Weitere Entscheidung unten: BSG, 31.03.1993

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   BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92   

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https://dejure.org/1993,241
BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92 (https://dejure.org/1993,241)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1993 - IX ZB 55/92 (https://dejure.org/1993,241)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1993 - IX ZB 55/92 (https://dejure.org/1993,241)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeit - Bestimmtheitserfordernis - Ausländisches Urteil - Währungsverfall

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestimmtheitsanforderung bei der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Bestimmter Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsurteils für ausländische Urteil bei Zuschlagsberechnungen nach ausländischem Recht

Papierfundstellen

  • BGHZ 122, 16
  • NJW 1993, 1801
  • ZIP 1993, 834
  • MDR 1993, 904
  • EuZW 1993, 389
  • EuZW 1993, 390
  • WM 1993, 1012
  • BB 1993, 588
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Danach obliegt es in erster Linie dem erkennenden Gericht oder derjenigen Stelle, die den Vollstreckungstitel schafft, dessen Inhalt und Grenzen eindeutig zu bezeichnen (vgl. §§ 794 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und dazu BGHZ 22, 54, 57 ff; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. Rdn. 25 vor § 704; MünchKomm-ZPO/Krüger § 704 Rdn. 8; Stürner/Münch aaO S. 181 f m.w.N.).

    So ist insbesondere der Zinslauf nach der Vollstreckbarerklärung gemäß einhelliger Ansicht vom Vollstreckungsorgan auch dann zu berechnen, wenn er - nur - auf der Grundlage des Diskontsatzes der Bundesbank bestimmt ist (vgl. BGHZ 22, 54, 61).

    Hingegen sollten erkennbar nicht die allgemeinen gesetzlichen Befugnisse der Vollstreckungsorgane zur Auslegung von Vollstreckungstiteln eingeschränkt werden, soweit sie etwa auch in BGHZ 22, 54 ff anerkannt sind.

  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Nicht dieser, sondern allein die inländische Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung ist maßgebliche Grundlage für die Zwangsvollstreckung in Deutschland (BGH, Urt. v. 6. November 1985 - IVb ZR 73/84, NJW 1986, 1440, 1441 [BGH 06.11.1985 - IVb ZR 73/84] mit zustimmender Anmerkung von M. Wolff RIW 1986, 728, 729; Zöller/Geimer, ZPO 17. Aufl. § 722 Rdn. 56; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 722 Rdn. 23 m.w.N.; Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht 3. Aufl. Art. 31 EGÜbk Rdn. 13).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung vom 6. November 1985 (IVb ZR 73/84, aaO) für einen ausländischen indexierten Unterhaltstitel ausgesprochen, daß die zur Konkretisierung erforderlichen Feststellungen im Verfahren der Vollstreckbarerklärung zu treffen sind (zustimmend Dopffel IPRax 1986, 277, 281 f; M. Wolff aaO).

    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem bezeichneten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1985 (IVb ZR 73/84, aaO) ab.

  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Dann ist die Zwangsvollstreckung vielmehr aus Gründen, die außerhalb des Anwendungsbereichs des Brüsseler Abkommens von 1968 liegen, nicht mehr möglich (vgl. hierzu EuGH NJW 1989, 663, 664 unter 18).

    In allen anderen Fällen dagegen ist das Gericht - erst recht im Anwendungsbereich des Europäischen zivilprozessualen Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommens von 1968, das die grenzüberschreitende Anerkennung von Urteilen fördern soll (vgl. EuGH NJW 1989, 663, 664 unter 10) - gehalten, den Gläubiger auf das Erfordernis eines ausreichend bestimmten Antrages hinzuweisen.

