Rechtsprechung
BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unbenannte Zuwendung - Erbrecht - Ehegatten - Schenkung - Unentgeltlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 2287, 2325, 516
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 116, 167
- NJW 1992, 564
- MDR 1992, 264
- DNotZ 1992, 513
- FamRZ 1992, 300
- FamRZ 1992, 924
- WM 1992, 407
- DB 1992, 1041
Wird zitiert von ... (89) Neu Zitiert selbst (19)
- BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Der danach für das Güterrecht zuständige IX. Zivilsenat hat die Rechtsprechung hierzu weiter ausgebaut (BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] mit Anm. von Lang, LM BGB § 1380 Nr. 5) und die unbenannte Zuwendung von der - weiterhin möglichen (BGHZ 87, 145 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] mit Anm. von Lang, LM BGB § 530 Nr. 8) Schenkung unter Ehegatten abgegrenzt.Vielmehr heißt es in BGHZ 82, 231 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] mit Recht nur, daß in einer unbenannten Zuwendung "regelmäßig die Anerkennung eines gleichwertigen Beitrages beider Ehepartner" liege.
Überdies hatte auch schon der IX. Zivilsenat in BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] § 1380 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die unbenannte Zuwendung durchgreifen lassen, obwohl diese Vorschrift ausschließlich auf unentgeltliche Zuwendungen zugeschnitten ist (…vgl. Jaeger, aaO. S. 439, 436 Fn. 27).
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86
Annahme einer ehebedingten Zuwendung
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Der IVb-, jetzt XII. Zivilsenat als nunmehr für das Güterrecht zuständiger Senat ist dem gefolgt (Urteil vom 27.1.1988 - IVb ZR 82/86 BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 9 = FamRZ 1988, 482, 485;… Urteil vom 5.10.1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147, 149 = BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 11).§ 242 (Bb) Nr. 129; BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 9).
- BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82
Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Der danach für das Güterrecht zuständige IX. Zivilsenat hat die Rechtsprechung hierzu weiter ausgebaut (BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80] mit Anm. von Lang, LM BGB § 1380 Nr. 5) und die unbenannte Zuwendung von der - weiterhin möglichen (BGHZ 87, 145 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] mit Anm. von Lang, LM BGB § 530 Nr. 8) Schenkung unter Ehegatten abgegrenzt.Allerdings haben der IX. und der XII. (früher IVb-) Zivilsenat als für das Ehegüterrecht zuständige Senate ausgesprochen, daß es sich bei unbenannten Zuwendungen nicht um unentgeltliche handele (BGHZ 87, 145, 146 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] und Urteil vom 5.10.1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147, 149).
- BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Der IVb-, jetzt XII. Zivilsenat als nunmehr für das Güterrecht zuständiger Senat ist dem gefolgt (…Urteil vom 27.1.1988 - IVb ZR 82/86 BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 9 = FamRZ 1988, 482, 485; Urteil vom 5.10.1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147, 149 = BGHR BGB § 242 Geschäftsgrundlage 11).Allerdings haben der IX. und der XII. (früher IVb-) Zivilsenat als für das Ehegüterrecht zuständige Senate ausgesprochen, daß es sich bei unbenannten Zuwendungen nicht um unentgeltliche handele (BGHZ 87, 145, 146 [BGH 24.03.1983 - IX ZR 62/82] und Urteil vom 5.10.1988 - IVb ZR 52/87 - FamRZ 1989, 147, 149).
- BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Der frühere IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (damals für das Güterrecht zuständig) hat sie der Sache nach sehr bald aufgegriffen (Urteil vom 7.1.1972 - IV ZR 231/69 - NJW 1972, 580 - "gemeinsame Alterssicherung").Der IV. Zivilsenat hatte (Urteil vom 7.1.1972 - IV ZR 231/69 - NJW 1972, 580 = LM BGB § 1356 Nr. 18) zu entscheiden, ob es sich um eine Schenkung handelt, wenn bei Gütertrennung ein Ehemann seine Ehefrau an einer Wertpapieranlage beteiligt, die er aus seinem Verdienst zum Zwecke der gemeinsamen Alterssicherung erwirbt.
- BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89
Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls …
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Eine derartige Zuwendung, (der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liege, daß die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde oder) die (sonst) "um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht werde und darin ihre Geschäftsgrundlage habe", sei eine ehebedingte Zuwendung (BGH Urteil vom 17.1.1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600 = LM BGB.Dementsprechend hat der XII. Zivilsenat in seinem Urteil vom 17. Januar 1990 (FamRZ 1990, 600) entschieden, daß auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen einer unbenannten Zuwendung eine Schenkung im Sinne von § 516 BGB anzunehmen sei, wenn nur die dafür erforderliche (subjektive) Einigung über die Unentgeltlichkeit vorliege.
