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   OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94   

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https://dejure.org/1994,3464
OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94 (https://dejure.org/1994,3464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.1994 - 1 Ws 637/94 (https://dejure.org/1994,3464)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 1994 - 1 Ws 637/94 (https://dejure.org/1994,3464)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 1 Abs. 1; StPO § 138 A

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 423
  • NStZ 1996, 99
  • Rpfleger 1995, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 29.06.1988 - MF 03650 1
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    c) Eine Reduzierung der sich aus deren sinngemäßer Anwendung ergebenden Vergütung (VG München NJW 1989, 314; Herrmanns, abl. Anm. zum Urteil des LG Gießen, a.a.O. m.w.N.) kommt nicht in Betracht.
  • LAG München, 26.06.1987 - 8 Ta 17/87

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines Rechtsanwalts trotz Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    Eine Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten begründet diese Vorschrift jedoch nicht (LG Göttingen, a.a.O.; LG Gießen, AnwBl 1987, 499 f.; Mußgnug, a.a.O.).
  • BVerwG, 19.01.1978 - 7 A 3.75

    Rechtslehrer - Deutsche Hochschule - Rechtsanwalt - Geltendmachung von Gebühren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.1994 - 1 Ws 637/94
    Dadurch anfallende Aufwendungen sind mithin notwendige Auslagen im Sinne des § 464 Abs. 2 StPO (Hilger in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 464 a Rdnr. 44, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 464 a Rdnr. 7; BVerwG NJW 1978, 1173; Mußgnug, Das Recht der Hochschullehrer zur Liquidation nach der BRAGO , NJW 1989, 2037 ff. LG Göttingen, NdsRpfl 1991, 302).
  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 477/10

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Liquidation des zur Vertretung des

    § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO, dessen Aufzählung nicht abschließend ist und der über § 15 StrRehaG hier entsprechend gilt, besagt insoweit nur, daß stets auch, aber nicht nur die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes erstattungsfähig sind (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1996, 99; LG München II AnwBl 1979, 482, Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 464a Rdn. 44).

    In Rechtsprechung und Schrifttum wird überwiegend vertreten, daß die für nach § 138 Abs. 1 StPO gewählte Hochschullehrer zu erstattenden notwendigen Auslagen in entsprechender Anwendung des RVG zu bemessen sind (vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; MDR 1995, 423; LG Göttingen NdsRpfl 91, 302; OLG München MDR 2001, 958 für das Zivilverfahren; für das Verwaltungsverfahren vgl. auch BVerwG NJW 1978, 1173; einschränkend LG Gießen a.a.O.).

    Da das RVG nur entsprechend anzuwenden ist, bleibt bei der Bemessung der zu erstattenden notwendigen Auslagen hinreichend Raum auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten adäquat zu reagieren (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1995, 423).

  • OLG München, 26.04.2001 - 11 WF 730/01

    Erstattung der Kosten für die Vertretung durch einen Hochschullehrer nach § 91

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 09.11.1994 - 13 Ta 233/94   

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https://dejure.org/1994,10783
LAG Köln, 09.11.1994 - 13 Ta 233/94 (https://dejure.org/1994,10783)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.11.1994 - 13 Ta 233/94 (https://dejure.org/1994,10783)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. November 1994 - 13 Ta 233/94 (https://dejure.org/1994,10783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorpfändung; Zweck; Erstattungsfähigkeit; Kosten; Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 423
  • BB 1995, 1248
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