Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.03.1994 - 1 Ws 43/94   

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https://dejure.org/1994,7413
OLG Düsseldorf, 18.03.1994 - 1 Ws 43/94 (https://dejure.org/1994,7413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.03.1994 - 1 Ws 43/94 (https://dejure.org/1994,7413)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. März 1994 - 1 Ws 43/94 (https://dejure.org/1994,7413)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 936
  • NStZ 1994, 354 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1993 - 1 Ws 116/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.03.1994 - 1 Ws 43/94
    »Die Zustellung des den Wiederaufnahmeantrag verwerfenden Beschlusses an den in dem Strafverfahren bestellten Pflichtverteidiger, dessen Bestellung nicht zurückgenommen worden ist, ist auch dann wirksam und setzt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Lauf, wenn der Wiederaufnahmeantrag von einem anderen gewählten Verteidiger gestellt worden ist und diesem die Entscheidung nicht mitgeteilt wird (Ergänzung zum Senatsbeschluß vom 17.2.1993 in NStZ 1993, 403 und VRS 85, 110 ).«.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.02.1994 - 3 ObOWi 18/94   

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https://dejure.org/1994,4752
BayObLG, 24.02.1994 - 3 ObOWi 18/94 (https://dejure.org/1994,4752)
BayObLG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 3 ObOWi 18/94 (https://dejure.org/1994,4752)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 3 ObOWi 18/94 (https://dejure.org/1994,4752)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 29 a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten; Arbeitszeitüberschreitung im journalistischen Bereich; Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Arbeitszeitordnung; Schranken der Pressefreiheit durch allgemeine Gesetze; Gesundheitsschutz von ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 936 (Ls.)
  • NStZ 1994, 442
  • BayObLGSt 1994, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 13.01.1988 - 1 BvR 1548/82

    Presse-Grosso

    Auszug aus BayObLG, 24.02.1994 - 3 ObOWi 18/94
    Die Einbeziehung auch presseinterner Hilfstätigkeiten beruht auf dem organisatorischen Zusammenhalt des Presseunternehmens (Leipholz/Rinck/Hesselberger Grundgesetz 7. Aufl. - Stand November 1993 - Art. 5 Rn. 200 mit Hinweis auf BVerfGE 77, 346/354).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BayObLG, 24.02.1994 - 3 ObOWi 18/94
    Die allgemeinen Gesetze müssen vielmehr im Lichte der besonderen Bedeutung dieses Grundrechts für den freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt werden; sie sind so zu interpretieren, daß der besondere Wertgehalt des Grundrechts auf jeden Fall gewahrt bleibt (vgl. Leipholz/Rinck/Hesselberger Rn. 731 unter Hinweis auf BVerfGE 50, 234/241).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BayObLG, 24.02.1994 - 3 ObOWi 18/94
    Sie dienen aber dem Gesundheitsschutz der im Arbeitsleben stehenden Bevölkerung und damit dem ebenfalls grundgesetzlich gewährleisteten Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ), das Schutzpflichten des Staates auslöst (BVerfG NVwZ 1993, 878/879 zum Nachtbackverbot).
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Hieraus wird zunächst gefolgert, dass die Verwerfung eines gegen einen Verfallsbescheid eingelegten Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG zulässig ist, wenn der zum Erscheinen verpflichtete Verfallsbeteiligte trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne ausreichende Entschuldigung in der Hauptverhandlung ausbleibt (OLG Stuttgart wistra 2007, 279; 127; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, § 30 Rn. 29), und gegen ein vom Amtsgericht ergangenes Urteil die Rechtsbeschwerde zulässig ist (OLG Karlsruhe wistra 2016, 87; OLG Stuttgart wistra 2014, 285; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg wistra 2014, 196; BayObLGSt 1994, 43) und nicht etwa die Rechtsmittel der Berufung oder Revision.
  • BayObLG, 11.09.2020 - 201 ObOWi 1065/20

    Statthaftes Rechtsmittel im selbständigen Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG

    Da das Amtsgericht außerhalb einer Hauptverhandlung durch Beschluss entschieden hat, ist nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 18.06.2020 - 1 StR 95/20 = NStZ-RR 2020, 322 = wistra 2020, 472 = ZfSch 2021, 50 m.w.N.; vgl. auch BGHSt 31, 361 zum selbständigen Rückerstattungsverfahren des WiStG a.F. und BGHSt 39, 162, 164), die von vielen Obergerichten geteilt wird (OLG Köln wistra 1993, 39; OLG Zweibrücken VRS 86, 359; OLG Düsseldorf NVwZ 1996, 934, 935; OLG Hamburg StraFo 2011, 57, 58 bei einem Vorgehen nach § 82 Abs. 2, § 47 Abs. 2 OWiG; im Umkehrschluss wohl auch BayObLG NStZ 1994, 442 und NStZ-RR 1998, 23), das statthafte Rechtsmittel gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss im selbständigen Einziehungsverfahren nach dem OWiG im ersten Rechtsgang die sofortige Beschwerde, über die das Landgericht (Kammer für Bußgeldsachen, § 46 Abs. 7 OWiG) zu befinden hat, und nicht die Rechtsbeschwerde.
  • OLG Hamburg, 27.09.1996 - II-459/96

