Rechtsprechung
BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BSHG § 69, SGB I § 56 I, BGB § 1922
Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen bei darlehensweisen Vorschüssen durch Dritte bzw. Stundung der Pflegekosten durch die Pflegeperson - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Sozialhilfe kann vererblich sein
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Vererblichkeit - Sozialhilfeansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kind kann auch nach dem Tod des Elternteils noch Sozialhilfe fordern
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 26.11.1987 - 10 A 129/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.03.1990 - 14 L 44/89
- BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Papierfundstellen
- BVerwGE 96, 18
- NJW 1994, 2842
- MDR 1995, 107
- NVwZ 1994, 1213 (Ls.)
- NZS 1994, 477
- FamRZ 1995, 599 (Ls.)
- DVBl 1994, 1306
Wird zitiert von ... (111) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77
Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1979 (BVerwGE 58, 68) sei geklärt, daß in der Regel sozialhilferechtliche Ansprüche beim Tod des Hilfesuchenden nicht kraft Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB I oder im Wege der Erbfolge auf einen Dritten übergehen könnten.Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil die Vererblichkeit eines Anspruchs auf das pauschalierte Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 BSHG mit der Begründung verneint, daß nach dem Tode des Hilfesuchenden (regelmäßig) die Leistung von Pflegegeld zur Erfüllung des mit ihm verfolgten Zwecks nicht mehr erbracht werden könne, weil eine etwa vorhanden gewesene Notlage in der Person des (verstorbenen) Pflegebedürftigen, der mit der Gewährung von Pflegegeld abgeholfen werden sollte, sich nicht mehr im Nachhinein nach dem Tode des Hilfesuchenden beheben lasse (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).
Denn diese Vorschrift betrifft laufende Geldleistungen, deren nicht rechtzeitige Erbringung in aller Regel die Lebensführung nicht nur des Leistungsberechtigten, sondern auch der von der Regelung erfaßten Familienangehörigen beschränkt (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
Zudem wäre im Falle einer Sonderrechtsnachfolge nicht gesichert, daß der Erbe des Hilfebedürftigen die gegenüber dem vorleistenden Dritten bestehende Schuld mit einem über den Tod hinaus fortbestehenden Sozialhilfeanspruch befriedigen kann (vgl. BVerwGE 58, 68 ).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
Zum Inhalt dieser jetzt in § 4 Abs. 1 Satz 1 BSHG gewährleisteten Rechtsposition, die wegen ihrer Zeitgebundenheit und der daraus resultierenden Existenzschwäche besonderen Schutzes bedarf, gehört es im Interesse ihrer normativen Sicherung, daß der Anspruchsinhaber bei säumigem Behördenverhalten die Hilfe Dritter in Anspruch nehmen darf, um die ihm zustehende Hilfe bedarfs- und zeitgerecht zu erhalten (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
Hier spricht zwar nach Aktenlage alles dafür, daß die Anschaffung vor dem Zeitpunkt erfolgte, in dem der Bedarf dem Beklagten oder der von ihm beauftragten Stadt E. im Sinne des § 5 BSHG bekannt wurde, und damit ein Sozialhilfeanspruch insoweit bereits in der Person der Mutter der Klägerin gar nicht zur Entstehung gelangt ist (vgl. BVerwGE 90, 154 ).
- BVerwG, 22.02.1967 - V C 131.66
Bekleidungskosten - Erziehungsbeihilfe - Kein Anspruch für vergangenen Bedarf
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß es gegen die gesetzliche Gewährung des Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe verstoßen würde, wenn der Hilfebedürftige seinen Anspruch wegen anderweitiger Bedarfsdeckung allein deshalb verlieren würde, weil er die ihm zustehende Hilfe nicht rechtzeitig vom Sozialhilfeträger erhalten hat (vgl. BVerwGE 26, 217 ; 90, 154 ; 90, 161 ).
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ).Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ).
- BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54
Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Zugleich betont sie die Subjektstellung des auf Sozialhilfe angewiesenen Bürgers: Er ist kein Almosenempfänger, sondern Inhaber eines subjektiven öffentlichen Rechts (vgl. BVerwGE 1, 159 ; 5, 27 ). - BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80
Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Der Senat hat von dem Grundsatz "Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" immer Ausnahmen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 ) und um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 ) zugelassen (zuletzt BVerwGE 90, 154 ; 90, 160 ; 94, 127 ). - BSG, 11.08.1992 - 1 RK 46/91
Krankenkasse - Pflegeheim - Pflegegeld - Häusliche Pflege - Ungleichbehandlung - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Das Verwaltungsverfahren aber endet im Sinne des § 59 Satz 2 SGB I erst mit der Unanfechtbarkeit des Bescheids (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 1992 - 1 RK 46/91 -FEVS 43, 389>). - BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76
Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 23.02.1966 - V C 93.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.05.1994 - 5 C 43.91
Dementsprechend hat er auch von seiner Aussage, es sei grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden zu tilgen, in ständiger Rechtsprechung stets die Schulden ausgenommen, die dadurch entstanden sind, daß der Bedarf nicht rechtzeitig mit Mitteln der Sozialhilfe gedeckt worden, die Behörde also in diesem Sinne säumig geblieben ist: Hat ein Dritter den Bedarf des Hilfebedürftigen tatsächlich gedeckt, darf dies dem Sozialhilfeanspruch dann nicht entgegengehalten werden, wenn der Dritte die Hilfeleistung - gleichsam an Stelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb erbracht hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 21, 208 ; 23, 255 ; 26, 217 ; 52, 214 ; 65, 52 ; 90, 154 ; 94, 127 ). - BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.04.1957 - V C 94.56
- BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72
Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach …
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Das Entfallen der Bedürftigkeit schadet dann nicht (dazu: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 14/13 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 96, 18 ff) , der sich der Senat anschließt, sind Sozialhilfeansprüche nach Maßgabe der §§ 58, 59 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I) nämlich (nur) vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mithilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat. - BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 17/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von …
Eine andere Auslegung würde gegen den gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende verstoßen und die Verpflichtung des Leistungsträgers nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), darauf hinzuwirken, dass die Berechtigten die ihnen zustehenden Sozialleistungen umfassend und zügig erhalten, in ihr Gegenteil verkehren, weil die zunächst erfolgte rechtswidrige Leistungsverweigerung "belohnt" werden würde; außerdem wäre dies mit dem Gebot einer effektiven Rechtsschutzgewährung nicht vereinbar (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ; vgl zur entsprechenden Rechtslage schon unter dem BSHG: Bundesverwaltungsgericht vom 30.4.1992 - 5 C 12/87 - BVerwGE 90, 154, Juris RdNr 14; BVerwG vom 5.5.1994 - 5 C 43/91 - BVerwGE 96, 18, Juris RdNr 11;… ebenso zur Berücksichtigung von Vermögen, das auf erstrittenen Nachzahlungen beruht: Radüge in JurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 12 RdNr 177;… Wahrendorf in Grube/ders, SGB XII, 5. Aufl 2014, § 90 RdNr 78 f).
- BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R
Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X - …
Allerdings hat schon das BVerwG zu Recht eine Vielzahl von Ausnahmen davon gemacht, insbesondere nach rechtswidriger Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf einlegt und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl: BVerwGE 40, 343, 346; 58, 68, 74; 90, 154, 156; 90, 160, 162; 94, 127, 133; 96, 18, 19). - BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 4/16 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Tod des Pflegebedürftigen - …
Ein Sozialhilfeanspruch ist nach der Rechtsprechung des Senats nach Maßgabe der §§ 58, 59 SGB I grundsätzlich dann vererblich, wenn der Hilfebedürftige zu Lebzeiten seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (…BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff) .Diese Fallgestaltung unterscheidet sich substanziell nicht von der Fallgestaltung, in der der spätere Erbe schon vor dem Tod des Hilfebedürftigen die Verbindlichkeiten (im Vorgriff auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe) erfüllt oder der Leistungserbringer die Forderung im Vertrauen auf den Schuldbeitritt des Sozialhilfeträgers stundet (dazu BVerwGE 96, 18 ff juris RdNr 9) .
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R
Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung …
Gerade dies berücksichtigt § 92c Abs. 1 BSHG, ohne dass die Regelung auf die Herkunft des zum Nachlass gehörenden Vermögens abstellt (BVerwGE 96, 18, 21 f) . - BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R
Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der …
Besondere Überlegungen, die im Recht der Sozialhilfe für den Ausschluss der Sonderrechtsnachfolge in Betracht kommen (vgl dazu BVerwGE 96, 18, 22 ff = Buchholz 435.11 § 58 SGB I Nr. 2), greifen insoweit für den Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V und § 15 Abs. 1 SGB IX nicht durch. - BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes - …
Soweit der Kläger dem Berufungsgericht vorhält, es hätte aufklären müssen, ob er entsprechende Pflegeleistungen erbracht und ob er ein entsprechendes Pflegegeld bereits erhalten habe, geht er zu Unrecht davon aus, daß das Urteil des Senats vom 5. Mai 1994 - BVerwG 5 C 43.91 - (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]) die Vererblichkeit des Anspruchs auf Pflegegeld bejaht habe.Das schließt eine Vererblichkeit aus (vgl. BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]).
Soweit das Berufungsgericht die Anwendung des § 56 SGB I ablehnt, setzt es sich weder mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1994 (…a.a.O.) noch mit der vom 5. Mai 1994 (a.a.O.) in Widerspruch.
In der Entscheidung vom 5. Mai 1994 (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]) wird dagegen ausdrücklich dargelegt, daß § 56 SGB I nicht passe auf vererbliche Sozialhilfeansprüche, deren Zweck darin bestehe, an denjenigen, der dem verstorbenen Berechtigten in einer Notlage geholfen hat, weitergereicht zu werden.
Denn in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht Säumnis dann angenommen, wenn der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] LS 1).
Denn durch BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] ist bereits geklärt, daß die zur Vererblichkeit führende Dritthilfe auch durch den Rechtsnachfolger selbst geleistet werden kann.
