, RPfleger 1991, 154).
  • BayObLG, 26.02.1985 - BReg. 1 Z 91/84

    Wirksamkeit eines verloren gegangenen Testaments; Ergänzung von Bestimmungen des

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB ), so kann die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden (MünchKomm/Promberger, aaO., Rdn. 9; Staudinger/Firsching, aaO., Rdn. 31; Soergel/Damrau, BGB , 11. Aufl., § 2356 Rdn. 18), insbesondere durch Vorlage einer Durchschrift, einer Abschrift oder einer Ablichtung des Testaments (vgl. BayObLG, RPfleger 1985, 194; OLG Oldenburg, RPfleger 1967, 416, 417; KG, OLGZ 1975, 355, 356 f.).
  • OLG Hamm, 08.07.1974 - 15 Wx 42/74
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet keine Vermutung dafür, dass sie der Erblasser in Widerrufsabsicht vernichtet hat (BayObLG, RPfleger 1980, 60 u. 1985, 194; OLG Celle, MDR 1962, 410; OLG Hamm, NJW 1974, 1827, 1828; KG, OLGZ 1975, 355, 356 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 267, 272; Soergel/Damrau, 2356 Rdn. 18; Palandt/Edenhofer, § 2255 Rdn. 3).
  • OLG Frankfurt, 20.12.1977 - 20 W 663/77
    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet keine Vermutung dafür, dass sie der Erblasser in Widerrufsabsicht vernichtet hat (BayObLG, RPfleger 1980, 60 u. 1985, 194; OLG Celle, MDR 1962, 410; OLG Hamm, NJW 1974, 1827, 1828; KG, OLGZ 1975, 355, 356 f.; OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 267, 272; Soergel/Damrau, 2356 Rdn. 18; Palandt/Edenhofer, § 2255 Rdn. 3).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Damit kann er im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BGH, FamRZ 1972, 561, 563 f.; BayObLGZ 1982, 59, 68 f.).
  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Damit kann er im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BGH, FamRZ 1972, 561, 563 f.; BayObLGZ 1982, 59, 68 f.).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 21.07.1992 - 1Z BR 58/92
    Die mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins zulässige weitere Beschwerde (vgl. BayObLGZ 1982, 236, 239 m.w.N.) ist nicht begründet.
  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Um den (bloßen) Entwurf eines Testaments handelt es sich in der Regel aber dann nicht, wenn eine Urkunde mit "Testament" oder "Mein letzter Wille" überschrieben und unterzeichnet ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1358 m.w.N.).
  • KG, 03.08.2018 - 6 W 52/18

    Nachweis der Echtheit einer Testamentskopie und des Widerrufs durch Vernichtung

    Es entspricht jedoch allgemeiner Ansicht, dass die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nicht dadurch berührt wird, dass die Testamentsurkunde ohne Willen und Zutun des Erblassers vernichtet worden, verloren gegangen oder sonst nicht auffindbar ist (BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993 zu 1 Z BR 95/92, NJW-RR 1992, 1358 - 1359, zitiert nach juris, dort Rdz. 18 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Hierzu müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, daß sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1358, 1359; FamRZ 1995, 1235, 1236).

    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung i. S. des § 2255 BGB zu erbringen (Senat, NJW-RR 1987, 1158; Beschluss vom 14. September 1992 - 3 130/92 - BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Mai Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder aaO § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.; Keidel/Kayser aaO § 12 Rdnr. 194).

  • BayObLG, 18.03.2003 - 1Z BR 71/02

    Erbrecht: Beschwerdeberechtigung eines nichtehelichen Kindes - Erbstatut und

    Ist diese jedoch nicht auffindbar oder verlorengegangen (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB), so können die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel nachgewiesen werden, insbesondere durch Vorlage einer Durchschrift, Abschrift oder Ablichtung des Testaments, wobei allerdings an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen sind (BayObLG FamRZ 1993, 117; 1990, 1163; NJW-RR 1996, 583/584).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung

    Ist diese jedoch nicht zu beschaffen (§ 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB ), so können die Errichtung und der Inhalt des Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, insbesondere durch Vorlage einer Durchschrift, einer Abschrift oder einer Ablichtung des Testaments (BayObLGZ 1993, 240/241 f.; BayObLG NJW-RR 1992, 1358 m.w.Nachw.).

    Im Verfahren der Rechtsbeschwerde macht der Beteiligte zu 4 ohne Erfolg geltend, daß die von ihm selbst gezogenen anderen Schlußfolgerungen richtiger seien (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1358 /1359).

  • BayObLG, 15.01.1998 - 1Z BR 68/97

    Nachweis der Vernichtung des Originals eines Testaments bei Vorliegen einer Kopie

    c) Zutreffend hat auch das Landgericht angenommen, daß der Verlust der Originalurkunde ohne Zutun und ohne Willen des Erblassers die Wirksamkeit der darin erfolgten Erbeinsetzung nicht berühren würde (vgl. dazu ständige Rechtsprechung des Senats BayObLG FamRZ 1993, 117 ).

    Die Tatsache der Unauffindbarkeit der Originalurkunde begründet allein keine Vermutung, daß sie der Erblasser vernichtet hat (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 m.w.N.).

  • BayObLG, 08.06.1993 - 1Z BR 95/92

    Nachweis eines testamentarischen Erbrechts bei fehlender testamentarischer

    Ist diese jedoch nicht auffindbar (vgl. § 2356 Abs. 1 Satz 2 BGB ), so kann die Errichtung und der Inhalt eines Testaments auch mit Hilfe anderer Beweismittel dargetan werden, insbesondere durch Vorlage einer Durchschrift, einer Abschrift oder einer Ablichtung des Testaments (BayObLG, FamRZ 1993, 117= NJW-RR 1992, 1358 , m.w.N.).
  • LG Duisburg, 02.08.2005 - 7 T 49/05

    Keine Vermutung für Vernichtung eines Testaments durch Erblasser bei

    Es müssen zumindest Indizien vorliegen, beispielsweise der Nachweis einer Willensänderung des Erblassers, um im Zusammenhang mit der Nichtauffindbarkeit des Testaments den Beweis der Vernichtung im Sinne des § 2255 BGB zu erbringen (OLG Zweibrücken, NJW-RR 1987, 1158; BayObLG Rpfleger 1980, 60; NJW-RR 1992, 1358; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1283; KG OLGZ 1991, 144, 146; OLG Frankfurt am Main Rpfleger 1978, 310, 312; OLG Hamm OLGZ 1975, 87, 91 f.; Soergel/Harder, aaO., § 2255 Rdnr. 15; Staudinger/Baumann, BGB 13. Aufl. § 2255 Rdnr. 27 ff.).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    a) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, beeinträchtigt der - hier zudem nach dem Erbfall - ohne den Willen der Erblasserin eingetretene Verlust des Originaltestaments dessen Wirksamkeit nicht, soweit durch die vorliegende Fotokopie die wirksame Errichtung und der Inhalt des Testaments als nachgewiesen angesehen wird (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Köln NJW-RR 1993, 970 sowie Palandt/Edenhofer § 2255 Rn. 2 und 12 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z BR 95/97

    Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts bei bestrittener Wirksamkeit und

    Zwar ergibt sich allein daraus, daß das Testament vom 21.6.1976 nicht mehr aufgefunden werden kann, nach ständiger Rechtsprechung keine Vermutung in der Richtung, daß es vom Erblasser in Widerrufsabsicht vernichtet worden ist (BayObLG FamRZ 1993, 117 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 142 ).
  • OLG Hamburg, 30.05.2022 - 2 W 100/21
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2755
BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92 (https://dejure.org/1992,2755)
BayObLG, Entscheidung vom 05.06.1992 - 1Z BR 21/92 (https://dejure.org/1992,2755)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Juni 1992 - 1Z BR 21/92 (https://dejure.org/1992,2755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2247, 2254
    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Ausschluss der Richterin wegen Befangenheit; Widerruf der rechtswirksam verfügten Erbeinsetzung durch eine spätere letztwillige Verfügung; Ergänzung eines früheren Testaments durch Ortsangaben und Zeitangaben; Feststellung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1225
  • MDR 1992, 1156
  • FamRZ 1992, 1353
  • Rpfleger 1992, 423
  • Rpfleger 1993, 22
  • BayObLGZ 1992 Nr. 38
  • BayObLGZ 1992, 181
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 26.01.2022 - 31 Wx 441/21

    Voraussetzungen der Neuerrichtung nach Widerruf eines notariellen Testaments

    Etwas anderes mag gelten, wenn ein widerrufenes handschriftliches Testament erneut unterzeichnet wird (vgl. Lauck in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2257 Rn. 2; BayObLG, Beschluss vom 05.06.1992 - 1Z BR 21/92, NJW-RR 1992, 1225) oder wenn das notarielle Testament auf der Grundlage einer von der Erblasserin übergebenen Schrift errichtet worden ist und diese sodann erneut unterzeichnet wird (vgl. Lauck in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2247 Rn. 24).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

    Hierbei ist es ohne Bedeutung, in welcher zeitlichen Reihenfolge die einzelnen Bestandteile des Testaments einschließlich der Unterschrift niedergeschrieben worden sind (BGH NJW 1974, 1083/1084; BayObLGZ 1965, 258/262; 1974, 440/441; 1984, 194/196; 1992, 181/187).

    Zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch den Text benutzen, den er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um ihn durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, dass er sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196; 1992, 181/187; BayObLG FamRZ 1995, 246/247).

  • OLG München, 25.10.2005 - 31 Wx 72/05

    Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des

    (1) Die formwirksame Errichtung eines eigenhändig geschriebenen ordentlichen Testaments muss weder in einem einheitlichen Akt noch in einer einzigen Urkunde erfolgen (§§ 2231 Nr. 2, 2247 BGB, vgl. BayObLG vom 5.6.1992, BayObLGZ 1992, 181/187).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Denn zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch das benutzen, was er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um es durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, daß es sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196 und 1992, 181/187; vgl. auch Stumpf FamRZ 1992, 1131/1132 f.).

    Denn die aufgehobenen Verfügungen konnten durch das bloße Einfügen dieser Angaben nicht wieder in Kraft gesetzt werden; es hätte einer Unterzeichnung der Ergänzung bedurft (§ 2247 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1992, 181/187).

  • BayObLG, 30.01.1997 - 2Z BR 110/96

    Amtsermittlunsgrundsatz im Wohnungseigentumsverfahren - Prüfung unstreitiger

    Daher hat das Gericht auch unstreitige Tatsachen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, wenn dazu Veranlassung besteht (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 1225; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 12 Rn. 21, 23).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2003 - 20 W 179/02

    Testamentserrichtung: Wirksame letztwillige Verfügung bei Neuunterzeichnung eines

    Ein Erfordernis der Einheit der Errichtungshandlung besteht nicht (BayObLG, FamRZ 1992, 1353 ff; BayObLG, FamrZ 1984, 1268; MünchKomm-Burkart (1997), § 2247 BGB Rn 18).
  • BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

    Sie verpflichtet das Gericht aber nicht, derartige Zugeständnisse (hier: die ein Einvernehmen signalisierende Stellungnahme zu einem Stundensatz von 120 DM) ungeprüft hinzunehmen (§ 12 FGG; vgl. BayObLGZ 1992, 181/184; Keidel/Kayser § 12 Rn. 21).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

    Schließlich hätte das Landgericht dann auch berücksichtigen müssen, daß eine widerrufene Verfügung in einem eigenhändigen Testament nicht allein dadurch wieder in Kraft gesetzt werden kann, daß der Erblasser das Testament durch eine nicht erneut unterschriebene Orts- und Datumsangabe ergänzt (BayObLGZ 1992, 181/187 und FamRZ 1995, 246/247).
  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans

    Im vorliegenden Verfahren ist ein Ablehnungsgesuch nicht gestellt worden; mit dem Rechtsmittel gegen die Hauptsacheentscheidung konnte der Antragsteller die Ablehnung nicht nachholen (vgl. BayObLGZ 1992, 181/184; Keidel/Zimmermann FGG 13.Aufl. § 6 Rn.70).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2002 - 6 UF 80/01

    Bindung des Gerichts an Parteianträge im Verfahren auf schuldrechtlichen

    Auch unstreitige Tatsachen oder - wie hier - tatsächliche Zugeständnisse sind auf ihre Richtigkeit zu prüfen (BayObLG, NJW-RR 1992, 1225; NJW-RR 1997, 971; OLG Düsseldorf, FamRZ 1982, 431.432; OLG Köln, FamRZ 1991, 117, 118; Keidel/Kayser, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 14. Aufl., § 12, Rz. 25).
  • BayObLG, 05.12.2000 - 1Z BR 115/00

    Pflichten des Richters in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

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