Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1993
OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95 (https://dejure.org/1995,1993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2 VAs 7/95 (https://dejure.org/1995,1993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2 VAs 7/95 (https://dejure.org/1995,1993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht; Nichtverfahrensbeteiligte Dritte; Volkszählungsurteil des BVerfG; Übergangszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 30; EGGVG § 23; RiStBV Nr. 185 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3399
  • MDR 1996, 91 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 206 (Ls.)
  • NStZ 1996, 43
  • NStZ 1996, 556 (Ls.)
  • StV 1996, 307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht an einen nichtverfahrensbeteiligten Dritten durch die Staatsanwaltschaft ist ein Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG , gegen den kein vorrangiger anderer Rechtsweg im Sinne des § 23 Abs. 3 EGGVG , insbesondere das Beschwerdeverfahren der Strafprozeßordnung, eröffnet ist (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50 ; KG in NStZ 1993, 403, 404; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 147 Rdn. 40 m.w.N.).

    Diese Übergangszeit ist trotz des ungewöhnlich langen Zeitraumes von knapp zwölf Jahren, der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergangen ist, mit Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und auf die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit noch nicht abgelaufen (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50, 52; a.A. AG Wolfratshausen in NJW 1994, 2774 ).

  • OLG Celle, 28.05.1991 - 1 VAs 1/91
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Vor Gewährung einer Akteneinsicht ist den Betroffenen Gehör zu gewähren; auch dem durch die Akteneinsicht beschwerten Beschuldigten steht ein Rechtsbehelf offen (vgl. OLG Celle in NJW 1992, 253; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 40 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Zwar ist im Anschluß an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) zweifelhaft geworden, ob angesichts des durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die in Akten enthaltenen personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Regelung Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, doch sind für eine Übergangszeit bis zur Neuregelung Einzelfallentscheidungen über die Akteneinsicht in Anknüpfung an Nr. 185 Abs. 3 RiStBV und unter verfassungskonformer Abwägung der beteiligten Interessen hinzunehmen (vgl. HansOLG Hamburg in NJW 1995, 1440; OLG, Hamm in NStZ 1986, 236 ).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Die steuerbegründenden und steuererhöhenden Tatsachen hat das Finanzamt zu beweisen (vgl. BFH in BStBl II 1989, 462, 463 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.11.1989 - 1 VAs 10/89

    Gewährung von Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen; Akteneinsicht als

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    a) Allerdings fällt der Inhalt der bei der Staatsanwaltschaft Hamburg geführten Ermittlungsakten entgegen der vom Antragsteller unter Berufung auf das OLG Celle (NJW 1990, 1802 ) vertretenen Auffassung in den Schutzbereich des § 30 AO .
  • AG Wolfratshausen, 06.06.1994 - Ls 24 Js 36958/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Diese Übergangszeit ist trotz des ungewöhnlich langen Zeitraumes von knapp zwölf Jahren, der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergangen ist, mit Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und auf die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit noch nicht abgelaufen (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50, 52; a.A. AG Wolfratshausen in NJW 1994, 2774 ).
  • OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95

    Akteneinsicht; Dritte; Nichtverfahrensbeteiligte; Anklagesatz; Angeklagter;

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Zwar ist im Anschluß an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) zweifelhaft geworden, ob angesichts des durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die in Akten enthaltenen personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Regelung Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, doch sind für eine Übergangszeit bis zur Neuregelung Einzelfallentscheidungen über die Akteneinsicht in Anknüpfung an Nr. 185 Abs. 3 RiStBV und unter verfassungskonformer Abwägung der beteiligten Interessen hinzunehmen (vgl. HansOLG Hamburg in NJW 1995, 1440; OLG, Hamm in NStZ 1986, 236 ).
  • OLG Hamm, 11.11.1985 - 1 VAs 106/85

    Akteneinsicht für Dritte; Gesetzliche Grundlage; Übergangszeit; Gegenwärtige

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Zwar ist im Anschluß an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) zweifelhaft geworden, ob angesichts des durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die in Akten enthaltenen personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Regelung Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, doch sind für eine Übergangszeit bis zur Neuregelung Einzelfallentscheidungen über die Akteneinsicht in Anknüpfung an Nr. 185 Abs. 3 RiStBV und unter verfassungskonformer Abwägung der beteiligten Interessen hinzunehmen (vgl. HansOLG Hamburg in NJW 1995, 1440; OLG, Hamm in NStZ 1986, 236 ).
  • KG, 10.09.1992 - 4 VAs 12/92

    Untersuchungsausschuß; Anspruch; Einsicht; Akten; Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht an einen nichtverfahrensbeteiligten Dritten durch die Staatsanwaltschaft ist ein Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG , gegen den kein vorrangiger anderer Rechtsweg im Sinne des § 23 Abs. 3 EGGVG , insbesondere das Beschwerdeverfahren der Strafprozeßordnung, eröffnet ist (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50 ; KG in NStZ 1993, 403, 404; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 147 Rdn. 40 m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Über eine solche Verletzung haben ggf. die ordentlichen Gerichte zu entscheiden (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Hamburg, Beschluss vom 24. August 1995 2 VAs 7/95, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht --wistra-- 1995, 356).
  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

    Zugelassen ist die Auswertung der bei Dritten rechtmäßig verschafften Informationen (bzw. Kontrollmitteilungen) anderer Dienststellen der - insoweit als Einheit anzusehenden - Finanzverwaltung ( BFH-Beschluß vom 2. April 1992 VIII B 129/91 , BFHE 167, 417, BStBl II 1992, 66) und die Überprüfung dieser Informationen anhand der Ausgangsakten (FG Düsseldorf, Beschluß vom 31. Mai 1990 10 K 418/83 E, EFG 1990, 614, rechtskräftig, Koch/Scholtz, AO, 4 A, § 30 Rd. 31 "Aktenbeiziehung"), insbesondere zur Aufklärung von Lieferbeziehungen, auch bei möglicher Steuerhinterziehung von Beteiligten (Hans. OLG, Beschluß vom 24. August 1995 2 VAs 7/95 , NJW 1995, 3399).

    Unabhängig von einer tatsächlich beantragten oder beschlossenen Beiladung ist die Akten-Offenbarung nach vorstehenden Grundsätzen zulässig, soweit sich ein Vorrang des Informationsbedürfnisses aus der Interessenabwägung ergibt, die verfassungskonform vorzunehmen und gerichtlich nachprüfbar ist (Hans. OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rd. 40; ferner BVerfG, NJW 1988, 3009 [BVerfG 25.07.1988 - 1 BvR 109/85] ; Landgericht "LG-Bremen" 12 Qs 746/79, NJW 1981, 592).

    Dabei sind Beweissituation und Mitwirkungspflichten in dem gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO 1977 zu fördernden Verfahren zu berücksichtigen und Möglichkeiten der Beschränkung auf Auszuge zu prüfen (Hans, OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ).

    Soweit möglich, kann oder soll dem von der Offenbarung Betroffenen (S) dazu vorher rechtliches Gehör angeboten werden (Hans, OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ); er (sie) hat dadurch Gelegenheit, Unterlassungsklage zu erheben oder eine einstweilige Anordnung zu erwirken ( BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1986 V B 3/86 , BFHE 147, 487, BStBl II 1987, 3 [BFH 04.06.1986 - IX R 52/82] ).