- BGH, 13.02.1991 - IV ZR 108/90
Verhältnis von Rückforderungsansprüchen und Unterhaltsansprüchen des Schenkers; …
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Das beruht darauf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen, als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 WuM 1991, 1311, 1313). - BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81
Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Das beruht darauf, daß die früheren Zuwendungen des Erblassers den Vertragserben im allgemeinen weniger einschneidend beeinträchtigen, als die späteren (vgl. BGHZ 85, 274, 283, 284; Senatsurteil vom 13.2.1991 - IV ZR 108/90 WuM 1991, 1311, 1313). - BGH, 23.09.1981 - IVa ZR 185/80
Lebzeitige Verfügungen des durch gemeinschaftliches Testament gebundenen …
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Das hat der Senat spätestens seit BGHZ 82, 274, 282 ausdrücklich klargestellt. - BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59
Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen …
Auszug aus BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Da Ehegatten einander nicht nur gemäß § 1361 Abs. 1 Satz 2 und § 1578 Abs. 3 bei Trennung und nach der Scheidung, sondern gemäß § 1360 BGB auch in intakter Ehe Vorsorgeunterhalt für den Fall des Alters schulden (vgl. BGHZ 32, 246, 248f.; 74, 38, 46; Senatsurteil vom 1.4.1987 - IVa ZR 26/86 - NJW 1987, 3131f.), kann es sein, daß eine unbenannte oder sogar ausdrücklich zur Alterssicherung bestimmte Zuwendung einem entsprechenden Anspruch objektiv entspricht. - BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
- BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76
Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs
- BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90
Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil
- BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 91/88
Zahlung einer Abfindungssumme für den Fall der Einreichung des Scheidungsantrages
- BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 338/87
Erfüllung der Ehegattenunterhaltspflicht durch Mitarbeit im Betrieb des anderen …
- BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86
Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung …
- BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87
Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers
- RG, 30.01.1940 - GSZ 3/38
Rittergut - Anwendung von § 988 BGB auf rechtgrundlos erlangten Besitz
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Dagegen stellt eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zugrunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, oder die sonst um der Ehe willen oder als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und darin ihre Geschäftsgrundlage hat, keine Schenkung, sondern eine ehebedingte Zuwendung dar (BGHZ 116, 167, 169 f. = FamRZ 1992, 300 f.; Senatsurteile vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 601; BGHZ 129, 259, 263 = FamRZ 1995, 1060, 1061 und vom 23. April 1997 - XII ZR 20/95 - FamRZ 1997, 933). - BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08
Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für …
a) Der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus § 2325 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Rechtsbeziehung im Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Bezugsberechtigten als wirksame Schenkung i.S. des § 516 Abs. 1 BGB (oder eine insoweit gleichgestellte ehebedingte Zuwendung, BGHZ 116, 167, 169) qualifiziert werden kann (vgl. nur BGHZ 157, 178). - BGH, 06.11.2013 - XII ZB 434/12
Zugewinnausgleich: Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten …
Die eine Unentgeltlichkeit ausschließende Verknüpfung der Zuwendung mit einer Gegenleistung kann dabei nach Art eines gegenseitigen Vertrags (synallagmatisch) als auch durch Setzung einer Bedingung (konditional) oder eines bestimmten Rechtszwecks (kausal) erfolgen (Senatsurteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 145/91 - FamRZ 1992, 1160, 1161; BGHZ 116, 167, 170 = FamRZ 1992, 300, 301; RGZ 163, 348, 356).
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Darin liegt die Geschäftsgrundlage der Zuwendung (st.Rspr. vgl. Senatsurteil vom 23. April 1997 - XII ZR 20/95 - FamRZ 1997, 933 m.N.; zur Entwicklung der Rechtsprechung vgl. BGHZ 116, 167, 169). - BGH, 03.06.2020 - IV ZR 16/19
Schenkung i.S.v. § 2325 Abs. 1 BGB
Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages als auch durch Setzung einer Bedingung oder eines entsprechenden Rechtszwecks in Betracht (…vgl. Senatsurteile vom 14. März 2018 aaO Rn. 22; vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167 unter II 2 a [juris Rn. 15]). - BGH, 28.04.2010 - IV ZR 230/08
Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für …
a) Der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus § 2325 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass die Rechtsbeziehung im Verhältnis zwischen dem Erblasser und dem Bezugsberechtigten als wirksame Schenkung i.S. des § 516 Abs. 1 BGB (oder eine insoweit gleichgestellte ehebedingte Zuwendung, BGHZ 116, 167, 169) qualifiziert werden kann (vgl. nur BGHZ 157, 178). - BGH, 14.03.2018 - IV ZR 170/16
Pflichtteilsergänzungsanspruch hinsichtlich Finanzierungsleistungen für ein …
Dabei ist die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten einer Schenkung in diesem Sinne auch unabhängig von einer Einigung über ihre Unentgeltlichkeit gleichgestellt (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167 unter II 2 a [juris Rn. 14 ff.]).Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, die unbenannte Zuwendung unter Ehegatten in der Regel als objektiv unentgeltlich anzusehen (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167 unter II 2 [juris Rn. 14]).
