Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 06.10.1993

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.11.1993 - 4 W 171/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5207
OLG Naumburg, 09.11.1993 - 4 W 171/93 (https://dejure.org/1993,5207)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.11.1993 - 4 W 171/93 (https://dejure.org/1993,5207)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. November 1993 - 4 W 171/93 (https://dejure.org/1993,5207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenfestsetzung während des gerichtlich angeordneten Ruhens des Verfahrens; Gleichsetzung des Ruhens des Verfahrens mit der Aussetzung; Einfluss des Einspruchs auf die Wirksamkeit eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 514
  • Rpfleger 1994, 306
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.08.2004 - 23 W 188/04

    Unterbrechung des Kostenfestsetzungsverfahrens durch die Insolvenz einer Partei

    Der Beschluß des OLG München vom 14. November 1989 (MDR 1990, 252) verhält sich über die Aussetzung eines Verfahrens (ebenso: Landgericht Berlin JurBüro 1985, 619) und der Beschluß des OLG Naumburg (MDR 1994, 514) über das Ruhen des Verfahrens.
  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 8 W 1495/98

    Begriff des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung;

    Denn die Anordnung gem. § 251 Abs. 1 ZPO umfasst nur bei entsprechendem Parteiwillen Nebenverfahren, die nicht die Hauptsache selbst betreffen (vgl. OLG Naumburg MDR 1994, 514 = Rpfleger 1994, 306f für Kostenfestsetzungsverfahren).
  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 6 W 152/08

    Zulässigkeit der Kostenfestsetzung bei Ruhen des Verfahrens

    Für den Fall, dass bei ruhendem Verfahren die Kostenfestsetzung betrieben wird, gibt es allein eine einzige obergerichtliche Entscheidung, nach der das Ruhen des Verfahrens die Kostenfestsetzung nicht hindert, wenn ein übereinstimmender Parteiwille, auch das Kostenfestsetzungsverfahren zum Ruhen zu bringen, nicht erkennbar sei (OLG Naumburg, Beschluss vom 9.11.1993, 4 W 171/93, MDR 1994, 514 , zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.10.1993 - 3 W 367/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3453
OLG Düsseldorf, 06.10.1993 - 3 W 367/93 (https://dejure.org/1993,3453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.1993 - 3 W 367/93 (https://dejure.org/1993,3453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 1993 - 3 W 367/93 (https://dejure.org/1993,3453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 383 385
    Befreiung von der Schweigepflicht durch Konkursverwalter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO §§ 383 Abs. 1 Nr. 6, 385 Abs. 2; KO §§ 6, 75, 100
    Konkursverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht des für den Gemeinschuldner tätigen Rechtsanwalts?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkursverwalter; Befreiung von Schweigepflicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 958
  • ZIP 1993, 1807
  • MDR 1994, 514
  • MDR 1994, 515
  • DB 1993, 2481
  • Rpfleger 1994, 123
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 27.01.2021 - StB 44/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Dessen Verwaltungs- und Verfügungsrechte erstrecken sich nicht ausschließlich auf das Gebiet des Vermögensrechts (vgl. bereits RG, Beschluss vom 15. Oktober 1904 - I 118/04, RGZ 59, 85, 86; s. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 W 367/93, OLGZ 1994, 461, 462; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Juli 1976 - 5 W 21/76, OLGZ 1977, 370, 371 f.).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Dessen Verwaltungs- und Verfügungsrechte erstrecken sich nicht ausschließlich auf das Gebiet des Vermögensrechts (vgl. bereits RG, Beschluss vom 15. Oktober 1904 - I 118/04, RGZ 59, 85, 86; s. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 W 367/93, OLGZ 1994, 461, 462; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Juli 1976 - 5 W 21/76, OLGZ 1977, 370, 371 f.).
  • BGH, 27.01.2021 - StB 48/20

    Befugnis zur Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht

    Dessen Verwaltungs- und Verfügungsrechte erstrecken sich nicht ausschließlich auf das Gebiet des Vermögensrechts (vgl. bereits RG, Beschluss vom 15. Oktober 1904 - I 118/04, RGZ 59, 85, 86; s. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 1993 - 3 W 367/93, OLGZ 1994, 461, 462; OLG Nürnberg, Beschluss vom 19. Juli 1976 - 5 W 21/76, OLGZ 1977, 370, 371 f.).
  • LG Bonn, 13.02.2012 - 27 Qs 21/11

    Verhängung eines Ordnungsgeldes bei verweigerter Herausgabe nicht

    Im Zivilverfahren hat die Rechtsprechung anerkannt, dass die Entbindungserklärung eines Konkursverwalters (Insolvenzverwalter) einer juristischen Person ausreichend ist (BGH NJW 1990, 510; vgl. auch Weyand wistra 1995, 240 [241] mit Hinweis auf OLG Düsseldorf ZIP 1993, 1807), obwohl der Geschäftsführer, insbesondere bei umfangreichen Regress- und Entschädigungsansprüchen, ebenfalls ein nachvollziehbares Interesse daran haben kann, dass der Berufsgeheimnisträger nicht als Zeuge aussagt.
  • LG Dortmund, 08.08.2008 - 3 O 556/07

    Eingriff in den geschützten Rechtskreis eines Schuldners durch Stellung eines

    Die Befugnis zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich früher für den Gemeinschuldner tätig gewordener Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte steht dem Konkursverwalter und nicht dem Schuldner zu (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 958; BGH, NJW 1990, 510), wenn die Aufklärung der Tatsachen, über die die betreffenden Personen als Zeugen vernommen werden sollen, für die Konkursmasse von Bedeutung ist und die Ausübung des Verfügungs- und Verwaltungsrechts des Konkursverwalters beeinträchtigt.
  • VG Köln, 29.04.2002 - 14 L 2316/01
    Auch wenn man indes mit der überwiegenden Meinung davon ausgeht, dass die Befugnis zur Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht auch dem Insolvenzverwalter zustehen kann, nämlich dann, wenn die Aufklärung der der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Tatsachen für die Insolvenzmasse von Bedeutung ist, so etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.10.1993 - 3 W 367/93 -, ZIP 1993, 1807 f.; OLG Schleswig, Beschl. v. 2.6.1983 - 2 W 46/83 -, ZIP 1983, 968 ff.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 19.7.1976 - 5 W 21/76 -, MDR 1977, 144 f. - jeweils m.w.N., ergibt sich nichts anderes.
  • LG Hamburg, 06.08.2001 - 616 Qs 41/01

    Auferlegung der Kosten auf Grund der Verweigerung des Zeugnisses; Befugnis zur

    Im Zivilverfahren hat die Rechtsprechung anerkannt, dass die Entbindungserklärung eines Konkursverwalters (Insolvenzverwalters) einer juristischen Person ausreichend ist (BGH, NJW 1990, 510 [BGH 30.11.1989 - III ZR 112/88] ; vgl. auch Weyand, wistra 1995, 240, 241 mit Hinweis auf OLG Düsseldorf ZIP 1993, 1807), obwohl der Geschäftsführer, insbesondere bei umfangreichen Regress- und Entschädigungsansprüchen, ebenfalls ein nachvollziehbares Interesse daran hat, dass der Berufsgeheimnisträger nicht ais Zeuge aussagt.
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