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   OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94   

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OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94 (https://dejure.org/1994,6494)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.08.1994 - 14 W 415/94 (https://dejure.org/1994,6494)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. August 1994 - 14 W 415/94 (https://dejure.org/1994,6494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 424
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • OLG München, 18.07.2003 - 11 W 1732/03

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei zur mündlichen Verhandlung

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  • OLG Düsseldorf, 27.09.2005 - 6 W 47/05

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten wegen einem gerichtlichen

    Dies entspricht der inzwischen weitaus überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, S. 342; OLG Hamm MDR 1992, S. 196 f.; OLG Koblenz MDR 1995, S. 424; OLG Brandenburg MDR 2000, S. 1216 f.; OLG Stuttgart JurBüro 2002, S. 536; OLG München NJW-RR 2003, S. 1584; OLG Celle NJW 2003, S. 2994 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - 15 W 6/16

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Simultandolmetschers für die Teilnahme

    Dass auch eine anwaltlich vertretene Partei grundsätzlich das Recht hat, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können, etwa durch Erteilung ergänzender im schriftsätzlichen Vorbringen möglicherweise fehlender Informationen, die Beseitigung von Missverständnissen und/oder eine sofortige Stellungnahme zu Vergleichsangeboten (vgl. OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München, NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg, MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz, MDR 1995, 424; OLG Hamm, Rechtspfleger 1992, 83; OLG Düsseldorf (2. Zivilsenat), a.a.O.; vgl. ferner Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rdnr. 13 "Reisekosten der Partei"), bedeutet nicht automatisch, dass ihr simultan alle Äußerungen in der mündlichen Verhandlung Wort für Wort übersetzt werden müssen.
  • KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen

    Zulässig ist es dabei mit Blick auf § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO auch, dass die Partei sich durch einen instruierten Mitarbeiter vertreten lässt; in diesem Fall gelten die gleichen Grundsätze wie bei den Reisekosten der Partei (OLG Koblenz, Beschluss v. 16.8.1994, 14 W 415/94, Rn. 6; KG, Beschluss v. 13.3.2007, 1 W 257/06 unter B.II.1.a, BeckRS 2007, 06641; OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; LG Dessau-Roßlau a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2013 - 2 W 32/12

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Eine Partei hat grundsätzlich auch bei anwaltlicher Vertretung das Recht, an dem Termin der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, um auf den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können; nur bei Anwesenheit in der mündlichen Verhandlung kann sie Informationen, die möglicherweise nach dem schriftsätzlichen Vorbringen fehlen oder aufgrund der vom Gericht erteilten Hinweise zu erbringen sind oder die eventuell erst aufgrund von Erklärungen des Gegners im Termin vonnöten sind, sofort erteilen, Missverständnisse umgehend beseitigen und zu Vergleichsangeboten sofort Stellung nehmen (vgl. Zöller/Herget: ZPO 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten der Partei"; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG München NJW-RR 2003, 1584; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1342; OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Hamm Rpfleger 1992, 83).
  • OLG Koblenz, 22.09.2010 - 14 W 529/10

    Verfahrensrecht - Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig?

    Ihre Ausführungen stehen im Einklang mit der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. nur JurBüro 1985, 1404 und MDR 1995, 424) und bedürfen keiner Ergänzung.
  • LG Stendal, 22.09.2008 - 23 O 515/07
    Die der ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertrauensperson Schlitt entstandenen Kosten sind daher wie Parteireisekosten zu erstatten (OLG Koblenz, MDR 1995, 424).
  • OLG Koblenz, 11.11.1998 - 14 W 783/98

    Teilnahme der Partei am Beweistermin; Erstattungsfähigkeit der Parteireisekosten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind schon die Kosten, die einer Partei durch die Teilnahme an einem Verhandlungstermin entstehen, in der Regel erstattungsfähig (vgl. die Nachweise in dem in MDR 1995, 424 abgedruckten Senatsbeschluss vom 16. August 1994 - 14 W 415/94).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Partei auch ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens eine sachinformierte Person ihres Vertrauens, die zur Aufklärung des Sachverhaltes in der Lage ist, zu einem Gerichtstermin senden und deren Kosten wie Parteireisekosten erstattet verlangen kann (OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484; einschränkend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 52. Aufl., § 91, Rdnr. 25, wonach der Ausfall im Betrieb nicht stets die Annahme eines Verdienstausfalls rechtfertigt).
  • BPatG, 20.12.2021 - 7 Ni 10/19
    Gleiches müsse auch ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens gelten (unter Hinweis auf OLG Koblenz MDR 95, 424 f und JurBüro 1977, 99).
  • LG Dessau-Roßlau, 27.02.2012 - 1 T 12/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Terminsteilnahme

  • BPatG, 07.07.2010 - 2 Ni 34/07
  • BPatG, 29.03.2007 - 3 Ni 39/03
  • KG, 04.12.2003 - 27 W 402/03

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten der Partei

  • BPatG, 13.03.2012 - 2 ZA (pat) 19/10
  • BPatG, 29.03.2007 - 3 ZA (pat) 1/07
  • OLG Frankfurt, 15.01.1999 - 25 W 147/98
  • BPatG, 23.03.2011 - 2 ZA (pat) 43/10

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss hinsichtlich der Kosten einer

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