Nachdem die Beklagte, die insoweit eine sekundäre Darlegungslast zur Entgeltlichkeit der Zuwendung trifft (…vgl. Senatsurteil vom 17. Januar 1996 - IV ZR 214/94, NJW-RR 1996, 705 unter 2 b bb [juris Rn. 20]), vorgetragen hat, die Zahlungen auf das Darlehen hätten der Sicherung der gemeinschaftlichen Ehewohnung gedient, ist zu prüfen, ob die Leistung etwa unterhaltsrechtlich geschuldet war oder ob ihr eine durch sie ganz oder teilweise vergütete, konkrete Gegenleistung gegenübersteht oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167 unter II 3 [juris Rn. 27]).
- BGH, 23.05.2012 - IV ZR 250/11
BGH erkennt Pflichtteilsergänzungsanspruch auch für Schenkungen des Erblassers …
Zum auskunftspflichtigen Bestand des Nachlasses gehören nicht nur die beim Erbfall tatsächlich vorhandenen Nachlassgegenstände, sondern auch sonstige Faktoren, die der Berechnung des Pflichtteils zugrunde zu legen sind, insbesondere Schenkungen gemäß § 2325 BGB einschließlich unbenannter Zuwendungen unter Ehegatten (BGH…, Urteil vom 2. November 1960 aaO; Senatsurteil vom 27. November 1991 - IV ZR 164/90, BGHZ 116, 167). - OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von …
Eine Zuwendung unter Ehegatten, die der Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensgemeinschaft dient und der als Geschäftsgrundlage die Erwartung oder Vorstellung zugrunde liegt, die eheliche Lebensgemeinschaft werde Bestand haben, stellt nach ständiger Rechtsprechung im Verhältnis zwischen den Ehegatten keine Schenkung dar (BGHZ 116, 167 = NJW 1992, 564 m.w.N.).Entscheidend ist, ob danach der Erblasser der Klägerin die Rente aus reiner Freigiebigkeit oder um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lassen wollte (vgl. BGHZ 116, 167 = NJW 1992, 564;… OLG Schleswig a.a.O.;… Koch, in: MünchKomm BGB, 7. Aufl., 2016, § 516 Rn. 63).
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 249/02
Zur Frage, ob Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden der …
Zu Recht weist die Revision darauf hin, daß der Senat Tendenzen zur Verschiebung der Grenzen, die das Pflichtteilsrecht zum Schutz von Ehe und Familie der Testierfreiheit setzt, immer wieder entgegengetreten ist (BGHZ 116, 167, 174 f.). - BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
- BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
- OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 U 166/01
Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung von Nießbrauch und Pflegeberechtigung
- BFH, 23.08.1999 - GrS 1/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
- BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14
Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend das Pflichtteilsrecht
- OLG Schleswig, 16.02.2010 - 3 U 39/09
Behandlung einer unbenannten ehebedingten Zuwendung im Rahmen der …
- OLG Schleswig, 31.08.2010 - 3 U 5/08
Wertausgleich bei Verfügung entgegen bindendem Berliner Testament - Berliner …
- BGH, 11.07.2007 - IV ZR 218/06
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung
- BGH, 23.04.1997 - XII ZR 20/95
Ausgleich ehebezogener Zuwendungen
- OLG Schleswig, 10.12.2013 - 3 U 29/13
Pflichtteilsergänzung: Voraussetzung für das Vorliegen einer unbenannten …
- OLG Frankfurt, 20.12.2012 - 22 U 45/11
Beeinträchtigende Schenkung: Herausgabepflicht des Sohnes der beschenkten …
- OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 21 U 57/08
Gemeinschaftliches Testament: Beeinträchtigende Schenkung bei Berechtigung des …
- BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09
Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von …
- BGH, 27.09.1995 - IV ZR 217/93
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung
- OLG Stuttgart, 26.01.2011 - 19 W 52/10
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zuwendungen eines Ehegatten für eine angemessene …
- BFH, 30.03.1994 - II R 105/93
Vorliegen einer unbenannten ehebedingten Zuwendung - Gewährung eines …
- BGH, 23.09.1999 - X ZR 114/96
Begriff der Unentgeltlichkeit einer Zuwendung
- BFH, 02.03.1994 - II R 47/92
Sonstiges; Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen
- OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02
Bestand und Entwicklung eines vom Erblasser übertragenen Wertpapierdepots ; …
- BFH, 30.03.1994 - II R 84/92
Übertragung eines Grundstücks an den Ehepartner im Rahmen des ehelichen …
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91
Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu …
- BFH, 22.08.2018 - II R 51/15
Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. …
- OLG Celle, 15.06.2006 - 6 U 99/06
Beeinträchtigung eines Erbes durch eine Schenkung zu Lebzeiten; Anforderungen an …
- OLG Koblenz, 09.08.2004 - 12 U 432/03
Anrechnung von Eigengeschenken auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch
- LG Darmstadt, 23.02.2011 - 2 O 351/09
Gemeinschaftliches Testament - Herausgabe von Schenkungen gegenüber einem Dritten
- OLG Stuttgart, 13.12.2007 - 19 U 140/07
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungsgegenstand bei einer Lebensversicherung …
- FG Köln, 27.11.2003 - 9 K 3304/02
Inhaltliche Bestimmtheit und ordnungsgemäße Begründung von Steuerbescheiden; …
- BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96
Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats
- OLG Koblenz, 06.12.2004 - 12 U 14/04
Erbvertrag: Anspruch des Vertragserben auf Rückgewähr einer Schenkung des …
- OLG Hamm, 11.10.2011 - 10 U 97/09
- OLG Hamm, 30.03.2000 - 22 U 112/99
Rechtsfolgen ehebedingter Zuwendungen
- OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 W 48/22
Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs bei schenkweiser Zuwendung der …
- OLG Koblenz, 28.08.2002 - 9 UF 745/01
Passive Vererblichkeit einer den gesetzlichen Unterhaltsanspruch lediglich …
- LG Ellwangen/Jagst, 22.02.2008 - 1 S 170/07
Pflichtteilsergänzung - Unbenannte Zuwendung auch im Rahmen von § 2327 BGB als …
- BFH, 20.09.1994 - VII R 40/93
Beschränkung der Vollstreckung bei ehebedingten Zuwendungen
- LG Flensburg, 29.01.2013 - 3 O 177/09
Pflichtteilsergänzungsklage: Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten; Verteilung der …
- OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 11 Wx 154/05
Bestreitung von gemeinschaftlichen Kosten und Lasten in einer zerstrittenen …
- OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 18 UF 67/19
Zugewinnausgleich: Sittenwidrigkeit einer Rücktrittsklausel für den Fall des …
- OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung
- FG Köln, 04.06.2002 - 9 K 2513/98
Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag; Entstehung …
- OLG Köln, 28.06.1999 - 16 U 7/99
Nachweis der Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers
- FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05
Vorerwerb trotz entgeltlicher Nießbrauchsablösung
- OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 60/93
Schenkung, Unentgeltlichkeit, Verfügungsmacht, lebzeitige, Mißbrauch, …
- OLG Köln, 14.09.1995 - 2 W 125/95
Ansprüche aus Verfügungsunterlassungsvereinbarung
- OLG Frankfurt, 12.07.2006 - 19 W 41/06
Schenkungswiderruf: Widerrufsgrund der Eheverfehlung durch eine langjährige …
- OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97
Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten; …
- OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
- OLG Saarbrücken, 13.03.2007 - 4 U 72/06
Zu den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft
- OLG Dresden, 22.06.2016 - 17 U 360/16
- BFH, 31.08.2011 - II B 14/11
Freigebige Zuwendung zwischen Eheleuten; Divergenz
- FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 287/10
Rechtmäßigkeit eines Ergänzungsbescheides gem. § 278 Abs. 2 AO; Durchbrechung …
- LG Göttingen, 23.03.2007 - 4 S 6/06
Anspruch eines Erben auf Pflichtteilsergänzung aus erhaltenen …
- FG Niedersachsen, 29.09.1999 - III 532/92
Erbschaftsteuer, befreiende Lebensversicherung
- LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20
Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis
- LG Konstanz, 30.08.2016 - Me 4 O 453/15
Pflichtteilsergänzungsanspruch eines Abkömmlings: Auszahlung einer …
- FG Nürnberg, 28.05.2003 - IV 422/01
Freigebige Zuwendung durch Zahlung für vor der Eheschließung erklärten Verzicht …
- OLG Brandenburg, 21.07.2004 - 7 U 185/03
Rückzahlungsanspruch einer Schwiegermutter betreffend Zuwendungen, die an den …
- FG Niedersachsen, 26.04.1995 - III 62/93
Übertragung von Bankguthaben und Wertpapiere nach dem Tode; Abgrenzung zwischen …
- OLG Köln, 16.03.1994 - 19 U 159/93
Voraussetzungen eines lebzeitigen Eigeninteresses an Schenkung des Erblassers)
- FG Münster, 08.03.2005 - 6 K 2914/04
Anfechtbarkeit einer unentgeltlichen Leistung des Schuldners; Voraussetzungen für …
- BayObLG, 14.11.1991 - BReg. 2 Z 135/91
Surrogaterwerb durch Testamentsvollstrecker; keine vormundschaftsgerichtliche …
- BGH, 22.03.2000 - XII ZR 47/00
Beschwer bei Vollstreckungsgegenklage
- FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 2011/98
Unechte Kettenschenkung oder "unbenannte Zuwendung" unter Ehegatten?
- OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 26/93
§ 2314 BGB als Anspruchsgrundlage für den Anspruch auf Auskunft über den …
- OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
- OLG Köln, 06.03.1996 - 11 U 113/95
Beschwer bei Verurteilung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur …
- FG Köln, 11.12.2007 - 15 K 6857/02
Rechtmäßigkeit eines sog. Ergänzungsbescheides nach § 278 Abs. 2 Abgabenordnung …
- FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 1 K 110/10
Erforderlichkeit von Angaben über unentgeltliche Zuwendungen bei einem …
- LG Frankfurt/Oder, 17.09.2004 - 17 O 490/03
Ausgleichspflichtige Schenkung - Güterstand nach DDR-Recht - Aufteilung des …
- OLG Köln, 03.03.1993 - 13 U 212/92
Zumutbarkeit eines Anspruchs auf vorzeitigen Erbausgleich für Elternteil
- OLG Köln, 12.08.2002 - 2 U 56/02
- OLG München, 03.12.1996 - 25 U 6342/95
Begriff der Unentgeltlichkeit bei Gläubigeranfechtung
- LG Köln, 31.01.2002 - 7 O 514/00
Ausgestaltung des Erbanspruchs einer durch Erbvertrag zwischen zwei Eheleuten …
- FG Köln, 28.11.2000 - 9 K 2480/94
Freigebige Zuwendung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen?
- FG Niedersachsen, 29.09.1999 - 3 K 533/92
Erbschaftsteuer, von der Pflichtversicherung befreiende Lebensversicherung
- FG Berlin, 16.03.2004 - 5 K 5464/01
Anfechtung unbenannter Zuwendungen zwischen Ehegatten
- OLG Karlsruhe, 27.02.1997 - 11 U 46/95
- FG Berlin, 06.12.1995 - II 45/90
Fehlende Bestandskraft eines Haftungsbescheides steht Erlass eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.02.1995 - 4 K 2485/94
Anspruch auf Abänderung eines Erbschaftsteuerbescheides; Erbschaftsteuerliche …
Rechtsprechung
BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Sachleistungen - Geldleistungen - Zustandekommen der Ehe - Scheitern der Ehe - Verlobte - Verlöbnis - Kranzgeld
- Universität des Saarlandes
Ergänzender Ausgleichsanspruch zum Zugewinnausgleich für in der Verlobungszeit erbrachte Leistungen auf das im Alleineigentum des anderen Ehegatten stehenden Familienheim, Bemessung des Anspruchs
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Bewertung von Leistungen unter Verlobten
- rechtsportal.de
BGB § 242, §§ 1372 ff.
Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der Verlobungszeit - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 115, 261
- NJW 1992, 427
- MDR 1992, 264
- DNotZ 1993, 515
- FamRZ 1992, 160
- JR 1993, 60
- JR 1993, 62
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 10.07.1991 - XII ZR 114/89
Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten während des gesetzlichen Güterstandes
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Soweit die Klägerin, wie sie im Scheidungsverbundverfahren vorgetragen hat, auch nach der Eheschließung noch Leistungen für den Hausbau erbracht hat, unterliegt der dadurch geschaffene Wert dem Zugewinnausgleich, der im Regelfall den Rückgriff auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausschließt (vgl. BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; zu Ausnahmen vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1991 - XII ZR 114/89 - NJW 1991, 2553 = FamRZ 1991, 1169).Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. Juli 1991 (aaO. S. 2555/1171) dargelegt hat, sind allerdings Fälle denkbar, in denen wegen besonderer Umstände der Zugewinnausgleich zu einem schlechthin unangemessenen Ergebnis führt und daher einer Korrektur durch Zubilligung eines Ausgleichsanspruches nach § 242 BGB bedarf.
- BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80
Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Das Berufungsgericht billigt der Klägerin und ihrem Vater wegen ihrer Mitwirkung an dem Hausbau einen Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung zu (condictio ob rem, § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB 2. Alternative), einen Anspruch, der bei Leistungen während der Ehe weitgehend zugunsten eines Ausgleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgegeben ist (vgl. BGHZ 84, 361, 364 m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 601; Lieb, Die Ehegattenmitarbeit im Spannungsfeld zwischen Rechtsgeschäft, Bereicherungsausgleich und gesetzlichem Güterstand S. 116 f; Jaeger DNotZ 1991, 431, 451).Das Berufungsgericht läßt außer acht, daß auch andere Möglichkeiten als die Einräumung eines hälftigen Miteigentumsanteils in Betracht kamen, wenn diese nicht ausdrücklich in Aussicht genommen war; z.B. war in dem der Entscheidung BGHZ 84, 361 zugrundeliegenden Fall für den mitarbeitenden Ehegatten lediglich die Bestellung eines Wohnrechts vorgesehen.
- BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80
Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Soweit die Klägerin, wie sie im Scheidungsverbundverfahren vorgetragen hat, auch nach der Eheschließung noch Leistungen für den Hausbau erbracht hat, unterliegt der dadurch geschaffene Wert dem Zugewinnausgleich, der im Regelfall den Rückgriff auf die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ausschließt (vgl. BGHZ 82, 227 [BGH 26.11.1981 - IX ZR 91/80]; zu Ausnahmen vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1991 - XII ZR 114/89 - NJW 1991, 2553 = FamRZ 1991, 1169).
- BGH, 07.01.1972 - IV ZR 231/69
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Ob die Klägerin das Scheitern der Ehe zu verantworten hat, weil sie aus einer intakten Ehe ausgebrochen und bereits im Jahre 1983 zu ihrem Liebhaber gezogen sei, wie der Beklagte geltend macht, ist für die Beurteilung des Ausgleichsanspruchs unerheblich (vgl. schon BGH, Urteil vom 7. Januar 1972 - IV ZR 231/69 - NJW 1972, 580; Johannsen WM 1978, 502, 509). - BGH, 12.07.1982 - II ZR 263/81
Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Auch bei einer solchen kommt im übrigen mangels einer dahingehenden Vereinbarung ein Anspruch analog den §§ 730 ff BGB in Betracht, wenn die Partner durch gemeinschaftliche Leistungen einen erheblichen Vermögensgegenstand erworben und hierbei die Absicht verfolgt haben, einen - wenn auch nur wirtschaftlich - gemeinschaftlichen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt werden, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (vgl. BGHZ 84, 388, 390 f). - BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88
Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinn kann angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung annimmt, ohne zu widersprechen (vgl. BGHZ 44, 321, 323 [BGH 29.11.1965 - VII ZR 214/63]; BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88 - NJW 1989, 2745, 2747). - BGH, 17.01.1990 - XII ZR 1/89
Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung; Rückforderung wegen Wegfalls …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Das Berufungsgericht billigt der Klägerin und ihrem Vater wegen ihrer Mitwirkung an dem Hausbau einen Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung zu (condictio ob rem, § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB 2. Alternative), einen Anspruch, der bei Leistungen während der Ehe weitgehend zugunsten eines Ausgleichs nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage aufgegeben ist (vgl. BGHZ 84, 361, 364 m.w.N.; s.a. Senatsurteil vom 17. Januar 1990 - XII ZR 1/89 - FamRZ 1990, 600, 601; Lieb, Die Ehegattenmitarbeit im Spannungsfeld zwischen Rechtsgeschäft, Bereicherungsausgleich und gesetzlichem Güterstand S. 116 f; Jaeger DNotZ 1991, 431, 451). - BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69
Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Auch wenn ein Vertrag des Vaters mit dem Beklagten zugunsten der Klägerin im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB anzunehmen wäre, könnte diese Rechte wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in eigener Person und ohne Abtretung geltend machen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. November 1971 - V ZR 103/69 - NJW 1972, 152, 153 f). - BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinn kann angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung annimmt, ohne zu widersprechen (vgl. BGHZ 44, 321, 323 [BGH 29.11.1965 - VII ZR 214/63]; BGH, Urteil vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 286/88 - NJW 1989, 2745, 2747). - BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 531/80
Leistungsverweigerungsrecht wegen grober Unbilligkeit
Auszug aus BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90
Auf die von der Revision aufgeworfene Frage, ob und inwieweit das durch das 1. EheRG abgeschaffte Schuldprinzip im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Ehegatten Bedeutung behält (vgl. zu § 1381 BGB Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 531/80 - FamRZ 1980, 877), kommt es nicht an. - BGH, 14.03.1990 - XII ZR 62/89
Einbeziehung der Wertsteigerung von Nachlaßvermögen in den Zugewinnausgleich
- OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05
Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach …
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (Senatsurteil BGHZ 115, 261, 263 = FamRZ 1992, 160, 161 m.w.N.). - BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Eine Rückabwicklung nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB kam danach nur in Betracht, wenn zwischen Zuwendungsempfänger und Zuwendendem eine Willensübereinstimmung bezüglich eines über die bloße Verwirklichung der ehelichen Gemeinschaft hinausgehenden Zweckes erzielt wurde, beispielsweise über den künftigen Miteigentumserwerb des eigenen Kindes des Zuwendenden (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 261, 262 f.).Insoweit galt also nichts anderes als in Ansehung der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen unter Ehegatten (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 261, 262 m.w.N.).
Allein dadurch, dass die Ehe eine gewisse Zeit Bestand hatte und das eigene Kind der Schwiegereltern in dieser Zeit von der Schenkung profitierte, wird ein derartiger Zweck in solchen Fällen noch nicht vollständig erreicht, so dass Ansprüche aus Bereicherungsrecht nicht stets unter Hinweis auf die Zweckerreichung abgelehnt werden können (vgl. aber noch Senatsurteil BGHZ 115, 261, 264 und BGHZ 84, 361, 363, jeweils zum Zweck der Schaffung eines Familienheims).
Eine Zweckabrede im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB setzt positive Kenntnis von der Zweckvorstellung des anderen Teils voraus, ein bloßes Kennenmüssen genügt nicht (Senatsurteil BGHZ 115, 261, 263).
- BGH, 06.07.2011 - XII ZR 190/08
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach einer …
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (Senatsurteile BGHZ 115, 261, 263 = FamRZ 1992, 160, 161 und BGHZ 177, 193 = FamRZ 2008, 1822 Rn. 34).
- BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und …
Er hat hierbei allerdings - ähnlich wie bei der Ehegatteninnengesellschaft - auf die Konstruktion eines schlüssig zustande gekommenen Kooperationsvertrages zurückgegriffen (…BGHZ 84, aaO 367; 115, 261, 265;… 127 aaO 51).Die Bedeutung der Ehegatteninnengesellschaft und die gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsregeln werden dadurch nicht verdrängt, zumal die Abgrenzung zwischen familienrechtlichen Kooperationsverträgen und Ehegatteninnengesellschaften ohnehin fließend ist (…Blumenröhr aaO S. 526 ff.; vgl. dazu die Fälle BGHZ 84, 388, 391 und 115, 261, 264, in denen für die gemeinsame Wertschöpfung durch nichteheliche Partner oder später verheiratete Verlobte eine Anwendung der §§ 730 ff. BGB erwogen wurde; Schlaich, Ehebezogene Zuwendungen unter Nichtehegatten Dissertation 1997 S. 240 ff.).
- BGH, 22.03.2013 - V ZR 28/12
Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung: Leistungen in Erwartung einer …
Für das Zustandekommen einer dahingehenden Willensübereinstimmung reicht es aus, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt, der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (BGH, Urteile vom 29. November 1965 - VII ZR 214/63, BGHZ 44, 321, 313; vom 2. Oktober 1991 - XII ZR 145/90, BGHZ 115, 261, 263;… vom 25. November 2009 - XII ZR 92/06, BGHZ 183, 242, 252 Rn. 33). - BGH, 25.11.2009 - XII ZR 92/06
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen wegen Zuwendungen i.R.e. nichtehelichen …
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt, der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (Senatsurteile BGHZ 115, 261, 262 f. m. w. N.; 177, 193, 206 Tz. 34). - BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern …
Eine Rückabwicklung nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB kam danach nur in Betracht, wenn zwischen Zuwendungsempfänger und Zuwendendem eine Willensübereinstimmung bezüglich eines über die bloße Verwirklichung der ehelichen Gemeinschaft hinausgehenden Zweckes erzielt wurde, beispielsweise über den künftigen Miteigentumserwerb durch das eigene Kind des Zuwendenden (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 261, 262 f.).Insoweit galt also nichts anderes als in Ansehung der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen unter Ehegatten (vgl. Senatsurteil BGHZ 115, 261, 262 m.w.N.).
Allein dadurch, dass die Ehe eine gewisse Zeit Bestand hatte und das eigene Kind der Schwiegereltern in dieser Zeit von der Schenkung profitierte, wird ein derartiger Zweck in solchen Fällen noch nicht vollständig erreicht, so dass Ansprüche aus Bereicherungsrecht nicht stets unter Hinweis auf die Zweckerreichung abgelehnt werden können (vgl. aber noch Senatsurteil BGHZ 115, 261, 264; BGHZ 84, 361, 363, jeweils zum Zweck der Schaffung eines Familienheims).
Eine Zweckabrede im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB setzt positive Kenntnis von der Zweckvorstellung des anderen Teils voraus, ein bloßes Kennenmüssen genügt nicht (Senatsurteil BGHZ 115, 261, 263).
- BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
Rechtsgrund der Zuwendung ist damit ein im Gesetz nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art, wie es der Senat auch für Zuwendungen unter Verlobten angenommen hat (vgl. BGHZ 115, 261, 265) [BGH 02.10.1991 - XII ZR 145/90]. - VG Gießen, 15.03.2023 - 5 K 1906/22
Rückforderung von Anwärterbezügen
Danach muss der Leistende dem Empfänger mindestens konkludent zu verstehen geben, dass die Zuwendung nur in Erwartung des Eintritts des betreffenden Erfolgs gemacht wird, während der Empfänger mindestens konkludent erklären muss, dass er die Zweckbestimmung des Leistenden kennt und billigt (BGHZ 44, 321 (323) = NJW 1966, 540; BGH NJW 1984, 233; BGHZ 108, 256 (265) = NJW 1989, 2745; BGHZ 115, 261 (262 f.) = NJW 1992, 427; BGH NJW 1999, 1623 (1625 f.); 2004, 512 (513); 2008, 443 (445); 2008, 3282 Rn. 34; NJW-RR 2009, 1142 Rn. 15). - BGH, 18.02.2009 - XII ZR 163/07
Voraussetzungen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung wegen Zweckverfehlung …
Eine stillschweigende Einigung in diesem Sinne kann aber angenommen werden, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt und der andere Teil dies erkennt und die Leistung entgegennimmt, ohne zu widersprechen (Senatsurteil BGHZ 115, 261, 263 = FamRZ 1992, 160, 161 m.w.N.). - VG Gießen, 06.06.2023 - 5 K 384/22
Rückforderung von Beamtenbezügen
- BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93
Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung
- OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 2 UF 152/17
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung gesamtschuldnerischer Verbindlichkeiten über …
- OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01
Familienrecht-Zugewinnausgleich: Schenkungen vor Eheschließung
- BGH, 13.04.2005 - XII ZR 296/00
Anwendbarkeit ausländischen Rechts auf Ansprüche nach Auflösung eines …
- KG, 25.10.2006 - 22 U 195/05
Rückforderung ehebedingter Zuwendungen nach den Grundsätzen des Wegfalls der …
- BGH, 17.06.1992 - XII ZR 145/91
Zugewinnausgleich bei gemischter Schenkung von Wohnungseigentum in zu …
- LG Gießen, 06.04.1994 - 1 S 519/93
Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Ausgleichung von …
- OLG Celle, 29.06.1999 - 4 W 99/99
Bestehen von Ausgleichsansprüchen infolge eines Verlöbnisses oder einer nicht …
- OLG Celle, 29.06.2001 - 4 W 99/99
Ausgleichsanspruch; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Verlobung; …
- OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 3 UF 2/14
Rückforderungen von Zuwendungen an ein Schwiegerkind nach Scheidung der Ehe
- OLG Naumburg, 03.12.2015 - 1 W 44/15
Sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts: Darlehensrückzahlungsansprüche bei …
- OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
Anspruch des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen die Erben des …
- OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 3 UF 393/05
Zugewinnausgleich: Berücksichtigung der Zuwendungen der Eltern eines Ehegatten an …
- OLG Köln, 22.07.1992 - 11 U 50/92
Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung ; Auseinandersetzung der Partner …
- OLG München, 01.08.2002 - 16 UF 1748/00
Zugewinnausgleich bei Bau auf einem Grundstück des einen Ehegatten mit Geldern …
- OLG Stuttgart, 05.06.2019 - 18 UF 67/19
Zugewinnausgleich: Sittenwidrigkeit einer Rücktrittsklausel für den Fall des …
- OLG Hamm, 21.05.2008 - 33 U 24/07
Pflichten eines Rechtsanwalts beim Abschluss eines Vergleichs
- OLG Koblenz, 20.02.2001 - 3 U 530/99
Ausgleichsanspruch eines Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wegen …
- OLG München, 07.07.2010 - 20 U 2103/10
Zweckverfehlungskondiktion: Voraussetzungen einer Zweckbestimmung
- OLG München, 31.07.2019 - 14 U 4104/18
Rückforderung einer Zuwendung
- OLG Braunschweig, 21.02.2000 - 7 U 150/99
Anspruch auf Ausgleich für durchgeführte Arbeiten an einem Haus; Voraussetzungen …
- KG, 28.11.2016 - 1 VA 21/16
Gerichtliches Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung: …
- OLG Naumburg, 30.01.1997 - 7 W 2/97
Bereicherung wegen Zweckverfehlung; Rückforderung Zuwendungen unter Ehegatten; …
- OLG München, 23.12.1992 - 12 UF 999/92
Wertermittlung des Anfangsvermögens bei unentgeltlicher Überlassung eines zuvor …
- OLG Köln, 03.08.2001 - 3 U 116/98
- OLG Brandenburg, 15.03.1996 - 9 W 1/96
Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei hinreichender Erfolgsaussicht der …
- OLG München, 28.07.1993 - 12 UF 1427/92