Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6235
OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96 (https://dejure.org/1996,6235)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.06.1996 - 1 Ss 131/96 (https://dejure.org/1996,6235)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 1 Ss 131/96 (https://dejure.org/1996,6235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 956
  • NZV 1997, 82
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Fehlt es hieran, ist die Anklage unwirksam (BGH NStZ 1996, 294 m.w.N.; Löwe/Rosenberg-Rieß, StPO 24. Aufl. § 200 Rdn 10 ff; KK-Treier, StPO 3. Aufl. § 200 Rdn 4 ff).

    Denn abgesehen davon, daß das Fehlen einer hinreichenden Konkretisierung der Taten den genauen Umfang der gerichtlichen Untersuchung und damit die Umgrenzungsfunktion der Anklage in Frage stellt, wird auch der Angeklagte durch unbestimmte Tatvorwürfe in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt (BGH NStZ 1996, 294 ; OLG Schleswig StV 1995, 455 ).

    Dies setzt jedoch - was vorliegend nicht der Fall ist - voraus, daß im Anklagesatz bereits die einzelnen Teilakte der fortgesetzten Handlung hinreichend konkretisiert waren (BGH NStZ 1996, 294 ; BGH StV 1995, 127 ).

    Die Einstellung des Verfahrens nach § 206 a StPO durch den Senat steht der Erhebung einer neuen, den verfahrensrechtlichen Anforderungen gerecht werdenden Anklage nicht entgegen (BGH NStZ 1996, 294 ; BGH GA 1973, 112): Verjährung ist noch nicht eingetreten.

  • LG Koblenz, 15.11.1994 - 2113 Js 7606/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn einem Angeklagten eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegen Kinder zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden (BGH MDR 1994, 399 = NStZ 1994, 350 ), bei Vermögensstraftaten, in denen eine Bestimmung des Schuldumfanges nur noch aufgrund einer Schätzung möglich ist, weil Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind bzw. von vornherein gefehlt haben (BGH NJW 1995, 1166 ) oder bei Betäubungsmitteldelikten, wenn sich genaue Einzelheiten nicht mehr feststellen lassen (vgl. dazu BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; BGH StV 1995, 127 ).

    Dies setzt jedoch - was vorliegend nicht der Fall ist - voraus, daß im Anklagesatz bereits die einzelnen Teilakte der fortgesetzten Handlung hinreichend konkretisiert waren (BGH NStZ 1996, 294 ; BGH StV 1995, 127 ).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    An dieser für fortgesetzte Handlungen und selbständige Serientaten gleichermaßen gültigen Regelung des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO , wonach unselbständige Teilakte ebenso wie Einzeltaten möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und anderen individualisierenden Merkmalen in der Anklage gekennzeichnet werden müssen, hat sich auch durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Annahme von Einzeltaten anstatt einer fortgesetzten Handlung bei Serienstraftaten) nichts geändert (vgl. den Beschluß des Großen Senats vom 3. Mai 1994, BGHSt 40, 138 ; Ruppert MDR 1994, 973).

    Auch insoweit kann es wegen anders nicht zu überwindender Ermittlungsschwierigkeiten ausreichen, daß lediglich diejenige Zahl der Tatbegehungen innerhalb eines bestimmten Tatzeitraums angegeben wird, deren der Angeschuldigte mindestens hinreichend verdächtig ist (BGHSt 40, 138 ).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn einem Angeklagten eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegen Kinder zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden (BGH MDR 1994, 399 = NStZ 1994, 350 ), bei Vermögensstraftaten, in denen eine Bestimmung des Schuldumfanges nur noch aufgrund einer Schätzung möglich ist, weil Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind bzw. von vornherein gefehlt haben (BGH NJW 1995, 1166 ) oder bei Betäubungsmitteldelikten, wenn sich genaue Einzelheiten nicht mehr feststellen lassen (vgl. dazu BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; BGH StV 1995, 127 ).
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn einem Angeklagten eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegen Kinder zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden (BGH MDR 1994, 399 = NStZ 1994, 350 ), bei Vermögensstraftaten, in denen eine Bestimmung des Schuldumfanges nur noch aufgrund einer Schätzung möglich ist, weil Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind bzw. von vornherein gefehlt haben (BGH NJW 1995, 1166 ) oder bei Betäubungsmitteldelikten, wenn sich genaue Einzelheiten nicht mehr feststellen lassen (vgl. dazu BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; BGH StV 1995, 127 ).
  • OLG Bamberg, 18.11.1994 - Ws 575/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Deshalb kann nur in Fällen, bei denen es trotz Ausschöpfung der Beweismittel nicht möglich ist, die einzelnen Akte der fortgesetzten Tat oder die Einzeltaten einer Tatserie nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehensablauf darzustellen, zur Vermeidung unerträglicher Ausfälle in der Strafverfolgung die Schilderung des Kerngehalts der Taten genügen (Schäpe NStZ 1995, 612 ; vgl. auch Krause/Stein StV 1985, 252; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4; OLG Frankfurt OLGSt Nr. 1 zu § 200 StPO mit Anm. Rieß).
  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Denn abgesehen davon, daß das Fehlen einer hinreichenden Konkretisierung der Taten den genauen Umfang der gerichtlichen Untersuchung und damit die Umgrenzungsfunktion der Anklage in Frage stellt, wird auch der Angeklagte durch unbestimmte Tatvorwürfe in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt (BGH NStZ 1996, 294 ; OLG Schleswig StV 1995, 455 ).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Deshalb kann nur in Fällen, bei denen es trotz Ausschöpfung der Beweismittel nicht möglich ist, die einzelnen Akte der fortgesetzten Tat oder die Einzeltaten einer Tatserie nach genauer Tatzeit und exaktem Geschehensablauf darzustellen, zur Vermeidung unerträglicher Ausfälle in der Strafverfolgung die Schilderung des Kerngehalts der Taten genügen (Schäpe NStZ 1995, 612 ; vgl. auch Krause/Stein StV 1985, 252; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4; OLG Frankfurt OLGSt Nr. 1 zu § 200 StPO mit Anm. Rieß).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 48/95

    Offene Bewährung - Strafverschärfung - Strafänderung - Strafzumessung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Dies mag beispielsweise der Fall sein, wenn einem Angeklagten eine Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegen Kinder zur Last gelegt wird, die erst nach Jahren aufgedeckt werden (BGH MDR 1994, 399 = NStZ 1994, 350 ), bei Vermögensstraftaten, in denen eine Bestimmung des Schuldumfanges nur noch aufgrund einer Schätzung möglich ist, weil Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind bzw. von vornherein gefehlt haben (BGH NJW 1995, 1166 ) oder bei Betäubungsmitteldelikten, wenn sich genaue Einzelheiten nicht mehr feststellen lassen (vgl. dazu BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 15; BGH StV 1995, 127 ).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.06.1996 - 1 Ss 131/96
    Solche wesentlichen Verfahrensmängel führen regelmäßig zur Einstellung gemäß § 206 a StPO (vgl. BGH NStZ 1986, 275 ; OLG Düsseldorf NStZ 1996, 298 ).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 2 Ws 380/95
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

    Auf Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist sie indes nicht zu übertragen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 1 Ss 131/96, OLGSt StPO § 200 Nr. 5).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Auf Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ist sie indes nicht zu übertragen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25. Juni 1996 - 1 Ss 131/96, OLGSt StPO § 200 Nr. 5).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04

    Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage

    Auch insoweit müssen die einzelnen Teilakte - soweit durchführbar - möglichst genau nach Tatzeit, Tatort, Ausführungsart und anderen individualisierenden Merkmalen gekennzeichnet sein (OLG Zweibrücken MDR 1996, 956 f.; BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 20 zur fortgesetzten Tat; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2002, 3 Ws 3/00; einschr. BayObLG wistra 1991, 890 f.).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Anklageschrift die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (BGHSt 40, 44 [45] und BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 3, jeweils m.w.N.; vgl. ferner BGH StV 2000, 6; OLG Zweibrücken MDR 1996, 956 , KG, Urteil vom 25. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 191/99; OLG Düsseldorf StV 1996, 199 [200]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht