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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1527
BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91 (https://dejure.org/1991,1527)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1991 - 3 StR 345/91 (https://dejure.org/1991,1527)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1991 - 3 StR 345/91 (https://dejure.org/1991,1527)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ungeeignetheit - Urteilsfindung - Eignungsmangel - Mangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 17
  • StV 1992, 64
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1987 - 4 StR 253/87

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer psychatrischen Anstalt gem. § 63

    Auszug aus BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91
    Maßgeblich für die Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB ist jedoch der Zeitpunkt der Urteilsfindung (vgl. BGH 7 165, 175; BGHR StGB § 69 Entziehung 1).
  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91
    Liegen die den Eignungsmangel ausweisenden Taten geraume Zeit zurück und ist der Täter seither nicht mehr nachteilig aufgefallen, so kann darin ein Grund liegen, der die Beurteilung rechtfertigt, daß der ursprünglich vorhandene Mangel nicht mehr besteht (vgl. dazu BGHR StGB § 69 Entziehung 2).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Während in einer Vielzahl von Entscheidungen eine umfassende Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit auch oder gerade in Bezug auf künftiges Verkehrsverhalten verlangt worden ist (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4 - 7, 10, 13), soll dies nach anderen Judikaten bei schwerwiegenden oder wiederholten Straftaten unter Benutzung eines Kraftfahrzeugs - insbesondere im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität - nicht oder nur im Ausnahmefall erforderlich sein (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 3; BGH NStZ 1992, 586; 2000, 26).

    g) Die Beurteilung der Eignungsfrage im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB liegt in erster Linie in der Verantwortung des Tatrichters, der diese Aufgabe aufgrund einer Gesamtwürdigung aller dafür "aus der Tat" erkennbar gewordenen rechtserheblichen Anknüpfungstatsachen vorzunehmen hat (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5).

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Schließlich wird in einer Fülle von Entscheidungen darauf hingewiesen, daß bei anderen als den Katalogstraftaten des § 69 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit erfolgen müsse (vgl. nur BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2, 4, 5, 6, 7, 10, 13).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91   

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https://dejure.org/1991,2666
BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91 (https://dejure.org/1991,2666)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1991 - 5 StR 478/91 (https://dejure.org/1991,2666)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 (https://dejure.org/1991,2666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit - Entschluß des Täters - Fortsetzungstat - Erwerb von Betäubungsmitteln - Straftatbestandsverwirklichung - Teilidentität - Ausführungshandlungen

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 53, 249

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 17
  • MDR 1992, 17 (Holtz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91

    Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung

    Auszug aus BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91
    Eine Aufhebung und Zurückverweisung lediglich zur Festsetzung der Einzelstrafe wegen Erwerbes von Betäubungsmitteln würde zu einer hier unvertretbaren Verfahrensverzögerung führen (vgl.Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten

    Auszug aus BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91
    Die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung führen allein nicht zur Tateinheit (BGH NJW 1984, 2169 (2170) m.w.N.).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Auszug aus BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91
    Dies ist nach ständiger Rechtsprechung dann der Fall, wenn die mehrere Strafgesetze verletzenden tatbestandsmäßigen Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (BGHSt 33, 163, 165 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Da auch die Verfolgung eines gemeinsamen Endzwecks oder eine Mittel-Zweck-Verknüpfung allein nicht zur Tateinheit führt (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 25), ist es unerheblich, ob die 16, 78 g Heroin als Probemenge der Vorbereitung des Verkaufs größerer Mengen aus den 6, 5 kg Heroin dienen sollten.
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 393/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); besondere Schwere der Schuld

    Es liegt keine - auch keine teilweise - Identität der Ausführungshandlungen vor (vgl. auch BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 25).
  • BGH, 17.12.1991 - 5 StR 569/91

    Voraussetzung für die Verhängung einer Freiheitsstrafe durch das Revisionsgericht

    Einer erneuten (dritten) Zurückverweisung der Sache zur Straffestsetzung durch den Tatrichter bedarf es hier nicht - ebenso wie in den vergleichbaren Fällen, die dem Senatsurteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 500/75 -, dem Senatsbeschluß vom 24. Juli 1991 - 5 StR 286/91 -, dem Senatsurteil vom 22. Oktober 1991 - 5 StR 478/91 - und dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 9. Juli 1991 - 4 StR 291/91 - zugrundelagen.
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 503/99

