Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18 a W 30/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4225
OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18 a W 30/92 (https://dejure.org/1992,4225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.12.1992 - 18 a W 30/92 (https://dejure.org/1992,4225)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Dezember 1992 - 18 a W 30/92 (https://dejure.org/1992,4225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,4225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 472
  • BB 1993, 2480
  • Rpfleger 1993, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1978 - VI ZR 67/77

    Fortsetzung eines Prozesses nach Konkurseröffnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18a W 30/92
    Sie sollen gewährleisten, daß das Versteigerungsgrundstück zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebot zugeschlagen und auf diesem Weg eine möglichst wertrichtige Deckung für die auf ihm ruhenden Lasten erreicht werden kann (BGH, NJW 1979, 162).
  • OLG Hamm, 22.11.1990 - 15 W 355/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.12.1992 - 18a W 30/92
    Diese Frist wird nur durch eine solche Bekanntmachung gewahrt, die inhaltlich den Anforderungen des § 37 ZVG genügt (OLG Hamm, OLGZ 1991, 193 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 160/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Fehlerhafte Angaben über das Versteigerungsobjekt

    Dass hierunter neben erheblichen quantitativen Abweichungen (vgl. dazu auch Senat, Beschuss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, aaO; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; Hintzen, aaO, § 37 Rn. 8 und § 38 Rn. 4) auch Abweichungen fallen, die dem Versteigerungsobjekt qualitativ ein anderes Gepräge geben, liegt auf der Hand.

    Bei dem Erwerb von Wohnungseigentum stehen bei der Willensentschließung die Angaben zur Größe der Wohn- oder Nutzfläche im Vordergrund und nicht der nur als Bruchteil ausgewiesene Miteigentumsanteil an dem Grundstück (OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 256, 257; vgl. auch Stöber, aaO, § 37 Rn. 2.8).

  • LG Kassel, 21.03.2007 - 3 T 87/07
    Zwar kann eine vom tatsächlichen Zustand nachteilig abweichende Darstellung zur Zuschlagsversagung führen, weil durch sie der in Betracht kommende Bieterkreis möglicherweise nicht vollständig ausgeschöpft wird (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1993, 472 [OLG Karlsruhe 31.12.1992 - 18a W 30/92] ), bei der in Rede stehenden Gestaltung sind derartige Auswirkungen aber ausgeschlossen.
  • OLG München, 23.01.1998 - 24 W 338/97
    Es muß deshalb nicht abschließend darüber entschieden werden, ob Angaben zur Nutzungsart überhaupt zum zwingenden Inhalt der Terminsbestimmung und Veröffentlichung gehören (vgl. Zeller/Stöber ZVG 15. A. § 37 RdNr. 2; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 225; OLG Hamm Rpfleger 1997, 226; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 256 mit Anm. Meyer-Stolte; OLG Hamm Rpfleger 1997, 226 mit Anm. Demharter; 1992, 122 und 1991, 71, letztere mit Anm. Schiffhauer; LG Ellwangen Rpfleger 1996, 361).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.01.1993 - 7 W 55/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2702
OLG Köln, 07.01.1993 - 7 W 55/92 (https://dejure.org/1993,2702)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.01.1993 - 7 W 55/92 (https://dejure.org/1993,2702)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 1993 - 7 W 55/92 (https://dejure.org/1993,2702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 472
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 05.02.1992 - 25 U 3118/90
    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1993 - 7 W 55/92
    Für den Fall, daß - wie vorliegend - die Hauptparteien des Rechtsstreits in einem Vergleich die Kostenaufhebung gegeneinander vereinbart haben, ohne daß der Streithelfer sich am Vergleich beteiligt hat, zieht die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum aus dem genannten Grundsatz die Konsequenz, daß der Gegner der unterstützten Partei die dem Streithelfer entstandenen außergerichtlichen Kosten zur Hälfte zu tragen hat, im übrigen dem Streithelfer ein Erstattungsanspruch jedoch nicht zusteht (so z.B. BGH NJW 1961, 460 = MDR 1961, 219 = JurBüro 1961, 144; OLG Köln - 16. Zivilsenat - JurBüro 1983, 1882; OLG Celle - 16. Zivilsenat - NdsRPfl 1986, 100; OLG Celle - 9. Zivilsenat - KTS 1988, 369; OlG Köln - 2. Zivilsenat - JurBüro 1989, 102 = JMBlNW 1989, 46; OLG München JurBüro 1992, 423; Zöller-Herget, ZPO, 17. Aufl., § 101 Rdnr. 11).
  • BGH, 11.11.1960 - V ZR 47/55
    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1993 - 7 W 55/92
    Für den Fall, daß - wie vorliegend - die Hauptparteien des Rechtsstreits in einem Vergleich die Kostenaufhebung gegeneinander vereinbart haben, ohne daß der Streithelfer sich am Vergleich beteiligt hat, zieht die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum aus dem genannten Grundsatz die Konsequenz, daß der Gegner der unterstützten Partei die dem Streithelfer entstandenen außergerichtlichen Kosten zur Hälfte zu tragen hat, im übrigen dem Streithelfer ein Erstattungsanspruch jedoch nicht zusteht (so z.B. BGH NJW 1961, 460 = MDR 1961, 219 = JurBüro 1961, 144; OLG Köln - 16. Zivilsenat - JurBüro 1983, 1882; OLG Celle - 16. Zivilsenat - NdsRPfl 1986, 100; OLG Celle - 9. Zivilsenat - KTS 1988, 369; OlG Köln - 2. Zivilsenat - JurBüro 1989, 102 = JMBlNW 1989, 46; OLG München JurBüro 1992, 423; Zöller-Herget, ZPO, 17. Aufl., § 101 Rdnr. 11).
  • OLG München, 21.06.1982 - 12 WF 886/82
    Auszug aus OLG Köln, 07.01.1993 - 7 W 55/92
    Soweit hiervon abweichend auch die Auffassung vertreten wird, bei vereinbarter Kostenaufhebung entfalle ein Erstattungsanspruch des Streithelfers (OLG Celle - 2. Zivilsenat - NdsRpfl 1982, 217 = AnwBl 1983, 176; OLG Nürnberg JurBüro 1988, 613 = AnwBl 1989, 104 und OLG Karlsruhe Justiz 1991, 500), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 20.12.2002 - 6 W 72/02

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers bei Kostenaufhebung im Vergleich

    Dessen Anspruch unterliege nicht der Disposition der Parteien (OLG Köln MDR 1993, 472 und NJW-RR 1995, 1215; OLG Nürnberg MDR 2001, 415; OLG Dresden NJW-RR 1998, 285; Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl., § 101 Rn. 4 und Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 101 Rn. 8).
  • OLG Bremen, 12.05.1998 - 2 W 36/98

    Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention nach einem abgeschlossenen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 07.12.1994 - 13 U 142/94
    Die vorherrschende Auffassung versteht dabei die Rechtsfolge des § 98 ZPO - gegenseitige Aufhebung der Verfahrenskosten - sowie die Vereinbarung gegenseitiger Kostenaufhebung bei einer Anwendung auf die Interventionskosten des - wie hier - nicht am Vergleich beteiligten Streithelfers als eine hälftige Verteilung dieser Kosten zwischen dem Streithelfer und dem Gegner der unterstützten Partei (z.B. OLG München, aaO.; OLG Stuttgart, BauR 1992, 119; OLG Köln - 2. ZS. , JMBl. NW 1989, 46 = JurBüro 1989, 102; OLG Köln - 7. ZS. - OLGR Köln 1993, 96 = MDR 1993, 472 = JurBüro 1993, 684; ausf. zum Meinungsstand Schwarz, aaO.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht