Weitere Entscheidung unten: OLG München, 14.08.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4348
BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96 (https://dejure.org/1996,4348)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.1996 - 3Z BR 59/96 (https://dejure.org/1996,4348)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 3Z BR 59/96 (https://dejure.org/1996,4348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 19, 21 Abs. 2; WEG § 8
    Geschäftswert bei Begründung von Wohnungseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 19, 21 Abs. 2; WEG § 8
    Berechnung des Wertes eines Grundstücks auf dem schon 40% der Wohnungseinheiten verkauft sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 5 T 1822/95
  • BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1224
  • MDR 1996, 1075
  • Rpfleger 1997, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 195/93
    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96
    Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück zwar noch nicht bebaut; maßgebend ist jedoch nach allgemeiner Meinung der Wert des Grundstücks in demjenigen Zustand, in dem er zum Gegenstand des Geschäfts gemacht wird (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. § 18 Rn.4), und das ist bei Wohnungseigentumsgeschäften stets das Grundstück in bebautem Zustand (BayObLGZ 1991, 306, 308; vgl. auch BayObLGZ 1982, 96; BayObLG JurBüro 1994, 623 ; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. Rn. 13, Korintenberg Rn. 12, je zu § 21).
  • BayObLG, 01.03.1982 - BReg. 3 Z 141/79

    Zur Kostenbewertung von Bauherrenmodellen

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96
    Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück zwar noch nicht bebaut; maßgebend ist jedoch nach allgemeiner Meinung der Wert des Grundstücks in demjenigen Zustand, in dem er zum Gegenstand des Geschäfts gemacht wird (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. § 18 Rn.4), und das ist bei Wohnungseigentumsgeschäften stets das Grundstück in bebautem Zustand (BayObLGZ 1991, 306, 308; vgl. auch BayObLGZ 1982, 96; BayObLG JurBüro 1994, 623 ; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. Rn. 13, Korintenberg Rn. 12, je zu § 21).
  • BayObLG, 29.08.1991 - BReg. 3 Z 90/91

    Geschäftswert einer Teilungserklärung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1996 - 3Z BR 59/96
    Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück zwar noch nicht bebaut; maßgebend ist jedoch nach allgemeiner Meinung der Wert des Grundstücks in demjenigen Zustand, in dem er zum Gegenstand des Geschäfts gemacht wird (Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13.Aufl. § 18 Rn.4), und das ist bei Wohnungseigentumsgeschäften stets das Grundstück in bebautem Zustand (BayObLGZ 1991, 306, 308; vgl. auch BayObLGZ 1982, 96; BayObLG JurBüro 1994, 623 ; Rohs/Wedewer KostO 3.Aufl. Rn. 13, Korintenberg Rn. 12, je zu § 21).
  • OLG München, 26.06.2015 - 34 Wx 182/15

    Geschäftswertberechnung bei Begründung von Wohn- und Teileigentum in

    Der Gegenstand des zu bewertenden Geschäfts hat deshalb nicht nur Bezug zum Grund und Boden, sondern auch zum Gebäude unabhängig vom Grad seiner Fertigstellung zum Bewertungsstichtag (Rohs/Wedewer KostO Stand Sept. 2013 § 21 Rn. 13; BayObLG Rpfleger 1997, 42).

    Nach ständiger und auch von den Beteiligten nicht in Zweifel gezogener Rechtsprechung kann der Verkehrswert des bebauten Grundstücks aus den Kaufpreisen hochgerechnet werden, welche beim Abverkauf der einzelnen, nach Aufteilung durch den Bauträger gebildeten Wohnungseinheiten erzielt wurden (BayObLG Rpfleger 1997, 42).

  • OLG München, 12.04.2019 - 34 Wx 413/18

    Verkehrswert eines bebauten Grundstücks - Geschäftswertfestsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Verkehrswert des bebauten Grundstücks aus den Kaufpreisen hochgerechnet werden, welche beim Abverkauf der einzelnen, nach Aufteilung durch den Bauträger gebildeten Wohneinheiten, erzielt wurden (BayObLG NJW-RR 1997, 1224).
  • OLG Zweibrücken, 05.12.2003 - 3 W 257/03

    Gerichtskosten im Grundbuchverfahren: Gebühr für die Anlegung von

    Es ist allgemeine Rechtsauffassung, dass auch bei der Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG (Teilung durch den Alleinberechtigten) vom Grundstückswert im bebauten Zustand nach der völligen Fertigstellung auszugehen ist (BayObLG Rpfleger 1997, 42 = MDR 1996, 1075 = NJW-RR 1997, 1224; OLG Karlsruhe, JurBüro 1998, 364; Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 21 KostO Rdnr. 14; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 15. Aufl., § 21 Rdnr. 12; Rohs/Wedewer, KostO, § 21 Rdnr. 13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.08.1996 - 11 W 1689/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5062
OLG München, 14.08.1996 - 11 W 1689/96 (https://dejure.org/1996,5062)
OLG München, Entscheidung vom 14.08.1996 - 11 W 1689/96 (https://dejure.org/1996,5062)
OLG München, Entscheidung vom 14. August 1996 - 11 W 1689/96 (https://dejure.org/1996,5062)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 7 O 24014/95
  • OLG München, 14.08.1996 - 11 W 1689/96

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1075
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • FG Hamburg, 14.08.2013 - 3 KO 177/13

    Gerichtskostengesetz: Gerichtskostenentstehung vor Rücknahme-Ankündigung

    Insoweit ist der einschlägigen und fachlich unbestrittenen Kommentierung zu folgen (Hartmann, Kostengesetze, 42. A., § 6 GKG Rz. 5; vgl. insoweit OLG München, Beschluss vom 14.08.1996 11 W 1689/96, MDR 1996, 1075), auch wenn das erkennende Gericht sich nicht der im Kommentar zitierten Rechtsprechung zur doppelten Eintragung und Berechnung einer wiederholt eingereichten Klage anschließt (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.1999 10 W 45/99, MDR 1999, 485; stattdessen vgl. FG Hamburg, Urteile vom 09.02.2012 3 K 232/11, Juris Rz. 52; vom 28.06.2007 3 K 237/06, EFG 2008, 768, DStRE 2008, 1284 jeweils m. w. N.).

