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Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91   

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https://dejure.org/1991,1078
BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91 (https://dejure.org/1991,1078)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1991 - 7 BAr 50/91 (https://dejure.org/1991,1078)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1991 - 7 BAr 50/91 (https://dejure.org/1991,1078)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 521
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91
    Zwar braucht, wer eine Wohnung hat, die er auch ständig benutzt, wenn er vorübergehend und nur kurzfristig abwesend ist, im allgemeinen für mögliche Zustellungen während der Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen zu treffen (vgl BVerfGE 41, 332, 335 mwN für die Zustellung von Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen).

    Denn nur unter der Voraussetzung, daß die Anwesenheit die Regel und die Abwesenheit die Ausnahme bildet, ist es dem Bürger nicht zuzumuten, im Hinblick auf mögliche, aber eben doch ungewisse Zustellungen während der Abwesenheit "besondere" Vorkehrungen zu treffen (BVerfGE 41, 332, 336).

  • BVerfG, 03.04.1959 - 1 BvR 346/56

    Anspruch auf rechtliches Gehör beivorgeschriebener mündlicher Verhandlung

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91
    Dies muß zwar nicht notwendig in einer mündlichen Verhandlung geschehen; dem Anhörungsgebot kann grundsätzlich auch anders, zB in einem schriftlichen Verfahren, entsprochen werden (so ausdrücklich § 62 SGG; vgl BVerfGE 9, 231, 236; BVerwGE 57, 272).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91
    Dies muß zwar nicht notwendig in einer mündlichen Verhandlung geschehen; dem Anhörungsgebot kann grundsätzlich auch anders, zB in einem schriftlichen Verfahren, entsprochen werden (so ausdrücklich § 62 SGG; vgl BVerfGE 9, 231, 236; BVerwGE 57, 272).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91
    Hierzu müssen, wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision, die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert so dargetan werden, daß das Revisionsgericht allein anhand der Beschwerdebegründung sich ein Urteil darüber zu bilden vermag, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Das Bundessozialgericht (BSG) muss allein anhand der Begründung darüber entscheiden können, ob ein die Revisionsinstanz eröffnender Verfahrensmangel in Betracht kommt (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4) .
  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    "Bezeichnet" iS des § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn er in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan wird (stRspr, zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21; SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; SozR 1500 § 160a Nr. 36 S 53; SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 S 4; SozR 3-1500 § 160a Nr. 10 S 18).

    Erforderlich ist insoweit eine Begründung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Beschwerdebegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf dem gerügten Verfahrensmangel beruhen - dh durch ihn beeinflußt worden sein - kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 S 21; SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 S 4).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Der - zumindest typisierend vermutete - freie und eigenverantwortliche Gebrauch eingeräumter Gestaltungsmöglichkeiten enthebt dabei - ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Grund des Ausbleibens - das Gericht der Verpflichtung, von sich aus noch (weitere) Gelegenheit zur Stellungnahme gerade im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu geben (vgl BSG in SozR 3-1500 § 160a Nr. 4 und BVerwG vom 22. Juni 1984, 8 C 1/83, NVwZ 1985, 182 = BayVBl 1985, 94 sowie vom 10. Juli 1985, 2 B 43/85, NVwZ 1986, 119 = NJW 1986, 206).
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Rechtsprechung
   LG Münster, 27.06.1991 - 5 T 251/91   

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https://dejure.org/1991,4274
LG Münster, 27.06.1991 - 5 T 251/91 (https://dejure.org/1991,4274)
LG Münster, Entscheidung vom 27.06.1991 - 5 T 251/91 (https://dejure.org/1991,4274)
LG Münster, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 5 T 251/91 (https://dejure.org/1991,4274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 521
  • Rpfleger 1992, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 26.03.1984 - 1 Vollz (Ws) 2/84
    Auszug aus LG Münster, 27.06.1991 - 5 T 251/91
    Eine Erweiterung der Aufrechnungsmöglichkeit (und Zugriffsmöglichkeit) auf andere Forderungen, sei es der Vollzugsbehörde oder anderer Gläubiger, verbietet sich aus dem Ausnahmecharakter des § 93 Strafvollzugsgesetz (und des § 121 Abs. 5 Strafvollzugsgesetz , vgl. OLG Hamm, NStZ 1984, 432 .
  • OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00

    Pfändbarkeit des durch eigene Arbeitskraft verdienten Hausgeldes eines

    Darüber hinaus entspricht es auch dem in den Materialien zum Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, daß dem Strafgefangenen mit Ausnahme der in den §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG vorgesehenen Sonderregelung für die Aufrechnung mit Forderungen, die in einem besonders engem Zusammenhang mit dem Strafvollzug stehen - § 121 Abs. 5 StVollzG: Kosten des gerichtlichen Verfahrens nach §§ 109 ff. StVollzG; § 93 Abs. 2 StVollzG: Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Körperverletzung - das Hausgeld ohne Zugriffsmöglichkeit Dritter zur Verfügung stehen soll (vgl. LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698).

    Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt; Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7; Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8; a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14; Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").

  • AG Freiburg, 24.07.1992 - 6 M 861/90

    Strafvollzug; Arbeitsentgeld; Hausgeld; Pfändbarkeit

    Aus Gründen der Rechtsklarheit sei es vorliegend deshalb geboten, den angefochtenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ganz aufzuheben (zur Pfändbarkeit des Hausgeldes vgl. auch: OLG Celle, NStZ 1988, 334 ; LG Münster, Rpfleger 1992, 129; s.a.: BGH, NStZ 1989, 196 ).
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Rechtsprechung
   LG Aachen, 22.08.1991 - 5 T 252/91   

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https://dejure.org/1991,13208
LG Aachen, 22.08.1991 - 5 T 252/91 (https://dejure.org/1991,13208)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.08.1991 - 5 T 252/91 (https://dejure.org/1991,13208)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. August 1991 - 5 T 252/91 (https://dejure.org/1991,13208)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 521
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 18.09.2014 - IX ZB 68/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Altersrente beziehenden Schuldners:

    Richtig hat das Beschwerdegericht auch gesehen, dass die ausländischen Rentenansprüche nicht unter den Wortlaut des § 850e Nr. 2 und Nr. 2a ZPO fallen (vgl. LG Aachen, MDR 1992, 521; AG Nienburg, JurBüro 2004, 559; MünchKomm-ZPO/Smid, 4. Aufl., § 850e Rn. 35; Stein/Jonas/Brehm, aaO § 850e Rn. 59; Zöller/Stöber, ZPO, 30. Aufl., § 850e Rn. 15; Musielak/Becker, ZPO, 11. Aufl., § 850e Rn. 13; Hk-ZPO/Kemper, 5. Aufl., § 850e Rn. 14; Baumbach/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 850e Rn. 8).

    Entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts (ebenso LG Aachen, MDR 1992, 521) sind jedoch deutsche und ausländische gesetzliche Renten in analoger Anwendung des § 850e Nr. 2, 2a ZPO zusammenzurechnen.

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