Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 03.01.1994

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93   

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https://dejure.org/1993,2963
OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93 (https://dejure.org/1993,2963)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.1993 - 3 Ss 121/93 (https://dejure.org/1993,2963)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 1993 - 3 Ss 121/93 (https://dejure.org/1993,2963)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Pflichtgemäße Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Belehrung; Beschuldigtenbelehrung; Polizeibeamter; Verkehrsunfall; Fahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2, § 163a Abs. 4 S. 2

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 500
  • NZV 1994, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93
    Nach der Rspr. des BGH (BGHSt 38, 214 f = MDR 1992, 695), der sich der Senat anschließt, ist die Polizei verpflichtet, den Beschuldigten über seine Rechte gem. § 136 I 2 StPO zu belehren.

    Nicht beantwortet ist damit allerdings die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine im Hinblick auf § 136 StPO indifferente Informationssammlung durch den Polizeibeamten in eine Beschuldigtenvernehmung übergeht, welche die Hinweispflicht nach § 136 I 2 StPO auslöst (BGHSt 38, 214, 227 = MDR 1992, 695, 697 m.w.N.; Geppert, Notwendig-Notwendigkeitkeit und rechtliche Grenzen der "Informatorischen Befragung" im Strafverfahren, FS für Boehler, 323 f; SK/Rogall, StPO, Rn. 16 f vor § 133).

    dem Befragten hegt, bedeutsam und wie sich das Verhalten des Beamten nach außen darstellt (BGHSt 38, 228 = MDR 1992, 695, 698).

  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93
    Die Strafverfolgungsbehörde überschreitet nur dann die Grenzen des ihr eingeräumten Beurteilungsspielraums, wenn sie trotz eines starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergeht (BGHSt 37, 48, 51, 52 = MDR 1990, 839).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93
    ? Das Strafverfolgungsinteresse des Staates wird dadurch nicht unangemessen eingeschränkt, weil in solchen Fällen, wie auch im vorliegenden, durchaus andere, allerdings zeitaufwendigere Ermittlungsansätze (vgl. zur Beweiswürdigung bei sog. Kennzeichenanzeigen BGHSt 25, 365 f = MDR 1975, 67) zur Verfügung stehen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.06.2022 - 5 Qs 40/22

    Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung des Fahrzeughalters über

    Dies gilt erst recht, wenn eine Personenbeschreibung des Fahrers auf den Halter zutrifft (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.1993, Az. 3 Ss 121/93).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ss 113/01

    Hauptverhandlung; Widerspruch; Verwertung von Aussagen; Belehrungspflicht;

    Der einmal rechtzeitig in der Hauptverhandlung erhobene Widerspruch wirkt aber nach Auffassung des Senates auch nach Aussetzung in der erneut anberaumten Hauptverhandlung weiter und muss - ebensowenig wie in der Berufungshauptverhandlung (OLG Karlsruhe, NZV 1994, 122 f.) - nicht wiederholt werden.
  • OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97

    Zeitpunkt der Belehrungspflicht bei Polizeikontrolle - kein Verwertungsverbot bei

    Spätestens vor Beantwortung der gezielten Frage des Beamten, ob der Angeklagte Alkohol getrunken habe und woher er komme, mußte der Beamte die Beschuldigtenbelehrung vornehmen, auch wenn erst nach Beantwortung der Frage für den Polizeibeamten jeglicher Zweifel an der Beschuldigteneigenschaft ausgeräumt war (OLG Karlsruhe NZV 1994, 122, 123).
  • BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
    Der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 18.11.1993 (NZV 1994, 122 ) lag eine andere Fallgestaltung insoweit zugrunde, als dort der Angeklagte, der seinen Widerspruch in der Berufungshauptverhandlung an sich verspätet erklärt hatte, diesen bereits vor dem Amtsgericht - offenbar rechtzeitig - geltend gemacht und sich auch in der Berufungsbegründung gegen die Verwertbarkeit gewandt hatte.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3460
OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92 (https://dejure.org/1994,3460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.01.1994 - 2 Ss 173/92 (https://dejure.org/1994,3460)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Januar 1994 - 2 Ss 173/92 (https://dejure.org/1994,3460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Telefonüberwachung; Verwertungsverbot; Verwertung; Beweis; Aussagedelikt; Falschaussage

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 500
  • NStZ 1994, 201
  • NStZ 1994, 504 (Ls.)
  • StV 1994, 529
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 563/87

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    c) Auch wenn man trotz der hier gegebenen besonderen Sachlage, bei der nicht der Inhalt der abgehörten Telefongespräche, sondern späteres und von jener Situation unabhängiges strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll, mit der Rechtsprechung (BGHSt 26, 298 [302 ff.]; 27, 355 ff.; 28, 123 [125 ff.]; 29, 23 ff.; 32, 10 [14 ff.]; BGH NJW 1979, 1370 f.; NStZ 1988, 562 f.; NStE Nr. 4 zu § 100a StPO ; BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 5; StV 1991, 208 ; wistra 1991, 146; …
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    Warum bei dieser Sachlage - insbesondere im Hinblick auf die persönliche Abhängigkeit der Beschwerdeführerin von D besondere Umstände in ihrer Person vorliegen würden, die sie von durchschnittlichen Tätern solcher Delikte unterscheiden könnten (vgl. dazu Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 47 Rdn. 3; BGH NJW 1991, 1315 [1316 unter IV. 2.]), ist nicht dargetan.
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    c) Auch wenn man trotz der hier gegebenen besonderen Sachlage, bei der nicht der Inhalt der abgehörten Telefongespräche, sondern späteres und von jener Situation unabhängiges strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll, mit der Rechtsprechung (BGHSt 26, 298 [302 ff.]; 27, 355 ff.; 28, 123 [125 ff.]; 29, 23 ff.; 32, 10 [14 ff.]; BGH NJW 1979, 1370 f.; NStZ 1988, 562 f.; NStE Nr. 4 zu § 100a StPO ; BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 5; StV 1991, 208 ; wistra 1991, 146; …
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    Der Senat hat infolgedessen keinen Anlaß, sich mit der Frage der Zulässigkeit dieser Anordnung selbst zu befassen (vgl. BGHSt 28, 122 [124]; BGH NJW 1979, 1370 [1371]), die im übrigen eindeutig wegen einer Katalogtat (§§ 100a Satz 1 Nr. 4 StPO , 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG ) ergangen war und sich zudem ausdrücklich auch gegen die Beschwerdeführerin als "Aussagemittlerin" (§ 100a Satz 2 2. Altern. StPO ) richtete.
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    c) Auch wenn man trotz der hier gegebenen besonderen Sachlage, bei der nicht der Inhalt der abgehörten Telefongespräche, sondern späteres und von jener Situation unabhängiges strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll, mit der Rechtsprechung (BGHSt 26, 298 [302 ff.]; 27, 355 ff.; 28, 123 [125 ff.]; 29, 23 ff.; 32, 10 [14 ff.]; BGH NJW 1979, 1370 f.; NStZ 1988, 562 f.; NStE Nr. 4 zu § 100a StPO ; BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 5; StV 1991, 208 ; wistra 1991, 146; …
  • BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79

    Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    c) Auch wenn man trotz der hier gegebenen besonderen Sachlage, bei der nicht der Inhalt der abgehörten Telefongespräche, sondern späteres und von jener Situation unabhängiges strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll, mit der Rechtsprechung (BGHSt 26, 298 [302 ff.]; 27, 355 ff.; 28, 123 [125 ff.]; 29, 23 ff.; 32, 10 [14 ff.]; BGH NJW 1979, 1370 f.; NStZ 1988, 562 f.; NStE Nr. 4 zu § 100a StPO ; BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 5; StV 1991, 208 ; wistra 1991, 146; …
  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90

    Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    c) Auch wenn man trotz der hier gegebenen besonderen Sachlage, bei der nicht der Inhalt der abgehörten Telefongespräche, sondern späteres und von jener Situation unabhängiges strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll, mit der Rechtsprechung (BGHSt 26, 298 [302 ff.]; 27, 355 ff.; 28, 123 [125 ff.]; 29, 23 ff.; 32, 10 [14 ff.]; BGH NJW 1979, 1370 f.; NStZ 1988, 562 f.; NStE Nr. 4 zu § 100a StPO ; BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 5; StV 1991, 208 ; wistra 1991, 146; …
  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 540/81

    Meineid durch vorsätzlich falsches Aussagen als Zeuge in einem Strafverfahren -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    Die Aussage, die die Beschwerdeführerin auf diesen zulässigen Vorhalt hin machte, ist infolgedessen ebenfalls rechtmäßig zustandegekommen (vgl. BGHSt 30, 317 [319]).
  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75

    Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.1994 - 2 Ss 173/92
    c) Auch wenn man trotz der hier gegebenen besonderen Sachlage, bei der nicht der Inhalt der abgehörten Telefongespräche, sondern späteres und von jener Situation unabhängiges strafbares Verhalten aufgeklärt werden soll, mit der Rechtsprechung (BGHSt 26, 298 [302 ff.]; 27, 355 ff.; 28, 123 [125 ff.]; 29, 23 ff.; 32, 10 [14 ff.]; BGH NJW 1979, 1370 f.; NStZ 1988, 562 f.; NStE Nr. 4 zu § 100a StPO ; BGHR StPO § 100a - Verwertungsverbot 5; StV 1991, 208 ; wistra 1991, 146; …
  • AG Nürnberg, 11.10.2016 - 53 Cs 372 Js 16020/15

    Strafverfahrensrechtliche Verwertung von Erkenntnissen aus einer

    Die Aussage, die der jetzige Angeklagte damals auf diesen zulässigen Vorhalt hin machte, ist infolgedessen ebenfalls rechtmäßig zustandegekommen (vgl. dazu auch BGHSt 30, 317, 319; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.1994, NStZ 1994, 201f).
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