Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.07.1995

Rechtsprechung
   BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95   

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https://dejure.org/1995,2961
BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2961)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.1995 - 2Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2961)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 1995 - 2Z BR 71/95 (https://dejure.org/1995,2961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Wohnungseigentumssachen können selbstständige Beweisverfahren durchgeführt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 494a, § 568 Abs. 2 Satz 1
    Selbstständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 528
  • MDR 1996, 144
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95
    Zur Anwendung zu bringen sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO (BayObLGZ 1991, 414, 416 f.; BayObLG WuM 1993, 768; 1995, 67).
  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 21.09.1995 - 2Z BR 71/95
    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 bis 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen um echte Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (vgl. BayObLGZ 1976, 211, 213 m.w.N.; Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3.Aufl. vor § 43 Rn.92 f.; MünchKomm/Schreiber ZPO § 485 Rn. 3; Palandt/Bassenge BGB 54.Aufl. § 43 WEG Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1997 - 20 W 21/97

    Durchführung eines Beweisverfahrens im Verfahren der freiwilligen

    Überwiegend wird jedoch für die echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Wohnungseigentumssachen die entsprechende Anwendung der §§ 485 ff. ZPO bejaht, weil das Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch ein vorgeschaltetes Beweis verfahren nicht beeinträchtigt, vielmehr ebenso wie das Verfahren nach der Zivilprozeßordnung beschleunigt wird, wenn die Beteiligten über Tatsachen streiten (BayObLGZ 1976, 211/213; BayObLG MDR 1996, 144 = NJW-RR 1996, 528 = WE 1996, 397; Keidel/Amelung FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 56, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Rn. 1, je zu § 15 FGG; MünchKomm.

    Für die Anfechtbarkeit der in entsprechender Anwendung des § 490 ZPO ergehenden Entscheidung finden auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO entsprechende Anwendung (BayObLGZ 1991, 414/416 ff.; BayObLG MDR 1996, 144 = aaO; Merle in Bärmann/Pick/Merle aaO § 44 Rn. 130).

  • BayObLG, 07.03.2002 - 2Z BR 186/01

    Selbständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen - Unanfechtbarer

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).

  • LG Konstanz, 23.08.2006 - 62 T 204/05

    Majorisierung von Stimmen bei der Verwalterwahl

    Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, ein selbstständiges Beweisverfahren einzuleiten, da Gemeinschaftsinteressen dadurch nicht gefährdet werden können (BGH NJW 1991, 2480, 2482; aA mit unklarer Begründung AG Schwäbisch-Gmünd, WuM 1997, 299).
  • OLG Hamburg, 19.11.1998 - 2 Wx 110/98

    Möglichkeit der Durchführung selbständiger Beweisverfahren in

    Anzuwenden sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO, obwohl sich die Rechtsmittelverfahren in Wohnungseigentumssachen im übrigen nach dem FGG richten (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 528 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 18/01

    Selbstständiges Beweisverfahren in Wohnungseigentumssachen

    In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 bis 494a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 14.01.1998 - 2 Wx 98/97

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde für das selbständige

    Anzuwenden sind dabei auch die für die Statthaftigkeit von Rechtsmitteln allgemein geltenden Vorschriften der §§ 567, 568 ZPO, obwohl sich die Rechtsmittelverfahren in Wohnungseigentumssachen im übrigen nach den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit richten (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 528 m.w.N.).
  • VG Gießen, 31.10.1997 - 1 J 1071/97

    Zulässigkeit eines vorweg durchgeführten Beweisverfahrens; Unanwendbarkeit des

    Wie dieses rechtliche Interesse beschaffen sein muß, ist in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für den Zivilprozeß lebhaft umstritten (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1991, 989; KG Berlin, MDR 1992, 179; OLG Celle, BauR 1992, 404; OLG Zweibrücken, MDR 1992, 1178; LG Ellwangen, WuM 1997, 299; Cuypers, NJW 1994, 1985; Thieme, MDR 1991, 938; Schreiber, NJW 1991, 2600).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6127
OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95 (https://dejure.org/1995,6127)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.1995 - 16 Wx 90/95 (https://dejure.org/1995,6127)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 1995 - 16 Wx 90/95 (https://dejure.org/1995,6127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindung an Rechtswegentscheidung im Falle von Wohnungseigentum

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 144
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.05.1991 - BReg. 2 Z 55/91

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95
    § 17 a Abs. 5 GVG ist auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht entsprechend anzuwenden (vgl. BayOpLG NJW-RR 1991, 1356, 1357; NJW-RR 1993, 280, 281; KG WM 1992, 35, 36).

    Da die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Regeln über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu behandeln ist (BayOpLG NJW-RR 1991, 1356, 1357 unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1318, 1319), findet die Neuregelung der Vorschriften über die Zulässigkeit des Rechtswegs auch im Ramen des § 46 WEG entsprechende Anwendung.

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95
    Dementsprechend sind die §§ 17 f. GVG bereits in ihrer vor dem 01.01.1991 geltenden Fassung ebenfalls für eine Verweisung bzw. Abgabe durch das für Wohnungseigentumssachen zuständige Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an das Prozeßgericht analog angewendet worden (vgl. BGHZ 78, 57, 59 ff).
  • BGH, 24.11.1988 - V ZB 11/88

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95
    Das Rechtsmittel der Antragsteller ist als sofortige weitere Beschwerde gem. §§ 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 FGG zulässig (vgl. BGH in NJW 1989, 714).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95
    § 17 a Abs. 5 GVG ist auf das Verhältnis von Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht entsprechend anzuwenden (vgl. BayOpLG NJW-RR 1991, 1356, 1357; NJW-RR 1993, 280, 281; KG WM 1992, 35, 36).
  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.1995 - 16 Wx 90/95
    Da die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Prozeßgericht und Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach den Regeln über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu behandeln ist (BayOpLG NJW-RR 1991, 1356, 1357 unter Hinweis auf BGH NJW 1972, 1318, 1319), findet die Neuregelung der Vorschriften über die Zulässigkeit des Rechtswegs auch im Ramen des § 46 WEG entsprechende Anwendung.
  • OLG Jena, 02.06.2003 - 6 W 149/03

    WEG-Verfahrens / Rechtswegverweisung

    Diese Vorschrift ist auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Köln MDR 1996, 144).
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