Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 23.10.1995 - 1 Ws 280/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 464a Abs. 2 Nr. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 318
- StV 1996, 612
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 10.11.1972 - 3 Ws 61/72
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.1995 - 1 Ws 280/95
Das Landgericht kann sich allerdings für seine gegenteilige Entscheidung auf eine in Kommentarliteratur und oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung verbreitete Meinung berufen (…Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO, § 464 a Rdnr. 6; OLG Stuttgart Justiz 1971, 271; OLG Hamm NJW 1973, 259; OLG Frankfurt JurBüro 1983, 886). - OLG Karlsruhe, 26.02.1986 - 3 Ws 240/85
Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.10.1995 - 1 Ws 280/95
Demgegenüber schließt sich der Senat der herrschenden Meinung an, die in dem § 464 a Abs. 2 Nr. 1 StPO eine lediglich die Höhe der Entschädigung betreffende Rechtsfolgenverweisung sieht (…Löwe/Rosenberg-Hilger, StPO 24. Aufl. § 464 a Rdnr. 25 ff;… KK-Schimansky, StPO 3. Aufl. § 464 a Rdnr. 8;… KMR-Paulus, StPO 8. Aufl. Stand Juli 1993 § 464 a Rdnr. 22; Mümmler JurBüro 1983, 886 und 1985, 1048; OLG Hamburg Rpfleger 1972, 414; OLG Düsseldorf Rpfleger 1981, 366; OLG Braunschweig NdsRpfl 1981, 280; OLG Bamberg JurBüro 1985, 1047; OLG Karlsruhe MDR 1986, 694 ).
- OLG Düsseldorf, 02.03.2000 - 1 Ws 1041/99
Beiordnung; Pflichtverteidiger; Hauptverhandlung; Kosten; Notwendige Auslagen; …
Eine Entschädigung ist deshalb auch für die Zeitversäumnis zu gewähren, die durch Verteidigerbesuche verursacht ist (OLG Zweibrücken MDR 1996, 318).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.09.1995 - 10 W 60/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1996, 318
- Rpfleger 1996, 173
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15
Bemessung der Gebühr bei Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung
Zwar soll die eine wie die andere Auflassungsvormerkung die Eintragung als Eigentümer sichern; die Ungewissheit des Bedingungseintritts und damit des Zustandekommens des gesicherten Auflassungsanspruchs rechtfertigen nach dieser Rechtsprechung jedoch die kostenrechtliche Gleichstellung der Rückauflassungsvormerkung mit Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten (BayObLG Rpfleger 1986, 31/32 m. w. N.; siehe auch BayObLG JurBüro 1999, 376/377) und damit die Anwendung des (damals geltenden) § 20 Abs. 2 KostO mit der Folge, dass in der Regel der halbe Wert der Sache als Geschäftswert angenommen wurde (ebenso z. B. OLG Celle Rpfleger 1969, 140; OLG Düsseldorf MDR 1996, 318;… Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 66 KostO Rn. 6 mit 7;… Assenmacher/Mathias KostO 16. Aufl. Stichwort "Vormerkung" Ziff. 2.2.1;… Rohs in Rohs/ Wedewer KostO 79. Erg.-Lfg. Sept. 2001 § 66 Rn. 3a;… a. A. Lappe in Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann KostO 18. Aufl. § 66 Rn. 7). - OLG München, 19.02.2003 - 21 U 3644/02
Einordnung eines Tätigkeitsbündels als eine Angelegenheit i.S. der BRAGO; …
Nach den Umständen des Streitfalls war es damals auch durchaus ungewiss, ob es zu einer Ausübung des Optionsrechts und zu der angestrebten, durch weitere vertragliche Vereinbarungen gestützten (vgl. v.a. Nr. 6 der Vereinbarung K 10) Verwirklichung des Projekts kommen werde (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1996, 318f.). - BayObLG, 06.12.2000 - 3Z BR 333/00
Anwendung des § 20 Abs. 2 KostO auf ein Ankaufsrecht in Form eines …
Das ist der Fall, wenn es nach der konkreten Fallgestaltung völlig ungewiß ist, ob das Ankaufsrecht jemals ausgeübt werden wird (OLG Düsseldorf MDR 1996, 318;… Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. § 20 Rn. 24b). - OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 90/08
Höhe des Gegenstandswerts bei Eintragung eines bedingten Erwerbsrechts
Wenn die Ungewissheit bei einem Vorkaufs- und Wiederkaufsrecht durch die Reduzierung des Geschäftswertes nach § 20 Abs. 2 KostO berücksichtigt werden soll, so erscheint es gerechtfertigt, § 20 Abs. 2 KostO auch auf entsprechend bedingte Ankaufsrechte anzuwenden (vgl. Senat, MDR 1996, 318f; BayOLG JurBüro 2001, 433;… Rohs/Wedewer, Kostenordnung, § 20 Rn. 24ff).