Gegenstand dieses Rechtsstreits waren nämlich auch Taxikosten der als Rechtsnachfolgerin klagenden Tochter der Erblasserin (vgl. BVerwGE 96, 18 [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91]).
Ebenfalls durch BVerwGE 96, 18 (22) [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] geklärt ist, daß Art. 19 Abs. 4 GG nicht die Vererblichkeit höchstpersönlicher Rechte um der Effektivität des Rechtsschutzes willen garantiert.
Denn diese Frage ist bereits in BVerwGE 96, 18 (22 f.) [BVerwG 05.05.1994 - 5 C 43/91] entschieden.
- BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 15/14 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Tod des Leistungsberechtigten - keine Übernahme …
Hintergrund der Einführung des § 28 Abs. 2 BSHG war nämlich die Rechtsprechung des BVerwG, die von der prinzipiellen Unvererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen ausgegangen ist (zu den Ausnahmen allerdings BVerwGE 96, 18 ff) . - BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 9/17 R
Übernahme von PKW-Reparaturkosten als Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem …
Nach der Rechtsprechung des Senats setzen Sozialhilfeleistungen zwar vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ) nicht, wenn der Bedürftige seinen Bedarf mit Hilfe eines im Vertrauen auf die spätere Bewilligung von Sozialhilfe vorleistenden Dritten gedeckt hat, weil der Sozialhilfeträger nach Kenntnis vom Bedarfsfall nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (… BSGE 112, 67 = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, RdNr 25;… BSGE 110, 301 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8, RdNr 26 mwN ;… BSGE 116, 210 ff = SozR 4-3500 § 28 Nr. 9, RdNr 12; BVerwGE 96, 18 ff ;… Coseriu in jurisPK - SGB XII , 2. Aufl 2014, § 18 SGB XII , RdNr 40) . - BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf …
- LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 205/15
Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge
- BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93
Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten …
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung durch den …
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3741/08
- VG Aachen, 06.01.2006 - 6 K 115/04
Darlehensweise Vorfinanzierung von Heimkosten im Vertrauen auf die spätere …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 8 SO 293/15
Keine Sonderrechtsnachfolge bei Sozialhilfeansprüchen
- BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 1/11 R
Asylbewerberleistung - Anspruch auf Geldleistungen zur Pflege - Ausschluss von …
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 399/11
Sozialhilfe
- SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3002/13
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag - Sozialhilfe - …
- BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B
Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des § …
- BSG, 27.09.2022 - B 7/14 AS 59/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übergangsfähigkeit des Leistungsanspruchs - …
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 6/11 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Sonderrechtsnachfolge - laufende …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 15/16
Übernahme ungedeckter Heimkosten im Wege eines Zuschusses statt eines Darlehens
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 4189/16
Sozialrecht - Sonderrechtsnachfolge gemäß § 56 Abs 1 S 1 SGB 1 - Anspruch auf …
- BSG, 21.11.2017 - B 8 SO 51/17 B
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Grundsatzrüge; …
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02
Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 AY 28/08
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2017 - L 8 SO 293/15
SGB-XII-Leistungen; Rechtsnachfolger; Übergang eines Rücknahmeanspruchs; …
- VG Münster, 29.07.2003 - 5 K 837/00
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2016 - L 9 SO 254/14
Kostenerstattung für einen Senkrechtaufzug; Kein Anspruch auf …
- BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92
Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen - …
- SG Aachen, 08.11.2016 - S 20 SO 34/16
Voraussetzungen für die Übernahme von Heimkosten aus Mitteln der Sozialhilfe
- SG Dresden, 14.09.2016 - S 12 AS 753/16
Bemessung der Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- BGH, 23.01.1996 - XI ZR 155/95
Rückforderung eines Sozialhilfedarlehens
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2015 - L 15 SO 54/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 176/19
Der Anspruch auf Blindenhilfe ist als höchstpersönlicher Anspruch nicht …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 9 SO 8/06
Sozialhilfe
- BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 25.04
Anstalt, Zuständigkeit für Hilfe in einer -; Blindenhilfe, Zuständigkeit für - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2014 - L 20 SO 465/13
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Bevollmächtigten
- LSG Baden-Württemberg, 30.08.2012 - L 7 SO 1312/12
- BVerwG, 07.07.1995 - 5 B 44.95
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2021 - L 23 SO 179/19
- VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13
Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben; …
- SG Hildesheim, 12.12.2012 - S 42 AY 126/11
Nachgewährung von höheren Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- LSG Hamburg, 17.07.2006 - L 5 B 71/06
Prüfung der Hilfebedürftigkeit bei der Nachzahlung von Grundsicherungsleistungen
- BVerwG, 16.07.1998 - 5 B 108.97
Voraussetzungen der Grundsatzrüge und der Abweichungsrüge - Nachträgliche …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 235/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - L 23 SO 176/11
Kein Übergang eines Anspruchs auf höhere Pflegekosten nach bestandskräftiger …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 12 S 1558/05
Einkommen; Grundsicherung; tatsächlich erbrachte Unterhaltszahlungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98
Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 24 A 851/97
Antrag auf Gewährung von Höchstpflegegeld
- VG Aachen, 27.11.2007 - 2 K 1726/05
- SG Aachen, 22.06.2006 - S 20 SO 131/05
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 8 SO 96/10
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - L 12 SO 96/16
SGB-XII -Leistungen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 8 SO 79/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 8 SO 3/10
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - L 2 AS 470/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vererbbarkeit der Ansprüche - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2011 - L 13 AS 193/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2000 - 22 A 2172/98
Sozialhilferecht: Kostenerstattung im Rahmen des § 121 BSHG
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 33/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 10/07
Arbeitslosengeld II - Einkommens- und Vermögensberücksichtigung - Nachzahlung von …
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1676/06
Sozialhilfe nach dem BSHG - Mietzuschuss nach § 31 WoGG 2 - keine Anwendbarkeit …
- BVerwG, 14.02.2005 - 5 B 51.04
Anspruch auf ungekürzte Regelersatzleistungen - Erforderlichkeit der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2012 - L 9 SO 516/11
Sozialhilfe
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 79/14 B
- LSG Hamburg, 14.06.2013 - L 4 SO 35/12
- SG Duisburg, 27.08.2007 - S 7 (2) SO 26/05
Sozialhilfe
- BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 32/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2008 - L 20 B 9/08
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 360/17
- BSG, 22.12.2015 - B 8 SO 80/14 B
- SG Berlin, 06.02.2008 - S 125 AS 6462/07
Arbeitslosengeld II; Nachlass; Vererblichkeit von Ansprüchen nach dem SGB 2
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 571/21
Sozialgerichtliches Verfahren - Anfechtungsklage - Klagebefugnis - Sozialhilfe - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 8 SO 259/16
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2008 - L 12 SO 39/07
Sozialhilfe
- VGH Bayern, 30.11.2004 - 12 B 00.2339
Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, selbstbeschaffte Reparatur von Dusche u. …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2001 - L 5 KR 33/00
Krankenversicherung
- SG Karlsruhe, 27.04.2012 - S 1 SO 3797/11
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Ehegatte als Sonderrechtsnachfolger bei Tod des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 12 E 96/01
Voraussetzungen einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg einer Klage zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 12 E 984/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zum Kauf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1999 - 16 A 5817/96
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bewilligung von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2011 - L 8 SF 5/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - 16 E 600/00
Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe gegen die Ablehnung von …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2000 - 4 L 3142/00
HIV; kostenaufwendige Ernährung; Krebserkrankung; Mehrbedarf; Sozialhilfe; …
- OVG Hamburg, 13.02.1996 - Bs IV 313/95
Vorabentscheidung; Prozeßkostenhilfe; Hauptsacheverfahren; Anordnungsverfahren
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 8 SO 201/11
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2005 - 12 A 1036/03
- VG Lüneburg, 23.10.2001 - 4 A 12/00
Heimkosten; Vererbung von Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2011 - L 15 AS 54/09
- VG Kassel, 02.08.2007 - 7 E 858/04
Hilfe zur Pflege; Anspruchsverfolgung durch Rechtsnachfolger; angemessenes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - 16 E 40/04
Fortbestand und Übergang von Unterhaltsvorschussansprüchen auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 12 A 69/01
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs von Erben …
- VG Gelsenkirchen, 19.10.2001 - 19 K 6382/99
Gesetzlicher Forderungsübergang gemäß § 28 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) …
- OVG Niedersachsen, 25.11.1997 - 4 O 2822/96
Prozeßkostenhilfe nach Erledigungserklärungen;; Prozeßkostenhilfe, nachträgliche; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2018 - L 8 SO 90/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2016 - L 8 SO 184/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2015 - L 8 BL 1/13
- SG Lüneburg, 11.02.2009 - S 32 SO 121/06
- VG Aachen, 05.03.2004 - 2 K 1196/00
Ausgestaltung des Sozialhilfeanspruchs eines Teilnehmers einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1999 - 16 A 6286/96
Voraussetzungen der Vererblichkeit von Sozialhilfeansprüchen; Ausgestaltung der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.12.2016 - L 8 SO 286/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 8 B 85/07
- SG Stuttgart, 30.10.2006 - S 16 SO 3087/05
Erstattung von bereits bezahlten Kosten für die Bestattung eines verstorbenen …
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2002 - 2 K 1147/99
Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Übernahme der Umzugskosten …
- VG Hamburg, 02.03.2001 - 5 VG 3287/97
- SG Gelsenkirchen, 20.04.2011 - S 32 (12) AY 76/09
Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind nicht vererblich; Anspruch …
- SG Stade, 01.09.2006 - S 19 SO 83/05
Rechtsprechung
BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - Gesetzgebungskompetenz - Ermächtigungsgrundlage - Grundsatz der Gleichbehandlung - Verfassungsmäßigkeit
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 08.07.1992 - III/1 E 2516/90
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 95, 188
- NJW 1995, 475 (Ls.)
- MDR 1995, 107
- NVwZ 1994, 1102
- NZV 1994, 376 (Ls.)
