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   OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 8 U 23/92   

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OLG Düsseldorf, 22.04.1993 - 8 U 23/92 (https://dejure.org/1993,9622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.04.1993 - 8 U 23/92 (https://dejure.org/1993,9622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. April 1993 - 8 U 23/92 (https://dejure.org/1993,9622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 44
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 179/04

    Verurteilung des Krankenhausträgers, der einem Notfallpatienten 1985

    b) Soweit die Auffassung vertreten wird, es bedürfe einer personalen Sonderbeziehung um eine uferlose Ausweitung des Kreises der Ersatzberechtigten zu verhindern (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 1994, 44), sind diese Erwägungen ersichtlich im Rahmen des Schockschadens, also eines psychisch vermittelten Schadens angestellt worden (vgl. RGRK/Steffen, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 11; Soergel/Zeuner, BGB, 12. Aufl., § 823 Rn. 27).
  • OLG Koblenz, 07.06.2004 - 13 U 1527/01

    Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld für eine HIV-Infektion; Verursachung

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Behandlungsfehler auch eine Verletzung ihres Integritätsinteresses (vermittelt durch den Patienten) zur Folge hat; dies ist aber in den Fällen einer Ansteckung anzunehmen (vgl. Lauffs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl., § 103 Rdz. 21; OLG Düsseldorf, MDR 1994, 44 [OLG Düsseldorf 22.04.1993 - 8 U 23/92]).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 22 U 141/08

    Kein Schadensersatz für Verletzungen, die sich eine Angehörige einer

    Im Bereich des Arzthaftungsrechts trifft das in der Regel dann zu, wenn sich die Behandlung des Patienten aufgrund ihrer Eigenart und besonderer persönlicher Beziehungen mittelbar auch auf einen Dritten auswirkt (OLG Düsseldorf, 8 U 23/92, zitiert nach juris Rdn. 16, mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des BGH).
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