Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.02.1992

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.05.1992 - 3 Ss 187/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4015
OLG Celle, 18.05.1992 - 3 Ss 187/91 (https://dejure.org/1992,4015)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.05.1992 - 3 Ss 187/91 (https://dejure.org/1992,4015)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Mai 1992 - 3 Ss 187/91 (https://dejure.org/1992,4015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 StGB; § 69a StGB; § 136 Abs. 1 S. 2 StPO; § 163a Abs. 4 S. 2 StPO
    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Voraussetzungen der beweisrechtlichen Verwertbarkeit einer ohne vorherige Belehrung abgegebene Erklärung eines Angeklagten gegenüber einem Polizeibeamten; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr; Voraussetzungen der beweisrechtlichen Verwertbarkeit einer ohne vorherige Belehrung abgegebene Erklärung eines Angeklagten gegenüber einem Polizeibeamten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 545
  • MDR 1992, 796
  • NStZ 1992, 510
  • StV 1992, 412
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Celle, 18.05.1992 - 3 Ss 187/91
    Denn der Verstoß eines Polizeibeamten gegen die Hinweispflicht nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO begründet ein Beweisverwertungsverbot, auf das sich die zugunsten des Angeklagten eingelegte Revision grundsätzlich berufen kann, es sei denn, der Angeklagte hat sein Recht zu schweigen ohne Belehrung gekannt oder der verteidigte Angeklagte hat in der Hauptverhandlung einer Verwertung ausdrücklich zugestimmt oder ihr bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt nicht widersprochen (vgl. - in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung - Beschluß des BGH vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 - m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.02.1992 - 2 Ws 599/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5589
OLG Düsseldorf, 05.02.1992 - 2 Ws 599/91 (https://dejure.org/1992,5589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.1992 - 2 Ws 599/91 (https://dejure.org/1992,5589)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 2 Ws 599/91 (https://dejure.org/1992,5589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 796
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.02.1973 - HEs 167/72
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.1992 - 2 Ws 599/91
    Die Schwere der Tat ist im Rahmen dieser Vorschrift nach deren eindeutiger Fassung ohne Bedeutung (vgl. OLG Köln, NJW 1973, 1009).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.1992 - 2 Ws 599/91
    Die Ausnahmetatbestände des § 121 Abs. 1 StPO sind eng auszulegen (BVerfG, NJW 1980, 1448 ).
  • BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der

    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Literatur auch anerkannt, dass die Schwere der Tat im Rahmen der Vorschrift des § 121 StPO ohne Bedeutung ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 2 Ws 599/91 -, MDR 1992, S. 796; OLG Köln, Beschluss vom 21. Februar 1973 - HEs 167/72 -, NJW 1973, S. 1009 ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 1968 - 1 HEs 105/68 -, Die Justiz 1969, S. 46; Beschluss vom 30. Januar 2001 - 3 HEs 7/01 -, Die Justiz 2001, S. 196 ; Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl. 2006, § 121 Rn. 20; Kintzi, DRiZ 2004, S. 348 f.).
  • OLG Hamm, 19.02.2002 - 4 BL 8/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, verzögerte

    Auch für Kapitaldelikte gelten keine Ausnahmen (vgl. hierzu OLG Koblenz, NStE Nr. 19 zu § 121 StPO; OLG Düsseldorf, MDR 1992, 796; OLG Stuttgart, Justiz 1969, 46; OLG Köln, NJW 1973, 1009; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Auflage, § 121 Rdnr. 6; ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. Oktober 1997 in 4 BL 382/97).
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