  • OLG Stuttgart, 10.11.1986 - 5 W 39/86

    Zur Ergänzung ausländischer Titel im Klauselerteilungsverfahren bei

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    c) Demgegenüber wird die Ansicht vertreten, es sei allgemein zu unterscheiden zwischen offenen Vollstreckungstiteln einerseits, die im Vollstreckbarerklärungsverfahren abschließend zu bestimmen seien, sowie dynamisierten Vollstreckungstiteln andererseits: Letztere seien erst im spätest-möglichen Zeitpunkt, nämlich dem der Zwangsvollstreckung, durch die hierfür zuständigen Organe zu konkretisieren, um allzu häufige nachträgliche Änderungsverfahren zu vermeiden (Münch RIW 1989, 18, 21; vgl. auch OLG Stuttgart JZ 1987, 579 f; Stürner/Münch aaO S. 185 f - a.M. Roth IPRax 1989, 14, 16; MünchKomm-ZPO/Gottwald Art. 31 EuGVÜ Rdn. 7).
  • BGH, 22.06.1983 - VIII ZB 14/82

    Vollstreckung ausländischer Urteile und ordre public

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Der Inhalt eines ausländischen Urteils verletzt die deutsche öffentliche Ordnung nur, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 75, 167, 171 f; 88, 17, 25 f; Senatsurt. v. 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91IX ZR 149/91, WM 1992, 1451, 1458 f, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 26.09.1979 - VIII ZB 10/79

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Pauschalierter Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Der Inhalt eines ausländischen Urteils verletzt die deutsche öffentliche Ordnung nur, wenn das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (BGHZ 75, 167, 171 f; 88, 17, 25 f; Senatsurt. v. 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91IX ZR 149/91, WM 1992, 1451, 1458 f, z.V.b. in BGHZ).
  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZB 38/82

    Aufklärung der Zweifel über die Beitreibung von Gebühren, die auf einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Hinsichtlich der auf einem italienischen Urteil vermerkten Registrierungsgebühr hat er angeordnet, daß das deutsche Gericht im Verfahren der Vollstreckbarerklärung aufkommende Zweifel über die Vollstreckungsfähigkeit aufzuklären versuchen muß (Beschl. v. 13. April 1983 - VIII ZB 38/82, WM 1983, 655, 657 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Prütting IPRax 1985, 137, 139).
  • BGH, 10.07.1986 - IX ZB 27/86

    Vollstreckung von Entscheidungen, die in diesem Staat vollstreckbar sind, in

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Der Senat hat dies für den Fall einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB durch Urteilserschleichung angenommen (Beschl. v. 10. Juli 1986 - IX ZB 27/86, WM 1986, 1370, 1371).
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89

    Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Der erkennende Senat hat es für zulässig gehalten, daß eine ausländische Entscheidung, die zur Zahlung der "gesetzlichen Zinsen" verurteilt, im Verfahren der Vollstreckbarerklärung konkretisiert wird (Beschl. v. 5. April 1990 - IX ZB 68/89, WM 1990, 1122, 1124 mit zustimmender Anmerkung von Thode WuB VII B 1. Art. 31 EuGVÜ 1.90; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 51. Aufl. Art. 31 EuGVÜ Rdn. 1 a.E.).
  • OLG Saarbrücken, 03.08.1987 - 5 W 102/87

    Feststellung der Vollstreckbarkeit; Auslegung des Titels

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - IX ZB 55/92
    Statt dessen hat in solchen Fällen allgemein das um die Vollstreckbarerklärung ersuchte deutsche Gericht darauf hinzuwirken, daß der fremde Ausspruch möglichst im Anerkennungsverfahren konkretisiert wird (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1988, 3100, 3101) [OLG Saarbrücken 03.08.1987 - 5 W 102/87].
  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 22 C 16.1427

    Münchener Luftreinhalteplan: Freistaat Bayern bleibt in der Pflicht

    Insbesondere kann es dann, wenn Inhalt und Grenzen des im Erkenntnisverfahren zugesprochenen Anspruchs im Hinblick auf künftige Entwicklungen noch nicht in vollem Umfang eindeutig bezeichnet werden konnten, die nötige Bestimmung selbst vornehmen, soweit dies aus dem Titel einschließlich der Entscheidungsgründe oder aufgrund allgemein zugänglicher, leicht und sicher feststellbarer anderer Urkunden, auf die der Titel verweist, möglich ist (BGH, B.v. 4.3.1993 - IX ZB 55/92 - BGHZ 122, 16/18).
  • BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im

    Legt man die Berechnung des Autorenanteils für den tenorierten Zahlungsanspruch dagegen nach der ursprünglichen Urteilsbegründung aus (vgl. BGHZ 122, 16 ; 142, 388 ), muss der Autorenanteil im Sinne eines einheitlichen Begriffsverständnisses auch bei der Einwilligung in die Vertragsänderung so verstanden werden, dass er auch den Anteil des Agenten und des ausländischen Verlags einschließt.
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 64/16

    Rechtskraft des Zwangsmittelbeschlusses - Vollstreckungsabwehrklage und

    Das gilt auch in Fällen, in denen die eindeutige Bezeichnung des Inhalts und der Grenzen des Vollstreckungstitels durch das Prozessgericht versehentlich unterblieben ist oder im Hinblick auf künftige Entwicklungen nicht in vollem Umfang möglich war und das jeweilige Vollstreckungsorgan deshalb berechtigt war, die nötige Bestimmung selbst vorzunehmen, soweit das aus dem Titel einschließlich der Entscheidungsgründe oder aufgrund allgemein zugänglicher, leicht und sicher feststellbarer anderer Urkunden möglich war, auf die in der Entscheidung verwiesen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - XI ZB 55/92, BGHZ 122, 16, 17 f.; Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137 Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92   

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https://dejure.org/1993,295
BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92 (https://dejure.org/1993,295)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1993 - 13 RJ 9/92 (https://dejure.org/1993,295)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1993 - 13 RJ 9/92 (https://dejure.org/1993,295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 158
  • MDR 1993, 904
  • NZA 1993, 1056 (Ls.)
  • NZS 1993, 515
  • BB 1993, 1812
 
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Wird zitiert von ... (125)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch mittels Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt werden können (vgl BVerfGE 74, 228, 234 f [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; BGH NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; 188; 990; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2814; BAG NJW 1987, 341).

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob er bei der Organisation des Betriebes seiner Anwaltskanzlei ausreichende Vorkehrungen - etwa durch geeignete Anweisungen an das Büropersonal und ausreichende Kontrolle - gegen ein Fristversäumnis getroffen hat (vgl BSG Beschluß vom 22. August 1990 - 9b RAr 14/90 - BGH NJW 1990, 187 f [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] zur Ausgangskontrolle anhand des Sendeberichts über die Telefax-Übermittlung; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2814 zur Angabe einer versehentlich falschen Telefax-Nummer durch zuverlässige Büroangestellte; LG Frankfurt NJW 1992, 3043 zur Speicherung einer falschen Telefax-Nummer).

  • BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88

    Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    Allerdings trifft ihn bei voller Ausschöpfung der Frist eine erhöhte Sorgfaltspflicht, darauf zu achten, daß die Übermittlung noch rechtzeitig und wirksam innerhalb der Frist erfolgt (vgl BGH NJW 1982, 2670; 1989, 2393; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 310 § 60 Nr. 124 - S 12).

    Im Rahmen dieser gesteigerten Sorgfaltsanforderungen hat der BGH eine unvorhergesehene Reifenpanne (BGH VersR 1988, 249) und Verzögerungen durch ein den eigenen Wagen blockierendes, verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug (BGH NJW 1989, 2393) als Umstände gewertet, die eine Fristversäumung entschuldigen können, nicht aber eine erheblich nachgehende Uhr, da sich ein Rechtsanwalt in solch einer Situation nicht allein auf den genauen Gang seiner eigenen Armbanduhr verlassen dürfe (BGH VersR 1985, 477, 478).

  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch mittels Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt werden können (vgl BVerfGE 74, 228, 234 f [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; BGH NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; 188; 990; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2814; BAG NJW 1987, 341).

    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob er bei der Organisation des Betriebes seiner Anwaltskanzlei ausreichende Vorkehrungen - etwa durch geeignete Anweisungen an das Büropersonal und ausreichende Kontrolle - gegen ein Fristversäumnis getroffen hat (vgl BSG Beschluß vom 22. August 1990 - 9b RAr 14/90 - BGH NJW 1990, 187 f [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] zur Ausgangskontrolle anhand des Sendeberichts über die Telefax-Übermittlung; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2814 zur Angabe einer versehentlich falschen Telefax-Nummer durch zuverlässige Büroangestellte; LG Frankfurt NJW 1992, 3043 zur Speicherung einer falschen Telefax-Nummer).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    Es erschiene treuwidrig und widerspräche dem anerkannten und verfassungsmäßig gewährleisteten Grundsatz eines fairen Verfahrens (vgl BVerfGE 9, 89, 95; 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75]; 51, 150, 156; 75, 183, 191), einem Prozeßbeteiligten unvorhergesehene Störungen bei einer an sich zulässigen Verfahrensweise entgegenzuhalten und ihn auf andere, nach der Lebenserfahrung auch nicht weniger risikobehaftete Handhabungsmöglichkeiten - wie etwa hier die Benutzung des Pkw oder der von der Post angebotenen Übermittlungswege - zu verweisen.
  • LG Kassel, 11.04.1991 - 2 S 106/91

    Übertragungsstörungen bei Rechtsmitteleinlegung per Telefax L

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    Nachdem mehrere Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten hatten, daß die Möglichkeit einer technischen Störung bei der Benutzung eines Telefaxgerätes von einem Anwalt stets beachtet werden müsse und er für diesen Fall entsprechend Vorsorge zu treffen habe (vgl Oberlandesgericht (OLG) Köln NJW 1989, 594; Oberlandesgericht (OLG) München NJW 1991, 303; Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Urteil vom 8. November 1990 - 1 U 17/90 - ebenso LG Kassel Urteil vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311 = ZfSch 1991, 344), hat der BGH dieser Auffassung für Störungen eines bei Gericht aufgestellten Empfangsgerätes eine Absage erteilt (NJW 1992, 244 f; ebenso bereits BFH vom 6. Februar 1991 - V B 44/89 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Köln, 06.06.1988 - 6 W 49/88
    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    Nachdem mehrere Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten hatten, daß die Möglichkeit einer technischen Störung bei der Benutzung eines Telefaxgerätes von einem Anwalt stets beachtet werden müsse und er für diesen Fall entsprechend Vorsorge zu treffen habe (vgl Oberlandesgericht (OLG) Köln NJW 1989, 594; Oberlandesgericht (OLG) München NJW 1991, 303; Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Urteil vom 8. November 1990 - 1 U 17/90 - ebenso LG Kassel Urteil vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311 = ZfSch 1991, 344), hat der BGH dieser Auffassung für Störungen eines bei Gericht aufgestellten Empfangsgerätes eine Absage erteilt (NJW 1992, 244 f; ebenso bereits BFH vom 6. Februar 1991 - V B 44/89 - nicht veröffentlicht).
  • OLG Bamberg, 08.11.1990 - 1 U 17/90

    Gesteigerte Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten bei fristwahrenden

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    Nachdem mehrere Oberlandesgerichte die Auffassung vertreten hatten, daß die Möglichkeit einer technischen Störung bei der Benutzung eines Telefaxgerätes von einem Anwalt stets beachtet werden müsse und er für diesen Fall entsprechend Vorsorge zu treffen habe (vgl Oberlandesgericht (OLG) Köln NJW 1989, 594; Oberlandesgericht (OLG) München NJW 1991, 303; Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Urteil vom 8. November 1990 - 1 U 17/90 - ebenso LG Kassel Urteil vom 11. April 1991 - 2 S 106/91 - DAR 1991, 311 = ZfSch 1991, 344), hat der BGH dieser Auffassung für Störungen eines bei Gericht aufgestellten Empfangsgerätes eine Absage erteilt (NJW 1992, 244 f; ebenso bereits BFH vom 6. Februar 1991 - V B 44/89 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 22.08.1990 - 9b RAr 14/90
    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    Vielmehr ist im Einzelfall zu prüfen, ob er bei der Organisation des Betriebes seiner Anwaltskanzlei ausreichende Vorkehrungen - etwa durch geeignete Anweisungen an das Büropersonal und ausreichende Kontrolle - gegen ein Fristversäumnis getroffen hat (vgl BSG Beschluß vom 22. August 1990 - 9b RAr 14/90 - BGH NJW 1990, 187 f [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89] zur Ausgangskontrolle anhand des Sendeberichts über die Telefax-Übermittlung; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2814 zur Angabe einer versehentlich falschen Telefax-Nummer durch zuverlässige Büroangestellte; LG Frankfurt NJW 1992, 3043 zur Speicherung einer falschen Telefax-Nummer).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    Es erschiene treuwidrig und widerspräche dem anerkannten und verfassungsmäßig gewährleisteten Grundsatz eines fairen Verfahrens (vgl BVerfGE 9, 89, 95; 39, 238, 243 [BVerfG 08.04.1975 - 2 BvR 207/75]; 51, 150, 156; 75, 183, 191), einem Prozeßbeteiligten unvorhergesehene Störungen bei einer an sich zulässigen Verfahrensweise entgegenzuhalten und ihn auf andere, nach der Lebenserfahrung auch nicht weniger risikobehaftete Handhabungsmöglichkeiten - wie etwa hier die Benutzung des Pkw oder der von der Post angebotenen Übermittlungswege - zu verweisen.
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 669/84

    Zulässigkeit der Einreichung einer Revisionsbegründung durch Telekopie - Wirksame

    Auszug aus BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 9/92
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß Rechtsmittel wirksam auch mittels Telegramm, Fernschreiben, Telefax oder Telebrief eingelegt werden können (vgl BVerfGE 74, 228, 234 f [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85]; BGH NJW 1990, 187 [BGH 28.09.1989 - VII ZB 9/89]; 188; 990; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NJW 1988, 2814; BAG NJW 1987, 341).
  • BFH, 06.02.1991 - V B 44/89

    Beschwerde wegen eines Verfahrensfehlers durch Versagung des rechtlichen Gehörs

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

  • OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90

    Telefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

  • BAG, 27.04.1990 - 4 AZR 64/90

    Unzulässigkeit der Revision mangels Einhaltung der Revisionsbegründungspflicht -

  • LAG Düsseldorf, 07.07.1992 - 16 Sa 671/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Poststreik

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • BVerfG, 24.04.1979 - 1 BvR 787/78

    Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 41/89
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BGH, 04.02.1985 - II ZB 7/84

    Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nachgehen der Uhr -

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 934/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Recht auf Ausschöpfung der Frist

  • BSG, 24.04.1991 - 9a RV 10/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht zutreffender Berechnung des

  • BSG, 10.12.1974 - GS 2/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Falsch adressierte Rechtsmittelfrist

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 68/91

    Funktionsfähigkeit des gerichtlichen Telefaxannahmegeräts

  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

  • LG Frankfurt/Main, 03.02.1992 - 9 T 526/91

    Unkontrollierte Benutzung eines nicht mehr gültigen Telefaxanschlusses L

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZB 5/87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 76/81

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Rechtsmittelschrift - Korrektur - Zuverlässige

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Eine solche Wiedereinsetzung setzt voraus, dass derjenige, der eine Frist wahren muss, diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaft Handelnden nach den gesamten Umständen vernünftigerweise zuzumuten ist (stRspr, vgl zB BSGE 72, 158, 159 f = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 18; BVerwG NJW 1991, 2096, 2097; BVerfG , NJW 2008, 429) .
  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Das ist der Fall, wenn ein Beteiligter diejenige Sorgfalt angewendet hat, die einem gewissenhaften Prozessführenden angesicht der gesamten Umstände des Einzelfalls nach allgemeiner Verkehrsanschauung vernünftigerweise zuzumuten ist (BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7; Meyer-Ladewig aaO § 67 RdNr 3).
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 20/15 R

    Krankenversicherung - Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses -

    Prozessvoraussetzungen sind in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen, und auch das Revisionsgericht kann die dazu erforderlichen Tatsachen selbst ermitteln (vgl BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; SozR 3-1500 § 158 Nr. 3; BSGE 72, 158 = SozR 3-1500 § 67 Nr. 7 S 21; SozR 4-2600 § 210 Nr. 4) .
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