Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 28.06.1994 | LG Zweibrücken, 24.03.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6339
BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94 (https://dejure.org/1994,6339)
BayObLG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94 (https://dejure.org/1994,6339)
BayObLG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 3 ObOWi 32/94 (https://dejure.org/1994,6339)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6339) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; nachträgliche Genehmigung der Verwaltungsbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRVerbG Art. 6 § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2103
  • MDR 1994, 1032
  • MDR 1994, 1034
  • BayObLGSt 1994, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Auch soweit sie nachträglich (rückwirkend; vgl. OVG Münster NJW 1992, 1071) erteilt würde, bliebe sie auf die Möglichkeit, den in der Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses liegenden Ordnungsverstoß durch Verhängung eines Bußgeldes zu ahnden, ohne Einfluß (vgl. BGHSt 23, 86/91 f.; BayObLGSt 1961, 253/256/258; Beschlüsse vom 9.3.1976 - 3 ObOWi 16/76 - und 23.10.1992 - 3 ObOWi 90/92; OLG Karlsruhe NJW 1988, 1604 /1605; OVG Münster aaO.; KK/Rengier OWiG vor §§ 15, 16 Rn. 22 m.w.Nachw.).

    Soweit das OLG Frankfurt (StV 1988, 301 f.) bei nachträglicher Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer die Prüfung eines Strafaufhebungsgrundes erwägt, geht es in Übereinstimmung mit BGHSt 23, 86/91 zwar von dem Grundsatz aus, daß die Nichtbeachtung eines Verwaltungsaktes auch dann grundsätzlich strafbar ist, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen könne.

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Dies gilt nach Auffassung des Senats zumindest in Fällen eines durch Rechtsvorschrift begründeten repressiven Verbots mit Befreiungsvorbehalt (insbesondere bei Ermessensentscheidungen) wie hier im Falle des Zweckentfremdungsverbotes (vgl. BVerfGE 38, 348 f. = NJW 1975, 727 ).

    Die Ermächtigung zur Inkraftsetzung eines solchen Verbots, wie es Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG vorsieht, ist jedoch durch den Gestaltungsauftrag des Gesetzgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gerechtfertigt (BVerfG NJW 1975, 727/730).

  • OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ss 488/86
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Soweit das OLG Frankfurt (StV 1988, 301 f.) bei nachträglicher Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Ausländer die Prüfung eines Strafaufhebungsgrundes erwägt, geht es in Übereinstimmung mit BGHSt 23, 86/91 zwar von dem Grundsatz aus, daß die Nichtbeachtung eines Verwaltungsaktes auch dann grundsätzlich strafbar ist, wenn erfolgreich ein Rechtsbehelf eingelegt worden ist, da die strafrechtliche Gesetzesverletzung nicht rückwirkend entfallen könne.
  • BayObLG, 15.04.1994 - 3 ObOWi 15/94
    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Zu einer Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 262 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (Senatsbeschluß vom 15.4.1994 - 3 ObOWi 15/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]; KK/Hürxthal StPO 2. Aufl. § 262 Rn. 2 mit Nachweisen) bis zur rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Klage des Betroffenen gegen die Ablehnung seines Antrags auf Genehmigung der Zweckentfremdung besteht kein Anlaß.
  • OLG Karlsruhe, 15.03.1988 - 4 Ss 214/87

    Volkszählung; Ordnungswidrigkeit; Mißachtung; Anordnung; Auskunft

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Auch soweit sie nachträglich (rückwirkend; vgl. OVG Münster NJW 1992, 1071) erteilt würde, bliebe sie auf die Möglichkeit, den in der Nichtbeachtung des Genehmigungserfordernisses liegenden Ordnungsverstoß durch Verhängung eines Bußgeldes zu ahnden, ohne Einfluß (vgl. BGHSt 23, 86/91 f.; BayObLGSt 1961, 253/256/258; Beschlüsse vom 9.3.1976 - 3 ObOWi 16/76 - und 23.10.1992 - 3 ObOWi 90/92; OLG Karlsruhe NJW 1988, 1604 /1605; OVG Münster aaO.; KK/Rengier OWiG vor §§ 15, 16 Rn. 22 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1993, 581 ) läßt sich nichts Gegenteiliges ableiten.
  • BVerfG, 04.06.1987 - 1 BvR 620/87

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Volkszählungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Die gleichen Überlegungen treffen auch für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 2219 ) hinsichtlich der Aufforderung zur Auskunftserteilung nach dem Volkszählungsgesetz 1987 zu.
  • OLG Celle, 12.05.2014 - 321 SsBs 24/14

    Beginn der Verjährung bei Begehung einer Dauerordnungswidrigkeit (hier:

