Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.1994

Rechtsprechung
   BGH, 22.02.1995 - IV ZR 158/94   

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https://dejure.org/1995,2208
BGH, 22.02.1995 - IV ZR 158/94 (https://dejure.org/1995,2208)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1995 - IV ZR 158/94 (https://dejure.org/1995,2208)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1995 - IV ZR 158/94 (https://dejure.org/1995,2208)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119; VVG §§ 16 ff.
    Darlegungslast des Versicherers bei Behauptung eines Irrtums über gefahrerhebliche Umstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 725
  • MDR 1995, 692
  • NZV 1995, 229
  • VersR 1995, 457
  • BB 1995, 2396
  • DB 1995, 1604
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 229/84

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Hinblick auf begangene, bislang nicht

    Auszug aus BGH, 22.02.1995 - IV ZR 158/94
    Soweit es sich bei dem geltend gemachten Anfechtungsgrund um einen Irrtum über gefahrerhebliche Umstände handelt, schließen die §§ 16ff. VVG als gesetzliche Sonderregelung die Anwendbarkeit des § 119 BGB aus (Senatsurteil vom 24. September 1986 - IVa ZR 229/84 - VersR 1986, 1089 unter 2).
  • OLG Brandenburg, 13.03.2019 - 11 U 64/18

    Kfz-Kaskoversicherung: Auswirkungen einer unzutreffenden FIN auf Zustandekommen

    Wird das in der Police angegebene Automobil, das hier gemäß Teil A (Kasko) Nr. 1.1.1 AKB versichert ist, von den Vertragspartnern nicht allein durch eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) bezeichnet, die (möglicherweise) zu Unrecht an ihm angebracht und die ihm speziell nicht ursprünglich durch den Hersteller zugeordnet wurde, sondern - wie im Streitfall - ferner durch das amtliche Kennzeichen, den zuständigen Kfz-Zulassungsbezirk sowie das Datum der Erstzulassung auf den Versicherungsnehmer, so ergibt sich regelmäßig nach dem Grundsatz der beiderseits interessengerechten Vertragsauslegung, dass derjenige Kraftwagen die versicherte Sache sein soll, der die genannten Merkmale tatsächlich aufweist, selbst wenn es sich bei ihm lediglich um eine sogenannte Dublette handelt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 22.02.1995 - IV ZR 158/94, Rdn. 14 ff., juris = BeckRS 1995, 1910; LG Dortmund, Urt. v. 08.09.2011 - 22 O 204/07, Rdn. 29, juris = BeckRS 2011, 22897 ferner OLG Naumburg, Urt. v. 23.07.2015 - 4 U 74/14, Rdn. 11 ff., juris = BeckRS 2016, 7563).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.06.2008 - L 27 P 6/08

    Verpflichtung der privaten Pflegeversicherung zum Abschluss eines

    Vor diesem Hintergrund kann vorliegend offen bleiben, ob die Beklagte sodann ihre Erklärung vom 16. Januar 2001 angefochten hat und ob im Hinblick auf einen Versicherungsvertrag die Anfechtungsvorschrift des § 119 Abs. 2 BGB Anwendung findet (hierzu Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. Februar 1995, IV ZR 158/94, NJW-RR 1995, 725).
  • LG Dortmund, 08.09.2011 - 22 O 204/07

    Identifikationsmerkmal für ein versichertes Fahrzeug ist die Verknüpfung von

    Vielmehr ergibt sich aus der Verknüpfung von Fahrgestellnummer und amtlichem Kennzeichen, dass Gegenstand der im Versicherungsschein verkörperten Annahmeerklärung des Versicherers nur und gerade das Fahrzeug sein soll, das diese Merkmale tatsächlich aufweist (BGH NJW-RR 1995, 725).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.1994 - 3 M 119/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9583
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.1994 - 3 M 119/94 (https://dejure.org/1994,9583)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.11.1994 - 3 M 119/94 (https://dejure.org/1994,9583)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. November 1994 - 3 M 119/94 (https://dejure.org/1994,9583)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauantrag; Vollständigkeit; Ermessen; Eigenhändige Unterschrift; Genehmigungsfreies Vorhaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 692
  • NVwZ-RR 1995, 498 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.2003 - 1 L 279/01

    Umweltrecht - Ist bauuntersagende naturschutzrechtliche Verfügung rechtmäßig?

    Zu einem vollständigen Bauantrag gehört nach Auffassung des 3. Senates des erkennenden Gerichtes (Beschluss vom 28.11.1994 - 3 M 119/94 -, DÖV 1995, 742 = NVwZ-RR 1995, 498 = BRS 56 Nr. 138 = MDR 1995, 692) jedenfalls, dass der Entwurfsverfasser den Bauantrag eigenhändig unterschreibt.
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