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   BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93   

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https://dejure.org/1993,4372
BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93 (https://dejure.org/1993,4372)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1993 - 3 StR 516/93 (https://dejure.org/1993,4372)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - 3 StR 516/93 (https://dejure.org/1993,4372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassene Anordnung einer Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus und Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruchs - Doppelverwertung von Milderungsgründen - Krankhafte Alkoholsucht als Grundlage einer Anordnung einer Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 20, 21, 63
    Unterbringung: Voraussetzungen - Prognose - krankhafte Alkoholsucht oder -überempfindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 433
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Eine solche Annahme würde dann zutreffen, wenn sich die Straftaten des Angeklagten nur gegen diese bestimmte Person gerichtet oder ihre alleinige Ursache in der Beziehung zu dieser Person gehabt hätten (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12, 10 m.w.N.).
  • BGH, 21.09.1989 - 4 StR 489/89

    Revisionsrechtliche Beurteilung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Eine solche Annahme würde dann zutreffen, wenn sich die Straftaten des Angeklagten nur gegen diese bestimmte Person gerichtet oder ihre alleinige Ursache in der Beziehung zu dieser Person gehabt hätten (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12, 10 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.1987 - 3 StR 308/87

    Milderungsgründe - Doppelverwertung

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Nach der Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens muß der Richter, wie es das Landgericht zutreffend getan hat, erneut alle für und gegen den Angeklagten sprechenden, auch die eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nach Art und Maß unterschiedlich konkretisierenden Umstände bei der Zumessung der Strafe berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3 bis 5).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, eine Anordnung nach § 63 StGB dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 12; BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332; BGH, Beschluß vom 12. Mai 1993 - 3 StR 181/93).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Das wäre unzutreffend, denn die Unterbringung ist anzuordnen, wenn aufgrund des Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit für die Begehung solcher Taten besteht (BGH NStZ 1991, 528; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 63 Rdn. 7).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, eine Anordnung nach § 63 StGB dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 12; BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332; BGH, Beschluß vom 12. Mai 1993 - 3 StR 181/93).
  • BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87

    Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, eine Anordnung nach § 63 StGB dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 12; BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332; BGH, Beschluß vom 12. Mai 1993 - 3 StR 181/93).
  • BGH, 09.12.1992 - 2 StR 535/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Nach der Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens muß der Richter, wie es das Landgericht zutreffend getan hat, erneut alle für und gegen den Angeklagten sprechenden, auch die eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nach Art und Maß unterschiedlich konkretisierenden Umstände bei der Zumessung der Strafe berücksichtigen (vgl. BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 3 bis 5).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93
    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, eine Anordnung nach § 63 StGB dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 12; BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332; BGH, Beschluß vom 12. Mai 1993 - 3 StR 181/93).
  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Wiewohl der Begriff der Krankhaftigkeit in diesem Zusammenhang nicht näher erläutert wird, kommt dies doch stets deutlich zum Ausdruck (z.B. BGH NStZ 1986, 331, 332: "Eine aus psychischer Erkrankung erwachsene ... Alkoholsucht"), insbesondere auch in den (wenigen) Entscheidungen, mit denen der Bundesgerichtshof die Einweisung eines alkoholsüchtigen Täters in ein psychiatrisches Krankenhaus gebilligt (BGHR StGB § 63 Zustand 12; Konkurrenzen 1) oder die Ablehnung der Maßregel beanstandet hat (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 19; Urt. v. 8. Dezember 1993 - 3 StR 516/93; Urt. v. 4. Juli 1995 - 1 StR 256/95).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 538/00

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei ist auf den Einzelfall abzustellen (BGH bei Holtz MDR 1994, 433).
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Täter an einer krankhaften Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit leidet oder in krankhafter Weise überempfindlich im Hinblick auf den Genuß von Alkohol ist (BGHSt 34, 313, 314; BGHR StGB § 63 Zustand 2, 9, 12, 13; Urt. v. 8. Dezember 1993 - 3 StR 516/93).
  • BGH, 11.08.1998 - 1 StR 305/98

    Fehlende Hemmungsfähigkeit bezüglich sexuellem Verhalten gegenüber Kindern -

    Dabei ist auf den Einzelfall abzustellen (BGH bei Holtz MDR 1994, 433 [BGH 28.10.1993 - VII ZB 22/93]).
  • KG, 31.01.2018 - 5 Ws 240/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überschreitung der Frist zur

    Zum anderen bedarf es aber auch keiner Sicherheit bzw. an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Hinblick auf die Erwartung künftiger Taten (BGH bei Holtz MDR 1994, 433).
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