Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.11.1993

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93   

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https://dejure.org/1993,2301
BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93 (https://dejure.org/1993,2301)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93 (https://dejure.org/1993,2301)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - VIII ARZ 3/93 (https://dejure.org/1993,2301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorlagebeschluß - Nachträgliche Unzulässigkeit - Entscheidung durch Rechtsentscheid - Divergenzvortlage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlagebeschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 541 Abs. 1 Satz 3
    Unzulässigkeit einer Vorlage wegen Entscheidung der vorgelegten Rechtsfrage durch Rechtsentscheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1074
  • MDR 1994, 301
  • WM 1994, 655
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Aber auch wenn die Klausel in dem nach § 11 Nr. 3 AGBG zulässigen Rahmen aufrechtzuerhalten wäre, weil der Mietvertrag vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes abgeschlossen worden ist (vgl. für einen "Altvertrag" über gewerbliche Mieträume Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 337/82 = NJW 1984, 2404 unter II 4 a dd), würde die danach verbleibende Klauselkombination vom Rechtsentscheid des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfaßt, denn der aufrechtzuerhaltende Teil entspräche inhaltlich der im dortigen Fall verwendeten Aufrechnungsverbotsklausel.
  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Diesen gegen die zu weite Formulierung der Vorlagefrage bestehenden Bedenken könnte der Senat indessen durch eine entsprechende Beschränkung und Konkretisierung der Entscheidungsformel Rechnung tragen, ohne daß der Kern der Vorlagefrage dadurch verändert würde (BGHZ 105, 71, 76; Senatsbeschluß vom 14. Juli 1993 - VIII ARZ 1/93 = WM 1993, 1811 unter 1).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Wird die Rechtsfrage vom Oberlandesgericht trotz Unzulässigkeit eines Vorlagebeschlusses dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, so hat dieser den Rechtsentscheid abzulehnen (BGHZ 89, 275, 281 [BGH 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83]; Thomas/Putzo, ZPO, 18. Aufl., § 541 Rdnr. 14).
  • BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83

    Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Da die Aufrechnungsverbotsklausel hier auch unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen erfaßt, soweit es sich nicht um solche nach § 538 BGB handelt, wäre sie jedenfalls in einem nach Inkrafttreten des AGB-Gesetzes geschlossenen Vertrag wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 3 AGBG insgesamt unwirksam (BGHZ 92, 312, 315 f; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84 = NJW-RR 1986, 1281 unter III 2).
  • BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85

    Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Wie sich jedoch aus den für die Beurteilung seiner Tragweite heranzuziehenden Gründen (Senatsbeschluß vom 8. Januar 1986 - VIII ARZ 4/85 = NJW 1986, 2102 unter 2 b) des Rechtsentscheids ergibt, begründet das Bayerische Oberste Landesgericht die Aufrechterhaltung der Vorauszahlungsklausel letztlich - wie das Oberlandesgericht Hamm (aaO) - damit, daß bei zweifelhaften Klauselkombinationen der Vorauszahlungsklausel der Vorrang gebühre, weil entweder eine einschränkende Auslegung der Aufrechnungsklausel in Betracht komme oder diese insgesamt als unwirksam behandelt werden müsse.
  • BGH, 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93

    Kein vertragswidriger Gebrauch bei bloßer Überbelegung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Diesen gegen die zu weite Formulierung der Vorlagefrage bestehenden Bedenken könnte der Senat indessen durch eine entsprechende Beschränkung und Konkretisierung der Entscheidungsformel Rechnung tragen, ohne daß der Kern der Vorlagefrage dadurch verändert würde (BGHZ 105, 71, 76; Senatsbeschluß vom 14. Juli 1993 - VIII ARZ 1/93 = WM 1993, 1811 unter 1).
  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Da die Aufrechnungsverbotsklausel hier auch unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen erfaßt, soweit es sich nicht um solche nach § 538 BGB handelt, wäre sie jedenfalls in einem nach Inkrafttreten des AGB-Gesetzes geschlossenen Vertrag wegen Verstoßes gegen § 11 Nr. 3 AGBG insgesamt unwirksam (BGHZ 92, 312, 315 f; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 175/84 = NJW-RR 1986, 1281 unter III 2).
  • OLG Hamm, 28.09.1987 - 30 REMiet 3/86
    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    Für die Beurteilung der Zulässigkeit kommt es allein auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Vorlage, nicht auf den Zeitpunkt des Vorlagebeschlusses an (OLG Hamm aaO; dasselbe NJW-RR 1988, 145; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 541 Rdnr. 10).
  • OLG Hamm, 30.07.1991 - 30 REMiet 3/91
    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    b) Ein wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ergangener Vorlagebeschluß eines Landgerichts wird - nachträglich - unzulässig, wenn die Rechtsfrage vor der Entscheidung über die Vorlage durch Rechtsentscheid beantwortet wird (BayObLG NJW-RR 1992, 524; OLG Hamm NJW-RR 1992, 146 [OLG Hamm 30.07.1991 - 30 REMiet 3/91]; Landfermann/Heerde, RES VIII S. 29; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 541 Rdnr. 68).
  • BayObLG, 22.07.1991 - REMiet 1/91

    Zulässigkeit einer Vorlage zum Rechtsentscheid

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - VIII ARZ 3/93
    b) Ein wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ergangener Vorlagebeschluß eines Landgerichts wird - nachträglich - unzulässig, wenn die Rechtsfrage vor der Entscheidung über die Vorlage durch Rechtsentscheid beantwortet wird (BayObLG NJW-RR 1992, 524; OLG Hamm NJW-RR 1992, 146 [OLG Hamm 30.07.1991 - 30 REMiet 3/91]; Landfermann/Heerde, RES VIII S. 29; Zöller/Schneider, ZPO, 18. Aufl., § 541 Rdnr. 68).
  • OLG München, 06.02.1992 - 29 U 4154/91

    Mietrecht; Fälligkeit des Mietzinses und Aufrechnungsklausel in

  • OLG Hamm, 15.03.1993 - 30 REMiet 5/92

    Mietrecht; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel

  • BayObLG, 06.05.1993 - REMiet 1/93

    Gültigkeit einer Formularklausel im Mietvertrag

  • BGH, 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94

    Formularmäßiger Aufrechnungsausschluß bei Vorleistungspflicht im Rahmen eines

    Dem hat der Senat durch Aufnahme der im Vertrag verwendeten Aufrechnungsklausel in die Entscheidungsformel Rechnung getragen (vgl. Senatsbeschluß vom 24. November 1993 - VIII ARZ 3/93 = WuM 1994, 54 = ZMR 1994, 104).
  • OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 3 UH 54/98

    Vorlegungsfrage: Bedarf eine Betriebskostenabrechnung zu ihrer Wirksamkeit der

    Unbeschadet des Umstandes, daß das Landgericht in dem Vorlagebeschluß ausgeführt hat, daß es die vorgelegte Rechtsfrage bejahen wolle und es damit von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs - unerkannt - abzuweichen beabsichtigte, käme vorliegend die Umdeutung der unzulässigen Vorlage in eine zulässige Vorlage wegen beabsichtigter Abweichung nicht in Betracht (BGH WM 1994, 655 ; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993; S. 1230 ).
  • OLG Hamburg, 28.04.1995 - 4 U 82/94 RE-Miet

    Zulässigkeit einer Vorlage nach Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage durch

    Die Vorlage ist unzulässig geworden, da die vorgelegte Rechtsfrage zu 1) zwischenzeitlich schon durch einen anderen Rechtsentscheid beantwortet worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 1074, 1075; BayObLG NJW-RR 1992, 524 ; OLG Frankfurt/M. WuM 1992, 421 ; OLG Karlsruhe WuM 1982, 10 ; Zöller 19. Aufl., Rn. 68 zu § 541 ZPO ; Baumbach/Lauterbach 53. Aufl., Rn. 7 zu § 541 ZPO ; MünchKomm Rn. 21 zu § 541 ZPO ; Bub-Treier Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 2. Aufl., VIII Rn. 173).
  • OLG Hamburg, 22.11.1996 - 4 U 125/96 RE-Miet

    Bestand eines Mietvertragsverhältnisses; Anwendbarkeit des Gesetzes über

    Eine Vorlage wegen grundsätzlicher Bedeutung kann deshalb nach Erlaß eines einschlägigen Rechtsentscheids nicht in eine Divergenzvorlage umgedeutet werden (BGH NJW 1994, 1074, 1075), da nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Gründe des ergangenen Rechtsentscheids geeignet sind, die bisherige Meinung des Landgerichts zu beeinflussen (OLG Frankfurt/Main WuM 1984, 9 ).
  • BayObLG, 25.03.1994 - REMiet 6/93

    Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter aus seiner Informationsfreiheit

    Der Rechtsentscheid kann nur ergehen, wenn diese Voraussetzungen im Zeitpunkt der Entscheidung des angegangenen Gerichts noch gegeben sind (BGH ZMR 1994, 104, 105; BayObLG RES III 3. MRÄndG Nr. 29; Oberlandesgericht Hamm WuM 1993, 659, 660 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.11.1993 - 20 W 67/93   

