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LG Berlin, 12.07.1993 - (503) 76 Js 1458/92 (63/92) |
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LG Berlin, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - (503) 76 Js 1458/92 (63/92) (https://dejure.org/1993,7019)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1995, 191
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 25.08.1988 - 4 Ws 56/88
Auszug aus LG Berlin, 12.07.1993 - 76 Js 1458/92
Nicht jede fehlerhafte, sondern nur die offensichtlich unvertretbare Rechtsanwendung erfüllt den Tatbestand des § 336 StGB (vgl. KG NStZ 1988, 557).
- BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1 …
Denn Tatsachen, aus denen auf die subjektive Tatseite der Rechtsbeugung geschlossen werden könnte (vgl. dazu den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 12. Juli 1993 - (503) 76 Js 1458/92 (63/92) -, MDR 1995, S. 191 ), scheinen entweder - wie die juristische Vorbildung des Untersuchungsführers - in der mitgeteilten Einlassung erschöpfend behandelt oder - wie etwaige anwaltliche Hinweise auf die Pflicht zur Weiterleitung von Befangenheitsanträgen - ohne Rückgriff auf die Einlassung feststellbar.