    Bei einem fortlaufenden Verstoß gegen § 91 NBauO in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 06.10.1997 bzw. vom 11.12.2002 handelt es sich um eine Dauerordnungswidrigkeit (vgl. BayObLG NJW 1994, 2103; OLG Düsseldorf NJW 1999, 2686 zur vergleichbaren Fallgestaltung der Zweckentfremdung von Wohnraum), weil sich der Vorwurf sowohl auf die Herbeiführung wie auf die Aufrechterhaltung des ordnungswidrigen Zustandes richtet (vgl. dazu Göhler-Gürtler, OWiG, 16.Aufl., vor § 19 Rdnr. 17).
  • BayObLG, 24.01.1995 - 3 ObOWi 2/95
    Soweit im Beschluß des Senats vom 20.4.1994 - 3 ObOWi 32/94 - beiläufig die Ansicht geäußert wurde, der Irrtum über den Charakter zweckentfremdeter Räume stelle einen den Regeln des Verbotsirrtums folgenden Subsumtionsirrtum dar, lag dieser Auffassung ein anderer Sachverhalt zugrunde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.06.1994 - 3 Ws 107/94, 3 Ws 116/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5150
OLG Karlsruhe, 28.06.1994 - 3 Ws 107/94, 3 Ws 116/94 (https://dejure.org/1994,5150)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.1994 - 3 Ws 107/94, 3 Ws 116/94 (https://dejure.org/1994,5150)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 3 Ws 107/94, 3 Ws 116/94 (https://dejure.org/1994,5150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung; Untersuchungshaft; Verfahren; Verfahrensidentität; Krankenhaus; Gutachten

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1032
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.1992 - 3 Ws 115/92

    Verfahrensidentität; Verbindung; Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.1994 - 3 Ws 107/94
    Ob diese Rechtsprechung, die im Schrifttum angegriffen wird (zum Streitstand Senatsbeschluß, MDR 1993, 66 ), auch in Fällen wie dem vorliegenden Anwendung finden muß, in denen beide Verfahren hätten verbunden werden können, kann weiterhin offenbleiben (vgl. Senatsbeschluß a.a.O.,).
  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    a) Es liegt nahe, die Voraussetzungen einer solchen (funktionalen) Verfahrenseinheit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung endende Verfahren erfolgt ist (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 ; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; von OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 noch offen gelassen; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 607; Maatz StV 1991, 267, 269), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032 zu § 81 StPO; insoweit nicht ablehnend OLG Hamm NStZ-RR 1996, 377, 378).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 1 KR 320/04
    Der Kläger hatte deswegen auch die Erledigungserklärung des ursprünglichen Rechtsstreits S 2 KR 116/94 vom 14. August 1996 widerrufen.

    Mit Gerichtsbescheid vom 12. Dezember 2000 hat das Sozialgericht (SG) Hildesheim dann festgestellt, dass das Verfahren S 2 KR 116/94 beendet worden sei.

  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92
    Es liegt nahe, die Voraussetzungen einer solchen (funktionalen) Verfahrenseinheit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung endende Verfahren erfolgt ist (vgl. OLG Schleswig MDR 1980, 70 [OLG Schleswig 20.08.1979 - 1 Ws 146/79]; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489; OLG Düsseldorf (3. StrS) StV 1994, 549; von OLG Karlsruhe MDR 1993, 66 noch offen gelassen; vgl. auch BVerfG NStZ 1994, 607; Maatz StV 1991, 267, 269), oder bei denen sich eine formal Verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032 [OLG Karlsruhe 28.06.1994 - 3 Ws 107/94] zu § 81 StPO; insoweit nicht ablehnend OLG Hamm NStZ-RR 1996, 377, 378).
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 134/04

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft; Nachträgliche Herstellung der

    Ein derartiger Zusammenhang wird in Fällen angenommen, in denen eine Einstellung des Verfahrens, für das Untersuchungshaft verbüßt wurde, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf ein mit einer Verurteilung endendes Verfahren erfolgt ist (OLG Düsseldorf StV 1994, 549 ff.; OLG Frankfurt MDR 1981, 69 und StV 1989, 489 ff.; OLG Schleswig MDR 1980, 70; KG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1996 - 4 Ws 161/96 - und vom 20. März 1992 - 5 Ws 55/92 -), oder bei denen sich eine formal verfahrensfremde vorläufige Freiheitsentziehung auf ein anderes Verfahren in sonstiger Weise verfahrensnützlich ausgewirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1994, 1032).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-185/97

    Coote

    (2) - Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache 116/94 (Slg. 1995, I-2131).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 24.03.1994 - 1 Qs 42/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10851
LG Zweibrücken, 24.03.1994 - 1 Qs 42/94 (https://dejure.org/1994,10851)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.03.1994 - 1 Qs 42/94 (https://dejure.org/1994,10851)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. März 1994 - 1 Qs 42/94 (https://dejure.org/1994,10851)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,10851) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1032
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht