Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.1993

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3373
BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93 (https://dejure.org/1993,3373)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1993 - 2 StR 664/93 (https://dejure.org/1993,3373)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 2 StR 664/93 (https://dejure.org/1993,3373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an strafbefreienden Rücktritt vom Versuch - Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten und fehlgeschlagenen Versuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 22, 23, 24
    Versuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenen Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 432
  • StV 1994, 181
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93

    Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des

    Auszug aus BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93
    Dabei ist maßgebliche Beurteilungsgrundlage nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon; die äußeren Gegebenheiten sind allerdings insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1, Freiwilligkeit 22 m.w.N.).
  • BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94

    Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung -

    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94

    Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist seine subjektive Vorstellung hiervon, wobei die äußeren Gegebenheiten insoweit von Bedeutung sind, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 187; BGH StV 1994, 181).
  • BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95

    Strafbefreiender Rücktritt - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs

    Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch fehlgeschlagener 5 m.w.N.; Freiwilligkeit 22; BGH StV 1994, 181; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95, der einen gleichgelagerten Fall betrifft).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 591/94

    Fehlgeschlagener Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatvollendung - Körperverletzung

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist dabei die subjektive Vorstellung des Angeklagten, wobei die äußeren Gegebenheiten insoweit von Bedeutung sind, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (BGHSt 35, 90, 95 und 184, 187; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Der bisher festgestellte Sachverhalt läßt in beiden Fällen offen, ob er von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21 bis 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181;Beschl. des Senats vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5482
BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93 (https://dejure.org/1993,5482)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1993 - 1 StR 775/93 (https://dejure.org/1993,5482)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 1 StR 775/93 (https://dejure.org/1993,5482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenmilderung bei alkoholkrankem Täter - Beseitigung der Vorwerfbarkeit des Alkoholgenusses bei Beeinträchtigung der Widerstandskräfte - Ausschluß der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt durch Ablehnung einer Strafrahmenmilderung wegen ...

  • rechtsportal.de

    StGB §§ 21, 49 Abs. 1, § 64
    Eingeschränkte Schuldfähigkeit - Unterbringung: widersprüchliche Begründung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 432
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1990 - 1 StR 94/90

    Verweigerung einer Strafrahmenverschiebung trozt alkoholbedingter erheblicher

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93
    Der Angeklagte habe Alkohol getrunken, obwohl er aus früheren Vorfällen gewußt habe, daß er unter Alkoholeinfluß aggressiv reagiere (vgl. hierzu BGH NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 19).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 399/92

    Verurteilung wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93
    Die bloße Beeinträchtigung der Widerstandskräfte gegen die Alkoholaufnahme beseitigt aber die Vorwerfbarkeit nicht - der Umstand mag im Einzelfall vom Tatrichter berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 24. September 1991 - 1 StR 480/91 und vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 399/92).
  • BGH, 14.10.1971 - 4 StR 366/71

    Anordnung der Unterbringung eines Trinkers - Befreiung vom Hang zum

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93
    Denn Hang im Sinne von § 64 StGB ist nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine "eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder ..." Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (BGH JZ 1971, 788 m.w.Nachw.; Lackner, StGB 20. Aufl. § 64 Rdn. 2).
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 480/91

    Keine Strafmilderung bei früheren Alkoholdelikten

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93
    Die bloße Beeinträchtigung der Widerstandskräfte gegen die Alkoholaufnahme beseitigt aber die Vorwerfbarkeit nicht - der Umstand mag im Einzelfall vom Tatrichter berücksichtigt werden (BGH, Urteile vom 24. September 1991 - 1 StR 480/91 und vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 399/92).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben (BGHR StGB § 64 Hang 4; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 64 Rdn. 3).
  • BGH, 12.10.1984 - 2 StR 546/84

    Vorwerfbarkeit überhöhten Alkoholgenusses

    Auszug aus BGH, 07.12.1993 - 1 StR 775/93
    Die Strafrahmenmilderung hätte allerdings nicht versagt werden können, wenn dem Täter die Alkoholaufnahme am Tattag nicht zum Vorwurf gemacht werden konnte (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1985, 102; BGHR a.a.O. m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.01.2000 - 2 StR 609/99

    Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit

    Eine solche wäre nur gerechtfertigt, wenn der Angeklagte die Neigung hatte, nach Alkoholgenuß vergleichbare Straftaten zu begehen und ihm diese Neigung bewußt war oder doch hätte sein können, er aber dennoch vor der Tat in erheblichem Umfang Alkohol konsumierte (BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 14, 19; BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1993 - 1 StR 775/93 = MDR 1994, 432) und ihm dies zum Vorwurf zu machen ist.
  • BGH, 09.01.1996 - 5 StR 699/95

    Aufhebung eines Maßregelausspruchs

    Die Urteilsfeststellungen zur fehlenden Alkohol-"Krankheit" oder -"Sucht" stehen der Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB nicht entgegen (vgl. nur BGHR StGB § 64 Hang 1; § 64 Abs. 1 Hang 4; BGH bei Holtz MDR 1994, 432 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • BGH, 19.09.1995 - 5 StR 418/95

    Erfordernis der Erörterung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Unter diesen Umständen ist es ein sachlichrechtlicher Fehler, daß das Landgericht die Fragen einer Unterbringung nach § 64 StGB nicht erörtert hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 1994 - 5 StR 137/95 - 25. August 1994 - 4 StR 380/94 - BGH bei Holtz MDR 1994, 432 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
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