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   OVG Hamburg, 21.03.1995 - Bf VI 31/91   

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https://dejure.org/1995,14316
OVG Hamburg, 21.03.1995 - Bf VI 31/91 (https://dejure.org/1995,14316)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.1995 - Bf VI 31/91 (https://dejure.org/1995,14316)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 1995 - Bf VI 31/91 (https://dejure.org/1995,14316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgabenfreiheit; Gasöl; Rheinschiffahrt; Gesetzeskollision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 971
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Der aus dem rechtsstaatlichen Postulat der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung abgeleitete ungeschriebene, aber gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtssatz "lex posterior derogat legi priori" (vgl. BVerwGE 85, 289 ; BSG, Urteil vom 21. März 1991 - 4/1 RA 51/89 - ) gilt zwar auch im Verhältnis von einfachem Bundesgesetzesrecht zu völkerrechtlichem Vertragsrecht, das nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in innerstaatliches Recht mit dem Range einfachen Bundesrechts transformiert worden ist (vgl. BGHZ 26, 200 ; OVG Hamburg, Urteil vom 21. März 1995 - OVG Bf VI 31/91 - ; Rojahn, in: von Münch/ Kunig, GG, 3. Aufl. 1995, Art. 59 Rn. 37; R. Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 2. Aufl. 1994, S. 177; ebenso auch Oberster Gerichtshof Wien, Entscheidung vom 4. Oktober 1994 - 4 Ob 88/94 - ).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 2.00

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtling, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Der aus dem rechtsstaatlichen Postulat der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung abgeleitete ungeschriebene, aber gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtssatz "lex posterior derogat legi priori" (vgl. BVerwGE 85, 289 ; BSG, Urteil vom 21. März 1991 - 4/1 RA 51/89 - ) gilt zwar auch im Verhältnis von einfachem Bundesgesetzesrecht zu völkerrechtlichem Vertragsrecht, das nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG in innerstaatliches Recht mit dem Range einfachen Bundesrechts transformiert worden ist (vgl. BGHZ 26, 200 ; OVG Hamburg, Urteil vom 21. März 1995 - OVG Bf VI 31/91 - ; Rojahn, in: von Münch/Kunig, GG, 3. Aufl. 1995, Art. 59 Rn. 37; R. Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 2. Aufl. 1994, S. 177; ebenso auch Oberster Gerichtshof Wien, Entscheidung vom 4. Oktober 1994 - 4 Ob 88/94 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

    Damit soll erreicht werden, dass Sonderbereiche, die schon vor Erlass des kollidierenden Gesetzes eine eigene Regelung erfah ren haben, auch bei Erlass eines neuen allgemeinen Gesetzes von diesem nicht erfasst werden; dies hängt davon ab, ob das neue Gesetz einen solchen Freiraum für eine Sonder- oder Spezialregelung offen halten will (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 21.03.1995 - Bf VI 31/91 -, JURIS).
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