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   OLG München, 06.12.1993 - 3 Ws 254/93   

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OLG München, 06.12.1993 - 3 Ws 254/93 (https://dejure.org/1993,2222)
OLG München, Entscheidung vom 06.12.1993 - 3 Ws 254/93 (https://dejure.org/1993,2222)
OLG München, Entscheidung vom 06. Dezember 1993 - 3 Ws 254/93 (https://dejure.org/1993,2222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Nebenklage; Belange des Verletzten; Schutz der Allgemeinheit; Sicherungsverfahren; Bisherige Rechtsprechung; Opferschutzgesetz

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 402
  • StV 1994, 238 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1974 - 1 StR 402/74

    Vorliegen einer öffentlichen Klage als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG München, 06.12.1993 - 3 Ws 254/93
    Dies hätte aber nahe gelegen, nachdem nach der damaligen nahezu einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH NJW 1974, 2244) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht als zulässig angesehen wurde.

    Im Ergebnis ist daher an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die die Nebenklage im Sicherungsverfahren für unzulässig hält und sich auf einen Beschluß vom 10.9.1994 (NJW 1974, 2244) stützt, auch nach Inkrafttreten des Operschutzgesetzes festzuhalten (so jetzt auch BGH bei Kusch in NStZ 1992, 30).

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage;

    a) OLG Hamm, StV 1992, 460 (LS); OLG Karlsruhe, Die Justiz 2000, 68, das "durchaus beachtliche Gründe" für ein gegenteiliges Ergebnis anerkennt (eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen, weil der Beschwerdeführer seine verfassungsrechtlichen Bedenken nicht schon im Ausgangsverfahren vorgetragen hatte, NStZ 2000, 544); OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310; LG Ravensburg, NStZ 1995, 303 (vgl. hierzu III 3 a).

    Der Gesichtspunkt, daß das Interesse des Verletzten bei Schuldzuweisungen durch einen Schuldunfähigen relativiert sei (OLG München MDR 1994, 402), steht dieser Beurteilung nicht entgegen, wie gerade der vorliegende Fall exemplarisch verdeutlicht:.

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    b) Der Zulassung der Nebenklage im Sicherungsverfahren steht auch nicht der Gesichtspunkt entgegen, daß das Interesse des Verletzten bei Schuldzuweisungen durch einen Schuldunfähigen relativiert sei und im übrigen in diesem Verfahren der künftige Schutz der Allgemeinheit und weniger die Belange des Verletzten im Vordergrund stünden (so OLG München, MDR 1994, 402).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 Ws 192/00

    Zulässigkeit der Nebenklage; Sicherungsverfahren; Rechtswidrige Tat;

    Die Oberlandesgerichte Hamm (Strafverteidiger 1992, 460 - nur Leitsatz -), München (MDR 1994, 402) und Oldenburg (NStZ-RR 1996, 310) sowie ein Teil der Literatur (Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung, 44. Aufl., vor § 395 Rdnr. 5; LR-Wendisch, StPO, 24. Aufl., vor § 395 Rdnr. 12; KMR-Stöckel, StPO, vor § 395 Rdnr. 10) haben sich dieser Auffassung angeschlossen.

    c) Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München (MDR 1994, 402) soll nach Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes vom 18. Dezember 1986 am 1. April 1987 die Nebenklagebefugnis des Verletzten zwar auch Schutz vor Verantwortungszuweisungen durch den Beschuldigten gewähren.

  • OLG Dresden, 12.02.1999 - 1 Ws 28/99

    Strafprozeßrecht: Eröffnung eines Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht,

    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1974, 2244) und die ihr folgende bisherige Rechtsprechung (BGHR StPO § 395 Anschlussbefugnis 1; BGH bei Kusch NStZ 1992, 30; OLG München MDR 1994, 402 ; LG Ravensburg NStZ 1995, 303; OLG Hamm, Strafverteidiger 1992, 460 ) sowie die im Schrifttum vertretene Auffassung (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Auflage Rn. 5 vor § 395 ; KK-Pelchen 3. Auflage § 395 Rn. 4; KMR-Fezer, StPO Rn. 10 vor § 395 , KMR-Paulus, StPO , Rn. 9 vor § 413 ) nicht entgegen.

    Auch wenn Verantwortungszuweisungen des Täters an das Opfer im Sicherungsverfahren durch das Fehlen von Verantwortlichkeit auf der Täterseite relativiert werden (so OLG München MDR 1994, 402 ), kann das Opfer durch die Abwehr solcher Verantwortungszuweisungen auch im Sicherungsverfahren zugleich der Feststellung der Täterschaft an der rechtswidrigen Tat dienen (OLG Köln JR 1994, 345) und dadurch die "Kontroll- und Befriedungsfunktion" der Nebenklage (Gruhl NJW 1991, 1874) erfüllen.

  • OLG Karlsruhe, 05.01.2000 - 3 Ws 252/99

    Keine Zulassung des Verletzten als Nebenkläger im Sicherungsverfahren.

    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung und von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretene Ansicht, daß der Verletzte sich einem Sicherungsverfahren nicht als Nebenkläger anschließen kann (BGH NJW 1974, 2244; BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1; BGH NStZ 1999, 312 = BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 4; OLG Hamm StV 1992, 460; OLG München MDR 1994, 402; OLG Oldenburg NStZ-RR 1996, 310).
  • OLG Saarbrücken, 22.02.1997 - 1 Ws 9/97

    Zulassung einer Nebenklage durch Beschluss; Zulässigkeit einer Nebenklage im

    Zwar vertreten der BGH, einige Oberlandesgericht und die h.M. in der Kommentarliteratur die Auffassung, daß auch nach dem Inkrafttreten des Opferschutzgesetzes - Erstes Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren - vom 18 12.1986 (BGBl 1, 2496) die Nebenklage im Sicherungsverfahren nicht zulässig sei (BGH NStZ 1996, 244 - wo die Frage nicht entschieden wurde und Zweifel geäußert wurden, ob die bisherige Rechtsprechung aufrechtzuerhalten ist, BGH vom 23 8.1995 zit bei Kurth, NStZ 1997, 6, BGHR StPO § 395 Anschlußbefugnis 1, BGH vom 30.4.1991 zit bei Kusch, NStZ 1992, 30 - jeweils unter Bezugnahme auf BGH NJW 1974, 2244, OLG Oldenburg, NStZ-RR 1996, 310, OLG München, MDR 1994, 402 , Löwe-Rosenberg-Wendisch, a.a.O., Rn 37 zu § 395 und Löwe-Rosenberg-Gössel, a.a.O., Rn. 6 vor § 413, KMR-Fezer, a.a.O., Rn. 10 Vorbem. vor § 395, KMR-Paulus.
  • OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 3 Ws 67/97

    Anforderungen an das Vorliegen einer offensichtlichen Unbegründetheit und damit

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  • OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 850/98
    Allerdings lehnt die wohl noch überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum die Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren ab (vgl. BGH in NJW 1974, 2244 - "trotz einiger Bedenken", - BGH bei Kusch in NStZ 1992, 30 - allerdings ohne nähere Begründung - OLG Hamm in StV 1992, 460 - nur Leitsatz - OLG München in MDR 1994, 402 ; OLG Oldenburg in NStZ-RR 1996, 310; KK-Pelchen, a.a.0., vor § 395 Rdnr. 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.0., vor § 395 Rdnr. 5; zweifelnd hingegen KK-Fischer, a.a.0., § 414 Rdnr. 4, alle m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 27.03.1996 - 1 Ws 49/96

    Zulässigkeit einer Nebenklage im Sicherungsverfahren nach In-Kraft-Treten des

    Der Senat folgt der Auffassung des OLG München, MDR 1994, 402 [OLG München 06.12.1993 - 3 Ws 254/93] . Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung der Frage abweichend von der vor In-Kraft-Treten des Opferschutzgesetzes geltenden einheitlichen Rechtsprechung , vgl. BGH NJW 1974, 2244, hätte nahegelegen, wenn der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren hätte Geltung verschafft werden sollen (a.M. OLG Köln MDR 1994, 194 [OLG Köln 22.10.1993 - 2 Ws 490/93] ; Gössel in JR 1995, 128 ff).
  • OLG Koblenz, 27.03.2000 - 1 Ws 161/00

    Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren

    Die vom Bundesgerichtshof in NJW 1974, 2244 mit der Begründung, die Nebenklage ziele ihrem Wesen nach auf eine Bestrafung des Täters ab, vertretene Gegenposition (ebenso OLG Hamm, StV 92, 460; OLG München, MDR 94, 402; Kleinknecht/Meyer-Goßner, vor § 395 StPO, Rdnr. 5) kann nach der Verbesserung der Rechtsstellung des Nebenklägers durch das Opferschutzgesetz vom 18.12.1986 (BGBl. I, 2496) nicht mehr überzeugen.
  • OLG Hamm, 26.08.1999 - 2 Ws 254/99

    Nebenklage, Nichtzulassung des Nebenklägers im Sicherungsverfahren,

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss (OWi) 47/93 I 19/93   

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https://dejure.org/1993,5256
OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss (OWi) 47/93 I 19/93 (https://dejure.org/1993,5256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.12.1993 - 2 Ss (OWi) 47/93 I 19/93 (https://dejure.org/1993,5256)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Dezember 1993 - 2 Ss (OWi) 47/93 I 19/93 (https://dejure.org/1993,5256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einlegung des Rechtsmittels; Ablauf der Rechtsmittelfrist; Eingang bei Gericht; Nachrichtenübermittlung

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 402
  • NStZ 1994, 200
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79

    Zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per Telefon

    Auszug aus OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss OWi 47/93
    Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid Zwar hat der BGH in einer Entscheidung vom 20.12.1979 die Auffassung vertreten, daß der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid fernmündlich zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde eingelegt werden könne (BGHSt 29, 173 ).
  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss OWi 47/93
    Der mit dieser gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit einer Rechtsmitteleinlegung verbundene Zweck, Gewißheit über die Person des Erklärenden und Klarheit über den Inhalt seiner Erklärung zu erhalten, kann nur erreicht werden, wenn der Erklärende bei der Verhandlung körperlich anwesend ist (vgl. BGHSt 30, 64 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 41. Aufl., Einl. 140; KK-Maul, 3. Aufl., Rdn. 11 zu § 43).
  • OLG Hamm, 17.08.1995 - 2 Ss OWi 831/95
    Folgerichtig hat deswegen das OLG Rostock in einem Beschluß vom 6. Dezember 1993 (in VRS 86, 356 = MDR 1994, 402 ) entschieden, daß die telefonische Einlegung einer Rechtsbeschwerde unzulässig sei.
  • OLG Koblenz, 12.02.2001 - 1 Ss 293/00

    Bußgeldbescheid, Verjährung, Unterbrechung, Verjährungsunterbrechung, Hinweis,

    Wird die letzte Eintragung tilgungsreif, entfällt auch das Tilgungshindernis für vorausgegangene Eintragungen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 1997 - 1 Ss 20/97 - und vom 26. März 1997 - 1 Ss 49/97 - OLG Düsseldorf VRS 86, 356).
  • BayObLG, 24.02.2023 - 207 StRR 44/23

    Grundsätzlich keine Einlegung der Revision durch einen Rechtsanwalt zu Protokoll

    Zu Protokoll der Geschäftsstelle kann die Revision durch einen Rechtsanwalt weder eingelegt noch begründet werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.1974, 3 Ss 703/74, MDR 1975, 73 (Revisionseinlegung); OLG Rostock, Beschluss vom 06.12.1993, 2 Ss (Owi) 47/93 (für Rechtsbeschwerde); BayObLG, Beschluss vom 29.04.2022, 205 StRR 106/22, n. v. (für Revisionsbegründung)).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss (OWi 47/93 I 19/93   

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OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss (OWi 47/93 I 19/93 (https://dejure.org/1993,9493)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.12.1993 - 2 Ss (OWi 47/93 I 19/93 (https://dejure.org/1993,9493)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Dezember 1993 - 2 Ss (OWi 47/93 I 19/93 (https://dejure.org/1993,9493)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde; Unzulässigkeit der telefonischen Einlegung; Schriftform; Protokoll des Urkundsbeamten; Einlegung des Rechtsmittels; Ablauf der Rechtsmittelfrist; Eingang bei Gericht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 79 Abs. 3; StPO § 44, § 341 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 402
  • NStZ 1994, 200
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