Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 06.09.1991

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.08.1991 - 1 Ws 222/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3525
OLG Zweibrücken, 16.08.1991 - 1 Ws 222/91 (https://dejure.org/1991,3525)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.08.1991 - 1 Ws 222/91 (https://dejure.org/1991,3525)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. August 1991 - 1 Ws 222/91 (https://dejure.org/1991,3525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Naher Angehöriger; Einlegung von Rechtsmitteln; Auftrag; Ehemann; Angeklagter; Überwachungspflicht; Nachfrage; Fristversäumnis; Verschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 44 S. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 503
  • StV 1992, 360
  • JR 1992, 212
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung: Irrtümlich

    Es trifft ihn bei Versäumnissen und Fehlern des Beauftragten dann kein Verschulden, wenn er bei dessen Auswahl und Überwachung die Sorgfalt aufgewandt hat, die verständiger Weise von ihm erwartet und ihm zugemutet werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 360 m.z.w.Nachw. für den Fall der Beauftragung mit der Rechtsmitteleinlegung).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 393/95

    Rechtsmittelführer - Angehöriger - Auftrag - Überwachungspflicht - Fristgerechte

    Beauftragt ein Rechtsmittelführer einen Angehörigen mit der Einlegung seines Rechtsmittels, so trifft ihn die Pflicht, die Durchführung des Auftrags zumindest dadurch zu überwachen, daß er nachfragt, ob er fristgerecht erledigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 360 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 1 Ws 836/94
    Zwar trifft generell einen Verfahrensbeteiligten bei einer von dem Beauftragten verursachten Säumnis nur dann kein Verschulden, wenn er bei dessen Auswahl und Überwachung die Sorgfalt aufwendet hat, die verständlicherweise von ihm erwartet und ihm auch zugemutet werden kann (zu der Versäumung der Berufungseinlegung durch den beauftragten Ehemann vgl. OLG Zweibrücken in StV 1992, 360 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 3 Ws 70/99

    Auswahl von Hilfspersonen, Überwachung, Verschulden, Wiedereinsetzung in den

    Steht der Beauftragte hingegen zum Auftraggeber in einem engen und dauerhaften persönlichen Verhältnis, das ein gegenseitigem erprobtes Vertrauen begründet, so reduziert sich die Überwachungssorgfalt in der Regel auf die Nachfrage, ob der Auftrag ausgeführt worden ist (OLG Zweibrücken, StV 1992, 360; OLG Hamm, JMBl. NW 1982, 59, 60; BGH NStZ 1996, 50).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 06.09.1991 - 1 Ws 81/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6114
OLG Zweibrücken, 06.09.1991 - 1 Ws 81/91 (https://dejure.org/1991,6114)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.09.1991 - 1 Ws 81/91 (https://dejure.org/1991,6114)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. September 1991 - 1 Ws 81/91 (https://dejure.org/1991,6114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung einer Sektion ohne Einholung der Zustimmung der Hinterbliebenen; Zulässigkeit der Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens; Begriff des Gewahrsams an einer Leiche; Gewahrsamsbegründung beim Tod eines Angehörigen in einem Krankenhaus; Bestimmung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 503
  • JR 1992, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.04.2002 - 2 BvR 710/01

    Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines Antrags - Glaubensgründe - Pietätsgründe

    Dieses Verständnis des § 168 Abs. 1 StGB, das frei von Willkür ist und nicht nur mit dem in Bezug genommenen Schrifttum, sondern auch mit der einschlägigen Rechtsprechung in Einklang steht (vgl. insbesondere OLG München, NJW 1976, S. 1805, OLG Stuttgart, Justiz 1977, S. 313, OLG Karlsruhe, Justiz 1977, S. 313, KG Berlin, NJW 1990, S. 782 und OLG Zweibrücken, MDR 1992, S. 503), schließt es aus, die Vorschrift auf Fälle wie den vorliegenden zu erstrecken.
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