  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

    Ein solches überwiegendes Interesse kann sich aus dem Schutz des Steuergeheimnisses aus § 30 AO (der grds. auch im Steuerstrafverfahren gilt, vgl. OLG Hamburg NJW 1995, 3399; a.A. OLG Celle NJW 1990, 1802) ergeben (LG München wistra 2006, 240; Hilger in: LR-StPO, 26. Aufl., § 406e Rdn. 9; Schmitt a.a.O. § 406e Rdn. 6; Weiner in: Graf, StPO, 2. Aufl., § 406e Rdn. 3a).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    185 Abs. 3 RiStBV kann schließlich auch nicht übergangsweise zur Abwendung gravierender Nachteile für die verfassungsmäßige Ordnung bis zum Erlaß einer den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden gesetzlichen Grundlage für das Einsichtsrecht Dritter in Akten eines strafrechtlichen (Ermittlungs-) Verfahrens als Rechtsgrundlage herangezogen werden (so aber OLG Bremen NStZ 1989, 276 ; OLG Celle NJW 1992, 253, 254; OLG Karlsruhe MDR 1993, 1229, 1230 und NStZ 1994, 50, 51; OLG Hamburg NStZ 1996, 43 ff).
  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Selbst wenn die Entscheidung des OLG Celle (a.a.O.) dahingehend interpretiert wird, daß eine übergangsweise Anwendung der Maßstäbe der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV zulässig sein sollte - woran im Hinblick auf die Bedenken des OLG Koblenz (a.a.O.), des OLG Frankfurt (a.a.O.) und die Ausführungen des BVerfG (NStZ 1987, 286 ) beträchtliche Zweifel bestehen -, erscheint ausgeschlossen, den Zeitablauf von mehr als zwölf Jahren noch als Übergangszeit zu würdigen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.08.95 - 2 VAs 7/95 -, wistra 1995, 356 ff., 357; unter Hinweis "auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit").
  • OLG Köln, 16.07.2021 - 3 Ws 27/21

    Akteneinsicht, Dritter, Steuergeheimnis, schutzwürdiges Interesse, Cum/Ex

    Soweit die Beschwerdeführerin unter Ziffer B. ihrer Beschwerdebegründung unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Celle (NJW 1990, 1802) einwendet, die Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 AO treffe Amtsträger lediglich im Besteuerungsverfahren, nicht aber im (Steuer)-Strafverfahren, handelt es sich - worauf die Beschwerdeführerin selbst hinweist - um eine von der obergerichtlichen Rechtsprechung mehrheitlich nicht geteilte Mindermeinung, der sich angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 30 Abs. 2 Nr. 1. b) AO auch der Senat nicht anschließt (vgl. auch OLG Hamburg, NStZ 1996, 43, 44).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3247
OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94 (https://dejure.org/1995,3247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.1995 - 3 Ss 88/94 (https://dejure.org/1995,3247)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 3 Ss 88/94 (https://dejure.org/1995,3247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 90
  • MDR 1996, 91
  • NStZ 1995, 562
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).

    Der Begriff "zulässig" in § 335 StPO ist nicht mit dem in § 313 StPO gleichgesetzt (Bay0bLG StV 1993, 572 ), umfaßt nicht die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 313 Abs. 2 StPO , nämlich das Fehlen offensichtlicher Unbegründetheit der Berufung.

    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats (BV. 16.03.1994 -2 Ss 113/93 - Die Justiz 1994, 378) und zu der des Bay0bLG (StV 1993, 572 ), denen zufolge die Statthaftigkeit der (Sprung-) Revision nicht von einer vorherigen Entscheidung des Landgerichts über die Annahme der (von demselben) Beschwerdeführer eben nicht eingelegten Berufung abhängig ist.

    Ob bei einer Verfahrenslage nach § 335 Abs. 3 StPO im Falle der gleichzeitigen Anfechtung mit Berufung und Revision von Rechtsmittelgegnern eine andere Entscheidung veranlaßt ist (vgl. dazu einerseits Bay0bLG St 1994, 238, das den Begriff "unzulässig" in § 335 Abs. 3 StP auch auf die Regelung des § 313 Abs. 1 und 2 StPO erstreckt; vgl. andererseits Bay0bLG (StV 1993, 572 ), das das Merkmal "zulässig" in § 335 Abs. 1 StPO nach wie vor nur auf § 312 StPO (Statthaftigkeit) bezieht), bedarf hier keiner Erörterung.

  • OLG Zweibrücken, 07.01.1994 - 1 Ss 140/93

    Zulässigkeit; Sprungrevision; Annahmeberufung; Verfahren; Berufung; Landgericht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1994 - 2 Ss 113/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Damit setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Zweiten Senats (BV. 16.03.1994 -2 Ss 113/93 - Die Justiz 1994, 378) und zu der des Bay0bLG (StV 1993, 572 ), denen zufolge die Statthaftigkeit der (Sprung-) Revision nicht von einer vorherigen Entscheidung des Landgerichts über die Annahme der (von demselben) Beschwerdeführer eben nicht eingelegten Berufung abhängig ist.
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1994 - 2 Ss 232/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Zwar umfaßt die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision grundsätzlich nicht die Frage, ob eine -stattdessen eingelegte- Berufung desselben Beschwerdeführers hätte angenommen werden können (vgl. hierzu Bay0bLG StV 1993, 572 zustimmend BGH Beschluß v. 25.01.1995 -2 StR 456/94-; Bay0bLG 1994, 238; OLG Zweibrücken NStZ 94, 203; OLG Karlsruhe Die Justiz 1994, 378; OLG Düsseldorf MDR 1995, 406 ; vgl. aber nach wie vor Meyer-Goßner in Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rdnr. 21: er hält daran fest, daß im Falle des § 313 StPO zunächst Berufung eingelegt werden müsse; werde diese nicht angenommen, sei auch die Revision nach § 335 Abs. 1 StPO ausgeschlossen).
  • RG, 29.01.1925 - III 933/24

    1. Hat die Staatsanwaltschaft ein Beschwerderecht wegen unrichtiger Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.1995 - 3 Ss 88/94
    Selbst ein die Berufung des einen Verfahrensbeteiligten verwerfendes Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO steht der Weiterbehandlung des Rechtsmittels des anderen Beteiligten in derselben Instanz (d.h. vor dem Berufungsgericht) nicht entgegen (RGSt 59, 63).
  • OLG Hamm, 14.08.2003 - 2 Ss 439/03

    Pflichtverteidigerbestellung, Unfähigkeit zur Selbstverteidigung; Unerlaubtes

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zulässigkeit der Revision setze bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen die Annahme der Berufung voraus (Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 335 Randnummern 21 und 22 m.w.N.), hält der Senat mit der herrschenden Meinung (OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rdnr. 1 a m.w.N.) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Annahmeberufung des § 313 StPO nicht zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Sprungrevision für die dort erfassten Bagatellsachen führt.
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2018 - 2 Rv 5 Ss 669/18

    Missbrauch von Ausweispapieren: Täuschende Verwendung eines

    Der Verteidiger war davon ausgegangen, dass im Fall des § 313 Abs. 1 StPO eine vorherige Annahme der Berufung Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Sprungrevision sei; dies ist jedoch nach herrschender Rechtsprechung nicht erforderlich (Senat, StV 1994, 292; OLG Karlsruhe [3. Strafsenat], NStZ 1995, 562; aA Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 335 Rn. 21 mwN aus der gegenteiligen Rechtsprechung).
  • OLG Koblenz, 06.11.2019 - 4 OLG 6 Ss 127/19

    Strafsache: Darstellung des Verfahrenshindernisses fehlender deutscher

    Denn die Sprungrevision ist auch in den Fällen uneingeschränkt zulässig, in denen eine Berufung der Annahme gemäß § 313 StPO bedürfte (OLG Koblenz, Beschluss vom 18. April 2011 - 1 Ss 54/11, 1 Ws 216/11, juris Rn. 8; Beschluss 1 Ss 269/99 vom 4. November 1999; NStZ 1994, 601; BayObLG StV 1993, 572; 1994, 238; OLG Zweibrücken StV 1994, 119; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Stuttgart Justiz 1995, 414; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174; KG NStZ-RR 1999, 146; OLG Hamm NJW 2003, 3286 ; OLG Celle NJW-Spezial 2008, 633).
  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 2 Ss 239/05

    Körperverletzung; Fahrlässigkeit; Hundebiß; unangeleinter Hund

    Während teilweise die Auffassung vertreten wird, die Zulässigkeit der Revision setze bei Verurteilungen zu Geldstrafen von nicht mehr als 15 Tagessätzen die Annahme der Berufung voraus (Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 335 Randnummern 21 und 22 m.w.N.), hält der Senat mit der herrschenden Meinung (OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rdnr. 1 a m.w.N.) an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die Annahmeberufung des § 313 StPO nicht zum Ausschluss oder zur Einschränkung der Sprungrevision für die dort erfassten Bagatellsachen führt.
  • OLG Stuttgart, 26.06.2002 - 5 Ss 209/02

    Rechtsmittelverfahren in einer Bagatellstrafsache: Folgen der Verwerfung der

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Karlsruhe die Auffassung, dass, wenn das Landgericht in einer Bagatellsache (§ 313 StPO) die Berufung des Nebenklägers gegen das den Angeklagten freisprechende Urteil des Amtsgerichts nicht angenommen hat, die dasselbe Rechtsmittelziel verfolgende (Sprung-) Revision der Staatsanwaltschaft weiter als Berufung zu behandeln ist (NStZ 1995, 562 ff.).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    Die Sprungrevision ist auch in den Fällen uneingeschränkt zulässig, in denen eine Berufung des Angeklagten der Annahme gemäß § 313 StPO bedürfte (BGHSt 40, 395 ; Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999; BayObLG StV 1993, 572; 1994, 238;OLG Zweibrücken StV 1994, 119; OLG Karlsruhe StV 1994, 292; NStZ 1995, 562; OLG Düsseldorf VRS 88, 188; OLG Stuttgart Justiz 1995, 414; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 174; KG NStZ-RR 1999, 146; OLG Hamm NJW 2003, 3286 ; OLG Celle NJW-Spezial 2008, 633).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    Die Prüfung der Zulässigkeit der Sprungrevision umfaßt nicht die Frage, ob die Berufung hätte angenommen werden können (BGHSt 40, 395/397; BayObLGSt 1993, 147; OLG Zweibrücken NStZ 1994, 203 ; OLG Karlsruhe StV 1994, 292 und erneut NStZ 1995, 562 ; OLG Düsseldorf JMBlNW 1994, 273; Tolksdorf in Festschrift für Salger 1995 S. 393/402; Siegismund/Wickern wistra 1993, 86, 89; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 335 Rn. 21 und Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 335 Rn. 5 je m.w.N.).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Auch in den Fällen, in denen eine Berufung angenommen werden muß, kann der Rechtsmittelführer zwischen ihr und der - uneingeschränkt möglichen (vgl. BayObLG StV 1993, 572; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 562; StV 1994, 292; OLG Zweibrücken StV 1994, 120) - Sprungrevision wählen bzw. innerhalb der Revisionsbegründungsfrist entscheiden, ob er das noch unbestimmte Rechtsmittel als Berufung oder Sprungrevision behandelt wissen will.
  • OLG Hamm, 16.09.2002 - 2 Ss 657/02

    Beweiswürdigung, Aussage gegen Aussage

    "Zulässig" ist hier vielmehr mit dem Begriff "statthaft" gleichzusetzen ( vgl. OLG Zweibrücken in StV 1994, 119; OLG Karlsruhe in StV 1994, 292 und in NStZ 1995, 562; OLG Frankfurt in NStZ-RR 1996, 174 alle mit weiteren Nachweisen zu der in der Literatur vertretenen abweichenden Meinung ).
  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 1 Ss 5/01

    Berufung; Revision; mehrere Verfahrensbeteiligte

    Der Zurücknahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig steht aber die Verwerfung der Berufung wegen Nichterscheinens gemäß § 329 Abs. 1 StPO nicht gleich (Kleinknecht/ Meyer-Goßner a.a.O., § 335 Rn. 17; Löwe-Rosenberg-Hanack, StPO, 25. Aufl., § 335 Rn. 24; RGSt 59, 63; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 562 (obiter dictum); anderer Ansicht Karlsruher Kommentar - Kuckein, StPO, 4. Aufl., § 335 Rn. 11; Schröder NJW 1973, 308).
  • KG, 04.09.2000 - 1 Ss 192/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4989
OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95 (https://dejure.org/1995,4989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.1995 - 2 Ss 844/95 (https://dejure.org/1995,4989)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 1995 - 2 Ss 844/95 (https://dejure.org/1995,4989)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,4989) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges in drei Fällen; Entziehung des gesetzlichen Richters wegen einer Verfahrenseröffnung vor dem erweiterten Schöffengericht; Rüge der mangelnden Unvoreingenommenheit von miteinander verheirateten Schöffen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 91
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95
    Wenn ein Gericht höherer Ordnung seine Zuständigkeit jedoch willkürlich annimmt, verstößt es gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und entzieht dem Angeklagten seinen gesetzlichen Richter (BGH StV 94, 414; OLG Düsseldorf StV 95, 238; OLG Hamm StV 95, 182).

    Eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren lag weder zum Zeitpunkt der Anklageerhebung noch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens so weit außerhalb der zu erwartenden Strafe, daß mit ihrer Verhängung auch nicht im entferntesten hätte gerechnet werden können (vgl. BGH StV 94, 414).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.1995 - 2 Ss 434/94
    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95
    Wenn ein Gericht höherer Ordnung seine Zuständigkeit jedoch willkürlich annimmt, verstößt es gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und entzieht dem Angeklagten seinen gesetzlichen Richter (BGH StV 94, 414; OLG Düsseldorf StV 95, 238; OLG Hamm StV 95, 182).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95
    Die Ausschließungsgründe sind in den §§ 22, 23 StPO erschöpfend aufgeführt (BVerfGE 46, 34, 38).
  • OLG Hamm, 20.10.1994 - 2 Ss 1221/94

    Zuständigkeit des Amtsrichters, falsches Gericht, gesetzlicher Richter,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95
    Wenn ein Gericht höherer Ordnung seine Zuständigkeit jedoch willkürlich annimmt, verstößt es gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und entzieht dem Angeklagten seinen gesetzlichen Richter (BGH StV 94, 414; OLG Düsseldorf StV 95, 238; OLG Hamm StV 95, 182).
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95
    Willkür liegt vor, wenn die Entscheidung auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (BVerfG NJW 1995, 125 u. 1984, 1874; weit. Nachw. aus der Rspr. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. unter Rn. 6 zu § 16 GVG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6082
OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95 (https://dejure.org/1995,6082)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.05.1995 - 1 Ws 88/95 (https://dejure.org/1995,6082)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 1 Ws 88/95 (https://dejure.org/1995,6082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 91
  • StV 1996, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86

    Jugendstrafe - Freiheitsstrafe - Analoge Anwendung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Die Besonderheit, daß der Verurteilte hier die neue Straftat nur einen Tag vor dem Bewährungsbeschluß begangen hat und daß wegen der Sonderregelung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG die Zusammenziehung der Jugendstrafe und der Erwachsenenstrafe nicht möglich ist (vgl. BGHR § 32 JGG Aburteilung getrennte 2; BGH NStZ 1987, 24 ), rechtfertigt ein Abweichen vom Analogieverbot nicht.
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Zwar hat der Bundesgerichtshof die Analogie im Strafverfahrensrecht bei rein verfahrenstechnischen Vorschriften zugelassen (vgl. BGHSt 33, 196, 205), jedoch in einem Fall, in dem bei angeordneter Überwachung des Fernmeldeanschlusses wegen des nicht ordnungsgemäß aufgelegten Hörers die Abhörung und Aufzeichnung eines Raumgesprächs des Beschuldigten mit seiner Ehefrau möglich war, sogar eine ausdehnende Auslegung des § 100 a StPO , insbesondere aber auch eine analoge Anwendung von § 108 StPO unter Hinweis auf die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre des Beschuldigten (Art. 1 und 2 GG ) abgelehnt (vgl. BGHSt 31, 296).
  • KG, 04.05.1979 - 1 StE 2/77
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    In solchen Fällen folgert eine verbreitete Auffassung (Welp JR 1991, 267; Rudolphi in SK StPO , Vorbemerkungen vor § 94 Rdnrn. 26 ff; Loos in AK StPO Einleitung III Rdnr. 22; anderer Ansicht KG NJW 1979, 1668; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage Einleitung Rdnr. 198; Krey JA 1983, 235) aus dem staatsrechtlichen Gesetzesvorbehalt auf die Unzulässigkeit analoger Anwendung.
  • OLG Hamm, 11.08.1987 - 2 Ws 353/87

    Ausschluß der mündlichen Anhörung des Verurteilten; Erreichbarkeit für das

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Die abschließende gesetzliche Regelung der Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung (vgl. dazu Eisenberg JGG 6. Auflage § 26 Rdnr. 2; Brunner JGG 9. Auflage § 26 Rdnr. 2, jeweils mit weiteren Nachweisen) gehört vielmehr zum materiellen Strafrecht, weil sie die für den Verurteilten entscheidende Rechtsfolge der neuen Straftat betrifft, ob er die Jugendstrafe verbüßen muß oder nicht (vgl. OLG Hamm MDR 1988, 74 zu § 56 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ).
  • OLG Schleswig, 15.02.1988 - 2 Ws 63/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Die Vorschrift ist im Hinblick auf § 88 Abs. 3 Satz 1 JGG zu sehen, der eine möglichst frühzeitige Entscheidung über die Aussetzung des Jugendstrafrestes vor dem Entlassungszeitpunkt zum Ziel hat; es soll dem Gericht ermöglicht werden, wegen bis zur Entlassung neu eingetretener oder bekanntgewordener (negativer) Prognoseumstände seine Aussetzungsentscheidung wieder aufzuheben und damit deren Rechtskraft zu durchbrechen (vgl. zur Parallelvorschrift des § 454 a Abs. 2 StPO : OLG Schleswig NStZ 1988, 293 ).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Art. 103 Abs. 2 GG bindet das Gericht strikt an das geschriebene materielle Recht und hält es an, den Gesetzgeber beim Wort zu nehmen, also das Gesetz auszufahren und notfalls fortzubilden, nicht aber im Wege der Analogie zu korrigieren (vgl. BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 236).
  • BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Zwar hat der Bundesgerichtshof die Analogie im Strafverfahrensrecht bei rein verfahrenstechnischen Vorschriften zugelassen (vgl. BGHSt 33, 196, 205), jedoch in einem Fall, in dem bei angeordneter Überwachung des Fernmeldeanschlusses wegen des nicht ordnungsgemäß aufgelegten Hörers die Abhörung und Aufzeichnung eines Raumgesprächs des Beschuldigten mit seiner Ehefrau möglich war, sogar eine ausdehnende Auslegung des § 100 a StPO , insbesondere aber auch eine analoge Anwendung von § 108 StPO unter Hinweis auf die grundgesetzlich geschützte Privatsphäre des Beschuldigten (Art. 1 und 2 GG ) abgelehnt (vgl. BGHSt 31, 296).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    Art. 103 Abs. 2 GG bindet das Gericht strikt an das geschriebene materielle Recht und hält es an, den Gesetzgeber beim Wort zu nehmen, also das Gesetz auszufahren und notfalls fortzubilden, nicht aber im Wege der Analogie zu korrigieren (vgl. BVerfGE 71, 108, 115; 73, 206, 236).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91

    Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.05.1995 - 1 Ws 88/95
    a) Einen Widerruf des Straferlasses, wie ihn § 56 g Abs. 2 StGB für das Erwachsenenstrafrecht vorsieht, gibt es in der entsprechenden Vorschrift des Jugendgerichtsgesetzes (§ 26 a JGG ) nicht; im Jugendstrafrecht ist der Straferlaß unwiderruflich (vgl. BGH StV 1992, 432 ), da der hier vorherrschende Erziehungsgedanke dauerhafte und gesicherte Vorgaben für den Verurteilten erfordert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht