Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 02.03.1993

Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92   

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https://dejure.org/1993,2201
BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92 (https://dejure.org/1993,2201)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1993 - 1 StR 921/92 (https://dejure.org/1993,2201)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 1 StR 921/92 (https://dejure.org/1993,2201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugnisverweigerung - Angehörige - Freispruch - Mitbeschuldigter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 S. 1
    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei rechtskräftigem Freispruch des angehörigen Mitbeschuldigten

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2326
  • MDR 1993, 786
  • NStZ 1993, 500
  • StV 1993, 339
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90

    Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt mit dem rechtskräftigen Freispruch des angehörigen Beschuldigten (im Anschluß an BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] = NJW 1992, 1116 und BGH, NJW 1992, 1118 = NStZ 1992, 291).

    Die Revision ist mit dem Generalbundesanwalt der Auffassung, das Landgericht habe die Entscheidung des Senats BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] (und die Entscheidung BGH NStZ 1992, 292) zu Unrecht auf den Fall des rechtskräftigen Freispruchs des (früheren) mitbeschuldigten Angehörigen ausgedehnt.

    Der Senat ist anderer Meinung; er wendet die in der Entscheidung BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] entwickelten Grundsätze auch hier an.

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Mit dem Fall unzulässiger vorübergehender Abtrennung (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 32, 100) [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]ist das nicht zu vergleichen.
  • BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen den Mitbeschuldigten hat, erlischt mit dem rechtskräftigen Freispruch des angehörigen Beschuldigten (im Anschluß an BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90] = NJW 1992, 1116 und BGH, NJW 1992, 1118 = NStZ 1992, 291).
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
    Mit dem Fall unzulässiger vorübergehender Abtrennung (vgl. BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 32, 100) [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]ist das nicht zu vergleichen.
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Das Zeugnisverweigerungsrecht, das der Angehörige eines Beschuldigten im Verfahren gegen einen Mitbeschuldigten hat, erlischt, wenn das gegen den angehörigen Beschuldigten geführte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wird, auch bezüglich solcher Tatvorwürfe, hinsichtlich deren das Verfahren gemäß § 154 Abs. 1 oder Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (im Anschluss an BGHSt 38, 96 sowie BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7 und 9).

    Denn nach der Rechtsprechung besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht in dem Verfahren gegen den nichtangehörigen Beschuldigten jedenfalls dann nicht mehr, wenn das zwischen den Angehörigen eines früheren Mitbeschuldigten und dem jetzigen Beschuldigten geknüpfte Band so schwach geworden ist, dass es den empfindlichen Eingriff, den die Zeugnisverweigerung für den noch vor Gericht stehenden Beschuldigten bedeutet, nicht mehr rechtfertigt (vgl. BGHSt 38, 96, 101; BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9).

    Als Fallgruppen sind in der Rechtsprechung anerkannt die Fälle des endgültigen Abschlusses des Verfahrens gegen den Mitbeschuldigten durch dessen rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96, 101), seinen rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder seinen Tod (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten;

    Zwar ist anerkannt, dass eine zwischen dem angehörigen Zeugen und dem Angeklagten über einen vormals mitbeschuldigten Angehörigen bestehende Verbindung durch prozessuale Entwicklungen gelockert sein kann und deshalb eine Zubilligung des Zeugnisverweigerungsrechts nicht mehr rechtfertigt; dies gilt namentlich nach Ableben des früheren Mitbeschuldigten (BGH, Urteil vom 13. Februar 1992 - 4 StR 638/91, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7), nach dessen rechtskräftiger Verurteilung (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 1 StR 334/90, BGHSt 38, 96, 100 ff.) oder rechtskräftigem Freispruch (BGH, Urteil vom 4. Mai 1993 - 1 StR 921/92, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) und nach erfolgter Verfahrenseinstellung gemäß § 154 StPO mit Blick auf eine rechtskräftige Verurteilung im Bezugsverfahren (BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 5 ff.).
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Der Senat kann offen lassen, ob über die bisher in der Rechtsprechung anerkannten Fallgruppen, in denen das Zeugnisverweigerungsrecht erlischt, weil das Verfahren gegen den mit dem Zeugen verwandten früheren Mitbeschuldigten durch eine rechtskräftige Verurteilung (vgl. BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]), einen rechtskräftigen Freispruch (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 9) oder dessen Tod (vgl. BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7) endgültig erledigt ist, entsprechendes auch dann gilt, wenn der mit dem Zeugen verwandte Beschuldigte nach vorläufiger Einstellung gemäß § 153 a StPO die ihm gesetzten Auflagen und Weisungen erfüllt (§ 153 a Abs. 1 Satz 4 StPO) und nach Sachlage ausgeschlossen werden kann, daß die Tat noch als Verbrechen verfolgt werden kann.
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97

    Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch

    Zwar steht einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 im Verfahren gegen einen Angeklagten nicht mehr zu, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen endgültig erledigt ist - also bei dessen Verurteilung (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) oder Freispruch (BGH NStZ 1993, 500), sowie bei dessen Tod (BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3711
OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93 (https://dejure.org/1993,3711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93 (https://dejure.org/1993,3711)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 1993 - 1 Ws 166 - 167/93, 1 Ws 166/93, 1 Ws 167/93 (https://dejure.org/1993,3711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 785
  • MDR 1993, 786
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 10.12.1992 - 1 Ws 975/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
    Dies stellt sich als Versagung des rechtlichen Gehörs zu der bei der Entscheidung - zu Unrecht - angenommenen Tatsache dar, es sei kein Nebenkläger an dem Verfahren beteiligt (vgl. KG, JR 1989, 392; Senatsbeschluß v. 10.12.1992 - 1 Ws 975/92; Weber in MDR 1986, 74).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.1993 - 1 Ws 166/93
    Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPo so auszulegen, daß diese Norm jeden Verstoß gegen Artikel 103 Abs. 1 GG in den Beschlußverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfaßt (vgl. BVerfGE 42, 243,250; Kleinknecht/Meyer, StPO, 40. Aufl., Rdn. 1 zu § 33 a).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2004 - 4 Ws 65/04

    Endgültige Einstellung eines Strafverfahrens: Unanfechtbarkeit des

    Der Einstellungsbeschluss ist auch in diesem Fall nicht anfechtbar (im Anschluss an OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; gegen OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 256).

    Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPO so auszulegen, dass diese Norm jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in den Beschlussverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfasst (Meyer-Goßner aaO § 472 Rdnr. 13, BVerfG NStZ 1985, 277; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786 ).

  • OLG Celle, 14.01.2014 - 2 Ws 368/13

    Anspruch eines Nebenklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor der endgültigen

    Dieses Gehör musste nachgeholt werden (vgl. zur Zulässigkeit der Nachholung unterbliebener Kosten- und Auslagenentscheidungen: OLG Stuttgart, NStZ-RR 2004, 320; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - 1 Ws 244/09; OLG Bremen, Beschluss vom 27. August 1998 - Ws 35/98; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 786).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2009 - 1 Ws 244/09

    Rechtsbehelf des Nebenklägers gegen die endgültige Einstellung des Verfahrens bei

    Nach wohl h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 320; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786; Meyer-Goßner a.a.O., § 464 Rn. 12; a.A. - für den Fall der fehlenden Auslagenentscheidung zugunsten des freigesprochenen Angeklagten - OLG Oldenburg NStZ-RR 2006, 191), der sich auch der Senat anschließt, kann aber in solchen Fällen die insoweit fehlerhafte verfahrensabschließende Entscheidung grundsätzlich im Wege der Nachholung des rechtlichen Gehörs nach § 33a StPO ergänzt werden.
  • LG Aurich, 03.01.2013 - 12 Qs 175/12

    Verpflichtung und Berechtigung eines Gerichts zur Nachholung einer unterbliebenen

    Denn dasjenige Gericht, dass eine zu Gunsten eines Nebenklägers zu treffende Auslagenentscheidung versäumt hat, ist jedenfalls in denjenigen Fällen, in denen - wie hier - eine sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz StPO aus den vorgenannten Gründen nicht statthaft ist, auf eine Gegenvorstellung hin berechtigt bzw. verpflichtet, die unterbliebene Entscheidung nachzuholen (KG Berlin, JR 1989, 392; OLG Düsseldorf, MDR 1993, 786; OLG Düsseldorf VRS 84, 446 ).
  • OLG Bremen, 27.08.1998 - Ws 35/98

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des

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  • AG München, 03.03.2015 - 823 Cs 122 Js 143559/14

    Nebenklage, Kostenüberbürdung, Angeklagter

    Die Gegenvorstellung ist analog § 33a StPO zulässig, da anderweitig eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Verletzten und Nebenklageberechtigten nicht beseitigt werden kann (so auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.12.200; - 1 Ws 244/09; OLG Stuttgart, 29.03.2004, 4 Ws 65/04; OLG Düsseldorf, 02.03.1993, 1 Ws 166-167/93).
  • OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 277/09
    In den dort genannten Entscheidungen war jeweils die Zulassung und Beteiligung eines Nebenklägers übersehen bzw. dieser nicht angehört worden ( KG, JR 89, 392; OLG Düsseldorf, VRS 84, 446; MDR 93, 786; LG Zweibrücken, VRS 96, 279) oder überhaupt keine Kostenentscheidung ergangen (Hanseatisches OLG Hamburg, MDR 1985, 604).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2003 - 4 Ws 65/04

    Anfechtbarkeit einer Auslagenentscheidung bei fehlender Anfechtbarkeit des

    Als Ausprägung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ist § 33 a StPO so auszulegen, dass diese Norm jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in den Beschlussverfahren, auf die sie anwendbar ist, erfasst (Meyer-Goßner a.a.O. § 472 Rdnr. 13, BVerfG NStZ 1985, 277 [BVerfG 05.03.1985 - 2 BvR 1715/83] ; OLG Düsseldorf MDR 1993, 786).
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