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   BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91   

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BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91 (https://dejure.org/1991,445)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1991 - 4 StR 350/91 (https://dejure.org/1991,445)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1991 - 4 StR 350/91 (https://dejure.org/1991,445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 S. 1 StVG; § 2 Abs. 1 BKatV
    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger grober Pflichtverletzung; Bußgeldverfahren

  • Wolters Kluwer

    Fahrverbot - Geschwindigkeitsüberschreitung - Zulässige Höchstgeschwindigkeit - Geldbuße - Raser

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Begründungspflicht für Verhängung eines Fahrverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BKatV § 2 Abs. 1 S. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1
    Fahrverbot ohne weitere Feststellungen bei vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 106
  • NJW 1992, 449
  • MDR 1992, 278
  • NZV 1992, 79
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Auszug aus BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91
    Da jedoch die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm, auch auf diesen Sachverhalt seien die Kriterien der BKatV zur Anwendung zu bringen, soweit es die Höhe und/oder Dauer der zu verhängenden Rechtsfolgen betrifft, nicht unvertretbar ist, und das Gewicht tatsächlicher Unterschiede im Zusammenhang mit der Art der Rechtsfrage, die es zu entscheiden gilt, bewertet werden muß (BGHSt 28, 165, 167), ist die Zulässigkeit der Vorlegung zu bejahen (vgl. KK 2. Aufl. Rdn. 44 zu § 121 GVG).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1990 - 2 Ss OWi 316/90
    Auszug aus BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Hamm durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. November 1990 - 2 Ss (OWi) 316/90 - (OWi) 72/90 - (veröffentlicht in VRS 80, 367 = DAR 1991, 111) gehindert, das die Auffassung vertritt, durch die Bußgeldkatalogverordnung sei das Fahrverbot als auch die Gerichte bindende R e g e l maßnahme eingeführt worden und deshalb sei die vom vorlegenden Gericht vermißte konkrete Einzelfallprüfung nicht erforderlich, wenn der Tatrichter unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 2 BKatV einen dort normierten Regelfall annimmt.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91
    Wenn das vorlegende Oberlandesgericht der Auffassung ist, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1969 (BVerfGE 27, 36 = NJW 1969, 1623) dahin auslegen zu müssen, daß für die Anordnung eines Fahrverbots wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in jedem Einzelfall - und damit auch bei einem durch grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit gekennzeichneten Verkehrsverstoß wie im vorliegenden Fall - die tatrichterliche Feststellung unerläßlich sei, daß der "mit dieser Sanktion angestrebte Erfolg im Einzelfall auch mit einer empfindlichen ... Geldbuße nicht erreicht werden kann", so könnte der Senat dem in dieser Allgemeinheit nicht folgen.
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Nichts spricht aber dafür, daß der Gesetzgeber, der die Atemalkoholmessung im Verkehrssicherheitsinteresse als beweissicheres Verfahren für den Nachweis der Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG eingeführt hat, dieses Verfahren durch überhöhte Anforderungen an den Nachweis der forensisch verwertbaren AAK zum "stumpfen Schwert" hat entwerten wollen (vgl. BGHSt 38, 106, 110).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Dem vermag der Senat schon im Ansatz nicht zu folgen; denn nichts spricht dafür, daß das Bundesverfassungsgericht, das das Fahrverbot als wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme bestätigt hat, diesem erzieherischen Instrument durch erhöhte Anforderungen an die Voraussetzungen seine praktische Bedeutung hat nehmen wollen (Senatsbeschluß vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

    Der Gesetzgeber hat damit der Erkenntnis Rechnung getragen, daß individuelle Prognoseentscheidungen für die Massenverfahren der Verkehrsordnungswidrigkeiten - auch soweit es sich um schwerwiegende Verstöße handelt - unverhältnismäßige Schwierigkeiten bereiten und im Einzelfall zu ganz unterschiedlichen Wertungen führen, die dem Interesse einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte zuwiderlaufen, die gesetzliche Androhung des Fahrverbots in der Praxis zum "stumpfen Schwert" machen und ihre erzieherische Wirkung, die mit Blick auf die Verkehrssicherheit bezweckt war, weitgehend aufheben (Senatsbeschluß vom 5. November 1991 - 4 StR 350/91, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Dieser hält unter Verweis auf die Rechtsprechung des Senats zu § 2 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV (vgl. BGHSt 38, 106 ff., 38, 125 ff.; 38, 231 ff.) die genannten Regelungen für verfassungsgemäß; sie verstießen insbesondere nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ließen sich in Einklang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36 [42 f.]) bringen.
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   OLG Hamm, 14.11.1991 - 1 Ss OWi 1102/91   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 278
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