- DVBl 1994, 1155
Wird zitiert von ... (180) Neu Zitiert selbst (49)
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Die grundgesetzliche Finanzverfassung stellt eine in sich differenzierte, Gesamtstaat und Gliedstaaten in ihrem Anteil am Gesamtertrag der Volkswirtschaft sorgsam ausbalancierende Regelung dar (vgl. BVerfGE 55, 274 (300); 78, 249 (266)).Diese Ordnung würde gestört, wenn unter Rückgriff auf die jeweilige Sachgesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern daneben beliebig Abgaben erhoben werden könnten und damit weiterer Zugriff auf die Ressourcen des Bürgers genommen werden könnte (vgl. BVerfGE 55, 274 (300 ff.)).
Im allgemeinen wird hierzu auf die Definition in § 3 Abs. 1 Satz 1 AO verwiesen (vgl. BVerfGE 7, 244 (251); 29, 402 (408 f.); 36, 66 (70); 55, 274 (298 ff.)).
Er darf als Gebühr - wie erörtert - keine verdeckte Steuer einführen (vgl. auch BVerfGE 20, 257 (269)) und ebenso nicht eine verdeckte, die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitende Sonderabgabe (dazu BVerfGE 55, 274 (297 ff.); 57, 139 (167); 67, 256 (274 ff.); 75, 108 (147); 78, 249 (266); 81, 156 (186 f.); 82, 159 (178 ff.)).
Die darauf beruhenden finanziellen Belastungen entsprechen ersichtlich der Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen (vgl. etwa BVerfGE 55, 274 (303); 66, 214 (223)).
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Mit seinen vorgesehenen Maßnahmen kommt der Gesetzgeber gerade seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nach, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Leben der Bürger vor Einwirkungen Dritter zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 160 (164); 49, 89 (140 ff.); 56, 54 (78); 77, 170 (214); 85, 191 (212); 88, 203 (251 ff.)).Hierbei hat er eine weitgehende Gestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 77, 170 (214 f.)).
Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 (158 ff.); 33, 303 (345 f.); 41, 251 (260); 49, 89 (126); 58, 257 (268); 63, 266 (288); 68, 1 (87); 77, 170 (230 f.); 80, 124 (132)).
Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 (134 ff.); 68, 1 (98 ff.); 77, 170 (232)).
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Mit seinen vorgesehenen Maßnahmen kommt der Gesetzgeber gerade seiner grundrechtlichen Schutzpflicht nach, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Leben der Bürger vor Einwirkungen Dritter zu schützen (vgl. BVerfGE 46, 160 (164); 49, 89 (140 ff.); 56, 54 (78); 77, 170 (214); 85, 191 (212); 88, 203 (251 ff.)).Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 (158 ff.); 33, 303 (345 f.); 41, 251 (260); 49, 89 (126); 58, 257 (268); 63, 266 (288); 68, 1 (87); 77, 170 (230 f.); 80, 124 (132)).
Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 (134 ff.); 68, 1 (98 ff.); 77, 170 (232)).
- BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68
Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Gebührenregelung im Recht der …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17, (30); 33, 358 (365); 58, 257 (277); 62, 203 (210); 80, 1 (20 f.)).Dazu zählt auch das vom Gesetzgeber umschriebene Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 33, 358 (366)).
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 (158 ff.); 33, 303 (345 f.); 41, 251 (260); 49, 89 (126); 58, 257 (268); 63, 266 (288); 68, 1 (87); 77, 170 (230 f.); 80, 124 (132)).Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs war eine eingehende Regelung jedoch nicht geboten (vgl. BVerfGE 49, 89 (134 ff.); 68, 1 (98 ff.); 77, 170 (232)).
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Unter Gebühren werden allgemein öffentlich-rechtliche Geldleistungen verstanden, die aus Anlaß individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 50, 217 (225 f.) m. w. Nachw.).Allgemeine Grenzen ergeben sich für den Gebührengesetzgeber aus objektiven Verfassungsgrundsätzen, insbesondere aus dem Gleichheitssatz und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 50, 217 (227)).
- BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64
Bundesrecht in Berlin
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Der Gesetzgeber hat insbesondere Zweck, Inhalt und Ausmaß dieser Ermächtigung selbst bestimmt und insoweit Tendenz und Programm der Rechtsverordnung umrissen (vgl. BVerfGE 7, 282 (301 ff.); 20, 257 (269 ff.); 20, 283 (291); 38, 61 (83); 80, 1 (20 f.); 85, 97 (104 f.)).Er darf als Gebühr - wie erörtert - keine verdeckte Steuer einführen (vgl. auch BVerfGE 20, 257 (269)) und ebenso nicht eine verdeckte, die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitende Sonderabgabe (dazu BVerfGE 55, 274 (297 ff.); 57, 139 (167); 67, 256 (274 ff.); 75, 108 (147); 78, 249 (266); 81, 156 (186 f.); 82, 159 (178 ff.)).
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17, (30); 33, 358 (365); 58, 257 (277); 62, 203 (210); 80, 1 (20 f.)).Zwar läßt sich verfassungsrechtlichen Grundsätzen das Gebot entnehmen, daß der Gesetzgeber wesentliche Fragen im Verfahren parlamentarischer Öffentlichkeit selbst zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 33, 125 (158 ff.); 33, 303 (345 f.); 41, 251 (260); 49, 89 (126); 58, 257 (268); 63, 266 (288); 68, 1 (87); 77, 170 (230 f.); 80, 124 (132)).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Der Gesetzgeber hat insbesondere Zweck, Inhalt und Ausmaß dieser Ermächtigung selbst bestimmt und insoweit Tendenz und Programm der Rechtsverordnung umrissen (vgl. BVerfGE 7, 282 (301 ff.); 20, 257 (269 ff.); 20, 283 (291); 38, 61 (83); 80, 1 (20 f.); 85, 97 (104 f.)).Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17, (30); 33, 358 (365); 58, 257 (277); 62, 203 (210); 80, 1 (20 f.)).
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Die grundgesetzliche Finanzverfassung stellt eine in sich differenzierte, Gesamtstaat und Gliedstaaten in ihrem Anteil am Gesamtertrag der Volkswirtschaft sorgsam ausbalancierende Regelung dar (vgl. BVerfGE 55, 274 (300); 78, 249 (266)).Er darf als Gebühr - wie erörtert - keine verdeckte Steuer einführen (vgl. auch BVerfGE 20, 257 (269)) und ebenso nicht eine verdeckte, die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreitende Sonderabgabe (dazu BVerfGE 55, 274 (297 ff.); 57, 139 (167); 67, 256 (274 ff.); 75, 108 (147); 78, 249 (266); 81, 156 (186 f.); 82, 159 (178 ff.)).
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
- BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
Hessisches Richtergesetz
- BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63
Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG
- BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum …
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvF 5/56
Kriegsfolgelasten I
- BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
- BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64
Eisenbahnkreuzungsgesetz
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
- BVerfG, 07.11.1991 - 1 BvR 1469/86
Werbung für Lohnsteuerhilfevereine
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
- BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur …
- BVerfG, 18.10.1966 - 2 BvR 386/63
Verfassungsmäßigkeit der Verordnung über die Zulassung von Arzneimitteln, die mit …
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84
Postzeitungsdienst
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
- BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56
Beschußgesetz
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
- BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57
Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und …
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
- BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 345/73
Verfassungsmäßigkeit des Stabilitätszuschlagsgesetzes
- BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87
Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG
- BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70
Konjunkturzuschlag
- OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 - …
Von Verfassungs wegen wird nicht vorausgesetzt, dass die gebührenpflichtige Amtshandlung allein oder überwiegend im Interesse der Gebührenpflichtigen erfolgt, denn jede staatliche Handlungsweise muss einen Bezug zum öffentlichen Wohl haben (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8.5.2008 - 1 BvR 645/08 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 37; OVG Bremen…, Urteil vom 16.5.2017 - 1 LB 234/15 -, juris Rn. 39).Es ist gerade die politische Entscheidungsbefugnis des Gesetzgebers und des von ihm ermächtigten Verordnungsgebers, darüber zu befinden, ob er eine amtliche Leistung gebührenpflichtig machen will (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 38;… Wahlen, a.a.O., S. 45).
Vielmehr gibt es in der Staatspraxis seit jeher eine Vielzahl von Gebühren, welche für Handlungen des Staates zugunsten der verlangten Sicherheit erhoben werden (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 37).
Der Gesetzgeber ist frei, von dem im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz zugrunde gelegten System im Einzelfall abzurücken und einen insoweit eigenen Begriff der Amtshandlung zugrunde zu legen (vgl. zum LuftVG : BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 38).
Entschließt sich der Gesetzgeber, eine Gebührenquelle zu erschließen und dadurch eine bestimmte Personengruppe zu belasten, so ist der allgemeine Gleichheitssatz dann nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe besitzt (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 42).
Mit der Gebühr zieht der Gesetzgeber die Konsequenz daraus, dass es gerade auch als ungerecht angesehen werden kann, wenn die Gemeinschaft der Bürger für einen einem anderen Vorteile verschaffenden Aufwand aufkommen müsste (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 41).
- BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18
Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig
Nicht überzeugend ist auch der Einwand, die der Gebührenpflicht unterworfene Maßnahme der Gefahrenabwehr diene vorwiegend dem Interesse der Allgemeinheit; denn fast alle gebührenpflichtigen Handlungen erfolgen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 ; BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ).Es ist Sache des Gesetzgebers, dieses Spannungsverhältnis zu bestimmen, zu gewichten und sachgerechte Regelungen zu schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 zur Luftsicherheitsgebühr).
- BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11
Plenarentscheidung: Zulässigkeit des Streitkräfteeinsatzes mit militärischen …
Die Gesetzgebungszuständigkeit für den Luftverkehr umfasst daher als Annex jedenfalls die Befugnis, Regelungen zur Abwehr solcher Gefahren zu treffen, die gerade aus dem Luftverkehr herrühren (vgl., mit im Einzelnen unterschiedlichen Abgrenzungen, jeweils aber mindestens die eben genannte Regelungskompetenz einschließend, BVerwGE 95, 188 ; BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 1996 - 1 C 33/94 -, NVwZ-RR 1997, S. 350 ; Laschewski, Der Einsatz der deutschen Streitkräfte im Inland, 2005,S. 130;… Paulke, Die Abwehr von Terrorgefahren im Luftraum, 2005, S. 24;… Burkiczak, NZWehrr2006, S. 89 ;… Schenke, NJW 2006, S. 736 ; Odendahl, Die Verwaltung 38 , S. 425 ;… Baldus, NVwZ 2004, S. 1278 ;… Gramm, NZWehrr 2003, S. 89 ).
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 8.99
Elektromagnetische Verträglichkeit, Senderbetreiber, Beitrag, Gebühr, Steuer, …
Vielmehr lässt sich dem nur entnehmen, dass der Verfassungsgeber das Beitragsrecht - vergleichbar dem Gebührenrecht (dazu Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 = NVwZ 1994, 1102 = Buchholz 442.40 § 32 LuftVG Nr. 7) - nicht als eine eigenständige Sachmaterie angesehen hat, sondern als Bestandteil jenes Bereiches, in dem Verwaltungsbehörden öffentliche Aufgaben wahrnehmen, für die eine Kostendeckung durch Beiträge in Betracht kommt.Deshalb hat die Gesetzgebungskompetenz für Beiträge als Annex dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensrecht und dem Ordnungsrecht zu folgen (vgl. BVerwGE 8, 93 f.; 95, 188, 192 f.).
Die Vorschriften der Art. 105 ff. GG stehen einer Finanzierung auch von Aufgaben der Gefahrenabwehr nicht ausschließlich über Steuern, sondern im Wesentlichen über nicht-steuerliche Abgaben nicht entgegen (vgl. BVerwGE 95, 188, 193 f., 200 f.; Ronellenfitsch, VerwArch 86, 307, 321).
Es ist in der Rechtsprechung im Übrigen anerkannt, dass das Hinzutreten eines öffentlichen Interesses zu einem beitrags- oder gebührenrelevanten Vorteil den Staat nicht zur Finanzierung durch Steuermittel nötigt (vgl. BVerwGE 13, 214, 219; 91, 109, 113; 95, 188, 200 f.).
Der Staat ist nicht verpflichtet, Leistungen, die bestimmten Personen oder Personengruppen zugerechnet werden können, kostenlos zu erbringen (vgl. BVerwGE 95, 188, 205).
Die finanzielle Belastung entspricht der Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwGE 95, 188, 205 unter Hinweis auf BVerfGE 55, 274, 303; 66, 214, 223).
- OVG Berlin, 20.01.1998 - 8 B 161.96
Rückmeldegebühr
Die legislative Zuständigkeit folgt als Annexkompetenz derjenigen der jeweiligen Sachmaterie (BVerwGE 95, 188, 192 f.).Vorschriften über eine Deckung von zurechenbarem Verwaltungsaufwand durch Gebühren werden aber durch den kompetenzrechtlichen Grundsatz des Steuerstaates nicht ausgeschlossen (BVerwGE 95, 188, 193 f.;… vgl. auch Wilke, a.a.O. S. 154, 160).
41E Nr. 6 Geldleistung einerseits und Immatrikulation oder Rückmeldung andererseits besteht Konnexität im Sinne gebührenrechtlicher Verknüpfung: Die Hochschulverwaltung erbringt als personell geprägter Leistungsapparat auf Veranlassung und im Interesse des einzelnen Amtshandlungen, die auf Grund des unmittelbaren Zusammenhangs von Inhalt (Durchführung von Einschreibung oder Rückmeldung) und personenbezogenem Erfolg (Begründung oder Fortführung der Hochschulzugehörigkeit) der Einzelleistung individuell zurechenbar sind (vgl. VG Karlsruhe, NVwZ-RR 1998, 106, 107) und deshalb von den durch die Leistung Begünstigten "entgolten" werden (…vgl. Sennekamp, a.a.O.; vgl. zu den Kriterien allgemein BVerwGE 95, 188, 201;… F. Kirchhof, Grundriß des Abgabenrechts, 1991, Rdnr. 13).
Denn weder ist die Qualifizierung als Gebühr ausgeschlossen, wenn die abgabepflichtige Leistung öffentliche Interessen verfolgt, noch entfällt dadurch die Individualität des Leistungserfolgs (vgl. BVerwGE 13, 214, 219; 95, 188, 201 f.).
Das Erfordernis widerspruchsfreier Abgrenzung beider Gebührenarten führt auf jeweils enge Interpretation, die unterhalb des gemeinsamen Oberbegriffs der Hochschulgebühren ohne Überschneidung zwischen einer Gebühr als Entgelt für die Teilhabe am fachlich-materiellen Hochschulausbildungsangebot durch Innerhalb des Rahmens von Gesetzgebungskompetenz und rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen hat der Gebührengesetzgeber einen weiten Gestaltungsraum bei der Entscheidung, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen und welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen will (BVerfGE 50, 217, 226 f.; 91, 207, 223; BVerwGE 95, 188, 200 m.w.N.; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 648).
Allgemeine Grenzen ergeben sich aus objektiven Verfassungsgrundsätzen, insbesondere aus dem Gleichheitssatz und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 50, 217, 227; BVerwGE 95, 188, 202).
Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen muß der Staat nicht unentgeltlich erbringen (vgl. BVerwGE 95, 188, 205).
Erschließt der Gesetzgeber eine Gebührenquelle und belastet er dadurch eine bestimmte Gruppe, so ist der allgemeine Gleichheitssatz nicht verletzt, wenn dafür sachgerechte Gründe bestehen (BVerwGE 95, 188, 202 m.w.N.).
Im übrigen entbehrt es nicht der Verteilungsgerechtigkeit, die Kosten für eine Leistung denjenigen aufzuerlegen, die sie veranlassen und denen sie typischerweise zum Vorteil gereichen (vgl. BVerwGE 12, 162, 170; 95, 188, 203).
- VG Berlin, 20.01.1999 - 12 A 551.98
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Prüfungsgebühr für die zweite juristische …
Das Gebührenrecht wird verfassungsrechtlich nicht als eine eigenständige Sachmaterie angesehen, die Kompetenz zum Erlaß von Gebührenregelungen folgt vielmehr als Annex der jeweiligen Kompetenz des Bundes- bzw. Landesgesetzgebers, einen bestimmten Sachbereich in eigener Zuständigkeit zu regeln (BVerwGE 95, 188, 192/193;… Vogel/Waldhoff, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Rdnr. 425 vor Art. 104 a).Bei der für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung neu eingeführten Prüfungsgebühr handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr (…so ausdrücklich Uerpmann, a.a.O., S. 297;… Zimmerling, Prüfungsrecht, Rdnr. 121; Begründung des Verordnungsgebers Allgemeiner Teil, Punkt 6 ), da diese als Gegenleistung für die Erbringung einer individuell zurechenbaren staatlichen Leistung (hier: Abnahme der Prüfung) erhoben wird (vgl. zum Gebührenbegriff allgemein BVerwGE 95, 188, 200).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es das Vorliegen einer Gebühr nicht in Frage, wenn die Leistung, die der Staat sich entgelten lassen will, auch oder sogar in erster Linie aus Gründen des allgemeinen Wohls verlangt wird und damit zugleich oder überwiegend allgemeine öffentliche Interessen verfolgt werden, soweit die individuelle Zurechenbarkeit zum einzelnen Gebührenschuldner gewahrt bleibt (BVerwGE 95, 188, 200/201).
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht, da der Begriff der Gebühr jedenfalls von Verfassungs wegen nicht voraussetzt, daß bei einer gebührenpflichtigen Amtshandlung das Individualinteresse das öffentliche Interesse überwiegt (so ausdrücklich BVerwGE 95, 188, 201).
Bei der Frage, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen einer Gebührenpflicht unterworfen werden, welche Gebührenmaßstäbe und welche Gebührensätze dabei aufgestellt werden, besteht nach der Rechtsprechung für den Gebührengesetzgeber ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum (BVerfGE 50, 217, 226; BVerfG, DVBl. 1998, 699, 701; BVerwGE 95, 188, 200).
Es liegt insbesondere in der politischen Entscheidungsbefugnis des Gesetzgebers und des von ihm ermächtigten Verordnungsgebers, darüber zu befinden, ob eine bisher gebührenfreie amtliche Leistung weiterhin aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert oder diese Leistung gebührenpflichtig gemacht werden soll (BVerwGE 95, 188, 202).
Allgemeine Grenzen ergeben sich aus objektiven Verfassungsgrundsätzen, insbesondere aus dem Gleichheitssatz und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 50, 217, 227; BVerwGE 95, 188, 202).
Erschließt der Gesetzgeber eine Gebührenquelle und belastet er dadurch eine bestimmte Gruppe, so ist der allgemeine Gleichheitssatz nicht verletzt, wenn dafür sachgerechte Gründe bestehen (BVerwGE 95, 188, 202 m. w. N.).
Insofern entspricht es der Verteilungsgerechtigkeit, die Kosten für eine Leistung denjenigen aufzuerlegen, die sie veranlassen und denen sie typischerweise zum Vorteil gereichen (BVerwGE 12, 162, 170; 95, 188, 203).
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 1763/97
Verfassungswidrigkeit der nach UniG BW § 120a erhobenen Rückmeldegebühr wegen …
Steuern im Sinne des Grundgesetzes sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (BVerfGE 49, 343 (353); 55, 274 (299); 65, 325 (344); BVerwGE 95, 188 (194); vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 AO; P. Kirchhof in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 1990, § 88 Rdnrn. 53ff.).Das dritte Prinzip der grundgesetzlichen Finanzverfassung - der Verfassungsgrundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplans - ist demgegenüber im vorliegenden Fall nicht berührt, weil die Rückmeldegebühr in den allgemeinen Staatshaushalt eingestellt wird (zum Ganzen BVerfGE 93, 319 (342f.) m.w.N.; vgl. BVerwGE 95, 188 (193f., 200)).
Gerade mit Blick auf die Verwaltungsgebühr (vgl. BVerfGE 93, 319 (345)) hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben, daß sich eine Gebühr durch die besondere Zweckbestimmung auszeichnen muß, Einnahmen zu erzielen, um speziell die Kosten einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken (BVerfGE 50, 217 (226); Beschluß vom 10.03.1998 - 1 BvR 178/97 -, DVBl. 1998, 699 (701); BVerwGE 95, 188 (200)).
Das schließt nicht aus, daß mit der Gebührenerhebung zugleich weitere Zwecke - etwa solche der Verhaltenssteuerung - verfolgt werden (BVerfGE 50, 217 (226f.); 85, 337 (346); Beschluß vom 10.03.1998 a.a.O.; BVerwGE 95, 188 (200)), sofern diese weiteren Zwecke von der sachlichen Gesetzgebungskompetenz gedeckt sind (insofern zutreffend Kloepfer, Die lenkende Gebühr, AöR 97 (1972), 232 (261ff.)).
Insoweit gebietet der allgemeine Gleichheitssatz unter dem Gesichtspunkt der Verteilungsgerechtigkeit, die Gebührenpflichtigen gegebenenfalls unterschiedlich stark zu belasten, etwa wenn eine Gruppe von Begünstigten aus der Verwaltungsleistung einen größeren Vorteil zieht oder ihr sonst näher steht als eine andere (vgl. BVerwGE 95, 188 (203)).
Ebenso ist gleichgültig, ob die Rückmeldung auch oder gar überwiegend im öffentlichen Interesse liegt (BVerwGE 12, 162 (163f.); 95, 188 (200f.)).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13
Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …
vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, BVerwGE 95, 188, juris Rn. 37, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, juris Rn. 22 f.Nur insoweit wird unter Aspekten der Verwaltungspraktikabilität jedenfalls eine - die ausdrückliche Begründung der Ermessensentscheidung entbehrlich erscheinen lassende - Vorprägung des Auswahlermessens, vgl. zur entbehrlichen Auswahlentscheidung zwischen Passagieren und Luftfahrtunternehmen bei der Heranziehung zu Gebühren für Luftsicherheitskontrollen: BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 -, BVerwGE 95, 188, juris Rn. 53, anzunehmen sein, so dass der betreffende Landwirt oder Viehhändler nicht ermittelt werden muss.
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …
Ein eigenständiger vollständiger bundesverfassungsrechtlicher Gebührenbegriff existiert bereits nicht (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 -, BVerfGE 137, 1, 18; BVerwG, Urt. v. 3.3.1994 - BVerwG 4 C 1.93 -, BVerwGE 95, 188, 200 jeweils m.w.N.).Gebühren sind danach öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlass individuell zurechenbarer Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.6.2014, a.a.O., S. 18; Beschl. v. 18.5.2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370, 388; BVerwG, Urt. v. 3.3.1994, a.a.O., S. 200 jeweils m.w.N. zur ständigen Rechtsprechung).
Dass eine gebührenpflichtige Amtshandlung in diesem Sinne auch oder gar vorwiegend öffentliche Interessen verfolgt, ist daher kein Hindernis für eine Gebührenerhebung (…so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 8.5.2008 - 1 BvR 645/08 -, juris Rn. 19;… BVerwG, Urt. v. 25.8.1999 - BVerwG 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 276 f.; Urt. v. 3.3.1994, a.a.O., S. 200 f. jeweils m.w.N.).
Entschließt sich der Normgeber, eine Gebührenquelle zu erschließen und dadurch eine bestimmte Personengruppe zu belasten, so ist der allgemeine Gleichheitssatz schon dann nicht verletzt, wenn der Normgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe besitzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.3.1994, a.a.O., S. 202 m.w.N.).
- BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92
Bundesgrenzschutz
Zur Verwaltungskompetenz des Bundes für die Luftverkehrsverwaltung nach Art. 87d Abs. 1 GG zählt indes die sonderpolizeiliche Aufgabe der Abwehr von Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs durch die Luftfahrtbehörden gemäß §§ 29c, 29d LuftVG (vgl. BVerwGE 95, 188 ). - BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2625/00
Verwaltungsgebühr für das Abschleppen von Fahrzeugen rechtmäßig
- VGH Hessen, 06.07.1995 - 5 UE 2872/93
Erhebung der Flugsicherheitsgebühren - zu den Kompetenzen; Gebührenhöhe
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 10.99
Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …
- BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 9.99
Pflicht von Senderbetreibern zur Finanzierung der Geräteprüfung und der …
- VG Darmstadt, 19.09.2017 - 7 K 479/14
Luftverkehrsrecht, An- und Abfluggebühren
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
- BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; …
- VGH Hessen, 06.07.1995 - 5 UE 1989/94
Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abfluggebühren
- BVerwG, 10.12.1996 - 1 C 33.94
Zuständigkeit der Stadt Pforzheim für Brandschutz an Bundeswehrdepot
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16
Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der …
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2086
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren
- VGH Bayern, 28.08.2007 - 8 BV 05.2493
Luftverkehrsrecht: Luftsicherheitsgebühr für Fluggast- und Gepäckkontrollen // …
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2003 - 8 S 2702/02
Luftsicherheitsgebühr - bewaffnete Kontrollstellen nicht allgemein abzugelten
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087
Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig
- BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der …
- VGH Hessen, 17.01.1995 - 5 TH 921/94
Erhebung der Flugsicherheitsgebühren - zu den Kompetenzen; Gebührenhöhe
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 9 A 2054/07
Rechtsstreit um Lkw-Maut 2005 beendet
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.2018 - 1 A 10022/18
Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung an Autobahnraststätten
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17
Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle; …
- VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14
Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party" …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05
Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15
Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer …
- VG Koblenz, 17.11.2017 - 5 K 1284/16
Klage auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen an …
- BFH, 30.03.2011 - I R 61/10
Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr - Zweck und Wesen der …
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 1.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; übermäßige …
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.1998 - 9 S 3093/97
VGH hält Rückmeldegebühren für verfassungswidrig
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 3.02
Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 589/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- VerfGH Berlin, 21.10.1999 - VerfGH 42/99
Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes, …
- OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15
Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit; …
- BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00
Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des …
- AG Breisach, 30.06.2004 - UR II 8/04
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Kostenberechnung durch staatliche Notare …
- VG Stuttgart, 04.09.2002 - 3 K 3032/01
Keine Gebühr für bestimmte bewaffnete Sicherheitsmaßnahmen und Streifendienste …
- OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15
Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen …
- VG Freiburg, 21.10.1997 - 7 K 354/97
Erhebung von Rückmeldegebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 679/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- VG Düsseldorf, 08.03.2012 - 6 K 254/11
Kein Hausrecht eines Hafenbetreibers an öffentlichen Straßen im Hafengebiet
- VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 414/11
Kioskbesitzer muss für Polizeieinsatz nach Fehlalarm bezahlen
- BFH, 30.03.2011 - I B 136/10
Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck …
- VG Karlsruhe, 02.02.1999 - 7 K 3767/98
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Prüfungsgebührenbescheid für die …
- BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 12.95
Luftverkehrsrecht - Erhebung von Flugsicherungs-An- und Abflug-Gebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - 15 E 831/17
Kein Anspruch auf Aufstellung öffentlicher Toiletten
- BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 22.04
Bundesgrenzschutz; Bahnpolizei; Bundespolizei; Deutsche Bahn AG; …
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2015 - 6 S 679/15
Untersagung des weiteren Betriebs einer Spielhalle wegen Fehlens einer …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 2 S 1860/99
Studiengebühr für Langzeitstudierende
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99
Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …
- BVerwG, 08.05.2002 - 3 A 1.01
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art; Zulässigkeit des …
- VG Schleswig, 09.07.2020 - 1 A 188/16
Lebensmittel- und Futtermittelrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 127/14
Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …
- VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.1551
Befreiung von den Gebühren für ein Zweitstudium; Verstoß gegen das …
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02
Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe
- BVerwG, 02.06.2022 - 9 A 13.21
Kosten der Streckenkontrolle an Bundesfernstraßen sind vom Bund zu tragen
- VGH Bayern, 28.03.2001 - 7 B 00.963
Ermächtigung für die Erhebung von Zweitstudiengebühren; Geltung der Verordnung …
- OVG Bremen, 31.10.2006 - 1 D 41/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 596/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 12.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühr
- OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Benutzungsgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Körperschaft des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2001 - 9 A 670/01
Gebühren für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetz und im Funknetz waren …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 4522/99
Wirksamkeit von Verkehrszeichen: von einem Bauunternehmer abweichend vom …
- VG Augsburg, 09.12.2013 - Au 3 K 13.1171
Zustimmung der Luftfahrtbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren; …
- OLG Celle, 08.02.2008 - 2 W 32/08
Erhebung einer Gebühr für die Notarprüfung im Widerspruch zur Finanzordnung des …
- VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
Gebührenpflicht nach Polizeieinsatz wegen entlaufener Ponys
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 43.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 2.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
- VG Berlin, 17.10.2008 - 27 A 232.08
Vorläufig keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung
- VG Berlin, 02.07.2008 - 27 A 3.07
Müssen Telekommunikationsunternehmen entschädigungslos Überwachungstechnik …
- OVG Berlin, 16.04.2002 - 4 B 14.99
Prüfungsgebühren für Referendare
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 42.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 22.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 2 S 6/08
Gebührensatzung - Zulässigkeit einer Gebühr für die Aufbewahrung von Fundsachen
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 23.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 19.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 4.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
- OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 24/02
Normenkontrollverfahren; Gebührenpflichtige Amtshandlung; Interesse des …
- BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 6.99
Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10678/05
Gebühr für Polizeimaßnahme - Sicherstellung; Verstoß gegen höherrangiges Recht; …
- BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 49.00
Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren
- OVG Niedersachsen, 13.07.2000 - 11 L 312/00
Gebührenbegriff; Gebührenpflicht; Kostenschuldner; Lebensmittelüberwachung
- OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95
Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb, …
- VG Karlsruhe, 06.04.2017 - 3 K 5074/15
Verwaltungsgebührenerhebungsrecht für Negativzeugniserteilung; Unangemessenheit …
- VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 39/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Wassertarife 2004/2005
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2000 - 5 A 2724/00
Kosten für das Abschleppen eines zugelassenen Kraftfahrzeugs im Wege der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 D 38/05
Auferlegung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) auf …
- OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16
Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen …
- VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 165/12
Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben zur Festlegung des für die Entgeltberechnung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1997 - 25 A 4926/94
Gewerberecht: Beitragserhebung durch Zahntechniker-Innung
- OVG Niedersachsen, 03.05.2005 - 12 MS 132/05
Zweck, systematische Stellung und Rechtscharakter der Eigensicherungspflichten …
- BVerwG, 26.06.2014 - 3 CN 3.13
Abweichungsbefugnis der Länder; Abweichungsrecht der Länder; Annexkompetenz; …
- OVG Sachsen, 11.06.2008 - 1 B 395/06
Prozessaufrechnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Steuergläubiger; Ertragshoheit; …
- VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 321.08
Keine Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung II
- VG Hamburg, 22.12.2008 - 15 K 656/07
Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsnormen für die Lernmittelverordnung; …
- OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05
Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr; …
- VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1109/07
Zur Rechtmäßigkeit der Hessischen Studiengebühr für Langzeitstudierende
- VG München, 27.06.2002 - M 24 K 01.170
Rechtmäßigkeit einer erhobenen sog. Luftsicherheitsgebühr auf Grundlage der …
- OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 KN 178/12
Folgen der gesetzgeberischen Regelungsbefugnis zur Gebührenerhebung für die …
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93
Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1
- VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3160
Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist …
- OLG Düsseldorf, 16.02.2011 - 3 Kart 274/09
Bemessung der Verwaltungsgebühren für die Erteilung der Netzentgeltgenehmigung; …
- BVerwG, 23.11.2006 - 3 B 26.06
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auferlegung von …
- VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 127/10
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 f. NachwV
- VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15
Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche …
- VG Saarlouis, 19.01.2011 - 5 K 2128/09
Gebühren für die Bearbeitung von Begleitscheinen nach den §§ 10 F. NachwV
- VG Karlsruhe, 21.04.1999 - 7 K 3014/98
- OVG Sachsen, 10.04.2008 - 1 B 388/06
Luftsicherheitsgebühr; Vorauskalkulation; Nachberechnung; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.2003 - 1 S 964/02
Gebühr für Ausstellung eines Personalausweises
- BVerwG, 22.01.1997 - 11 C 10.95
Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; …
- OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 12 LB 1872/01
Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren für die Überprüfung von …
- BVerwG, 03.02.2003 - 6 B 77.02
Selbstverwaltungshoheit berufsständischer Kammern ; Wahrnehmung von Grundrechten …
- OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 KO 646/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Gebühren; Baurecht; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.1994 - 1 S 3050/93
Zum Brandschutz für Bundeswehreinrichtungen - Kompetenzen
- VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14
Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz; …
- OVG Niedersachsen, 19.08.2020 - 7 LB 59/18
Eigensicherungspflichten; Luftsicherheitsbehörde; Luftsicherheitsprogramm
- VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15
Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 6 A 2632/14
Liquidationsvereinbarung; Ermächtigungsgrundlage; Annexkompetenz
- VGH Bayern, 22.03.2011 - 8 ZB 10.2984
Vereinbarkeit der Luftsicherheitsgebühr mit Europarecht
- LG Hannover, 19.10.2007 - 11 T 50/07
- VG Neustadt, 13.07.2006 - 4 K 157/06
Gebührenerhebung für Eichung von Geschwindigkeitsmessanlagen unzulässig
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2002 - 1 L 179/02
Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren; Kompetenz …
- VG Berlin, 16.01.2009 - 27 A 331.08
Weitere Provider von Vorratsdatenspeicherung befreit
- VG Münster, 02.02.2018 - 7 K 3607/16
- LSG Bayern, 23.02.1999 - L 10 AL 63/94
Gebührenhöhe für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen; Kostendeckungsprinzip als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2013 - 9 A 1573/12
Zulässigkeit der Erhebung von Zeitgebühren zum Zeitpunkt der Beendigung der …
- VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten …
- VG Minden, 15.05.2013 - 3 K 2023/12
Grundgesetzliche Kompetenz der Länder zur Regelung von Verwaltungsgebühren; …
- VGH Bayern, 29.03.2011 - 8 ZB 10.3174
Die Erhebung von Luftsicherheitsgebühren für Fluggast- und Gepäckkontrollen ist …
- VG Berlin, 20.05.2009 - 27 L 131.09
- VG Frankfurt/Main, 30.11.2005 - 12 E 4646/01
Zum Vertrauensschutz einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Erhöhung …
- BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 72.97
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher …
- BVerwG, 07.04.1997 - 8 B 73.97
Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung grundsätzlicher …
- VG Düsseldorf, 19.06.2013 - 1 K 4458/11
Klage gegen Gebührenbescheid der Gemeindeprüfungsanstalt ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2071/10
Vereinbarkeit der Erhebung von Gebühren für die Durchsuchung von Personen und des …
- VG Saarlouis, 28.04.2010 - 5 K 1579/09
Gebührenanspruch für die bauaufsichtliche Prüfung im Rahmen eines …
- VG Frankfurt/Main, 21.07.2004 - 12 G 2920/04
Es besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Studium
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2000 - 8 A 1173/99
Rechtmäßigkeit der satzungsmäßig festgelegten pauschalierten Kostenbeteiligung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2012 - 9 A 2065/10
Vereinbarkeit der Erhebung von Luftsicherheitsgebühren an Flughäfen mit …
- LSG Bayern, 31.05.2005 - L 15 VS 6/03
Voraussetzungen für die Gewährung eines Berufsschadensausgleichs; …
- VG Gießen, 19.12.2003 - 8 E 3224/01
Bemessung einer Wertgebühr; Spielraum des Gesetzgebers; wirtschaftlicher Wert der …
- VG Köln, 05.12.2003 - 25 K 1587/03
- OVG Sachsen, 25.09.2002 - 5 B 245/02
Gesetzgebungskompetenz im Fall des Einführens einer kostenpflichtigen …
- VG Köln, 24.11.2000 - 25 K 6753/98
Übernahme der Kosten für die Überwachung einer nicht genehmigungspflichtigen …
- VG Münster, 15.11.2013 - 7 K 1757/12
Gebührenerhebung für Kontrolltätigkeiten bei Schlachthöfen
- VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 5347/07
Voraussetzung für eine zulässige Klärschlammaufbringung
- VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01
Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit …
- OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 ZO 646/99
Bauplanungsrecht; Bauordnungsrecht; Städtebauförderungsrecht; Baurecht; Gebühren
- VG Karlsruhe, 17.09.1998 - 7 K 1742/98
Studiengebühren für Langzeitstudenten
- VG Münster, 04.11.2011 - 5 K 2220/07
Klage einer Fluggesellschaft gegen die Heranziehung zu Luftsicherheitsgebühren …
- VG Kassel, 17.06.2005 - 6 G 626/05
Vereinbarkeit der Vorschriften des hessischen Studienguthabengesetzes (StudGuthG …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - 20 B 616/05
- VG Potsdam, 27.05.2002 - 5 K 3776/99
Festsetzung der Gebühr für das Betreiben einer Hochfrequenzanlage; Bestehen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2002 - 9 B 418/02
Merkmal für die Rechtmäßigkeit einer Gebühr für Überwachungsmaßnahmen des …
- VG Köln, 09.12.2020 - 22 K 1886/19
- VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 7015/08
Pflicht eines bundesweit im Bereich der Verwertung kommunaler Klärschlämme …
- VG Köln, 30.05.2003 - 25 L 593/03
- VG Köln, 16.02.2001 - 25 K 8565/98
- VG Karlsruhe, 08.12.1998 - 1 K 4548/97
Verpflichtung zur Aufforstung der Teilfläche eines Grundstücks; Verwirklichung …
- VG Wiesbaden, 29.09.2020 - 7 K 283/16
Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)
- VG Köln, 18.06.2010 - 25 K 267/09
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Prüfung einer Anzeige …
- VG Frankfurt/Main, 14.01.2008 - 1 E 2245/07
Finanzdienstleistungsaufsicht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - 20 B 615/05
- VG Minden, 21.03.2002 - 9 K 126/01
Gebühren für die Erteilung einer Zustimmung zur Verlegung von …
- VG Köln, 26.04.2001 - 25 L 187/01
- OVG Niedersachsen, 29.04.1998 - 7 L 2301/97
Gebühren für die Überwachung von Gefahrguttransporten; Bestimmtheit; Gebühr; …
- VG Köln, 11.11.2020 - 22 K 222/19
- VG Köln, 16.02.2001 - 25 K 981/99
- VG Köln, 11.11.2020 - 22 K 6853/19
- VG Köln, 11.11.2020 - 22 K 1275/19
- VG Berlin, 08.11.2002 - 3 A 628.02
Heranziehung eines Telekommunikationsunternehmens zu einer Verwaltungsgebühr für …
Rechtsprechung
BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Gebrauchtes Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - Anschaffung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 95, 145
- NJW 1994, 2844
- MDR 1995, 107
- NVwZ 1994, 1213 (Ls.)
- NZS 1994, 476
- DVBl 1994, 1297
- DÖV 1994, 1008
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 47.92
Sozialhilfe - Geburtstagsfeier - Regelbedarf - Persönliche Bedürfnisse des …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Daneben scheiden einmalige Leistungen zur Deckung dieses Regelbedarfs aus, weil das Regelsatzsystem ein geschlossenes System ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein Regelbedarf neben der Zugehörigkeit zu einer der in § 1 Abs. 1 RegelsatzVO genannten Bedarfsgruppen voraus, daß der geltend gemachte Bedarf ein ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehender, nicht nur einmaliger Bedarf ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO nimmt für die in diesen Untergruppen erfaßten persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - anders als für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat "von geringem Anschaffungswert" - keine Unterscheidung in kleinere und größere Bedarfsgegenstände oder in solche von geringerem oder höherem Wert vor (vgl. auch BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
- BVerwG, 05.11.1992 - 5 C 15.92
Hilfe zum Lebensunterhalt, laufende Leistungen nach Regelsätzen für den …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Daneben scheiden einmalige Leistungen zur Deckung dieses Regelbedarfs aus, weil das Regelsatzsystem ein geschlossenes System ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein Regelbedarf neben der Zugehörigkeit zu einer der in § 1 Abs. 1 RegelsatzVO genannten Bedarfsgruppen voraus, daß der geltend gemachte Bedarf ein ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehender, nicht nur einmaliger Bedarf ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO nimmt für die in diesen Untergruppen erfaßten persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - anders als für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat "von geringem Anschaffungswert" - keine Unterscheidung in kleinere und größere Bedarfsgegenstände oder in solche von geringerem oder höherem Wert vor (vgl. auch BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
- BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88
Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Daneben scheiden einmalige Leistungen zur Deckung dieses Regelbedarfs aus, weil das Regelsatzsystem ein geschlossenes System ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt ein Regelbedarf neben der Zugehörigkeit zu einer der in § 1 Abs. 1 RegelsatzVO genannten Bedarfsgruppen voraus, daß der geltend gemachte Bedarf ein ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehender, nicht nur einmaliger Bedarf ist (BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
§ 1 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO nimmt für die in diesen Untergruppen erfaßten persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens - anders als für die Beschaffung von Wäsche und Hausrat "von geringem Anschaffungswert" - keine Unterscheidung in kleinere und größere Bedarfsgegenstände oder in solche von geringerem oder höherem Wert vor (vgl. auch BVerwGE 87, 212 ; 91, 156 ; 92, 106 ).
- BVerwG, 22.05.1975 - V C 43.74
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Fernseher - Tuberkulosehilfe
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).
- BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 69.85
Sozialhilfe - Notwendiger Lebensunterhalt - Schwarzweis-Fernsehgerät - …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Diese vom Bundesverwaltungsgericht in früheren Entscheidungen (BVerwGE 48, 237; 80, 349) verneinte, vom Berufungsgericht hingegen bejahte Frage stellt sich im vorliegenden Verfahren angesichts der dargelegten Geschlossenheit des Regelsatzsystems nicht.Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht auszuschließen, daß die Vermittlung des Fernsehens im Einzelfall zu den Maßnahmen gehören kann, auf die im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen ein Anspruch besteht (BVerwGE 48, 237 ; 80, 349 ).
- VGH Hessen, 09.09.1992 - 9 TG 1488/92
Sozialhilfe: Schwarz-Weiß-Fernsehgerät - notwendiger Lebensunterhalt iSd BSHG § …
Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 34.91
Ein Fernsehgerät ist nicht dem Hausrat im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuzuordnen (a.M. VGH Kassel, NJW 1993, 550 ).
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …
Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99). - BVerwG, 18.12.1997 - 5 C 7.95
Einmalige Leistung der Sozialhilfe für ein -.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 95, 145) sei der mit einem Fernsehgerät verfolgte Zweck der Teilnahme am kulturellen Leben den Bedürfnissen des täglichen Lebens zuzuordnen, die durch die Regelsätze auch dann abgegolten würden, wenn sie einmalige größere Ausgaben erforderten.Nach der Rechtslage vor der Einfügung der Absätze 1 a und 1 b in § 21 BSHG durch Art. 7 Nr. 6 des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms - FKPG vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944) war Regelbedarf der ohne Besonderheiten des Einzelfalles (§ 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG) bei vielen Hilfeempfängern (zu deren Gruppeneinteilung vgl. § 2 Regelsatzverordnung) gleichermaßen bestehende, nicht nur einmalige Bedarf aus den in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppen und -posten (vgl. BVerwGE 87, 212/216; 91, 156/157; 92, 106/107 noch zur Regelsatzverordnung F. 1971; BVerwGE 95, 145/146).
Während der Senat in BVerwGE 48, 237 und BVerwGE 80, 349 die sozialhilferechtliche Notwendigkeit eines Fernsehgerätes abgelehnt hatte, hat er in BVerwGE 95, 145 ausgeführt, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen sei, hat aber offengelassen, ob das Fernsehgerät zur Erfüllung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sei, also zum notwendigen Lebensunterhalt gehöre (BVerwGE 95, 145/149).
Da zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens, ungeachtet ihrer individuellen Ausgestaltung, nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG in vertretbarem Umfange auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben gehören und das Fernsehen als akustisch-visuelles Medium zur Information, Bildung und Unterhaltung dem einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl. BVerwGE 95, 145/146), kann Fernsehen und damit gegenständlich ein Fernsehgerät ein persönliches Bedürfnis des täglichen Lebens sein (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG).
- BVerwG, 28.11.2001 - 5 C 9.01
Sozialhilfe, Übernahme von Kabelanschlussgebühren; Kabelanschlussgebühren im …
Zwar kann Fernsehen nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BVerwGE 95, 145 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 25; BVerwGE 106, 99 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 40) als akustisch-visuelles Medium zur Information, Bildung und Unterhaltung, das dem Einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben, ein persönliches Bedürfnis des täglichen Lebens (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG) sein.Kosten für den Anschluss an technische Einrichtungen - wie hier das Breitbandkabelnetz -, die den Fernsehempfang ermöglichen, sind deshalb in der Regel der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen und sind dann folglich aus den Regelsatzleistungen zu decken (vgl. BVerwGE 95, 145 = Buchholz 436.0 § 12 BSHG Nr. 21).
- BVerwG, 21.07.1994 - 5 C 52.92
Gewährung einer Beihilfe zur Reparatur eines Fernsehgerätes
Denn die Kosten für die Instandsetzung des hier in Rede stehenden Fernsehgeräts dienen - wie die Kosten für die Anschaffung eines (gebrauchten) Schwarz-Weiß-Fernsehgeräts (dazu s. das den Beteiligten bekannte, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Senatsurteil vom 24. Februar 1994 - BVerwG 5 C 34.91 -) - der Deckung eines Regelbedarfs, der von den laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt nach Regelsätzen umfaßt wird.Ein Fernsehgerät dient, wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 (a.a.O.) schon ausgeführt hat, der Deckung eines solchen Regelbedarfs.
Denn ein Fernsehgerät ist, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 24. Februar 1994 (a.a.O.) klargestellt hat, nicht dem Hausrat im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG zuzuordnen.
- OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96
Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluß; Zimmerantenne
Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -) gehöre ein Fernsehgerät zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens und damit zum notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG; dieser Bedarf sei mit den Regelsätzen abgegolten.Der Besitz eines Fernsehgerätes gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145;… Urt. v. 21.7.1994 BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunktes ebenso Urteile d. Sen. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12.10.1994 4 L 5811/94 - u. v. 8.2.1995 4 L 5686/94 -, V.n.b.; Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).
Nach der auch von dem Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.2.1994, a.a.O.) ist das Fernsehgerät "ein akustisch visuelles Mittel der Information und Kommunikation, Bildung und Unterhalt, das dem einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben".
- BVerwG, 29.10.1997 - 5 C 34.95
Regelsätze, Leistungen nach - nicht für Schulbedarf;; Sozialhilfe, laufende oder …
Für die Frage, ob der Bedarf an Schulmaterialien zum Regelbedarf gehört, ist entscheidend, ob dieser Bedarf einer der in § 1 Abs. 1 Regelsatzverordnung genannten Bedarfsgruppe oder einem dort genannten Bedarfsposten zugeordnet werden kann (BVerwGE 87, 212; 91, 156; 92, 6; 95, 145; 97, 376). - OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4259/96
Notwendiger Lebensunterhalt; Sozialhilfe; Kabelanschlußgebühren; Bedarfsgruppe
Zum notwendigen Lebensunterhalt i.S. des § 12 Abs. 1 BSHG kann - ebenso wie der Besitz eines Fernsehgeräts (BVerwG, Urt. v. 24.2.1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 146 (146)) - der Anschluß des Fernsehgeräts oder Radios an das Breitbandkabelnetz der Telekom jedenfalls dann gehören, wenn anders eine Grundversorgung (d.h. im Fernsehbereich: ein Empfang der Programme von ARD, ZDF, einem "Dritten" Programm, SAT 1 und RTL 1) in guter Qualität nicht erreichbar ist (Fortführung der Rechtsprechung des Senats in dem Urteil v. 26.11.1997 - 4 L 7031/96 -, V.n.b.).Der Besitz eines Fernsehgeräts gehört zum notwendigen Lebensunterhalt(BVerwG, Urt. v. 24. Febr. 1994 - BVerwG 5 C 34.91 -, BVerwGE 95, 145; Urt. v. 21. Juli 1994 - BVerwG 5 C 52.92 -, FEVS Bd. 45 S. 265; hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunkts ebenso Urteile des Senats v. 27. Juli 1994 - 4 L 3976/94 -, v. 12. Okt.
- OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 4261/96
Sozialhilfe für Kabelanschluß; Kabelanschluß; Kabelnutzungskosten; …
Der Besitz eines Fernsehgeräts gehört zum notwendigen Lebensunterhalt (BVerwGE 95, 145 = NJW 1994, 2844; BVerwG, FEVS 45, 265;… hinsichtlich dieses rechtlichen Ausgangspunkts ebenso OVG Lüneburg, Urt. v. 27.7.1994 - 4 L 3976/94, v. 12.10.1994 - 4 L 5811/94; und v. 8.2.1995 - 4 L 5686/84); Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BVerwG und dem Senat haben sich nur hinsichtlich der Antwort auf die Frage ergeben, ob dieser Bedarf durch die Regelsätze oder durch einmalige Leistungen zu decken ist).Nach der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 95, 145 = NJW 1994, 2844) ist das Fernsehgerät "ein akustisch visuelles Mittel der Information und Kommunikation, Bildung und Unterhaltung, das dem einzelnen ermöglicht, seine Umwelt zu erfahren und am kulturellen Leben teilzuhaben".