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https://dejure.org/1993,4703
OLG Düsseldorf, 15.11.1993 - 20 W 67/93 (https://dejure.org/1993,4703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.1993 - 20 W 67/93 (https://dejure.org/1993,4703)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1993 - 20 W 67/93 (https://dejure.org/1993,4703)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Prozeßkostenhilfe für ausländischen Staatsangehörigen mit ausländischem Aufenthaltsort

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114
    Prozeßkostenhilfe für Ausländer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländer; Prozeßkostenhilfe

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 301
  • BB 1994, 879
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Dagegen befürwortet die Rechtsprechung teilweise eine Anpassung der Sätze der in § 115 Abs. 2 ZPO normierten Tabelle an die Verhältnisse im Aufenthaltsstaat der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, wenn dies zur Vermeidung unsachgemäßer Ergebnisse erforderlich sei (OLG Düsseldorf, MDR 1994, 301, 302).
  • BFH, 19.03.1996 - VIII S 1/96

    Prozeßkostenhilfe für im Ausland ansässige ausländische Staatsangehörige

    § 114 ZPO knüpft die Bewilligung von PKH nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen inländischen Wohnsitz des Antragstellers (vgl. Philippi/Zöller, Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 114 Rz. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 54. Aufl., § 114 Rz. 10; Beschluß des Oberlandesgerichts -- OLG -- Düsseldorf vom 15. November 1993 20 W 67/93, Monatsschrift für Deutsches Recht -- MDR -- 1994, 301, mit umfassenden Nachweisen zum Schrifttum; Schuster/Streinz, Die Sozialgerichtsbarkeit, Sozialgesetzbuch 1988, 534, 536; Grunsky, Neue Juristische Wochenschrift 1980, 2041, 2043; Schuster, Zeitschrift für Zivilprozeß 93 [1980], 361, 378).

    Einer weiteren Klärung bedarf die Rechtsfrage nicht, da die Wirtschafts- und Lebensverhältnisse im Wohnsitzstaat, dem Königreich Niederlande, und in der Bundesrepublik Deutschland als Bewilligungsstaat nicht in einer solchen Weise voneinander abweichen, daß die Anwendung der Tabelle in § 115 ZPO zu nicht mehr sachgerechten Ergebnissen führte (vgl. dazu OLG Düsseldorf, MDR 1994, 301 [OLG Düsseldorf 15.11.1993 - 20 W 67/93]; Schuster/Streinz, a.a.O., 1988, 534, 537; gegen jegliche Einschränkung Philippi/Zöller, a.a.O., § 114 Rz. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 114 Rz. 49).

  • OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 10 WF 193/06

    Elterliche Sorge: Auskunftsrecht des Vaters über das Schicksal seines Kindes;

    Prozesskostenhilfe kann nämlich auch einem im Ausland lebenden Ausländer für die Rechtsverfolgung in Deutschland bewilligt werden (BFH, Beschluss vom 19.3.1996 - VIII S 1/96 -, JurBüro 1997, 201; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.1993 -20 W 67/97 -, MDR 1994, 301; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rz. 5).
  • FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Kindergeld wegen Verlegung des tatsächlichen

    Der Senat teilt nicht die in der Literatur vertretene Auffassung, dass im Ausland wohnende Kläger wie im Inland wohnende Kläger behandelt werden und die nach § 115 ZPO zu berücksichtigenden Freibeträge unabhängig von den tatsächlichen Wohnsitzverhältnisses zur Anwendung gelangen sollten (so Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl. § 115 Rz. 43; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO., § 114 Rz.10; Wax in MünchKomm ZPO § 114 Rz. 57), sondern ist vielmehr der Ansicht, dass bei Anhaltspunkten, die auf eine erhebliche Abweichung der Wirtschafts- und Lebensverhältnisse von Wohnsitzstaat und Bewilligungsstaat schließen lassen, eine Anpassung dieser Beträge zu erfolgen hat, weil anderenfalls die uneingeschränkte Anwendung zu nicht mehr sachgerechten Ergebnissen führte (so auch OLG Düsseldorf Beschluss vom 15. November 1993 20 W 67/93, MDR 1994, 301; Musielak/Fischer ZPO 5. Aufl. § 114 Rn 2).
  • LAG Hessen, 23.08.2000 - 16 Ta 207/00

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen

    Das deutet in die Richtung, dass der Gesetzgeber eine derartige Einschränkung für natürliche Personen nicht beabsichtigt hat (vgl. OLG Düsseldorf 15.11.1993 MDR 1994, 301 ).
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