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OLG Hamm, 23.03.1993 - 3 Ws 159/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung des Haftbefehls; Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhältnismäßigkeit; Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung; Vorzeitige bedingte Entlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1993, 673
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Hamm, 09.11.2000 - 2 Ws 291/00
Haftbeschwerde
Auch wenn es aufgrund der Vorstrafen des Angeklagten zweifelhaft ist, dass die Vollstreckung der Reststrafe nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden wird und es keinen verfassungsrechtlich abgesicherten oder strafprozessual anerkannten Grundsatz gibt, dass ein Haftbefehl aufzuheben ist, falls die Strafe demnächst durch Anrechnung von Untersuchungshaft verbüßt sein wird (vgl. OLG Hamm, MDR 1993, 673), liegen aufgrund des Tatgeschehens keine Umstände vor, die aus dem Gesichtspunkt der Bedeutung der Sache für die Rechtsgemeinschaft eine Haftfortdauer rechtfertigen. - OLG Hamm, 04.07.2003 - 2 Ws 149/03
Fluchtgefahr, Höhe der Freiheitsstrafe, Reststrafe
Die Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wäre jedoch in Bezug auf diese Erwägung nur dann maßgeblich in Frage gestellt, wenn zumindest von der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen bedingten Entlassung ausgegangen werden könnte (OLG Hamm MDR 1993, 673). - OLG Hamm, 21.07.2005 - 4 Ws 321/05
Fluchtgefahr; Berücksichtigung des Zeitpunkts der 2/3 Entlassung
Zwar kann die Möglichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung gem. § 57 Abs. 1 StGB bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht außer Acht bleiben (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2003 - 2 Ws 149/03 -), jedoch muss dann zumindest von der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen bedingten Entlassung ausgegangen werden können (zu vgl. OLG Hamm, MDR 1993, 673). - OLG Hamm, 20.02.2003 - 2 Ws 55/03
Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Abwägung aller Umstände
Die Verhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft wäre jedoch in Bezug auf diese Erwägung nur dann maßgeblich in Frage gestellt, wenn zumindest von der Wahrscheinlichkeit einer vorzeitigen bedingten Entlassung ausgegangen werden könnte (OLG Hamm MDR 1993, 673). - LG Kleve, 03.04.2014 - 120 Qs 402 Js 845/13
Untersuchungshaft, Vorwegvollzug, Verhältnismäßigkeit
Es gibt keinen Rechtssatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der erkannten Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn dies - wie hier - notwendig ist, um die Durchführung des vom Angeklagten gewünschten Berufungsverfahrens oder die drohende Vollstreckung der Strafe zu sichern (KG, NStZ-RR 2008, 157; OLG Hamm MDR 1993, 673;… Schultheis in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013 § 120 Rn. 7).