Rechtsprechung
BGH, 27.04.1995 - VII ZR 14/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung - Nutzungsausfall - Werkvertrag - Schadensersatz - Zeitraum zur Mängelbehebung - Pflicht zur Schadensbegrenzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635; ZPO § 286
Anspruch des Bauherrn auf Ersatz von mangelbedingtem Nutzungsausfall - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mangelbedingter Nutzungsausfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mangelbedingter Nutzungsausfall: Welche Schadensminderungspflicht hat Bauherr? (IBR 1995, 368)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1169
- MDR 1995, 795
- WM 1995, 1543
- BB 1995, 1817
- DB 1995, 2365
- BauR 1995, 692
- ZfBR 1995, 256
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1973 - VII ZR 153/71
Schadensminderungspflicht des Auftraggebers bei Mietausfall Infolge mangelhafter …
Auszug aus BGH, 27.04.1995 - VII ZR 14/94
a) Ein Bauherr ist allerdings grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (Senatsurteil vom 20. Dezember 1973 - VII ZR 153/71 = BauR 1974, 205, 206 = WM 1974, 200, 201, m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 11.11.2016 - 4 U 3/11
Bauvertrag: Vorschuss für Mängelbeseitigungskosten (Lieferung und Erstellung von …
Allerdings muss sich bei bloßen Nutzungseinschränkungen auch der Bauherr selbst baldmöglichst um die Behebung bemühen (etwa BGH BauR 1995, 692; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 89, 91 [OLG Düsseldorf 07.03.1997 - 22 U 213/96] ). - LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04
Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung …
Dies gilt erst Recht, weil zur Feststellung der Mangelhaftigkeit des Anbaus eine umfangreiche sachverständige Begutachtung erforderlich war, bei der mehrere Sachverständige unterschiedlicher Fachrichtungen auf die Untersuchungsergebnisse der jeweils anderen Sachverständigen angewiesen waren, um ein abschließendes Ergebnis zu erarbeiten (vgl. BGH, Urt. v. 27.04.1995, Az. VII ZR 14/94, Rdn. 14). - OLG Nürnberg, 06.08.2015 - 13 U 577/12
Architekt darf sich nicht auf DIN-Normen verlassen!
Zwar ist ein Bauherr insbesondere dann, wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will, grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 27.4.1995 - VII ZR 14/94).Allerdings darf er vor allem in den Fällen, in denen - wie hier - ein Beweisverlust gedroht hätte und ein mit dem Zeitablauf sich stetig erhöhender Nutzungsausfall nicht geltend gemacht wird, vor einem Sanierungsauftrag den Ausgang des selbständigen und hierauf bezogenen Beweisverfahrens, in dem die Mängelursachen aufgedeckt und die Sanierungsmöglichkeiten abgeklärt werden sollten, abwarten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17.3.2015 - 3 U 655/14; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.12.2004 - 4 U 163/01; BGH, Urteil vom 27.4.1995 - VII ZR 14/94, zum Erfordernis der zunächst erforderlichen Klärung von Mängelursachen auch bei Beanspruchung eines Nutzungsausfalls).
- OLG Brandenburg, 13.03.2008 - 12 U 180/07
Architektenvertrag: Pflichten bei Umbau, Modernisierung und Instandsetzung eines …
Dazu zählen Kosten wie die Einholung eines Privatgutachtens (BGH NJW-RR 1998, 1049), wie auch der entgangene Gewinn in Form von Miet- und Nutzungsausfällen (BGH BauR 1995, 692) oder auch Detektivkosten (BGH NJW 1990, 2060, 2061). - OLG Nürnberg, 12.11.2015 - 13 U 577/12
Haftung des planenden Architekten und des ausführenden Unternehmens für die …
Zwar ist ein Bauherr insbesondere dann, wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will, grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 27.4.1995 -VII ZR 14/94 -, juris Rn 9).Allerdings darf er vor allem in den Fällen, in denen -wie hier - ein Beweisverlust gedroht hätte und ein mit dem Zeitablauf sich stetig erhöhender Nutzungsausfall nicht geltend gemacht wird, vor einem Sanierungsauftrag den Ausgang des selbständigen und hierauf bezogenen Beweisverfahrens, in dem die Mängelursachen aufgedeckt und die Sanierungsmöglichkeiten abgeklärt werden sollten, abwarten (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 17.3.2015 - 3 U 655/14 -, juris Rn 32; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.12.2004 - 4 U 163/01 -, juris Rn 72; BGH, Urteil vom 27.4.1995 - VII ZR 14/94 -, juris Rn 14, zum Erfordernis der zunächst erforderlichen Klärung von Mängelursachen auch bei Beanspruchung eines Nutzungsausfalls).
- OLG Karlsruhe, 10.08.2011 - 7 U 62/10
Schadensersatz wegen Baumängeln umfasst Miete für Ersatzwohnung!
aa) Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, NJW-RR 1995, 1169 f., juris Tz. 9; BauR 1974, 205, 206; OLG Koblenz, BauR 2010, 104 ff., juris Tz. 18).Sie durften vielmehr den Eingang der abschließenden Gutach ten abwarten (…OLG Koblenz, a.a.O., juris Tz. 19 ff.; vgl. auch: BGH, NJW-RR 1995, 1169, juris Tz. 12 ff.).
- OLG Düsseldorf, 08.02.2008 - 23 U 58/07
Anforderungen an Planung und Bauüberwachung eines Architekten im Hinblick auf …
Aus diesen Gründen darf der Bauherr regelmäßig abwarten, bis durch das Gutachtens eines Sachverständigen die Ungewissheit über Art, Umfang und Ursache der Mängel sowie die Art und Weise der Mängelbeseitigung ausgeräumt ist (BGH, Urteil vom 20.12.1973, VII ZR 153/71, WM 1974, 200; BGH, Urteil vom 27.04.1995, VII ZR 14/94, NJW-RR 1995, 1169). - OLG Koblenz, 25.01.2007 - 6 U 326/06
Schadensminderungspflicht des Auftragnehmers im selbständigen Beweisverfahren; …
Zwar ist ein Bauherr grundsätzlich verpflichtet, sich um eine baldmögliche Behebung von Baumängeln zu bemühen, wenn er wegen des Nutzungsausfalls Schadensersatz verlangen will (BGH, BauR 1974, 205, 206 = WM 1974, 200, 201; BauR 1995, 692 = NJW-RR 1995, 1169 ). - OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06
Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages
Zwar darf ein Bauherr nicht auf unabsehbare Zeit dem Anwachsen des Schadens tatenlos zusehen, sondern muss sich um baldmögliche Beseitigung der Mängel bemühen, wenn er wegen Nutzungsausfalls Schadensersatz geltend machen will (BGH NJW-RR 1995, 1169 f. - zitiert nach juris Rz. 9;… WM 1974, 200 f. - zitiert nach juris Rz. 15). - OLG Rostock, 04.03.2008 - 4 U 79/05
Zusammentreffen von Ausführungs- und Planungsfehlern beim Bauvertrag: Beweislast …
Ein Mitverschulden der Beklagten ist auch nicht darin zu sehen sein, dass sie nach Auftreten der Mangelerscheinungen nicht zeitnah die Mängel hat feststellen und beseitigen lassen (vgl. BGH BauR 1995, 692 ff.; OLG Köln BauR 2001, 1271 ff.). - OLG Köln, 15.12.2000 - 11 U 61/00
Arglist des Bauunternehmers, der nicht bei Auftragserteilung auf seine fehlende …
- OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 215/14
Schadensersatz wegen Erosionsschäden nach starken Regenfällen; Fehlerhafte …
- OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 213/96
Anforderungen an die Vereinbarung von Ausführungsfristen; Voraussetzungen eines …
- AG Fürstenwalde, 29.11.2010 - 13 C 321/09
Bauvertrag: Schadensminderungspflichtverletzung des Bauherrn bei erneuter …
Rechtsprechung
BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Entscheidungen des Baulandgerichts - Gerichtsferien - Einfluß auf Verfahren
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BauGB § 221 Abs. 1 S. 2
Keine Bedeutung der Gerichtsferien für Baulandverfahren - rechtsportal.de
BauGB § 221 Abs. 1 S. 2
Auswirkung der Gerichtsferien auf Baulandverfahren - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 980
- MDR 1995, 795
- VersR 1996, 255
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.07.1962 - II ZR 161/61
Feriensachen
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141;… ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der in erster Linie vorgebrachte Klagegrund eine Feriensache ist (BGHZ 37, 371, 374).
Die genannte Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dem Zweck des § 200 Abs. 2 GVG, der bestimmte, im einzelnen aufgeführte Ansprüche und Streitigkeiten zur Feriensache erklärt, widerspräche es, wenn der Kläger Ansprüchen, die möglicherweise nicht eilig seien, dadurch die Eigenschaft einer Feriensache verschaffen könnte, daß er sie mit einem anderen Anspruch verbinde, der eine Feriensache sei (BGHZ 37, 371, 373/374).
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83
Begriff der Feriensache
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141;… ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).Kommt nach der Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Klagebehauptungen ergibt, eine Anspruchsgrundlage in Betracht, die nicht zu den Feriensachen zählt, schließt dies für den Rechtsstreit insgesamt die Eigenschaft als Feriensache aus (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 aaO.; vgl. BVerfG NJW 1991, 2894).
- BGH, 10.11.1952 - VI ZR 249/52
Feriensachen
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141;… ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).
- BGH, 14.10.1963 - III ZR 213/62
Bausperrenentschädigung
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Im gegebenen Fall hat die Baulandkammer sogar allein über den Entschädigungsanspruch nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz befunden und ihre Befugnis verneint, über Ansprüche aus Amtshaftung und - insoweit möglicherweise im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 40, 148, 152 f; 99, 262, 270 f) - wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu entscheiden. - BGH, 12.07.1973 - III ZR 46/72
Voraussetzungen für eine Änderung des Enteignungsantrags in Baulandsachen; …
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Zu Recht hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, daß diese Lösung geboten ist, weil mit der Vorschrift des § 221 Abs. 1 Satz 2 BauGB das öffentliche Interesse an einer Verfahrensbeschleunigung (vgl. Senat BGHZ 61, 128, 132 f) verfolgt werden soll (…Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO. § 221 Rn. 21;… Battis in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB 4. Aufl. § 221 Rn. 1), dem das Baugesetzbuch besondere Bedeutung beimißt. - BGH, 18.12.1986 - III ZR 174/85
Verdrängung eines umweltbelastenden Betriebes durch Wohnbebauung
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Im gegebenen Fall hat die Baulandkammer sogar allein über den Entschädigungsanspruch nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz befunden und ihre Befugnis verneint, über Ansprüche aus Amtshaftung und - insoweit möglicherweise im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats (BGHZ 40, 148, 152 f; 99, 262, 270 f) - wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu entscheiden. - BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
Verfassungarechtliche Anforderungen an die Versagung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Kommt nach der Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Klagebehauptungen ergibt, eine Anspruchsgrundlage in Betracht, die nicht zu den Feriensachen zählt, schließt dies für den Rechtsstreit insgesamt die Eigenschaft als Feriensache aus (BGH…, Urteil vom 4. Juli 1984 aaO.; vgl. BVerfG NJW 1991, 2894). - BGH, 19.05.1988 - III ZR 224/86
Entschädigung für Abbau eines Basaltvorkommens
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Auch die Bestimmung über die Bildung von Ferienkollegien ist in Baulandsachen nicht anwendbar (Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - III ZR 224/86 - WM 1988, 1651 zu § 161 Abs. 1 Satz 2 BBauG;… Kalb in Ernst/Zinkahn/Bielenberg aaO.;… Porger in Berliner Kommentar aaO.). - RG, 12.07.1927 - II 122/27
Feriensachen. Klagenhäufung
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141;… ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2). - BGH, 28.11.1963 - III ZR 150/63
Frist zur Begründung eines ordentlichen Rechtsmittels nach Maßgabe der für die …
Auszug aus BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Dementsprechend hat der Senat (Beschluß vom 28. November 1963 - III ZR 150/63 - VersR 1964, 172) für die Anfechtung des Urteils eines Baulandsenats über einen Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff entschieden, daß das Rechtsmittel nur unter Beachtung des § 161 Abs. 1 Satz 2 BBauG (jetzt § 221 Abs. 1 Satz 2 BauGB) eingelegt werden kann. - BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52
Erfordernisse eines bindenden Beschlusses