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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.03.1994 - 1 W 472/94   

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https://dejure.org/1994,3807
OLG Nürnberg, 02.03.1994 - 1 W 472/94 (https://dejure.org/1994,3807)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.03.1994 - 1 W 472/94 (https://dejure.org/1994,3807)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. März 1994 - 1 W 472/94 (https://dejure.org/1994,3807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde bei bereits erfolgter Entscheidung über einen Zwischenstreit in Form eines Endurteils; Zwecklosigkeit der Nebenintervention bei Abschluß des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 71
    Sofortige Beschwerde bei Entscheidung über Zulassung der Nebenintervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 834
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 28.04.2015 - II ZB 19/14

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Nebenintervention des besonderen Vertreters

    Damit entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für das Zwischenverfahren (vgl. zur ähnlichen Situation bei rechtskräftiger Entscheidung in der Hauptsache OLG Nürnberg, MDR 1994, 834; Zöllner/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 71 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2016 - 12 W 17/16

    Nebenintervention: Rechtsschutzbedürfnis für Entscheidung über die Zulassung der

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Entscheidung über die Zulassung der Nebenintervention entfällt mit dem rechtskräftigen oder sonst endgültigen Abschluss der Hauptsache (allg. Meinung, etwa BGH NJW-RR 2015, 992 Rn. 6; OLG Nürnberg MDR 1994, 834; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 71 Rn. 6; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 71 Rn. 9; MünchKomm-ZPO/Schultes, 5. Aufl., § 71 Rn. 10; Wieczorek/Schütze/Mansel, ZPO, 3. Aufl., § 71 Rn. 31).

    Über die Kosten der Nebenintervention ist dann ausschließlich im dafür einschlägigen Verfahren (hier: im Endurteil des Hauptprozesses) und ohne Weiterführung des Zwischenstreits zu entscheiden (BGH aaO. Rn. 6 a.E.; OLG Nürnberg MDR 1994, 834; RGZ 19, 413).

  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 5 O 158/07

    Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Jahresabschlusses wegen Fehlens von

    Eine Trennung zwischen dem Zwischenurteil und der Entscheidung in der Sache ist nicht erforderlich (vgl. OLG München GRUR-RR 2001, 92; OLG Nürnberg MDR 1994, 834; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.5.2006 - 5 W 14/06 - BeckRS 2006, 11129 m.w.Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über

    Das auch bei Verbindung von Zwischen- und Endurteil gegen die Zurückweisung alleine statthafte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach § 71 Abs. 2 ZPO (BGH MDR 1963, 997; NJW 1982, 2070; Beschluss vom 12.06.1989 - II ZB 2/89; vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 644; OLG Nürnberg MDR 1994, 834, OLG München OLG-Report 2000, 341; MünchKomm-ZPO/Schultes a.a.O. § 71 Rn. 10; Musielak/Weth a.a.O. § 71 Rn. 6; Zöller/Vollkommer a.a.O. § 71 Rn. 5; Stein/Jonas/Bork a.a.O. § 71 Rn. 7, je m.w.N.) ist von beiden betroffenen Streithelfern nicht binnen der Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 569 Abs. 1 Satz 1 ZPO) eingelegt worden.
  • OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08

    Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des

    Dementsprechend kann gem. § 66 Abs. 2 ZPO ein Beitritt nur solange erfolgen, wie die Hauptsache noch rechtshängig ist (vgl. BGHZ 89, 121 = NJW 1984, 353 = MDR 1984, 312 unter 2 m.w.N.), und wird eine auf Zulassung des Beitritts gerichtete sofortige Beschwerde nach § 71 Abs. 2 ZPO gegenstandslos, wenn der Rechtsstreit - sei es etwa durch Klagerücknahme, unwiderruflichen Vergleich, übereinstimmende Erledigungserklärungen oder rechtskräftiges Urteil - in der Hauptsache vollständig beendet ist (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1994, 834).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2001 - 5 W 16/01