    Nicht zu entscheiden ist im Streitfall über die allenfalls denkbare Nichtberechnung von Gerichtskosten für eine Klage bei vorherigem Eingang der Rücknahme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2012 2 W 247/12, MDR 2012, 1378; insoweit entgegen OLG München, Beschluss vom 14.08.1996 11 W 1689/96, MDR 1996, 1075).

  • OLG München, 11.04.1997 - 11 W 1190/97

    Ermäßigung des Nr. 1202 KVGKG bei Klageerweiterung und teilweiser Rücknahme der

    Die dreifache Gebühr des GKG KV 1201 entsteht bereits mit der Einreichung der Klage, nicht erst mit deren Zustellung (OLG München MDR 1996, 1075 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats entsteht die dreifache Gebühr des KV- GKG 1201 bereits mit der Einreichung der Klage, nicht erst mit deren Zustellung (MDR 96, 1075).

  • OLG Celle, 24.09.2012 - 2 W 247/12

    Gerichtsgebühren bei Widerruf der Absicht zur Klagerhebung zeitlich vor Eingang

    Die Entscheidung des OLG München (MDR 1996, 1075) erfordert keine abweichende Beurteilung, weil - worauf das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend hinweist - der der Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt insoweit abweicht, als dass die Klagerücknahme nicht vor oder gleichzeitig mit der Klageeinreichung, sondern einen Tag später beim Gericht einging und somit die Prozesshandlung wirksam geworden war.
  • OLG Nürnberg, 10.03.2003 - 7 WF 666/03

    Zur Bestimmung des Streitwertes bei Nichtanhängigkeit eines gerichtlichen

    Für den nach § 25 Abs. 2 GKG zu bestimmenden Streitwert als Maßstab für eventuelle Gerichtsgebühren ist das daraus abzuleiten, dass diese nach § 61 GKG - unabhängig von der Rechtshängigkeit (vgl. OLG München, MDR 96, 1075) - bereits mit der Einreichung der Klage fällig werden und daraus zu entnehmen ist, dass bei Unterbleiben einer Zustellung der Klage auch der für die Bemessung des Streitwertes maßgebliche Streitgegenstand nach der eingereichten Klageschrift zu ermitteln ist.
  • OLG München, 08.04.1999 - 11 W 1231/99

    Gesamtstreitwert eines verbundenen Verfahrens ; Berechnung eines Kostenansatzes

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  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 WF 18/03

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Streitwertbeschwerden; Streitwert einer

    Diese ermäßigte Gebühr entfällt nicht dadurch, dass die Klage noch vor ihrer Zustellung und damit vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird (Senat a.a.O.; OLG München, MDR 1996, 1075; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 312).
  • OLG Hamburg, 03.03.2003 - 12 W 18/03
    Diese ermäßigte Gebühr entfällt nicht dadurch, dass die Klage noch vor ihrer Zustellung und damit vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit zurückgenommen wird (Senat a.a.O.; OLG München, MDR 1996, 1075; OLG Koblenz, FamRZ 1998, 312).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2017 - L 10 SF 33/16
    Ob eine solchermaßen bedingte Klageerhebung nach zivilprozessual herrschender Auffassung tatsächlich möglich ist und ob darüber hinaus diese Meinung aufgrund der vorgenannten Änderung des § 104 SGG und der gleichzeitigen Anfügung eines weiteren Satzes an § 94 SGG entgegen der möglicherweise für den Bereich der Klageverfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes überholten Ansicht des Bundessozialgerichtes für diesen Bereich der sozialgerichtlichen Verfahren zu übernehmen ist, muss der Senat nicht entscheiden, weil auch ohne die gesetzlich angeordnete Zustellung der Klageschrift an den Gegner die Gerichtskosten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 GKG bereits mit der Einreichung der Klageschrift fällig werden, folglich also schon die Einreichung der Klageschrift bei Gericht den Gerichtskostenanspruch auslöst (vgl. dazu auch OLG München, Beschluss vom 14. August 1996, Az.: 11 W 1689/96, MDR 1075; nach FG Hamburg, Beschluss vom 14. August 2013, Az.: 3 KO 177/13 gilt dies sogar für den Fall, dass für die bei Gericht eingegangene Klage zum Zeitpunkt der Klagerücknahme weder eine Eintragung der Sache in das Prozessregister vorgenommen noch eine Akte angelegt gewesen ist).
  • OLG München, 25.09.1997 - 11 W 2523/97

    Entstehung der Gebühr

    Der Senat hat sich mit der gleichen Problematik im Rahmen von Nr. 1201 KV- GKG befaßt und unter Bezugnahme auf die herrschende Meinung dargelegt, daß auf die Einreichung der Klageschrift, also auf den Eingang bei der Posteingangsstelle abzustellen ist (MDR 96, 1075 = OLG Report 97, 143).
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