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   OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92   

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https://dejure.org/1993,3589
OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92 (https://dejure.org/1993,3589)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.1993 - 6 U 147/92 (https://dejure.org/1993,3589)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 1993 - 6 U 147/92 (https://dejure.org/1993,3589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Mißbrauch; Antragsbefugnis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    OLGR 93, 118
    Mißbrauch; Antragsbefugnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abdeckung von angefallenen Anwaltskosten und Gerichtskosten i.R.d. Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten der Rechtsverfolgung in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren; Abmahngebühren und Vertragsstrafen aus wettbewerbsrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 634
  • GRUR 1993, 571
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 23.01.1992 - 6 U 87/91

    Rechtsmißbräuchlichkeit einer Klage

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.1993 - 6 U 147/92
    So ist der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 23. Januar 1992 (6 U 87/91) zu entnehmen, daß der Antragsteller seinem eigenen damaligen Vorbringen zufolge eine Hilfsperson beschäftigt hat, die mit dem Aufsuchen wettbewerbswidriger Anzeigen beauftragt war.
  • LG Köln, 23.11.2005 - 28 S 6/05

    Werben für die Umgehung eines Kopierschutzes und Abmahnkosten

    Hinzutreten müssten weitere Umstände, aus denen zu folgern ist, dass die Antragsbefugnis nicht in erster Linie im Interesse des eigenen Geschäftsbetriebs, sondern als selbständige Erwerbsquelle für den Antragsteller oder den mit ihm zusammenarbeitenden Rechtsanwalt genutzt wird (vgl. OLG Köln, Urteil v. 15.01.1993 - 6 U 147/92, MDR 1993, 634, 635).
  • OLG Köln, 24.04.2015 - 6 U 175/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).
  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Gelingt es diesem jedoch, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern, so hat der Gläubiger seinerseits substantiiert die aufgekommenen Verdachtsgründe zu widerlegen (Senat, Urteil vom 15.01.1993 - 6 U 147/92 - GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; Beschluss vom 9.4. 1999 - 6 W 88/98 - MMR 2000, 106; KG, Urteil vom 30.3. 2009 - 24 U 145/08 - GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Da grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist und ein non-liquet zu Lasten des Beklagten geht (KG, WRP 2008, 511; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rz. 54), ist es jedoch Sache der Beklagten, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und Beweis dafür anzutreten (OLG Köln, GRUR 1993, 571; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bronkmann, Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 UWG, Rnr. 4.25).

    Soweit die Beklagte den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs darauf stützt, dass die beauftragten Rechtsanwälte der Klägerin hier "in eigener Regie" tätig geworden seien, insbesondere selbst vermeintliche Wettbewerbsverstöße erst ermittelt hätten, ist ein solches Vorgehen in der Rechtsprechung als Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anerkannt (vgl. OLG Köln, GRUR 1993, 571; OLG München WRP 1992, 270).

  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 178/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für eine Uhr unter Hinweis auf eine nicht

    Dabei liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013, 466, 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08

    Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere

    Da grundsätzlich bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen von der Zulässigkeit der Geltendmachung des Anspruchs auszugehen ist und ein non-liquet zu Lasten des Beklagten geht (KG, WRP 2008, 511; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 13 Rz. 54), ist es jedoch Sache der Beklagten, Tatsachen für das Vorliegen eines Missbrauchs darzulegen und Beweis dafür anzutreten (OLG Köln, GRUR 1993, 571; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bronkmann, Gesetz gegen den unlautereren Wettbewerb UWG, 27. Aufl. 2009, § 8 UWG, Rnr. 4.25).

    Soweit die Beklagte den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs darauf stützt, dass die beauftragten Rechtsanwälte der Klägerin hier "in eigener Regie" tätig geworden seien, insbesondere selbst vermeintliche Wettbewerbsverstöße erst ermittelt hätten, ist ein solches Vorgehen in der Rechtsprechung als Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG anerkannt (vgl. OLG Köln, GRUR 1993, 571; OLG München WRP 1992, 270).

  • OLG Jena, 23.04.2008 - 2 U 929/07

    Streitwert als Kriterium für eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung

    Rechtsmissbrauch kann auch vorliegen, wenn die Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen mangels eigenem wirtschaftlichem Interesse allein im Gebühreninteresse erfolgt (vgl. BGH GRUR 2001, 260 - Vielfachabmahner; OLG Stuttgart OLGR 2003, 77; OLG Köln GRUR 1993, 571).

    Die vorliegende Unterlassungsklage ist nicht rechtsmissbräuchlich erhoben worden, jedenfalls hat die insoweit darlegungs- und beweispflichtige Verfügungsbeklagte die grundsätzlich für die Klagebefugnis der Verfügungsbeklagten und gegen die Missbräuchlichkeit des klageweisen Vorgehens bestehende Vermutung (vgl. Teplitzky Kap. 13, Rn. 54; OLG Köln GRUR 1993, 571) nicht durch ausreichenden Tatsachenvortrag erschüttern können.

  • LG Köln, 24.06.2014 - 33 O 21/14

    Zur Haftung eines Amazon-Händlers für Werbung mit einem veralteten UVP-Preis

    Dabei liegt die Dartegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Anspruchsgegner (Senat, GRUR 1993, 571 - Missbrauch der Antragsbefugnis; GRUR-RR 2013 466 467 - Bach-Blüten; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23 - JACKPOT!).
  • LG Leipzig, 22.11.2005 - 5 HK 650/05
    aa) Hierfür muss die Erzielung - von Einnahmen - auch zugunsten eines nahe stehenden Anwaltes - zumindest im Vordergrund stehen, wofür eine umfangreiche Abmahntätigkeit indes hoch kein Indiz (OLG Köln GRUR 1993, 571; OLG München NJWE - WettbR 1998, 29, 30), vielmehr erforderlich ist, dass sich die Abmahntätigkeit verselbständigt, in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zur eigentlichen Geschäftstätigkeit mehr steht und bei objektiver Betrachtung an der Verfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse außer dem Gebührenzahlungsinteresse mehr bestehen kann (BHG GRUR 2001, 260, 261).

    Das alles setzt mithin zwar weiter voraus, dass hier die Beklagte überhaupt erstmal einen Gebührenmissbrauch substantiiert darlegen und dafür Beweis antreten bzw. im Rahmen einer einstweiligen Verfügung solche glaubhaft machen muss (OLG Köln aaO. und GRUR 1993, 571=MDR 1993, 634 f.; Köhler aaO.), bevor sich die Frage eines Überganges der (objektiven) Beweislast bzw. vorliegend der Glaubhaftmachungslast auf die Klägerin überhaupt stellen kann, ansonsten eben vom Normalfall auszugehen ist, dass kein Gebührenmissbrauch vorliegt.

  • OLG Braunschweig, 12.09.2002 - 2 U 24/02

    Beratungserteilung; Berufspflichtverletzung; berufswidrige Werbung;

  • OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Hinauszögern der

  • KG, 03.11.2000 - 5 U 6555/00

    Zustellung an juristische Person - falsche Bezeichnung des gesetzlichen

  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

  • LG Berlin, 03.03.2009 - 102 O 273/08

    Unzulässigkeit der Lottowerbung mit einem lächelnden Lottotrainer und dem grünen

  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 178/00

    Mißbrauch der Klagebefugnis im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • AG Hannover, 28.03.2002 - 526 C 17919/01

    Zur Zulässigkeit der Verwendung der Domain arbeitsrecht-hannover.de durch eine

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