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   BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88   

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https://dejure.org/1992,1528
BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88 (https://dejure.org/1992,1528)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1992 - XII ZB 99/88 (https://dejure.org/1992,1528)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1992 - XII ZB 99/88 (https://dejure.org/1992,1528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Gegen den Willen - Ausgleichsberechtigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 3b Abs. 1
    Keine Übertragung von Rentenanwartschaften gegen den Willen des Ausgleichsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VAHRG § 3b Abs. 1
    Durchführung des Versorgungsausgleichs

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3234
  • MDR 1993, 52
  • FamRZ 1993, 172
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 210/87

    Beteiligung eines Trägers der betrieblichen Altersversorgung am

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88
    § 3b Abs. 1 VAHRG stellt daher eine Schutzvorschrift zugunsten des Ausgleichsberechtigten dar (Senatsbeschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 210/87 - BGHR FGG § 20 Abs. 1 Versorgungsausgleich 2 = FamRZ 1989, 602).

    Das hat der Senat bereits für den Fall entschieden, daß die Ehegatten den Ausgleich der betrieblichen Altersversorgung eines Ehegatten unter Ausschluß der Regelungsmöglichkeiten nach § 3 b Abs. 1 VAHRG allein auf schuldrechtlichem Wege vereinbart haben (Senatsbeschluß vom 22. Februar 1989 aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1988 - 2 UF 170/87
    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88
    Das hat das Gericht, das bei der Anwendung der Vorschrift die Regelung des § 1587 b Abs. 4 BGB jedenfalls sinngemäß (§ 3 VAHRG) zu beachten hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 954, 955 und 1290, 1291; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht 2. Aufl. Rdn. 11; MünchKomm/Maier, 2. Aufl. Rdn. 16; Soergel/Schmeiduch, BGB 12. Aufl. Rdn. 13, jeweils zu § 3 b VAHRG; Ruland NJW 1987, 345, 348 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; vgl. auch Palandt/Diederichsen, BGB 51. Aufl. § 3b VAHRG Rdn. 2; Michaelis/Sander DAngVers 1987, 86, 88), bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88
    Das Gesetz über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs, durch das § 3 b VAHRG eingeführt worden ist, wollte mit der Neuregelung - gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1986 (BVerfGE 63, 88) - die Nachteile vermeiden, die der schuldrechtliche Versorgungsausgleich für den ausgleichsberechtigten Ehegatten im Einzelfall mit sich bringen kann (BT-Drucks. aaO. S. 17).
  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88
    Wird das Anrecht in Anwendung der Vorschrift im Einzelfall in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen, so wird der Versorgungsträger dadurch lediglich reflexartig begünstigt; der Schutz seines Interesses an der Vermeidung eines verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist daher allein mittelbarer Art (Senatsbeschluß vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 208/87 - FamRZ 1989, 369, 371).
  • BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 64/87
    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88
    Die Verweisung eines Anrechts in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich begünstigt generell den Ausgleichspflichtigen mit der Folge, daß auf seine Beschwerde wegen des Verbotes der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers der Umfang des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nicht ausgedehnt werden darf (Senatsbeschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 64/87 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 12.03.1986 - 7 AZR 20/83

    Rechtswirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen ordentlichen

    Auszug aus BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88
    Das hat das Gericht, das bei der Anwendung der Vorschrift die Regelung des § 1587 b Abs. 4 BGB jedenfalls sinngemäß (§ 3 VAHRG) zu beachten hat (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 954, 955 und 1290, 1291; Johannsen/Henrich/Hahne, Eherecht 2. Aufl. Rdn. 11; MünchKomm/Maier, 2. Aufl. Rdn. 16; Soergel/Schmeiduch, BGB 12. Aufl. Rdn. 13, jeweils zu § 3 b VAHRG; Ruland NJW 1987, 345, 348 [BAG 12.03.1986 - 7 AZR 20/83]; vgl. auch Palandt/Diederichsen, BGB 51. Aufl. § 3b VAHRG Rdn. 2; Michaelis/Sander DAngVers 1987, 86, 88), bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
  • BFH, 23.11.2016 - X R 41/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Danach konnte das Familiengericht andere Anrechte des Verpflichteten innerhalb bestimmter Grenzen zum Ausgleich heranziehen, sofern sie durch Übertragung oder Begründung von Anrechten ausgeglichen werden konnten (§ 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG), oder ihn verpflichten, durch Beitragszahlungen Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen (§ 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG), dies alles jedoch nicht gegen den Willen des Berechtigten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. September 1992 XII ZB 99/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 3234, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1993, 172).
  • BFH, 23.11.2016 - X R 60/14

    Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs

    Danach konnte das Familiengericht andere Anrechte des Verpflichteten innerhalb bestimmter Grenzen zum Ausgleich heranziehen, sofern sie durch Übertragung oder Begründung von Anrechten ausgeglichen werden konnten (§ 3b Abs. 1 Nr. 1 VAHRG), oder ihn verpflichten, durch Beitragszahlungen Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen (§ 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG), dies alles jedoch nicht gegen den Willen des Berechtigten (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. September 1992 XII ZB 99/88, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 3234, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1993, 172).
  • OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03

    Regelung des nachehelichen Unterhalts in einem Ehevertrag: Wirksamkeits- und

    (BGH NJW 1992, 3234 f.).
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 109/91

    Rangfolge von Realteilung und analogen Quasisplitting beim Versorgungsausgleich

    Schließlich kann nicht unberücksichtigt bleiben, daß der Berechtigte aus besonderen Gründen im Einzelfall den schuldrechtlichen Ausgleich bevorzugen kann (vgl. dazu Schwab/Hahne aaO); der Senat hat in einem solchen Fall entschieden, daß das Gericht gehindert ist, den Ausgleich gegen den Willen des Berechtigten in den Formen des § 3b VAHRG durchzuführen (Beschluß vom 30. September 1992 - XII ZB 99/88 - BGHR VAHRG § 3b Abs. 1 Ermessen 1 = FamRZ 1993, 172 f).
  • OLG Hamm, 08.04.2003 - 11 UF 273/02

    Nachträglicher Versorgungsausgleich wegen betrieblicher Altersversorgung

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH MDR 1993, 52; MDR 1989, 727) handelt es sich bei der Bestimmung des § 3 b I VAHRG um eine Schutzvorschrift zugunsten des Ausgleichsberechtigten, der auf diesen Schutz auch verzichten kann.

    Der ausgleichspflichtige Ehegatte kann sich daher nicht dagegen wehren, dass sein an sich dem schuld rechtlichen Ausgleich unterliegendes Anrecht nicht nach § 3 b I VAHRG öffentlich-rechtlich ausgeglichen wird (BGH MDR 1993, 52).

  • BGH, 13.12.2000 - XII ZB 52/97

    Rechtskräftige Scheidung - Rentenanwartschaften - Anwartschaft auf

    In einem solchen Fall ist das Gericht nach der Rechtsprechung des Senats sogar gehindert, einen öffentlich-rechtlichen Ausgleich gemäß § 3 b VAHRG gegen den Willen des Berechtigten durchzuführen (Senatsbeschluß vom 30. September 1992 - XII ZB 99/98 - BGHR VAHRG § 3 b I, Ermessen 1 = FamRZ 1993, 172 f.).
  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96

    Absehen von Ausgleich durch Realteilung

    Die weitere Beschwerde sieht in diesen Erwägungen zu Recht keine beanstandungsfreie Ausübung des dem Gericht im Rahmen des § 3 b VAHRG obliegenden pflichtgemäßen Ermessens (dazu allgemein Senatsbeschluß vom 30. September 1992 - XII ZB 99/88 - FamRZ 1993, 172).
  • OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anwartschaften aus einer Betriebsrente;

    Ausgleich nach § 3 b Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VAHRG durch Heranziehung des Anrechtes des Antragsgegners in der gesetzlichen Rentenversicherung oder durch Beitragsentrichtung in der gesetzlichen Rentenversicherung kann gegen den Willen der Ausgleichsberechtigten nicht durchgeführt werden (vgl. BGH FamRZ 1993, Seite 172).
  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der

    Auch ging es nicht um den Sonderfall des § 3b VAHRG, bei dem das Gericht dem schuldrechtlichen Ausgleich unterfallende Anrechte in engen Grenzen öffentlich-rechtlich ausgleichen kann, dabei aber einen entgegenstehenden Willen des ausgleichsberechtigten Ehegatten zu beachten hat (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1992 XII ZB 99/88 - FamRZ 1993, 172).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 5 U 8/06

    Zulässigkeit des Widerrufs eines Haustürgeschäfts bei Beurkundung der

    Hinsichtlich der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast ist aber weiter anerkannt, da deswegen, weil es dem Gläubiger häufig nicht möglich sei, Umstände vorzutragen, aus denen sich ergebe, dass ein Rückerwerb ausgeschlossen sei und die maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen des Schuldners zum Erwerber dem Gläubiger regelmäßig nicht oder nicht ausreichend bekannt seien, während der Schuldner hierzu ohne weiteres vortragen könne, in den Fällen der Weiterveräußerung an einen Dritten durch diese Weiterveräußerung die Unmöglichkeit indiziert werde, sofern nicht der Schuldner - hier also die Beklagte - darlege, zur Erfüllung willens und in der Lage zu sein (BGH NJW 1999, 2034; NJW 1992, 3234, 3225; WM 1993, 1155, 1156).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 8 UF 255/07

    Verpflichtung zur Begründung von Anrechten durch Beitragseinzahlung zur

  • OLG Köln, 26.06.1998 - 25 UF 86/98

    Keinen Versorgungsausgleich gem. § 3 b I VAHRG gegen den Willen des

  • OLG Stuttgart, 22.05.1995 - 16 UF 436/94

    Durchführung des verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

  • AG Bayreuth, 06.08.2012 - 3 F 1059/11

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anspruch des hinterbliebenen Ehegatten

  • OLG Stuttgart, 11.05.2000 - 15 UF 13/00

    Kein anderweitiger Versorgungsausgleich gegen den Willen der

  • AG Wiesbaden, 12.10.2004 - 536 F 68/03

    Übertragung von Rentenanwartschaften im Rahmen eines Versorgungsausgleichs;

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