    Teilidentität der Ausführungshandlungen und Klammerwirkung bei Annahme von

    Somit fehlt es an der für die Annahme von Tateinheit erforderlichen Teilidentität der Ausführungshandlungen (BGHSt 43, 317, 319; Rissing - van Saan in LK 11. Aufl. § 52 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. Vor § 52 Rdn. 3); eine zeitliche Überschneidung ist dafür nicht ausreichend (BGH MDR 1992, 17; Rissing-van Saan aa0).
  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 312/92

    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Handeltreiben und Erwerb zum

    Wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausführt, werden mehrere Delikte auch dann nicht zu einem einheitlichen Geschehen verknüpft, wenn sie in demselben Zeitraum begangen werden; ebenso fehlen Anhaltspunkte dafür, daß die beiden Handlungsabläufe, die verschiedene Straftatbestände betreffen und unterschiedliche strafrechtliche Handlungsweisen beinhalten, in irgendeinem (Teil-)Akt durch dieselbe Handlung verwirklicht worden wären (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 25).
  • BGH, 01.09.1994 - 4 StR 366/94
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (BGH bei HoltzMDR 1992, 17, 18 [BGH 22.10.1991 - 5 StR 478/91];NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]; Beschluß des Senats vom 22. März 1994 - 4 StR 106/94).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91   

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https://dejure.org/1991,3044
BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91 (https://dejure.org/1991,3044)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1991 - 1 StR 482/91 (https://dejure.org/1991,3044)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 1 StR 482/91 (https://dejure.org/1991,3044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags - Voraussetzungen für das Vorliegen verminderter Schuldfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 20
    Berücksichtigung des Gesamtverhaltens bei alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 17
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 552/88

    Bestimmung des Blutalkoholwerts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).

    Dabei liegt das entscheidende Gewicht darauf, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das Gesamtverhalten des Täters beziehen; im Rahmen dieser Prüfung kann der Alkoholgewöhnung des Täters besondere Bedeutung zukommen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1989, 387; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGH, Urt. vom 28. August 1991 - 3 StR 377/90).

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Dabei liegt das entscheidende Gewicht darauf, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das Gesamtverhalten des Täters beziehen; im Rahmen dieser Prüfung kann der Alkoholgewöhnung des Täters besondere Bedeutung zukommen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1989, 387; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGH, Urt. vom 28. August 1991 - 3 StR 377/90).
  • BGH, 28.08.1991 - 3 StR 377/90

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen rechtlichen Bewertung der Alkoholisierung

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Dabei liegt das entscheidende Gewicht darauf, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das Gesamtverhalten des Täters beziehen; im Rahmen dieser Prüfung kann der Alkoholgewöhnung des Täters besondere Bedeutung zukommen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1989, 387; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGH, Urt. vom 28. August 1991 - 3 StR 377/90).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Im Hinblick auf diese Mordqualifikation hat das Gericht zu entscheiden, ob der Täter in der Lage war, diejenigen Antriebskräfte, die sich als niedrige Beweggründe im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB darstellen, gedanklich zu erfassen und willensmäßig zu steuern, so daß ihm die besondere Verwerflichkeit seines Tuns zum Vorwurf gemacht werden kann (vgl. dazu BGH NStZ 1989, 363).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90

    Rechtliche Anforderungen an den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes -

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Dabei liegt das entscheidende Gewicht darauf, alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände gegeneinander abzuwägen, die sich auf das Erscheinungsbild und das Gesamtverhalten des Täters beziehen; im Rahmen dieser Prüfung kann der Alkoholgewöhnung des Täters besondere Bedeutung zukommen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 1; BGH StV 1989, 387; BGH NStZ 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; BGH, Urt. vom 28. August 1991 - 3 StR 377/90).
  • BGH, 28.06.1968 - 4 StR 226/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 24.04.1979 - 5 StR 513/78

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung wegen Verweigerung der Einsichtnahme in

    Auszug aus BGH, 08.10.1991 - 1 StR 482/91
    Bei beiden Taten handelte es sich allerdings um schwere Angriffe gegen Leib und Leben, Delikte, bei denen bei einem ansprechbaren Täter eine besonders hohe Hemmschwelle überwunden werden muß (vgl. Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Ebert, Aktuelle Probleme der Strafrechtspflege, 1991 S. 165, 175; BGH, Urt. vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68; BGH NStZ 1981, 298, 299; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 9, 16; BGH StV 1989, 387).
  • BGH, 19.03.2002 - 1 StR 566/01

    Tötungsvorsatz; Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit (BAK)

    Das Landgericht hat bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 20 StGB die richtigen Maßstäbe (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 14; BGH NStZ 1995, 96; BGH Blutalkohol 38, 188; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 482/91) angelegt und danach einen Ausschluß der Steuerungsfähigkeit rechtsfehlerfrei verneint.
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Ihre Überzeugungsbildung, die ergibt, daß das Hemmungsvermögen des Angeklagten keinesfalls aufgehoben war, ist um so weniger zu beanstanden, als es sich um ein Tötungsverbrechen handelte, bei dem ein ansprechbarer Täter eine besonders hohe Hemmschwelle zu überwinden hat (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 482/91 - sowie Beschluß vom 23. Juni 1992 - 5 StR 280/92).
  • BGH, 22.06.1993 - 5 StR 262/93

    Gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzung der Zurechnung

    Bei dem Angeklagten Ja. lag die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit auf der Grundlage der festgestellten Ergebnisse der ihm entnommenen Blutproben (UA S. 23) nach Maßgabe gebotener Rückrechnung (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 20 Rdn. 9 f mit Rechtsprechungsnachweisen) nicht über 3, 3 %o. Bei Berücksichtigung des festgestellten Verhaltens des Angeklagten Ja. - er wirkte an dem Versuch der Tatverschleierung am Zielbahnhof mit - ist die mit Hilfe eines Sachverständigen gewonnene Beurteilung des Tatrichters, das Hemmungsvermögen dieses Angeklagten bei Begehung der Tat sei nicht gänzlich aufgehoben gewesen, rechtlich nicht zu beanstanden, zumal bei einem schwerwiegenden Gewaltdelikt, bei dem ein Ausschluß der Steuerungsfähigkeit regelmäßig erst ab 3, 3 %o naheliegt (vgl. dazu BGHR StGB § 20 BAK 3; § 21 BAK 9, 16, 26; BGH NStZ 1981, 298, 299; 1991, 126, 127 [BGH 22.11.1990 - 4 StR 431/90]; StV 1989, 387; BGH, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 482/91 - Senatsbeschluß vom 23. Juni 1992 - 5 StR 280/92 - Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988 S. 379, 389; v. Gerlach in Festschrift für Hanack 1991 S. 165, 175; Basdorf SchlHA 1993, 57, 62).
  • BayObLG, 20.06.2023 - 203 StRR 226/23

    Unzulässigkeit einer Berufungsbeschränkung bei möglicher Schuldunfähigkeit

    Anschließend hat eine Gesamtbewertung der Umstände des Tatgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung des Täters vor, während und nach der Tat zu erfolgen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 1 StR 482/91 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.01.1992 - 3 StR 521/91
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Rechtsprechung
   BGH, 23.07.1991 - 1 StR 301/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8642
BGH, 23.07.1991 - 1 StR 301/91 (https://dejure.org/1991,8642)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 StR 301/91 (https://dejure.org/1991,8642)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 StR 301/91 (https://dejure.org/1991,8642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 17
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 11.07.2000 - 4 StR 238/00

    Natürliche Handlungseinheit bei gefährlicher Körperverletzung bei Verwirklichung

    Auch soweit zwei der Tatmodalitäten des § 224 StGB verwirklicht sind, liegt nur eine Gesetzesverletzung und nicht (gleichartige) Tateinheit vor (vgl. BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 4; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 28 m.N.).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 ARs 2/94

    Opferidentität - Tateinheit - Qualifikationstatbestand - Urteilsformel - Urteil

    Daraus folgt, daß es sich um Bestandteile des Schuldspruchs handelt, mag es auch zutreffen, daß die Erfüllung mehrerer dieser Qualifikationstatbestände sich lediglich auf die Strafzumessung auswirkt (vgl. auch - für den Fall, daß mehrere Alternativen des § 223 a Abs. 1 StGB in Betracht kommen - BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91   

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https://dejure.org/1991,6161
BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91 (https://dejure.org/1991,6161)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1991 - 1 StR 430/91 (https://dejure.org/1991,6161)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1991 - 1 StR 430/91 (https://dejure.org/1991,6161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Knebelungsmittel als sonstiges Werkzeug im Tatbestand des schweren Raubes - Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei täterschaftlicher Begehung eines Raubs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 17
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Ein solches Werkzeug führt der Täter auch dann mit sich, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 20, 194, 197; BGH NStZ 1985, 547).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Auf die Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage erstreckt sich das Rechtsmittel hingegen nicht (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1, Antrag 3).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 249 StGB nur ein Spezialfall des weiteren Tatbestands der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) ist und diesen in den Fällen der Nötigung zur Duldung der Wegnahme in Zueignungsabsicht verdrängt (vgl. Herdegen in LK, § 249 Rdn. 21 f. m.w.N.), kann Täter einer räuberischer Erpressung auch derjenige sein, der mit Raubmitteln eine Sache in Bereicherungsabsicht wegnimmt, ohne Zueignungsabsicht zu haben (vgl. RGSt 4, 429, 432; BGHSt 14, 386, 390; 25, 224, 228).
  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 148/88

    Anforderungen an die Feststellung der Bereicherungsabsicht - Absicht einer

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Zwar bedarf die Feststellung einer Bereicherungsabsicht im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB, wie der Senat im Urteil vom 3. Mai 1988 ausgeführt hat (NJW 1988, 2623), dann besonderer Begründung, wenn der Täter von vornherein beabsichtigte, den durch die Tat kurzfristig erlangten Besitz dem Opfer umgehend wieder zukommen zu lassen.
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    In diesem Sinn ist auch der Antrag der Revision zu verstehen, das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben (vgl. BGHSt 29, 359, 365).
  • BGH, 30.08.1973 - 4 StR 410/73

    Taxigeld-Anspruch - § 255 StGB, vis absoluta, Schadensvertiefung; § 316a StGB

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 249 StGB nur ein Spezialfall des weiteren Tatbestands der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) ist und diesen in den Fällen der Nötigung zur Duldung der Wegnahme in Zueignungsabsicht verdrängt (vgl. Herdegen in LK, § 249 Rdn. 21 f. m.w.N.), kann Täter einer räuberischer Erpressung auch derjenige sein, der mit Raubmitteln eine Sache in Bereicherungsabsicht wegnimmt, ohne Zueignungsabsicht zu haben (vgl. RGSt 4, 429, 432; BGHSt 14, 386, 390; 25, 224, 228).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89

    Schwerer Raub - Fesselungsmaterial - Fesselung des Opfers - Widerstand brechen -

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (vgl. BGH NJW 1989, 2549 f., m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 125/85

    Verurteilung wegen schweren Raubes - Strafverschärfung durch das "Beisichführen"

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Ein solches Werkzeug führt der Täter auch dann mit sich, wenn er es erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 20, 194, 197; BGH NStZ 1985, 547).
  • RG, 23.09.1881 - 1672/81

    Fällt unter den Begriff der Nötigung durch Gewalt nur die vis compulsiva oder

    Auszug aus BGH, 06.08.1991 - 1 StR 430/91
    Da nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs § 249 StGB nur ein Spezialfall des weiteren Tatbestands der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) ist und diesen in den Fällen der Nötigung zur Duldung der Wegnahme in Zueignungsabsicht verdrängt (vgl. Herdegen in LK, § 249 Rdn. 21 f. m.w.N.), kann Täter einer räuberischer Erpressung auch derjenige sein, der mit Raubmitteln eine Sache in Bereicherungsabsicht wegnimmt, ohne Zueignungsabsicht zu haben (vgl. RGSt 4, 429, 432; BGHSt 14, 386, 390; 25, 224, 228).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine (besonders schwere) räuberische Erpressung zwar auch derjenige begehen, der das Opfer mit Gewalt dazu zwingt, die Wegnahme einer Sache zu dulden (BGH, Urteil vom 30. August 1973 - 4 StR 410/73, BGHSt 25, 224, 228 mwN), eine Verurteilung wegen Raubes aber daran scheitert, dass die dafür erforderliche Zueignungsabsicht nicht vorliegt bzw. nicht nachweisbar ist (BGH, Urteile vom 5. Juli 1960 - 5 StR 80/60, BGHSt 14, 386, 388, 390 f.; vom 6. August 1991 - 1 StR 430/91, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 12. Januar 1999 - 4 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 103).
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