Rechtsprechung
| OLG Köln, 04.02.1992 - 2 Ws 9-10/92 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 120 Abs. 1 S. 1
Zeitschriftenfundstellen
- MDR 1992, 694
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
Streitig ist lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/83 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg…, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552;… Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera…, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586). - BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05
Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange …
Streitig ist insoweit lediglich, ob auf Grund einer sachlich nicht zu rechtfertigenden, vermeidbaren und erheblichen, von dem Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung der Haftbefehl ohne Rücksicht auf die Höhe der zu erwartenden Strafe aufzuheben ist (so Hanseatisches OLG Hamburg…, Beschluss vom 18. Oktober 1982 - 2 Ws 292/82 -, JR 1983, S. 259 ; Kammergericht…, Beschluss vom 10. Januar 1985 - 3 AR 315/82 - 4 Ws 336 und 341/84 -, StV 1985, S. 67; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 2. September 1992 - 1 Ws 182/92 -, StV 1992, S. 481; OLG Bamberg…, Beschluss vom 12. Januar 1994 - Ws 2/94 -, StV 1994, S. 141 ) oder ob das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz hieran treffenden Verschuldens gegeneinander abzuwägen sind (so OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1992 - 2 Ws 9 - 10/92 -, MDR 1992, S. 694 ; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. März 1996 - 3 Ws 178/96 -, StV 1996, S. 552;… Beschluss vom 23. November 1999 - 1 Ws 948/99 -, NStZ-RR 2000, S. 250 ; Kammergericht, Beschluss vom 1. August 1997 - 1 AR 971/97 - 5 Ws 483/97 - ; LG Gera…, Beschluss vom 14. Juni 1996 - 200 Js 12799/92 - 5 KLs -, NJW 1996, S. 2586). - OLG Köln, 22.08.2000 - 2 Ws 401/00
Fehlende Fluchtgefahr bei einer Reststrafenerwartung von einem Jahr und einem …
Es kommt hinzu - ist aber letztlich nicht mehr entscheidungserheblich und damit auch nicht abschließend aufklärungsbedürftig -, dass jedenfalls nach Lage der unvollständigen dem Senat vorliegenden Zweitakten (die abgesehen von den vorliegenden Haftvorgängen mit dem Urteil vom 8. September 1999 enden) eine beschleunigte Förderung des Verfahrens nach Erlass des nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils (vgl. hierzu Senat MDR 92, 694) nicht ersichtlich ist.Anders als etwa in dem vom Senat MDR 92, 694 (mit in etwa gleichen zeitlichen Verzögerungen) entschiedenen Fall, in dem wegen Heroinhandels in großem Umfang auf 13 Jahre Freiheitsstrafe erkannt worden war, geht es vorliegend bezüglich Kokain um eine Strafe von 3 Jahren und 3 Monaten und damit um eine restliche Straferwartung (im noch nicht einmal feststehenden Fall der Erfolglosigkeit der Revision) von lediglich 1 Jahr und 1 Monat.
- OLG Düsseldorf, 23.11.1999 - 1 Ws 948/99
Beschleunigungsgebot in Haftsachen und Verhältnismäßigkeit
a) Daß das Beschleunigungsgebot gemäß § 121 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 1 MRK nicht nur bis zum Erlaß eines Urteils gilt, sondern die Untersuchungshaft auch nach Ergehen eines erstinstanzlichen und eines Berufungsurteils nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden darf, steht in Rechtsprechung und Schrifttum außer Streit (vgl. BVerfGE 53, 152, 158 ff.; OLG Hamburg, JR 1983; 259; KG StV 1985, 67; OLG Köln, MDR 1992, 694; OLG Oldenburg m. Anm. Paeffgen, NStZ 1993, 578; OLG Bamberg, StV 1994, 141; LG Gera, NJW 1996, 2586;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rn. 8,). - OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 3 Ws 178/96
StPO § 120 Abs. 1 S. 1
Das Gewicht der Straftat und die Höhe der zu erwartenden Strafe sind mithin im Rahmen der Verhältnismäßigkeit mitzuberücksichtigen (…Rieß a.a.O.; OLG München NJW 1970, 156; OLG Köln MDR 1992, 694 ). - OLG Köln, 11.05.2001 - 2 Ws 186/01
Verfahrensverzögerung nach erstinstanzlichem Urteil
Es bedarf dieses Grundsatzes als Korrektiv für den Fall, dass die Fortdauer der Untersuchungshaft durch vermeidbare Verzögerungen des Verfahrens verursacht worden ist (vgl. SenE vom 04. Februar 1992 - 2 Ws 9-10/92 - in: MDR 92, 694 f. mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).
Für Blogger: