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   OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93   

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https://dejure.org/1993,4624
OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93 (https://dejure.org/1993,4624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.02.1993 - 23 W 23/93 (https://dejure.org/1993,4624)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Februar 1993 - 23 W 23/93 (https://dejure.org/1993,4624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1 § 103; BRAGO § 43 Abs. 1 Nr. 1
    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten nach erfolgloser Einschaltung eines Inkassobüros

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 1 O 188/91
  • OLG Hamm, 23.02.1993 - 23 W 23/93

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 103
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.05.2005 - 15 W 23/05

    Voraussetzung für eine Erstattungsfähigkeit der Kosten eines für das

    Schließlich wird auch die Auffassung vertreten, nach erfolgloser vorgerichtlicher Einschaltung eines Inkassobüros könne ein Gläubiger in der Regel nicht mehr davon ausgehen, die Angelegenheit werde sich noch ohne Widerspruch im Mahnverfahren erledigen (so OLG Hamm, MDR 1994, 103).
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 203/01

    Gebühren eines Rechtsbeistandes beim Prozeß in eigener Sache;

    Dann kann eine konkrete Veranlassung zu der Annahme bestehen, daß der Schuldner die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung weiter, hinauszögern und deshalb auch einen Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnehmen werde (Senatsbeschluß vom 23.02.1993 - 23 W 23/93 - in JurBüro 1994, 436, 437).
  • LG Münster, 15.11.2001 - 5 T 1007/01
    Die Klägerin kann auch keine zusätzlichen Rechtsanwaltsgebühren für die Durchführung des Mahnverfahrens durch ihre Prozeßbevollmächtigten erstattet verlangen, da sich bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes für die Klägerin konkrete Anhaltspunkte dafür ergaben, daß die Sache nicht im Mahnverfahren erledigt werden würde (dazu OLG Hamm, JurBüro 1994, 436 f).
  • OLG München, 28.07.1997 - 11 W 2002/97

    Vorhersehbarkeit des Widerspruchs bei Einschaltung eines Inkassobüros

    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (JurBüro 1994, 436) ist zwar zuzugestehen, daß aus der fruchtlosen Einschaltung des Inkassobüros durchaus der Schluß gezogen werden kann, daß der Schuldner die Erfüllung seiner Zahlungspflicht weiter hinauszögern will.
  • AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14

    Verzugsschaden: Verbindung der Mahnung mit der die Fälligkeit des Anspruchs

    Vor diesem Hintergrund konnte die Klägerin vernünftigerweise nicht erwarten, dass eine weitere Zahlungsaufforderung durch die Vertragsanwälte der f. GmbH etwas an der Zahlungsunwilligkeit der Beklagten ändert (vgl. Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09; für die Kosten des Mahnverfahrens ebenso OLG Hamm, Urteil vom 23.2.1993 zum Akt. Z. 23 W 23/93).
  • OLG Oldenburg, 12.03.1998 - 8 W 30/98

    Erfolglose Einschaltung eines Inkassobüros; Widerspruch des Schuldners im

    Der Gläubiger muss in einem solchen Fall damit rechnen, dass der Schuldner den Mahnbescheid nicht widerspruchslos hinnimmt (vgl. OLG Hamm MDR 1994, 103, 104 [OLG Hamm 23.02.1993 - 23 W 23/93] ; Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 91 RN 13, Mahnverfahren" m.w.N.).
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   OLG Koblenz, 25.02.1993 - 14 W 84/93   

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OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.02.1993 - 14 W 84/93 (https://dejure.org/1993,7266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbstständiges Beweisverfahren; Berweisverwertung; Beweisaufnahme; Beweisgebühr; Kostenfestsetzung; Wert des Beweisverfahrens; Verwertung der Akten des selbstständigen Beweisverfahrens

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 31 Abs. 1 S. 3; BRAGO § 37 Nr. 3
    Keine Beweisgebühr bei Verwertung eines selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 825
  • MDR 1994, 103
  • VersR 1994, 1490
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

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