Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.07.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6147
OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94 (https://dejure.org/1994,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.1994 - 9 U 115/94 (https://dejure.org/1994,6147)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 9 U 115/94 (https://dejure.org/1994,6147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1019
    Wegfall des Vorteils für herrschendes Grundstück durch Widmung des dienenden Grundstücks zur öffentlichen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 471
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14

    Amtswiderspruch im Grundbuch: Löschung eines Geh- und Fahrtrechts vor 40 Jahren

    14 (1) Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.12.1994 (MDR 1995, 471) wird teilweise der Schluss gezogen, dass bei einem Wegerecht der Vorteil für das herrschende Grundstück (§ 1019 BGB) schon dann endgültig verloren geht, wenn der Ausübungsbereich als öffentliche Straße gewidmet wird (siehe auch DNotI-Report 2003, 55).

    Indessen genügt die Feststellung, dass nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge in der Zukunft mit derartigen Vorteilen nicht mehr zu rechnen ist (siehe OLG Düsseldorf MDR 1995, 471; siehe auch BayObLGZ 1988, 14/16).

  • OLG Celle, 18.07.2016 - 4 U 55/16

    Grundbuchberichtigung wegen Erlöschens einer Grunddienstbarkeit

    Eine vage Möglichkeit, dass die Grunddienstbarkeit in Zukunft nochmals einen Vorteil bietet, verhindert ihr Erlöschen dagegen nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 9 U 115/94 , juris Rn. 32; ähnlich: MünchKommBGB/Joost, 6. Aufl., § 1025 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Wx 84/18

    Zulässigkeit einer Zwischenverfügung auf Beibringung einer vom Antragsteller im

    Eine künftige Entwidmung der öffentlichen Straße ist in aller Regel nicht zu erwarten und rechtfertigt als lediglich vage Möglichkeit nicht den Fortbestand einer Grunddienstbarkeit (vgl. OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, BeckRS 1995, 936).
  • OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21
    Vielmehr genügt die Feststellung, dass nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge in der Zukunft mit derartigen Vorteilen nicht mehr zu rechnen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 9 U 115/94 -, Rn. 29, juris; BayObLG, Beschluss vom 28. Januar 1988 - BReg 2 Z 92/87 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Naumburg, 09.06.2020 - 12 Wx 1/20

    Grundbuchsache: Löschung eines Wegerechts mangels Nutzbarkeit

    Es genügt, wenn der Eigentümer des herrschenden Grundstücks tatsächlich die Möglichkeit hat, ein dazwischenliegendes Grundstück zu überqueren oder dass er diese Möglichkeit hatte; ein späteres Verbot führt nicht zum dauernden Wegfall des Vorteils; denn ein solches Verbot ist nicht unwiderruflich, ein Widerruf nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge auch nicht praktisch ausgeschlossen (z. B. OLG München, Beschluss vom 10. November 2014, 34 Wx 346/14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 1994, 9 U 115/94; beide zitiert nach Juris; Weber, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, Rdn. 6 zu § 1019 BGB; Münch, in: JurisPK-BGB, Stand 1. April 2017, Rdn. 21 zu § 1019 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.07.1994 - 22 U 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7669
OLG Hamm, 11.07.1994 - 22 U 5/94 (https://dejure.org/1994,7669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.1994 - 22 U 5/94 (https://dejure.org/1994,7669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 1994 - 22 U 5/94 (https://dejure.org/1994,7669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines kaufrechtlichen Gewährleistungsanspruchs i.R.e. Grundstückkaufs wegen einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft ; Anforderungen an die Qualifizierung der Bebaubarkeit eines Grundstücks als zugesicherte Eigenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist die Bebaubarkeit eines Grundstücks zugesichert? (IBR 1995, 133)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 336
  • MDR 1995, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2005 - 8 U 588/04

    Kaufrecht: Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen falscher Angabe der

    Was die Wohnflächenangaben anbelangt, so fehlt es für die Annahme der Zusicherung einer Eigenschaft schon daran, dass die Beklagten insoweit - wie unerlässlich (vgl. BGH NJW 1991, 1880; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336; OLG-Report 2001, 188) - ihre Einstandsbereitschaft in vertragsmäßig bindender Weise zu erkennen gegeben hätten.

    Hierdurch unterscheidet sich die Zusicherung von der bloßen Beschaffenheitsvereinbarung (vgl. zum Ganzen BGH NJW 1991, 912; NJW 1983, 2242; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336; 1481; OLG Celle OLGZ 1982, 215; Soergel-Huber, Rn. 169 zu § 459 BGB; Staudinger-Honsell, a.a.O., Rn. 178).

    Folglich haben die Parteien hier allein mit dem Verkauf des Kaufobjekts als "Einfamilienhaus" im Zweifel noch keine Zusicherung vereinbart, zumal die Absprache der Partner eines Kaufvertrages, "als was" der Kaufgegenstand veräußert werden solle, zwar dessen Sollbeschaffenheit im Sinne der §§ 459 ff. BGB a.F. festlegt (BGH NJW 1983, 2242), aber nicht ohne weiteres den Willen der Beteiligten ausdrückt, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).

  • OLG Celle, 06.12.2001 - 4 U 109/01

    Grundstückskaufvertrag; Gewährleistung ; Bebaubarkeit ; Zusicherung;

    Nur ausnahmsweise kann von einer konkludenten Zusicherung ausgegangen werden (BGH WM 1970, 819; OLG Hamm NJW-RR 1995, 336; Palandt-Putzo, a. a. O., Rdnr. 18 zu § 459 BGB; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 7. Aufl., Rdnr. 194).

    Die Absprache der Partner eines Kaufvertrages, als was der Kaufgegenstand veräußert werden solle, legt zwar dessen Sollbeschaffenheit i. S. der §§ 459 ff. BGB fest, drückt aber nicht den Willen der Beteiligten aus, es solle der Verkäufer für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).

  • OLG Brandenburg, 07.08.2008 - 5 U 63/07

    Grundstücksverkauf durch Gemeinde - arglistiges Verschweigen eines Mangels:

    Diese enthält lediglich eine Aussage darüber, als was das Grundstück verkauft werden soll, drückt aber nicht den Willen aus, es solle die Beklagte als Veräußerin für diese Beschaffenheit auch garantieren (OLG Celle, OLGR 1997, 174, OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).
  • OLG Celle, 06.06.1997 - 4 U 96/96

    Stellt die Bebaubarkeit eines Grundstückes eine zusicherungsfähige Eigenschaft

    Die in § 1 des notariellen Kaufvertrages enthaltene Formulierung, der Erwerb des Grundbesitzes erfolge zum Zwecke der Bebauung, ist nicht als garantieähnliche, von Kenntnis und Verschulden der Klägerin unabhängige Haftung für die zulässige Bebauung ihres Grundstückes in dem von der Beklagten geplanten Umfang anzusehen (BGH NJW 1983, 2242; ebenso: OLG Hamm NJW-RR 1995, 336).
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