Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.02.1993

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5442
BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93 (https://dejure.org/1993,5442)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93 (https://dejure.org/1993,5442)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 1993 - 3 ObOWi 20/93 (https://dejure.org/1993,5442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 63
  • MDR 1993, 676
  • BayObLGSt 1993, 24
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG München, 13.12.1983 - 28 C 3356/83

    Kfz-Schaden; Mietwagenkosten; Wagenklasse; Kostenabzug

    Auszug aus BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93
    Damit ist der Vorgang verfahrensrechtlich als eine Tat im Sinn des § 264 StPO anzusehen (BayObLG Beschluß vom 4.3.1983 - 3 ObOWi 23/83, bei Rüth DAR 1984, 233 /248).
  • KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

    b) Gemäß diesen Grundsätzen hat die Rechtsprechung beispielsweise die Tatidentität zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und der Weigerung des Betroffenen zur vollständigen Personalangabe beim sich anschließenden Erstzugriff der Polizei angenommen (OLG Düsseldorf VRS 40, 273 zum aufgehobenen § 360 Abs. 1 Nr. 8 StGB; OLG Koblenz VRS 68, 216; BayObLG NJW 1994, 63 für den Fall der Unterbindung einer Ordnungswidrigkeit durch einen Polizeibeamten und der unmittelbar in diesem Zusammenhang anschließenden Weigerung der Angabe der Personalien durch den Betroffenen; a.A. OLG Düsseldorf VRS 69, 235.).
  • BayObLG, 28.01.1994 - 3 ObOWi 4/94
    3 St 9/91|BayObLG; 16.03.1993; 3 ObOWi 20/93">BayObLGSt 1993, 24 = NJW 1994, 63 ; Beschluß vom 4.3.1983 - 3 ObOWi 23/83 = bei Rüth DAR 1984, 233 /248).
  • BayObLG, 29.05.1996 - 3 ObOWi 67/96
    Um dem entgegenzuwirken, hat der Verordnungsgeber daher keine zeitliche Einschränkung vorgenommen, so daß es sich für den Zeitraum von 22 Uhr bis 7 Uhr nur um einen deklaratorischen Hinweis handelt (vgl. Senatsentscheidungen vom 16.3.1993 und 8.4.1994 - 3 ObOWi 20/93 und 3 ObOWi 31/94).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 2 Ss 393/92 - 2/93 II   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5581
OLG Düsseldorf, 12.02.1993 - 2 Ss 393/92 - 2/93 II (https://dejure.org/1993,5581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.1993 - 2 Ss 393/92 - 2/93 II (https://dejure.org/1993,5581)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 1993 - 2 Ss 393/92 - 2/93 II (https://dejure.org/1993,5581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2015 - 2 Ws 300/15

    Unzulässigkeit des entgegen des ausdrücklichen Willens des Mandanten

    Dies gilt etwa für die nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels ebenso wie für den Übergang von der Berufung zur Revision (vgl. Senat MDR 1993, 676; BayObLG VRS 53, 362; KK-Paul a.a.O. § 297 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 741/02

    Revision, Berufung, Auslegung der Rechtsmittelerklärung des Angeklagten, Prüfung

    Wenn aber der Inhalt einer Erklärung, mit der der Angeklagte Revision statt Berufung wählen wollte, Zweifel hinterlässt, die auch durch eine Auslegung nicht behoben werden können, so hat es bei der Berufung zu verbleiben, da diese die umfassendere Nachprüfung des Urteils erlaubt (vgl. Senat a. a. O.; OLG Hamm JMBlNRW 1976, 168; OLG Düsseldorf MDR 1993, 676; OLG Köln MDR 1980, 690; OLG Koblenz VRS 65, 45; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a. a. O., § 300 Rn. 3, § 335 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 2b Ss 337/99

    Einlegung von Rechtsmitteln durch Angeklagten und Verteidiger

    Widersprechen sich aber die Rechtsmittelerklärungen des Angeklagten und des Verteidigers, so ist entsprechend § 297 StPO die des Angeklagten maßgebend (BayObLG VRS 53, 362; OLG Koblenz MDR 1975, 424; OLG Düsseldorf - 2. Strafsenat MDR 1993, 676; KK-Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 335 Rn. 15)).
  • OLG Hamm, 30.07.1998 - 3 Ss 836/98

    Berufung, Revision, Rechtsmittel gegen Willen des Angeklagten

    Nachdem zumindest der Verteidiger rechtzeitig "Rechtsmittel" gegen das angefochtene Urteil eingelegt hatte, durfte er, wie es sich aus § 297 StPO ergibt, nicht gegen den Willen des Angeklagten das Rechtsmittel als (Sprung-)Revision bezeichnen (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1993, 676).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht