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Rechtsprechung
   BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2292
BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96 (https://dejure.org/1996,2292)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1996 - 1 StR 328/96 (https://dejure.org/1996,2292)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 1 StR 328/96 (https://dejure.org/1996,2292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht des Gerichts - Lebenslange Freiheitsstrafe - Ausspruch über Schwere der Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a; StPO § 265

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3285
  • MDR 1996, 1057
  • NJ 1996, 615
  • StV 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80

    Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96
    Hierbei handelt es sich nach einhelliger Meinung nicht um straferhöhende Umstände im Sinne von § 265 Abs. 2 StPO (BGHSt 29, 274, 279; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO. Rdn. 19 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 26.06.1996 - 1 StR 328/96
    Das Bundesverfassungsgericht verweist hierzu auf die Regeln, welche der Richter bei Bemessung der Strafe anwendet (BVerfGE 86, 288, 313).
  • BGH, 02.02.2005 - 2 StR 468/04

    Mord (Verdeckungsabsicht); Hinweispflicht (besondere Schwere der Schuld); faires

    Es besteht keine Verpflichtung des Gerichts, gemäß § 265 StPO darauf hinzuweisen, daß neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe die Feststellung der "besonderen Schwere der Schuld" (§ 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) in Betracht kommen könnte (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1996 - 1 StR 328/96 = StV 1996, 650).
  • BGH, 10.07.2002 - 1 StR 140/02

    Beweiswürdigung (verminderte Schuldfähigkeit; Gesamtbetrachtung der

    Der Senat neigt aber dazu, daß dem Angeklagten mindestens aus dem Gang der Hauptverhandlung klar werden muß, daß das Gericht die Annahme besonders schwerer Schuld erwägt (anders Senat in BGH NJW 1996, 3285).
  • BGH, 20.11.1996 - 3 StR 469/96

    Beweiswürdigung - Besondere Schwere der Schuld - Lebenslange Freiheitsstrafe

    Da es sich bei der dem Schwurgericht zugewiesenen Gewichtung der schuldschwerebegründenden Tatsachen nicht um eine materiell-rechtliche Rechtsfolgenentscheidung, sondern um die Vorbereitung einer rein vollstreckungsrechtlichen Entscheidung (vgl. BGHSt 40, 360, 366 f.; BGH NJW 1996, 3285 [BGH 26.06.1996 - 1 StR 328/96]) handelt, hat der Tatrichter auch insoweit einen Ermessensspielraum.
  • LG Frankfurt/Oder, 14.12.2001 - 6 (b) S 76/01

    Abtretbarkeit von Forderungen aus Mobilfunkverträgen

    Die gegenteilige Auffassung ist mit dem im Hinblick auf den in der Einstellung der Bevölkerung zu sexuellen Fragen festzustellenden Wandel der Sozial- und ethischen Wertvorstellungen nicht mehr vereinbar (vgl. hierzu auch Wesel, NJW 1998, 121 [BGH 26.06.1996 - 1 StR 328/96] ).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2760
OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96 (https://dejure.org/1996,2760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1996 - 2 Ws 249/96 (https://dejure.org/1996,2760)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 2 Ws 249/96 (https://dejure.org/1996,2760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Beschränkungen gem. § 119 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO); Telefonate von Untersuchungsgefangenen mit Personen außerhalb der Anstalt als Ausnahme; Ablehnung der Aushändigung eines Wertgegenstandes zur Vermeidung von Verstößen gegen die Anstaltsleitung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1057
  • NStZ-RR 1996, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96
    Beschränkungen sind, unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles, nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine konkrete Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren und dies nicht mit weniger einschneidenden Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 35, 5, 10 und 42, 95, 100 f).

    Insbesondere der Umstand, daß der Angeklagte sich die Kette bei einem Besuch heimlich hat zustecken lassen, wofür er disziplinarisch belangt worden ist, läßt konkret befürchten, daß der Angeklagte, der Heroinkonsument war, mit diesem Wertgegenstand in einer der Anstaltsordnung zuwiderlaufenden Weise verfahren wird (vgl. BVerfGE 35, 5, 10).

  • OLG Frankfurt, 05.02.1992 - 3 Ws 65/92

    Untersuchungsgefangener; Telefongespräche ; Person außerhalb

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96
    Unter diesen Umständen ist, zumal sich der Angeklagte bereits seit dem 2. August 1995 in Untersuchungshaft befindet, ein Telefonat zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit seiner Mutter zuzulassen (vgl. OLG Frankfurt StV 1992, 281).
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96
    Beschränkungen sind, unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles, nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine konkrete Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren und dies nicht mit weniger einschneidenden Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 35, 5, 10 und 42, 95, 100 f).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.1994 - 1 Ws 627/94
    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96
    Dem Bedürfnis und Anspruch des Gefangenen auf Kontakt mit der Außenwelt wird in aller Regel hinreichend durch die Möglichkeit von Besuchen und Briefwechsel Rechnung getragen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1995, 152).
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.01.2011 - 7 Qs 96/10

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Strafverfahren

    Dem Bedürfnis und dem Anspruch des Gefangenen auf Kontakt mit der Außenwelt wird in der Regel hinreichend durch die Möglichkeit von Besuchen und Briefwechsel Rechnung getragen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1996, 303, 304; OLG Düsseldorf NStZ 1995, 152).
  • OLG Hamm, 05.06.2001 - 3 Ws 208/01

    beschränkende Auflage, Telefonerlaubnis, Telefonat aus der Untersuchungshaft,

    Allerdings rechtfertigen, wie der Senat bereits mehrfach und in ständiger Rechtsprechung sowie in Übereinstimmung mit der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen entschieden hat, die von den Justizvollzugsanstalten und der Staatsanwaltschaft angeführten organisatorischen Gründe für sich genommen nicht die Versagung der begehrten Telefongenehmigung (vgl. Senat, Beschluss vom 28.01.1997 - 3 Ws 58/97 OLG Hamm; OLG Hamm, NStZ-RR 1996, 303; OLG Stuttgart, StV 1995, 260; vgl. auch BVerfG, NJW 1993, 3059; NStZ 1994, 604 = StV 1994, 585; BGHSt 42, 95).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 1 Ws 562/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7393
OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 1 Ws 562/96 (https://dejure.org/1996,7393)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.06.1996 - 1 Ws 562/96 (https://dejure.org/1996,7393)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 1 Ws 562/96 (https://dejure.org/1996,7393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1057
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 1 Ws 605/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 1 Ws 562/96
    Das Verschulden des Beschwerdeführers, welches zur Versäumung des Berufungshauptverhandlungstermins am 6. März 1995 geführt hat, ist gering und rechtfertigt die Einstellung des Ordnungsmittelverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 153 StPO , 47 Abs. 2 OWiG (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1992 in NJW 1993, 546 sowie vom 24. August 1995 in NJW 1996, 138 = JMBl. NW 1995, 286, wistra 96, 36 m.w.N.).

    Angesichts des Umstandes, daß zwischen dem Zugang der Ladung und dem Termin ein Zeitraum von neun Monaten und ein Jahreswechsel lagen, erscheint das Verschulden des Beschwerdeführers gering (vgl. den einen Ordnungsmittelbeschluß derselben Strafkammer betreffenden Senatsbeschluß vom 24. August 1995 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1992 - 1 Ws 940/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.06.1996 - 1 Ws 562/96
    Das Verschulden des Beschwerdeführers, welches zur Versäumung des Berufungshauptverhandlungstermins am 6. März 1995 geführt hat, ist gering und rechtfertigt die Einstellung des Ordnungsmittelverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 153 StPO , 47 Abs. 2 OWiG (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 22. Oktober 1992 in NJW 1993, 546 sowie vom 24. August 1995 in NJW 1996, 138 = JMBl. NW 1995, 286, wistra 96, 36 m.w.N.).
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