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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6588
OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93 (https://dejure.org/1993,6588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.10.1993 - 26 W 13/93 (https://dejure.org/1993,6588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 26 W 13/93 (https://dejure.org/1993,6588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit bei Streitverkündung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1343
  • MDR 1994, 618
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 76/17

    Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in einem

    bb) Die Beschwerde beruft sich ohne Erfolg auf obergerichtliche Rechtsprechung, nach der eine Aussetzung des Rechtsstreits mit Rücksicht auf eine Streitverkündung als zulässig und sachgerecht angesehen worden ist (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1343; OLG München, NJW-RR 1998, 576).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2002 - 15 W 4/02

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Verfahren bei

    Dementsprechend kann aus Zweckmäßigkeitsgründen - wenn dies nach niederländischem Prozessrecht möglich sein sollte - allenfalls eine Aussetzung des Rechtsstreits vor der Arrondissenentrechtsbank in Amsterdam zweckmäßig erscheinen (vgl. zur entsprechenden Problematik, wenn der Streithelfer noch während der Anhängigkeit des Prozesses eine Klage gegen die Hauptpartei in einem anderen Prozess in Deutschland anhängig macht, OLG Hamm MDR 1994, 618).
  • LAG Hessen, 22.08.2005 - 10 Ta 345/05

    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenbeiträge - Aussetzung des Verfahrens

    Denn Vorgreiflichkeit wird auch durch die Interventionswirkung der §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO begründet (vgl. OLG Hamm 29. Oktober 1993 MDR 1994, 618,619).
  • OLG Nürnberg, 13.06.2003 - 6 W 1531/03

    Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung des OLG München (NJW-RR 98, 576) und des OLG Hamm (MDR 94, 618) an.
  • OLG Hamburg, 30.07.2013 - 15 W 5/13

    Verfahrensaussetzung: Aussetzung wegen Anhängigkeit eines selbstständigen

    Insofern unterscheidet sich die Situation auch grundlegend von derjenigen, die der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Hamm zugrunde lag (OLG Hamm, Beschluss vom 29. Oktober 1993, 26 W 13/93, Anlage B 6).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 74/16

    Patentverletzung betreffend eine Gehäusung mikromechanischer Systeme

    Das aussetzende Gericht kann aber auch durch die Gestaltungs- oder Interventionswirkung der Entscheidung in einem anderen Verfahren betroffen werden (OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1343 (1344); Fritsche, ebd.
  • OLG Brandenburg, 26.11.1997 - 6 W 68/97

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.02.1994 - 5 W 17/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4243
OLG Oldenburg, 25.02.1994 - 5 W 17/94 (https://dejure.org/1994,4243)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.02.1994 - 5 W 17/94 (https://dejure.org/1994,4243)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 5 W 17/94 (https://dejure.org/1994,4243)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1360a Abs. 4 BGB ; § 114 ZPO
    Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß; Vorschußpflichtiger Ehegatte; Leistungsfähigkeit; Ratenzahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß; Vorschußpflichtiger Ehegatte; Leistungsfähigkeit; Ratenzahlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 114

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 618
  • FamRZ 1995, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 12.12.1985 - 11 WF 1424/85

    Prozesskostenhilfe im Unterhaltsverfahren; Anspruch auf Leistung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1994 - 5 W 17/94
    Die Leistungsfähigkeit des an sich vorschußpflichtigen Ehegatten für einen Prozeßkostenvorschuß ist jedoch zu verneinen, wenn er - führte er einen solchen Prozeß für sich selbst - Prozeßkostenhilfe und sei es auch mit Ratenzahlungen beantragen könnte (vgl. nur OLG München, FamRZ 1993, 714 f; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 284; KG FamRZ 1985, 1067; LG Bonn, 729).
  • KG, 20.05.1985 - 18 WF 2351/85

    Klage auf Unterhaltszahlungen; Ausführungen zu den Einkommensverhältnissen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1994 - 5 W 17/94
    Die Leistungsfähigkeit des an sich vorschußpflichtigen Ehegatten für einen Prozeßkostenvorschuß ist jedoch zu verneinen, wenn er - führte er einen solchen Prozeß für sich selbst - Prozeßkostenhilfe und sei es auch mit Ratenzahlungen beantragen könnte (vgl. nur OLG München, FamRZ 1993, 714 f; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 284; KG FamRZ 1985, 1067; LG Bonn, 729).
  • OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92

    Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1994 - 5 W 17/94
    Die Leistungsfähigkeit des an sich vorschußpflichtigen Ehegatten für einen Prozeßkostenvorschuß ist jedoch zu verneinen, wenn er - führte er einen solchen Prozeß für sich selbst - Prozeßkostenhilfe und sei es auch mit Ratenzahlungen beantragen könnte (vgl. nur OLG München, FamRZ 1993, 714 f; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 284; KG FamRZ 1985, 1067; LG Bonn, 729).
  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 4/91

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.02.1994 - 5 W 17/94
    Die von der Antragstellerin in Aussicht genommene Schadensersatzklage wegen einer fehlerhaften histologischen Untersuchung im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung betrifft auch eine persönliche Angelegenheit (vgl. Senat, Beschluß vom 11.1.1991 - 5 W 4/91 - OLG Frankfurt, FamRZ 1967, 43), für die ihr jetziger Ehemann vorschußpflichtig gemäß § 1360 a Abs. 4 BGB sein kann, auch wenn das schadensstiftende Ereignis vor Eingehung dieser Ehe gelegen hat.
  • OLG Oldenburg, 19.11.1998 - 11 WF 168/98

    Unterhaltsangelegenheiten als persönliche Angelegenheiten; Anspruch auf

    auch gegen Ratenzahlung - zu bewilligen wäre (ganz h.M., vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 92, 77; OLG Oldenburg MDR 94, 618; OLG Zweibrücken FamRZ 97, 757; Palandt/Diederichsen, BGB, 57. Aufl., § 1360a Rn. 15 m.w.Rspr.N.).
  • OLG Hamm, 21.05.2021 - 9 W 11/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Darlegung einer

    Soweit in der Kommentierung und der älteren vor 2004 ergangenen Rechtsprechung einiger Instanzgerichte (vgl. die umfangreichen Nachweise in BGH v. 04.08.2004 - XII ZA 6/04 -, juris Rn. 16, insbesondere OLG Oldenburg v. 25.02.1994 - 5 W 17/94 - juris Rn. 5) der Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss bereits dann versagt wird, sofern dem Unterhaltsverpflichteten - führte er den Prozess in eigener Angelegenheit - überhaupt Prozesskostenhilfe, wenn auch nur mit Ratenzahlungsanordnung, bewilligt werden würde, weil die entgegenstehende Handhabung über den Umweg eines Ratenprozesskostenvorschusses zu einer unzulässigen Zusammenrechnung der Einkommen und Vermögen von Ehegatten führte, vermag dies nicht zu überzeugen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.02.1994 - 22 W 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9271
OLG Köln, 15.02.1994 - 22 W 5/94 (https://dejure.org/1994,9271)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.02.1994 - 22 W 5/94 (https://dejure.org/1994,9271)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 22 W 5/94 (https://dejure.org/1994,9271)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 618
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 25.06.2008 - 9 WF 159/08

    Streit über die Vollstreckung aus dem bestehenden Unterhaltstitel: Zur

    In einem derartigen Fall gilt § 269 ZPO aber entsprechend (OLG Köln, MDR 1994, 618).
  • OLG München, 20.12.2010 - 7 W 2720/10

    Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit und irrtümlicher

    Es wäre unbillig, wenn die Beklagtenpartei diese Kosten selbst tragen müsste, war es doch die von der Klagepartei zunächst eingeleitete Rechtsverfolgung, welche die Beklagtenpartei zur Beauftragung eines Rechtsanwalts veranlasst hat (bereits OLG München JW 1938, 1465/1466; 2560, 2561; OLG Frankfurt NJW 1965, 275, 276; OLG Karlsruhe NJW 1997, 1290/1291; OLG Köln MDR 1994, 618, aber für entsprechende Anwendung; wie hier Assmann, in: GroßKomm-ZPO, 3. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 19; Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2008, § 269 Rdnr. 14; Schneider ZZP 76 (1963), 32, 36/37).
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