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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96   

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https://dejure.org/1996,2239
OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96 (https://dejure.org/1996,2239)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.04.1996 - 1 W 36/96 (https://dejure.org/1996,2239)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. April 1996 - 1 W 36/96 (https://dejure.org/1996,2239)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    PKH Prozesskostenhilfe beweiserheblich Vorbringen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 114 Satz 1
    PKH Prozesskostenhilfe beweiserheblich Vorbringen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Prozesskostenhilfe- (PKH) Verfahren im Falle einer Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers oder des Prozessgegners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 636
  • MDR 1997, 105
  • FamRZ 1997, 617 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96
    Das zu berücksichtigende Nettoeinkommen der Antragstellerin erhöht sich sodann allerdings deshalb, weil die Antragstellerin mietfrei wohnt und im Hinblick hierauf 20 % des im übrigen verfügbaren Nettoeinkommens zuzusetzen sind (vgl. BGH NJW-RR 1990, 450; Stein-Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., Rdnr. 23 zu § 115).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 11.04.1996 - 1 W 36/96
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers oder des Prozeßgegners auch nur ernsthaft in Betracht kommt, und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (vgl. BGH NJW 1988, 266, 267; Baumbach-Hartmann, 54. Aufl., Rdnr. 86 zu § 114 ZPO m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05

    Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter;

    Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers ernsthaft in Betracht kommt und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (BVerfG, NJW 2003, 2976/2977; 266/2167; OLG Köln MDR 1997, 105/106; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 16.06.2005 - 7 W 32/05).
  • OLG Rostock, 15.06.2006 - 11 WF 103/06

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe nach § 1565 Abs. 2 BGB

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindestens für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH, NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).
  • OLG Koblenz, 27.09.2001 - 3 W 631/01

    Vorweggenommene Beweiswürdigung im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Hinreichende Erfolgsaussicht ist nämlich vom Grundsatz her gegeben, wenn über eine Behauptung der Prozesskostenhilfe begehrenden Partei Beweis zu erheben ist und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (OLG Köln in MDR 1997, S. 105 f.).

    Aus diesem Grunde kann hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung- oder Verteidigung auch bei schlüssigem bzw. erheblichem Sachvortrag und entsprechendem Beweisantritt u.U. dann in Frage gestellt sein, wenn nur eine Parteivernehmung nach § 445 ZPO in Betracht kommt und eine eingehende Stellungnahme des Gegners, für deren Unrichtigkeit keine konkreten Anhaltspunkte gegeben sind, zu Ungunsten des Antragstellers vorliegt (vgl. OLG Köln in MDR 1997, S. 105 f).

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2005 - 4 W 300/04

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage: Fortbestehendes

    Bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ist es als möglich anzusehen, dass der Kläger mit seinem Begehren durchdringen wird (vgl. BGH, NJW 1994, 1161; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1288 f; OLG Köln, MDR 1997, 105 f; Zöller-Philippi, aaO., § 114 ZPO, Rdnr. 19; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage, Rdnr. 410 - 412).
  • OLG Jena, 08.11.2004 - 1 WF 309/02

    Stufenklage, Prozesskostenhilfe

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers auch nur ernsthaft in Betracht kommt, und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (vgl. BGH, NJW 1988, 266, 267; OLG Köln, NJW-RR 1997, 636, 637).
  • OLG Brandenburg, 28.07.2002 - 9 WF 25/02

    Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Gewährung nachehelichen Unterhalts

    Soweit nämlich die Erfolgsaussicht von einer Parteivernehmung des Gegners abhängt und die Gegenpartei die Behauptung - wie vorliegend - bereits schriftsätzlich substantiiert bestritten hat und keine konkreten Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit ihrer Darstellung bestehen, wird kaum Hoffnung bestehen, dass sie bei ihrer Vernehmung anders aussagt, sodass dann auch keine Erfolgsaussicht besteht (vgl. OLG Köln, MDR 1997, 105, Zöller/Philippi, ZPO, 22. Aufl. § 114 Rn. 26a).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13

    Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zwar nicht stets, aber doch im allgemeinen hinreichend ist, sobald eine Beweisaufnahme zu einer Behauptung des Antragstellers ernsthaft in Betracht kommt und zwar auch bei Unwahrscheinlichkeit der Beweisbarkeit (BVerfG, NJW 2003, 2976, 2977; OLG Köln, MDR 1997, 105; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. NJW-RR 2006, 205 f., juris Tz. 7).Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage ist es danach zwar entgegen der vom Antragsteller vertretenen Auffassung grundsätzlich zulässig, bereits vorliegende Gutachten zur Beurteilung heranzuziehen.
  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

    Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (MDR 1997, 105).
  • OLG Rostock, 30.03.2006 - 11 UF 173/05

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

    Hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung liegt dann vor, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt der antragstellenden Partei aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BGH NJW 1994, 1161; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 891; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 50; OLG Köln NJW-RR 2001, 791; MDR 1997, 105).
  • OLG Köln, 28.09.2000 - 14 WF 105/00

    Beweisbarkeit einer Unterhaltsvereinbarung; PKH

    Es ist anerkannt, daß die Beweisbarkeit einer behaupteten Tatsache zur hinreichenden Erfolgsaussicht gehört und daß im PKH-Verfahren eine gewisse Beweisantizipation zulässig ist (OLG Köln FamRZ 1997, 617; Zimmermann, Prozeßkostenhilfe in Familiensachen, 2. Aufl. (2000) Rn. 178 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. (1999) Rn. 413).
  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02

    Leistungsunfähigkeit des gegenüber einem minderjährigen nichtehelichen Kind zum

  • OLG Frankfurt, 16.09.2008 - 13 W 34/08

    Verkehrsunfall: Verletzung eines Fußgängers auf Bahnkörper durch Straßenbahn

  • KG, 19.07.2007 - 10 W 23/07

    Haftung für Körperverletzung beim American Football

  • OLG Köln, 16.01.2002 - 17 W 201/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2011 - L 9 AS 471/11
  • SG Hannover, 26.07.2007 - S 45 AS 1066/07
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.1996 - 19 W 12/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3541
OLG Köln, 09.05.1996 - 19 W 12/96 (https://dejure.org/1996,3541)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.1996 - 19 W 12/96 (https://dejure.org/1996,3541)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 19 W 12/96 (https://dejure.org/1996,3541)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Selbstständiges Beweisverfahren; Beweiserhebung; Fristsetzung; Zivilprozessordnung; Verzicht auf Erhebung der Klage; Antrag; Tragen der Auslagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 105
  • FamRZ 1997, 766 (Ls.)
  • VersR 1996, 1522
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.09.1993 - 19 W 41/93

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.1996 - 19 W 12/96
    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 10. September 1993 (OLG R 93, 359 = VersR 1994, 957 f.) die Ansicht vertreten, daß es sich bei § 494 a Abs. 2 ZPO nicht um eine abschließende Regelung hinsichtlich der Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren handelt.
  • OLG Köln, 05.11.2003 - 19 W 53/03

    Voraussetzungen der Bewilligung von PKH bei einem Verkehrsunfall

    Die Beweiserhebung muss dabei ernsthaft in Betracht kommen, und es dürfen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der hilfsbedürftigen Partei ausgeht (vgl. OLG Köln MDR 1997, 105).
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