    Schadensersatz für Transportschäden an Tiefkühlwaren i.R.e. Kfz-Beförderung im

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.03.1994 - 1 Ws 144/94   

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https://dejure.org/1994,4477
OLG Düsseldorf, 09.03.1994 - 1 Ws 144/94 (https://dejure.org/1994,4477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.1994 - 1 Ws 144/94 (https://dejure.org/1994,4477)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 1994 - 1 Ws 144/94 (https://dejure.org/1994,4477)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 936
  • Rpfleger 1994, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 336/99

    Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers

    Den teilweise vertretenen Auffassungen, die Zustellungsvollmacht ende erst mit der förmlichen Aufhebung der Beiordnung und wirke fort, sofern eine solche nicht erfolge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1994, 936; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 145 a StPO Rdnr. 11; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 145 a StPO Rdnr. 6; KMR-Müller, § 145 a StPO Rdnr. 8; noch weitergehend OLG Koblenz MDR 1983, 252), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1993, 403; MDR 1994, 936) kann für die Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen keine Fortwirkung der Zustellungsvollmacht des § 145 a Abs. 1 StPO angenommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 337/99

    Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers

    Den teilweise vertretenen Auffassungen, die Zustellungsvollmacht ende erst mit der förmlichen Aufhebung der Beiordnung und wirke fort, sofern eine solche nicht erfolge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1994, 936; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 145 a StPO Rdnr. 11; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 145 a StPO Rdnr. 6; KMR-Müller, § 145 a StPO Rdnr. 8; noch weitergehend OLG Koblenz MDR 1983, 252), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1993, 403; MDR 1994, 936) kann für die Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen keine Fortwirkung der Zustellungsvollmacht des § 145 a Abs. 1 StPO angenommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 346/99

    Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers

    Den teilweise vertretenen Auffassungen, die Zustellungsvollmacht ende erst mit der förmlichen Aufhebung der Beiordnung und wirke fort, sofern eine solche nicht erfolge (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, MDR 1994, 936; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO, § 145 a StPO Rdnr. 11; LR-Lüderssen, 24. Aufl., § 145 a StPO Rdnr. 6; KMR-Müller, § 145 a StPO Rdnr. 8; noch weitergehend OLG Koblenz MDR 1983, 252), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NStZ 1993, 403; MDR 1994, 936) kann für die Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen keine Fortwirkung der Zustellungsvollmacht des § 145 a Abs. 1 StPO angenommen werden.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 1 Ws 725/99
    Hat das erkennende Gericht - wie hier - entgegen § 51 Abs. 1 , Abs. 4 Satz 2 StGB den Maßstab der Anrechnung ausländischer Freiheitsentziehung nicht im Urteil bestimmt, so hat die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde nach § 451 StPO den Umrechnungsmaßstab festzulegen und dabei § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB entsprechend anzuwenden (Senat wistra 1994, 281 = JMBl. NW 1994, 118 m. w. N.).
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   BayObLG, 15.04.1994 - 3 ObOWi 15/94   

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https://dejure.org/1994,7790
BayObLG, 15.04.1994 - 3 ObOWi 15/94 (https://dejure.org/1994,7790)
BayObLG, Entscheidung vom 15.04.1994 - 3 ObOWi 15/94 (https://dejure.org/1994,7790)
BayObLG, Entscheidung vom 15. April 1994 - 3 ObOWi 15/94 (https://dejure.org/1994,7790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2104
  • MDR 1994, 936 (Ls.)
  • BayObLGSt 1994, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.12.1992 - 3 ObOWi 99/92
    Auszug aus BayObLG, 15.04.1994 - 3 ObOWi 15/94
    Insgesamt wären umfängliche, vom Senat gegebenenfalls im Freibeweisverfahren durchzuführende (BayObLGSt 1992, 169/171) Überprüfungen erforderlich, die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ohnehin veranlaßt werden müssen.
  • RG, 17.01.1881 - 3438/80

    1. Steht dem Strafrichter die Entscheidung darüber zu, ob ein Patent vom

    Auszug aus BayObLG, 15.04.1994 - 3 ObOWi 15/94
    Dieser nicht näher begründeten, jedoch offensichtlich auf ein Urteil des Reichsgerichts vom 17.1.1881 (RGSt 3, 252/255) zurückzuführenden Auffassung vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2022 - 2 RBs 155/22

    Keine Messdatenspeicherung bei PoliScan erforderlich; Schuldformumstellung

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 262 Abs. 2 StPO ist etwa bei anderweitiger Anhängigkeit eines Normenkontrollverfahrens zur Gültigkeit einer entscheidungsrelevanten Rechtsnorm (vgl. BayObLG NJW 1994, 2104) und im Falle einer anderweitigen Divergenzvorlage nach § 121 Abs. 2 GVG zu einer für die Entscheidung bedeutsamen Rechtsfrage (vgl. OLG Karlsruhe BeckRS 2017, 102231) bejaht worden.
  • BayObLG, 20.04.1994 - 3 ObOWi 32/94
    Zu einer Aussetzung des Verfahrens entsprechend § 262 Abs. 2 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG (Senatsbeschluß vom 15.4.1994 - 3 ObOWi 15/94 [zur Veröffentlichung bestimmt]; KK/Hürxthal StPO 2. Aufl. § 262 Rn. 2 mit Nachweisen) bis zur rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Klage des Betroffenen gegen die Ablehnung seines Antrags auf Genehmigung der Zweckentfremdung besteht kein Anlaß.
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