Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 28.12.1995

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95   

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https://dejure.org/1995,5133
OLG Koblenz, 11.10.1995 - 14 W 595/95 (https://dejure.org/1995,5133)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.10.1995 - 14 W 595/95 (https://dejure.org/1995,5133)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Oktober 1995 - 14 W 595/95 (https://dejure.org/1995,5133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 15 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bei Bestätigung eines Grundurteils durch das Berufungsgericht; Bewertung des Betragsverfahrens erster Instanz nach dem Berufungsverfahren als neuen Rechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1019
  • MDR 1996, 533
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 12 W 30/02

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein

    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Insoweit nimmt der Senat in vollem Umfang auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Oldenburg in dem Beschluß vom 13. Januar 1995 (JurBüro 1996, 305) Bezug.

    Durch § 15 BRAGO soll die "ganz neue umfangreiche Tätigkeit im Verhandlungs- und Beweisverfahren" honoriert werden (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305 m.w.N.).

  • OLG Oldenburg, 24.04.2002 - 6 W 30/02

    Zusätzliche Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung gegen ein

    Überwiegend wird eine Zurückverweisung auch in diesen Fällen angenommen (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1996, 305; OLG Oldenburg, Beschl. vom 30. Juni 1999 - 2 W 67/99 - nicht veröffentlicht, Madert in Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert, BRAGO, 15. Aufl., § 15 Rdn. 4; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., "Zurückverweisung" Anm. 1.2.; Fraunholz in Riedel/Süßbauer, BRAGO, 8. Aufl., § 15 Rdn. 3 jeweils m.w.N.).

    Insoweit nimmt der Senat in vollem Umfang auf die zutreffenden Ausführungen des OLG Oldenburg in dem Beschluß vom 13. Januar 1995 (JurBüro 1996, 305) Bezug.

    Durch § 15 BRAGO soll die "ganz neue umfangreiche Tätigkeit im Verhandlungs- und Beweisverfahren" honoriert werden (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1996, 305 m.w.N.).

  • OLG Koblenz, 19.02.1997 - 14 W 83/97

    Gebührenentscheidung bei Fortsetzung eines landgerichtlichen Verfahrens nach

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  • OLG Oldenburg, 30.06.1999 - 2 W 67/99

    Kostenmäßige Beurteilung eines weiteren Verfahrens erster Instanz nach

    Der Senat folgt der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung und der in der Literatur nahezu einhellig vertretenen Ansicht, wonach das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht einen neuen Rechtszug im Sinn des § 15 BRAGO darstellt, wenn die Berufung gegen ein Grundurteil zurückgewiesen worden ist (z.B. OLG Hamm JurBüro 1978, 1508; OLG Stuttgart JurBüro 1984, 1672; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 197; OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Koblenz JurBüro 1996, 305; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 364, Göttlich/Mümmler, BRAGO, 18. Aufl., Stichwort Zurückweisung 1.2; Gerold/Schmidt, BRAGO, 13. Aufl., § 15 Rdn. 4; Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., BRAGO § 15 Rdn. 6; Mümmler JurBüro 1994, 543).

    Nach der von der herrschenden Auffassung abweichenden Rechtsprechung (z.B. OLG München JurBüro 1994, 543; 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg JurBüro 1996, 305 m.w.N. auch zur Mindermeinung) wird das Vorliegen eines weiteren Rechtszugs im Wesentlichen mit der Begründung verneint, bei der Zurückverweisung der Berufung gegen ein Grundurteil handele es sich nicht um eine Zurückverweisung im Sinn des Zivilprozessrechts, denn zurückverwiesen werden könne nur eine Sache, die in der ersten Instanz nicht mehr anhängig sei.

  • OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 12 W 99/04

    Rechtsanwaltsgebühren: Betragsverfahren als neuer Rechtszug nach Zurückweisung

    Nach überwiegender Meinung in Literatur und Rechtsprechung liegt ein Fall der Zurückverweisung im Sinne des § 15 BRAGO auch dann vor, wenn das Berufungsgericht ein Grundurteil der 1. Instanz bestätigt, nicht selbst über die Höhe entscheidet, sondern die Verhandlung und Entscheidung hierüber der 1. Instanz überlässt (Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl., § 15 BGAGO Rn 6; Gerold/Schmidet ­ Madert, BEAGO, 15. Aufl. § 15 BRAGO Rn. 4 mit Rechtsprechungsübersicht; Göttlich/Mümmler, fortgeführt von Rehberg/Xanke, BRAGO, 20. Aufl., Stichwort "Grundurteil" Anm. 2.2 und Stichwort "Zurückverweisung" Anm. 1.2; Riedel/Sußbauer/Fraunholz, BRAGO, 8. Aufl., § 15 BRAGO Rn. 2.3; OLG Stuttgart , JurBüro 1984, 1672; OLG Zweibrücken, JurBüro 1990, 479 m. Anm. Mümmler; OLG Düsseldorf 10. ZS JurBüro 1995, 197 und 12. ZS, JurBüro 1997, 364; OLG Koblenz, MDR 1996, 533 und JurBüro 1997, 643; OLG ­ Schiffahrtsgericht ­ Karlsruhe JurBüro 1996, 135; OLG Schleswig, KostenRspr § 15 BRAGO Nr. 19 m.Anm. Lappe, jeweils m.w.Hinw; S. auch Überblick bei Groll, JurBüro 1996, 286).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.12.1995 - 7 W 49/95   

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https://dejure.org/1995,9398
OLG Zweibrücken, 28.12.1995 - 7 W 49/95 (https://dejure.org/1995,9398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.12.1995 - 7 W 49/95 (https://dejure.org/1995,9398)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Dezember 1995 - 7 W 49/95 (https://dejure.org/1995,9398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 533
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Derartige Auslagen gehen vielmehr zu Lasten der nach dem Schlussurteil kostenpflichtigen Partei (§ 91 ZPO; vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1977, 97, 98; OLG Zweibrücken MDR 1996, 533; OLG Düsseldorf MDR 1985, 60; OLG Celle NdsRPfl 1982, 45; OLG Frankfurt MDR 1984, 322; OLG Brandenburg aaO; LAG Frankfurt MDR 1982, 612; Musielak/Stadler, aaO, Rn. 15; Zöller/Greger aaO, § 380 Rn. 10; Baumbach/Lauterbach/Hart-mann, aaO, § 380 Rn. 18).
  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 4 W 6/04

    Zur Vorführung i.S.d. § 380 ZPO und zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

    Einer Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Zeugen bedarf es nicht, da diese als Auslagen gemäß § 11 ZuSEG zu Lasten der nach dem Urteil kostenpflichtigen Partei gehen (OLG Zweibrücken, MDR 1996, 533; OLG Düsseldorf, MDR 1985, 60; OLG Frankfurt, MDR 1984, 322; Zöller, ZPO-Kommentar, 24. Auflage, § 380 ZPO, Rn. 10).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.2005 - 5 W 244/05

    Ausbleiben eines Zeugen: Kostenauferlegung und Verhängung von Ordnungsmitteln bei

    Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht; die außergerichtlichen Kosten des Zeugen gehören zu den allgemeinen Prozesskosten (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1999, S. 138 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, OLGR 1999, S. 42 ff; OLG Zweibrücken, MDR 1996, S. 533; Zöller-Greger, aaO, § 380, Rdnr. 10, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.05.2004 - 11 WF 422/04

    Ordnungsmittel gegen einen Zeugen: Auferlegung eines Ordnungsgeldes trotz

    Dies gilt - unbeschadet der bei der erfolgreichen Beschwerde des Zeugen ausgetragenen Streitfrage (vgl. einerseits OLG Zweibrücken MDR 1996, 533; Zöller/Greger, ZPO, 23. Auflage 2002, § 380 Rn. 10: Auslagen gemäß § 11 ZSEG zu Lasten der unterliegenden Partei; andererseits OLG Hamm MDR 1980, 322; Reichold a.a.O., Rn. 12: Kostenlast der Staatskasse analog § 46 OWiG, § 467 Abs. 1 StPO) - schon deshalb, da dem - anwaltlich nicht vertretenen - Zeugen vorliegend Aufwendungen i.S.d. §§ 9 ff. ZSEG nicht entstanden sind.
  • OLG Koblenz, 05.03.2001 - 3 W 131/01

    Wiederholte Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen einen Sachverständigen

    Die Kostenentscheidung im erkannten Umfang beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 92 Abs. 1 ZPO; ein weitergehender Kostenausspruch ist nicht veranlasst ( vgl. OLG Zweibrücken, MDR 1996, 533 ).
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