    Aktiengesellschaft: Rechtliches Interesse des intervenierenden Mitaktionärs am

    Allerdings wird in der Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass nach rechtskräftigem Abschluss des Rechtsstreits eine Beschwerde gegen die Entscheidung im Zwischenstreit nicht fortgesetzt werden könne (Münchener Kommentar/Schilken, ZPO, 2. Auflage 2000, Rz. 10; Musielak/Werth, ZPO, 2. Auflage 2000, § 71 Rz. 6; OLG Nürnberg MDR 1994, 834).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

    Das gilt insbesondere für die vorliegende Beschwerde eines Streithelfers gegen die Zurückweisung seiner Nebenintervention (OLG Nürnberg, MDR 1994, 834; siehe ferner OLG Karlsruhe, NJW-RR 2017, 91 Rn. 1 f; Senat, NJW 2018, 1103, 1106).
  • OLG München, 22.02.2011 - 13 U 4056/10

    Architektenhaftung: Verschulden bei Übernahme einer von einem Fachunternehmen mit

    Auch wenn das Zwischenurteil mit dem Endurteil verbunden wird, ist gem. § 71 Abs. 2 ZPO dagegen allein die sofortige Beschwerde statthafter Rechtsbehelf (BGH VersR 1985, 551; OLG Nürnberg, MDR 1994, 834 Zöller-Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 71 Rdnr. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2009 - 5 O 115/08

    Leo Kirch

    Eine Trennung zwischen dem Zwischenurteil und der Entscheidung in der Sache ist nicht erforderlich (vgl. OLG München GRUR-RR 2001, 92; OLG Nürnberg MDR 1994, 834; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.5.2006 - 5 W 14/06 - BeckRS 2006, 11129 m.w.Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.03.2008 - 5 O 211/07

    Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der Aktionäre einer Spezialbank

    Hinsichtlich der Zulässigkeit der Streitbeitritte konnte ein Zwischenurteil ( § 71 Abs. 2 ZPO ), welches mit der Entscheidung über die Hauptsache hätte verbunden werden können (vgl. OLG München GRUR-RR 2001, 92; OLG Nürnberg MDR 1994, 834 [OLG Nürnberg 02.03.1994 - 1 W 472/94] ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4.5.2006 - 5 W 14/06 - BeckRS 2006, 11129 m.w.Nachw.) nicht ergehen, da die Beklagte trotz Widerspruchs gegen die Streitbeitritte nicht ausdrücklich in der Form des § 297 ZPO die Zurückweisung der Streitbeitritte i.S.d. § 71 ZPO beantragt hat (vgl. Zöller-Vollkommer, ZPO , 26. Aufl., § 71 Rz. 1; Musielak, ZPO 5. Aufl., § 71 Rz. 2. m.w.Nachw.; a. A. Baumbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., § 71 Rz. 5).
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 5 O 113/08

    Aktiengesellschaft: Angaben zur Stimmrechtsausübung bei der Einberufung der

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Rechtsprechung
   LAG München, 22.10.1993 - 4 Ta 209/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6043
LAG München, 22.10.1993 - 4 Ta 209/93 (https://dejure.org/1993,6043)
LAG München, Entscheidung vom 22.10.1993 - 4 Ta 209/93 (https://dejure.org/1993,6043)
LAG München, Entscheidung vom 22. Oktober 1993 - 4 Ta 209/93 (https://dejure.org/1993,6043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versäumnisurteil ; Einspruch ; Wiedereinsetzung; Rechtswegverweisung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtswegverweisung nach verspätetem Einspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 834
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 04.01.2012 - 2 Ta 337/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Mangelnde Rechtsfähigkeit einer

    Da bei einem zulässigen Einspruch gegen ein Versäumnisurteil keine die Instanz abschließende Sachentscheidung vorliegt und das Arbeitsgericht in jeder Lage des Verfahrens die Zulässigkeit des Rechtsweges schon von Amts wegen zu prüfen hat, steht der Erlass eines Versäumnisurteils der Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht nicht entgegen (vgl. BAG, Beschluss v. 04.05.1992 - 5 AS 2/92, juris; OLG Köln, Beschluss v. 10.01.1992 - 13 W 63/91, VersR 1992, 901; LAG München, Beschluss v. 22.10.1993 - 4 Ta 209/93, MDR 1994, 834).
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