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   OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96   

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https://dejure.org/1996,6590
OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96 (https://dejure.org/1996,6590)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.06.1996 - 6 U 395/96 (https://dejure.org/1996,6590)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - 6 U 395/96 (https://dejure.org/1996,6590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von sogenannten Befriedigungsverfügungen im einstweiligen Rechtsschutz; Zahlung des zur Behebung einer Notlage unbedingt erforderlichen Geldbetrages im Rahmen eines Betreibervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1183
  • NVwZ 1997, 827 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.06.1996 - 6 U 395/96
    Eines entsprechenden Antrages hat es nicht bedurft, weil der Klägerin insoweit nur weniger, aber nichts anderes zugesprochen wird (vgl. BGHZ 117, S. 1, 3).
  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Dies wird teilweise unter Verweis auf den Justizgewährungsanspruch und Art. 19 Abs. 3 GG bejaht (OLG Rostock, OLG-NL 1996, 283).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03

    Darlegungslast bei einer Unterlassungsverfügung

    Der drohende Wegfall der Erfüllbarkeit des Unterlassungsanspruchs durch Zeitablauf genügt zur Annahme eines Verfügungsgrundes nicht, der Verfügungskläger muß vielmehr darlegen, daß er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen ist und ohne diese so erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zugemutet werden kann (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 123, 124; vgl. auch OLG Rostock, MDR 1996, 1183; Sächs. LAG MDR 2001, 882)).
  • OLG München, 20.06.2018 - 7 U 1079/18

    Keine Leistungsverfügung zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit einer Gesellschaft

    Das OLG Rostock hat dies unter Hinweis auf das auch einer juristischen Person nach Art. 19 Abs. 3 i.V.m Art. 2 Abs. 2 GG zustehende Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes bejaht (Urteil vom 05.06.1996, Az. 6 U 395/96, OLG-NL 1996, 283, 284; ebenso LG Bonn, Urteil vom 03.04.1997, Az. 14 O 39/97, DB 1997, 1614).
  • OLG Rostock, 08.11.2007 - 6 U 154/07

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung: Selbstwiderlegung der

    Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen und der nur in den bezeichneten äußerst engen Grenzen erlaubten einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung einer ergangenen einstweiligen Verfügung kommt es auf die weiteren Ausführungen der Beklagten zu einer konkreten und unmittelbaren Gefahr der Existenzvernichtung (bei einem vorgeblich fehlenden Vollzugsinteresse der Klägerin) nicht mehr (entscheidend) an, da regelmäßig gegebene Vollstreckungsnachteile insoweit nicht gereichen (vgl. Zöller/Herget, a.a.O., § 719 Rn. 6 m.w.N.), zumal die Anordnung der Sequestration (§ 938 ZPO) durch das Landgericht - unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (vgl. Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 938 Rn. 4 und 7ff.; OLG Rostock, MDR 1996, 1183) - der Beklagten grundsätzlich eine Aussicht darauf schafft, den Besitz mit einer rechtskräftigen Entscheidung ungeschmälert wieder eingeräumt zu erhalten und eine erstrebte Verwertung fortzusetzen.
  • ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Lizenzspieler und Verein;

    Aus der einstweiligen Verfügung wird eine sogenannte Befriedigungsverfügung, bei der an den Verfügungsgrund besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. OLG Rostock MDR 1996, S. 1183 ff.).

    Daher verbietet es der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, den Antragsteller auf die Hauptsache zu verweisen (vgl. dazu OLG Rostock MDR 1996, S. 1183 ff.).

  • OLG Köln, 17.07.1998 - 19 U 50/98

    Antrag eines BGB -Gesellschafters auf Leistung an ihn im einstweiligen

    Ob ein drohender Konkursantrag und die damit verbundene existenzielle Gefährdung der Verfügungsklägerin gemessen daran einen Verfügungsgrund darstellen kann (vgl. insoweit OLG Rostock MDR 1996, 1183) kann hier dahingestellt bleiben, da die Verfügungsklägerin einen derartigen Verfügungsgrund schon nicht glaubhaft gemacht hat.

    Diesen könnte man, wenn überhaupt, wie das OLG Rostock dies getan hat (MDR 1996, 1183), bei einer existentiellen Gefährdung der Verfügungsklägerin bejahen.

  • OLG Rostock, 10.05.2000 - 17 W 4/00

    Begriff des offenbaren Missverhältnisses; Zulässigkeit eines vorbeugenden Antrags

    kann er solche Ansprüche auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen (vgl. OLG Rostock MDR 1996, 1183 f).
  • LG Bonn, 03.04.1997 - 14 O 39/97

    Durchsetzung eines Erfüllungsanspruchs durch Erwirkung einer einstweiligen

    etwa LG München, NJW-RR 1987 S. 958, OLG Celle, VersR 1990 S. 212, OLG Hamm NJW-RR 1990 S. 1236 und vor allem OLG Rostock, Urteil vom 26.6.1996, MDR 1996 S. 1183.
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu einer Messe

    Der Erlass einer auf endgültige Befriedigung des Erfüllungsanspruchs gerichteten einstweiligen Verfügung kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden außer Verhältnis zu demjenigen Schaden steht, der dem Antragsgegner aus der sofortigen Erfüllung droht (ebenso: OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; OLG Rostock, MDR 1996, 1183; M. Huber in Musielak, a.a.O.; Schuschke in Schuschke/Walker, § 938 Rdz. 16).
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