Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2078
BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86 (https://dejure.org/1993,2078)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - X ZR 25/86 (https://dejure.org/1993,2078)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86 (https://dejure.org/1993,2078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagerücknahmemöglichkeit bei Vorliegen einer Patentnichtigkeitssache - Rechtswirksamkeit einer einseitigen Klägerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1470
  • MDR 1993, 1073
  • GRUR 1993, 895
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RG GRUR 1943, 211), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGH GRUR 1964, 18 ff. - Konditioniereinrichtung) und die im Schrifttum allgemeine Zustimmung gefunden hat (vgl. Benkard, PatG/GebrMG, 8. Aufl. § 81 PatG Rdn. 28; Schulte, PatG, 4. Aufl. § 81 Rdn. 69; MünchKomm zur ZPO, § 269 Rdn. 28; Baumbach/Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 51. Aufl. § 269 Rdn. 20; Stein-Jonas, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl. § 269 Rdn. 8, Fn. 20; Bernhardt-Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl. S. 436), daß die Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens ohne Einwilligung des Nichtigkeitsbeklagten zurückgenommen werden kann.
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZB 23/77

    Rechtsform der Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86
    Da der Nichtigkeitsbeklagte in Abrede stellt, daß die ohne seine Zustimmung erfolgte einseitige Klägerücknahme der Nichtigkeitsklägerinnen vom 16. März 1993, die ihm am 22. März 1993 förmlich zugestellt worden ist (§ 270 Abs. 2 ZPO), wirksam ist, war dies durch Beschluß festzustellen (vgl. BGH NJW 1978, 1585).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2013 - 1 U 42/13

    Rezeptsammelstelle - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Unerlaubtes

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren bedarf es hierzu auch nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung keiner Einwilligung des Gegners (BGH NJW-RR 1993, 1470; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl. Rn. 13 zu § 269 und Rn. 20 zu § 920 mwN).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 50/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rücknahme des Antrags auf

    Steht die Wirksamkeit der Rücknahme im Streit, kann hierüber durch Beschluss entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - VIII ZB 23/77, NJW 1978, 1585; vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86, NJW-RR 1993, 1470; Hk-ZPO/Saenger, 6. Aufl., § 269 Rn. 44; MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 269 Rn. 35 f; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 13. Aufl., § 269 Rn. 17).
  • BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21

    Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser

    Auch die zugrundeliegende Frage, ob bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Klage- oder Antragsrücknahme die Wirksamkeit durch Beschluss nach § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO (so für die Klagerücknahme: BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86, NJW-RR 1993, 1470 unter II 1 [juris Rn. 7]; MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. § 269 Rn. 35 f.; jeweils m.w.N.) oder durch Urteil (OLG Celle MDR 2012, 669 [juris Rn. 5]; Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl. § 269 Rn. 19b; jeweils m.w.N.) bzw. in Familiensachen durch Beschluss gemäß § 116 Abs. 1 FamFG auszusprechen ist, kann mit Blick auf den sogenannten Grundsatz der Meistbegünstigung offenbleiben.
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten

    Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993, X ZR 25/86, GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten).

    Als maßgeblich hierfür hat der Senat angesehen, dass das Interesse des Nichtigkeitsbeklagten an einer Sicherung vor weiteren Angriffen zurücktreten muss, weil dem Nichtigkeitskläger nicht angesonnen werden kann, gegen seinen Willen als Anwalt der öffentlichen Belange aufzutreten, und weil während der Laufzeit des Patents eine auf denselben Klagegrund gestützte Nichtigkeitsklage ohnehin jederzeit auch von anderen Personen erhoben werden kann (BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86, GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten).

  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Eine solche Einschränkung enthält das Gesetz jedoch nicht (vgl. auch zum Patentnichtigkeitsverfahren Sen. Beschl. v. 22.06.1993 - X ZR 25/86, MDR 1993, 1073).
  • BPatG, 20.03.2013 - 4 Ni 25/09

    Kostentragung bei streitgenössischer Nebenintervention -

    Einer besonderen Feststellung bedurfte es deshalb nicht (BGH Beschl. v. 22.6.1993, X ZR 25/86 = GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten; Keukenschrijver/Busse, PatG 7. Aufl., 2013, § 82 Rdn. 28).

    Da die Klagerücknahme vor Beginn der mündlichen Verhandlung erfolgte und der Beklagte dieser auch nicht widersprochen hat, bedurfte es bereits deshalb nach § 269 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 ZPO auch keiner Einwilligung des Beklagten, unabhängig davon, dass nach ständiger Rechtsprechung die Rücknahme der Nichtigkeitsklage wegen des Popularcharakter dieser Einschränkung nicht unterliegen soll (BGH Beschl. v. 22.6.1993, X ZR 25/86 = GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten; Keukenschrijver/Busse, PatG 7. Aufl., 2013, § 82 Rdn. 28).

  • OLG Koblenz, 17.11.1999 - 8 W 662/99

    Anwaltszwang für Klagerücknahme nach Verweisung vom Amts- an das Landgericht

    Der Senat schließt sich bei dieser Streitfrage, der von Rechtsprechung vertretenen überzeugenden Ansicht an, die eine Beschluss-Entscheidung genügen lässt (vgl. hierzu BGH in NJW 78, 1585; in NJW-RR 93, 1470).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19

    Prozessvollmacht

    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist auch in dem Falle, dass die Erklärung der Klagerücknahme zwischen den Parteien streitig ist, über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch Beschluss zu entscheiden (BGH vom 19.10.1977 - VIII ZB 23/77; BGH vom 22.06.1993 - X ZR 25/86).
  • BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08

    Optische Inspektion von Rohrleitungen - Patenteinspruchsverfahren - "Optische

    Dieser Gesichtspunkt führt im Nichtigkeitsverfahren dazu, dass eine Klagerücknahme nicht der Zustimmung des Beklagten bedarf (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten), im Einspruchsverfahren kann der Einsprechende nach Erlöschen des Patents nicht als Sachwalter von Belangen der Allgemeinheit auftreten, wobei auch Gesichtspunkte der Prozessökonomie zu beachten sind (BGH a. a. O. - Vornapf).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04

    Einstweilige Verfügung: Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung bei Wertung einer

    Denn auch, soweit diese Feststellung in dem die einstweilige Verfügung erlassenden Beschluss inzident getroffen wurde, handelt es sich um eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO (BGH NJW-RR 1993, 1470; NJW 1978, 1585; MünchKomm (ZPO) - Lüke § 269 Rn. 35; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 129 Rn. 40), die im Wege der sofortigen Beschwerde gemäß § 269 Abs. 3 S. 5 ZPO angreifbar ist (in der Entscheidung NJW 1978, 1585 behandelte der BGH die Beschwerde als unstatthaft, weil sie sich gegen den Beschluss eines Oberlandesgerichts richtete).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03

    Ehescheidungsverfahren: Wirksamkeit einer Antragsrücknahme ohne Zustimmung des

  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21

    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer

  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 6/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antriebsvorrichtung, insbesondere für Tore" -

  • BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01

    Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der

  • BPatG, 13.12.2022 - 6 Ni 30/19
  • BPatG, 28.11.2016 - 1 Ni 16/11

    Rechtmäßige teilweise Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder

  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 7/11
  • OLG Bamberg, 25.04.1996 - 7 WF 45/96

    Feststellung der Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags ;

  • BPatG, 21.07.2016 - 24 W (pat) 31/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEDISKIN (Wort-Bild-Marke)/medi/mediven/medi WIN" -

  • BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
  • LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79

    Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 15 U 198/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,729
BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91 (https://dejure.org/1993,729)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1993 - I ZB 7/91 (https://dejure.org/1993,729)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - I ZB 7/91 (https://dejure.org/1993,729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung des Wortzeichens "Premiere" zur Benennung einer Ware - "Premiere" als erstmalige Präsentation eines Produktes - Neutralität des Begriffs "Premiere" im Warenverkehr - "Premiere" als französisches Umgangswort - Freihaltung des Begriffs im Warenverkehr

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1512
  • MDR 1993, 1073
  • GRUR 1993, 746
  • GRUR Int. 1994, 68
  • ZUM 1994, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Ist ein fremdsprachiges Wort in dem Staat, aus dessen Sprachraum es stammt, als Warenzeichen eingetragen, so kommt diesem Umstand für die Frage eines Freihaltebedürfnisses in Deutschland dann keine indizielle Bedeutung zu, wenn das Wort als Fremdwort Eingang in die deutsche Sprache gefunden hat und das Freihaltebedürfnis nach dem Sprachsinn und nach der Bedeutung des Fremdworts in Deutschland beurteilt werden muß (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE und der diesem Beschluß folgenden Rechtsprechung).

    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Dafür braucht nicht darauf abgestellt zu werden, daß der diesbezügliche Sachvortrag erst im Rechtsbeschwerdeverfahren erfolgt ist; denn die Anwendung der für fremdsprachige Begriffe, für die im Ursprungsland der Sprache ein Freihaltebedürfnis nicht angenommen worden ist, entwickelten Grundsätze der Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.01.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.03.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.06.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) sind vorliegend schon deshalb unanwendbar, weil es hier nicht um das französischsprachige Wort "premiere" in der eingetragenen Form "PREMIERE", sondern um das in der deutschen Sprache gebräuchliche Fremdwort "Premiere" geht, für dessen Freihaltung in seinem fremdwörtlichen Sinne auf die Bedürfnisse des deutschen Verkehrs im deutschen Sprachraum abzustellen und die Beurteilung der Bedürfnisse an der Freihaltung des original-französischen Worts in Frankreich ohne (indizielle) Bedeutung ist.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Jedoch können - was das Bundespatentgericht zutreffend erkannt und ausgeführt hat - freihaltebedürftig nicht ausschließlich die in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgezählten Angaben sein, sondern auch solche, die andere für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole und I ZB 4/90, GRUR 1992, 515 - Vamos; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 4 Rdn. 62; Althammer, WZG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 26; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 40, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91
    Jedoch können - was das Bundespatentgericht zutreffend erkannt und ausgeführt hat - freihaltebedürftig nicht ausschließlich die in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgezählten Angaben sein, sondern auch solche, die andere für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole und I ZB 4/90, GRUR 1992, 515 - Vamos; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 4 Rdn. 62; Althammer, WZG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 26; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 40, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Es hat sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz gestützt (BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere, m.w.N.).

    Ob hiervon auch unter der Geltung des Markengesetzes auszugehen ist oder ob angesichts der in § 23 Nr. 2 MarkenG vorgesehenen Schutzschranke der lauteren Benutzung von beschreibenden Angaben eine so hinreichende Klarheit gefunden worden ist, daß die Eintragung von Angaben, die nur "irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben" (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere), im Sinne der mit dem Markengesetz angestrebten weiteren Öffnung des Markenregisters (vgl. Begr. z. Reg.Entwurf BT-Drucks. 12/6581 S. 80 = BlPMZ 1994, Sonderheft S. 74) unbedenklich zugelassen werden könnte, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Mit Recht bringt die Rechtsbeschwerde vor, daß die vom Bundespatentgericht herangezogene Senatsentscheidung "Premiere I" (BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 = WRP 1994, 385) einen anderen Sachverhalt betrifft.

    In der genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine indizielle Wirkung von Auslandseintragungen für das Fremdwort "Premiere" deswegen verneint, weil dieser Begriff mit einem von der Bedeutung in der Fremdsprache abweichenden Bedeutungsgehalt in die deutsche Sprache eingegangen war und die Eintragung in Frankreich daher nicht notwendig etwas darüber aussagte, ob auch im Inland ein Freihaltebedürfnis verneint werden konnte (BGH GRUR 1993, 746 f. - Premiere I).

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Bei diesen auf den "Premiere"-Beschluß des Bundesgerichtshofes gestützten Erwägungen (vgl. BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 = WRP 1994, 385) hat das Bundespatentgericht außer acht gelassen, daß in der genannten Entscheidung eine indizielle Wirkung von Auslandseintragungen nur deswegen verneint worden ist, weil das Fremdwort "Premiere" mit einem von der Bedeutung in der Fremdsprache abweichenden Bedeutungsgehalt in die deutsche Sprache übernommen worden ist.
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 22/96

    PREMIERE II

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner "Premiere I"-Entscheidung (Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746, 747) angenommen, daß das Wort nicht unmittelbar warenbeschreibend ist, sondern andere irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren angebe.

    Es hat sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz gestützt (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere I).

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens ist das Bundespatentgericht in seiner vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes ergangenen Entscheidung rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß unter das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 1 WZG Begriffe fallen, deren Sinngehalt ihre Eignung zur betrieblichen Herkunftsunterscheidung ausschließt und der als solcher für den Verkehr erkennbar ist (BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 - Ole; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Das Bundespatentgericht hat bei seiner Beurteilung unberücksichtigt gelassen, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine englischsprachige Wortfolge handelt, die, wie die Anmelderin nachgewiesen hat, sowohl im Vereinigten Königreich als auch in den Vereinigten Staaten von Amerika zu ihren Gunsten als Marke eingetragen ist (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger ausländischer Eintragungen: BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Anders als das Wort "Premiere" (vgl. BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746), das die erstmalige Präsentation einer Ware, mithin deren Neuheit und damit einen Umstand mit Bezug auf diese selbst bezeichnet, liegt in der werblichen Aufforderung zum Überwechseln von einer zu einer anderen Zigarettenmarke kein solcher Umstand mit Bezug auf die Ware selbst.
  • BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95

    "MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten

    Da der Schutzversagungsgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG die Entscheidung des Bundespatentgerichts trägt, erübrigt sich eine Auseinandersetzung mit den weiteren Rügen der Rechtsbeschwerde, das Bundespatentgericht habe in rechtsfehlerhafter Weise die hilfsweise angeführten Schutzversagungsgründe aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 3 MarkenG für gegeben erachtet (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 23.3.1995 - I ZB 20/93, GRUR 1995, 410, 411 - TURBO; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 21/96

    Schutzfähigkeit und Freihaltungsbedürftigkeit des Wortes "Premiere"

    So hat der Bundesgerichtshof in seiner "Premiere I"-Entscheidung (Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746, 747) angenommen, daß das Wort nicht unmittelbar warenbeschreibend ist, sondern andere irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren angebe.

    Es hat sich dazu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Warenzeichengesetz gestützt (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere I).

    Der Bundesgerichtshof hat bislang offengelassen, ob hiervon auch unter der Geltung des Markengesetzes auszugehen ist oder ob angesichts der in § 23 Nr. 2 MarkenG vorgesehenen Schutzschranke der lauteren Benutzung von beschreibenden Angaben eine so hinreichende Klarheit gefunden worden ist, daß die Eintragung von Angaben, die nur "irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Ware beschreiben" (BGH GRUR 1993, 746 - Premiere I), im Sinn der mit dem Markengesetz angestrebten weiteren Öffnung des Markenregisters (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks. 12/6581, S. 80 = BlPMZ 1994, Sonderheft, S. 74) unbedenklich zugelassen werden könnte (BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS).

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 51/98

    GENESCAN; Indizielle Bedeutung einer Eintragung der Marke im Land der Sprache des

    Es hat darüber hinaus - anders als es in der von ihm herangezogenen Entscheidung "Premiere" (BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746) der Fall gewesen ist - nicht festgestellt, daß das Markenwort im Inland in einer von seiner englischen Bedeutung abweichenden Bedeutung verwendet wird.
  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/96

    Schutzfähigkeit und Freihaltungsbedürftigkeit des Wortes "Premiere"

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

  • BPatG, 26.04.2012 - 30 W (pat) 90/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Das Datenschutz Team" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.05.2010 - 29 W (pat) 101/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Strategy Circle" - beschreibender Hinweis -

  • BPatG, 02.12.1998 - 26 W (pat) 29/98

    Markenschutz - Eintragung einer englischen Wortfolge als Marke

  • BPatG, 28.10.1998 - 30 W (pat) 119/97

    Markenschutz - Fehlende Eintragungskraft und fehlendes Freihaltungsbedürfnis

  • BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 143/00
  • BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 5/00
  • BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 502/99
  • BPatG, 28.01.2000 - 33 W (pat) 128/99
  • BPatG, 26.01.2000 - 32 W (pat) 259/99
  • BPatG, 29.11.1995 - 28 W (pat) 94/95
  • BPatG, 01.10.2002 - 33 W (pat) 81/01
  • BPatG, 05.04.1995 - 26 W (pat) 51/93
  • BPatG, 28.02.1994 - 30 W (pat) 43/93
  • BPatG, 22.03.2000 - 32 W (pat) 2/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht