Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 2 Ws 1/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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StPO § 121
Papierfundstellen
- MDR 1994, 608
- StV 1994, 326
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Braunschweig, 11.01.2013 - Ws 2/13
Rücknahme der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Falle des Sichmeldens eines …
Die Fürsorgepflicht des Gerichts gebietet es jedoch auch, dem Wunsch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines Verteidigers seines Vertrauens innerhalb eines begrenzten Zeitraums nach Möglichkeit Rechnung zu tragen; und zwar insbesondere dann, wenn sich das Verfahren - wie hier - nur gegen den Angeschuldigten richtet und auf die Interessen anderer Angeschuldigter keine Rücksicht genommen werden muss (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1994, 608 [OLG Düsseldorf 18.01.1994 - 2 Ws 1/94] ; Senat: HEs 2/08). - OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06
Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz; …
Durch die Verhinderung des Verteidigers darf jedenfalls nicht wie hier eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten eintreten (…vgl. hierzu auch Löwe-Rosenberg-Hilger, a.a.O.; OLG Köln MDR 1991, 662, 663; OLG Düsseldorf StV 1992, 586; siehe aber OLG Düsseldorf StV 1994, 326). - OLG Hamm, 19.12.2001 - 2 BL 221/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, Fortdauer der …
Durch die Verhinderung des Wahlverteidigers darf jedenfalls nicht - wie hier - eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten eintreten (…vgl. hierzu auch Löwe-Rosenberg-Hilger, a.a.O.; OLG Köln MDR 1991, 662, 663; OLG Düsseldorf StV 1992, 586; siehe aber OLG Düsseldorf StV 1994, 326).
- OLG Hamburg, 09.08.2017 - 2 Ws 118/17
Fortdauer von Untersuchungshaft: Scheitern früher Terminierung der …
Scheitert in solchen Fällen ein früherer Hauptverhandlungsbeginn an Terminkollisionen der Verteidiger und damit an einem in der Sphäre der Angeschuldigten liegenden Umstand, kann sich daraus jedenfalls in zeitlichen Grenzen ein wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO ergeben, so etwa bei einer Fortdauer von rund 2 Monaten über sechs Monate des Untersuchungshaftvollzuges hinaus (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1994, 326 für ein Verfahren gegen nur einen Angeklagten), nicht mehr allerdings etwa bei seit mehr als einem Jahr andauernder Untersuchungshaft und einer Zeitspanne von über sechs Monaten zwischen der Eröffnung des Hauptverfahrens und dem Beginn der Hauptverhandlung (vgl. OLG Düsseldorf in StV 1992, 586). - OLG Hamm, 12.11.2009 - 2 OBL 57/09 Diesbezüglich war die Strafkammer nicht gehalten, den Angeschuldigten andere bzw. weitere Verteidiger beizuordnen, da mit Blick auf das Vertrauensverhältnis der Angeschuldigten zu ihren Verteidigern die Grenze der zulässigen Haftfortdauer wegen terminlicher Verhinderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Januar 1994, 2 Ws 1/94, StV 1994, 326) vorliegend noch nicht überschritten ist.
- OLG Koblenz, 10.02.2000 - 4420 BL III 93/99
Verzögerung durch Verhalten des Verteidigers
Auch dieser in der Sphäre der Angeklagten liegende Umstand stellt damit keine dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen zuwiderlaufende Verfahrensbearbeitung des Gerichts dar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1149; StV 1994, 326). - OLG Hamm, 23.10.2001 - 1 BL 208/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, langer Zeitraum …
Zwar ist auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und seinem Verteidiger Rücksicht zu nehmen und die Verlegung eines Hauptverhandlungstermins wegen terminlich begründeter Verhinderung eines gewählten Verteidigers als ein in der Sphäre des Angeklagten liegender Grund anzusehen (zu vgl. OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1994, 326; 1988, 211 f.).
Rechtsprechung
OLG Celle, 13.12.1993 - 3 Ss 88/93 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Papierfundstellen
- MDR 1994, 608