- VG Göttingen, 11.10.1995 - 2 A 2283/94
Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Beschaffung eines Fernsehgerätes; …
Entgegen seiner früheren Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 5 C 69.85 -, FEVS 38, 89 ff.; Urteil vom 22. Mai 1975 - V C 43.74 -, BVerwGE 48, 237) ist das Bundesverwaltungsgericht inzwischen (vgl. Urteile vom 24. Februar 1994 - 5 C 34.91 -, NJW 1994, 2844 f., und vom 21. Juli 1994 - 5 C 52.92 -, NJW 1995, 272) auch ausdrücklich der Auffassung, daß ein Fernsehgerät hinsichtlich der mit seiner Anschaffung verfolgten Zwecke der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zuzuordnen ist, die nach § 12 Abs. 1 BSHG Bestandteil des notwendigen Lebensunterhalts sind.Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Kammer mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 24. Februar 1994, a.a.O.) der Auffassung, daß das begehrte Fernsehgerät nicht als Hausrat i.S.v. § 12 Abs. 1 BSHG anzusehen ist.
- SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 390/09
Aufhebung einer Bewilligung von Grundsicherung für Arbeitssuchende bei …
So hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R, juris, hierzu Folgendes ausgeführt: "Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben (vgl zum Schwarz-Weiß-Fernsehgerät BVerwG, Urteil vom 24.2.1994 - 5 C 34/91, BVerwGE 95, 145; zum gebrauchten Fernsehgerät vom 18.12.1997 - 5 C 7/95, BVerwGE 106, 99). - LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung der Aufwendungen für einen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2009 - L 23 B 247/08
Kabelanschlussgebühren sind grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen
- SG Dresden, 29.06.2010 - S 40 AS 391/09
Höhe der Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung als Hilfe zum …
- VGH Hessen, 12.09.1997 - 9 TG 2940/97
Sozialhilfe: Fernsehgerät als notwendiger Lebensunterhalt - einmalige Leistung …
- VG Hamburg, 20.05.2015 - 2 K 2876/13
Umwandlung der Förderungsart für eine inländische Ausbildung
- SG Neubrandenburg, 18.10.2009 - S 13 AS 256/06
Übernahme der Kosten eines Kabelanschlusses als Kosten der Unterkunft durch den …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2006 - L 6 AS 152/06
- VG Braunschweig, 13.07.2000 - 4 A 4430/97
Anspruch auf Bewilligung von einmaligen Beihilfen zur Anschaffung einer …
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Versammlungsverbot bei Gefahr von volksverhetzenden Äußerungen - Verherrlichung des Nationalsozialismus
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.08.1994 - 16 K 3452/94
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Papierfundstellen
- MDR 1995, 107
- VBlBW 1994, 493
- DVBl 1995, 380 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1994 - 1 S 180/94
Versammlungsverbot bei Gefahr von volksverhetzenden ausländerfeindlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Droht bei einer Versammlung die konkrete Gefahr volksverhetzender Äußerungen, so kann ein Versammlungsverbot ergehen (wie VGH Bad-Württ, Beschluß v 22.1.1994 - 1 S 180/94 -, VBlBW 1994, 200).Denn das Verbot der Versammlung rechtfertigt sich bereits wegen der konkret zu befürchtenden volksverhetzenden und beleidigenden Äußerungen (vgl. auch Beschluß des Senats v. 22.1.1994 - 1 S 180/94 - VBlBW 1994, 200).
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Nach den herrschenden Wertvorstellungen der Gemeinschaft ist die Ablehnung des Nationalsozialismus, der im Widerspruch zur Wertordnung des Grundgesetzes steht (vgl. BVerfG, Urteil v. 23.10.1952 - 1 BvB 151 - BVerfGE 2, 1) unverzichtbar für ein gedeihliches geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben. - VGH Hessen, 17.09.1993 - 3 TH 2190/93
Versammlungsverbot - Gefahr gewaltbereiter Gegendemonstration
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Jedenfalls kann ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung als der Gesamtheit der ungeschriebenen Regel für das Verhalten des einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Zusammenleben betrachtet wird, gegeben sein (vgl. VGH Kassel, Beschluß v. 17.9.1993 - 3 TH 2190/93 - NVwZ-RR 1994, 86).
- BVerfG, 15.08.1991 - 1 BvQ 8/91
Keine einstweilige Anordnung gegen das Versammlungsverbot aus Anlaß des vierten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Die beträchtlichen Nachteile, die hier entstehen können, wenn die Veranstaltung stattfindet, wiegen schwerer als die Nachteile, die die Antragstellerin erleidet, wenn die geplante Veranstaltung verschoben wird (vgl. zum Verbot einer Kundgebung aus Anlaß des vierten Todestages von Rudolf Hess, BVerfG, Beschluß v. 15.8.1991 - 1 BvR 8/91 -, NVwZ 1992, 54). - LG Mannheim, 22.06.1994 - 5 KLs 2/92
Günter Deckert
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Bei dieser Thematik besteht die konkrete Gefahr, daß der Bundesvorsitzende der Antragstellerin, der durch - allerdings nicht rechtskräftiges - Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22.6.1994 (- (6) 5 KLs 2/92 -) wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Aufstachelung zum Rassenhaß, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt wurde, erneut den Massenmord an den Juden, begangen vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des 2. Weltkrieges, als geschichtliche Tatsache leugnen, und es so auf der geplanten Versammlung zu Straftaten nach §§ 130, 185, 189 und 194 StGB kommen wird (vgl. auch BVerfG, Beschluß v. 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 - BayVBl. 1994, 433). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 1 S 2239/94
Bei dieser Thematik besteht die konkrete Gefahr, daß der Bundesvorsitzende der Antragstellerin, der durch - allerdings nicht rechtskräftiges - Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22.6.1994 (- (6) 5 KLs 2/92 -) wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Aufstachelung zum Rassenhaß, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt wurde, erneut den Massenmord an den Juden, begangen vor allem in den Gaskammern von Konzentrationslagern während des 2. Weltkrieges, als geschichtliche Tatsache leugnen, und es so auf der geplanten Versammlung zu Straftaten nach §§ 130, 185, 189 und 194 StGB kommen wird (vgl. auch BVerfG, Beschluß v. 13.4.1994 - 1 BvR 23/94 - BayVBl. 1994, 433).
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.1999 - 1 S 1315/98
Maßnahmen im Vorfeld einer Versammlung - polizeiliche Meldeauflage gegenüber …
Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des Senats vom 12.8.1994 (1 S 2239/94, BWVPr 1995, 18), auf die die Beklagte verwiesen hat. - VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410
1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung …
Da Rudolf Heß untrennbar mit dem Gedankengut dieses Systems verbunden ist (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg vom 12.8.1994 Az. 1 S 2239.94 in MDR 1995, 107), ist deshalb nach Auffassung des Gerichts Zweck der Veranstaltung eindeutig eine Verherrlichung einer der führenden Personen und Ideologen des Nationalsozialismus, sowie damit einhergehend zumindest eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. - VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 1 S 1464/99
Versammlungsverbot wegen befürchteter Verwendung der Symbole einer verbotenen …
An die Prognose sind hohe Anforderungen zu stellen, wobei allerdings konkrete Anhaltspunkte dafür, daß bei der Durchführung der Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet ist, sich auch aus der Thematik der angegebenen Versammlung, den hierzu genannten Thesen sowie sonstigen Begleitumständen ergeben können (…vgl. Beschlüsse vom 24.09.1994 a.a.O. und vom 12.08.1994 - 1 S 2239/94 -, BWVPr 1995, 18).
- VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657
Glorifizierung von Rudolf Heß
Da Rudolf Heß untrennbar mit dem Gedankengut dieses Systems verbunden ist (so im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg vom 12.8.1994 Az. 1 S 2239.94 in MDR 1995, 107), ist deshalb nach Auffassung des Gerichts Zweck der Veranstaltung eindeutig eine Verherrlichung einer der führenden Personen und Ideologen des Nationalsozialismus, sowie damit einhergehend zumindest eine Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. - VGH Baden-Württemberg, 24.09.1994 - 1 S 2664/94
Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch rechtsextremistische Themen …
In den bisherigen Entscheidungen des Senats, die im Zusammenhang mit vom Antragsteller angemeldeten Veranstaltungen Versammlungsverbote bestätigt haben, wurde die konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im Einzelfall aus der Thematik der konkreten Veranstaltungen, der hierzu genannten Thesen sowie aus sonstigen Begleitumständen hergeleitet und dabei das - abgeurteilte - Verhalten des Antragstellers mitberücksichtigt; nicht aber hat der Senat - wie die Antragsgegnerin - für die Gefahrenprognose allein auf die Person des Antragstellers und dessen Verurteilung abgestellt (vgl. Senatsbeschl. v. 22.1.1994 - 1 S 180/94 -, VBlBW 1994, 200; v. 25.2.1994 - 1 S 541/94 -, v. 12.8.1994 - 1 S 2239/94 - u. v. 3.9.1994 - 1 S 2423/94 -). - VGH Baden-Württemberg, 03.09.1994 - 1 S 2423/94
Versammlungsverbot bei Gefahr volksverhetzender Äußerungen
Droht aber bei einer Versammlung die konkrete Gefahr volksverhetzender Äußerungen, so kann ein Versammlungsverbot ergehen (Senatsbeschlüsse v. 12.8.1994 - 1 S 2239/94 -, v. 25.2.1994 - 1 S 541/94 - u. v. 22.1.1994 - 1 S 180/94 -, VBlBW 1994, 393).