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   OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94   

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https://dejure.org/1996,7248
OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94 (https://dejure.org/1996,7248)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.1996 - 4 U 108/94 (https://dejure.org/1996,7248)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 1996 - 4 U 108/94 (https://dejure.org/1996,7248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 130
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94
    des BGH eine umfassende Informationspflicht (BGH WM 1987, 531, 532; WM 1982, 90).
  • BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85

    Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94
    des BGH eine umfassende Informationspflicht (BGH WM 1987, 531, 532; WM 1982, 90).
  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 4/88

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Bauherrenmodell;

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94
    Die Aufklärung muß umfassend, individuell differenziert und fundiert erfolgen, wobei insbesondere das weitreichende persönliche Vertrauen, das dem Anlageberater entgegengebracht wird, zu berücksichtigen ist (BGH NJW-RR 1989, 150 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02

    Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt dartut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet; in diesem Fall ist dem Berater/Vermittler die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass ausführliche Risikoinformationen mündlich erteilt worden sind (vgl. SchlHOLG, MDR 1997, S. 130 ff; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl. 2002, Anh. § 286, Rdnr. 37, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07

    Empfehlung von Aktien des Neuen Marktes sowie von Argentinien-Anleihen als

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt dartut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet; in diesem Fall hat dann der Berater die Beweislast dafür, dass ausführliche Risikoinformationen mündlich erteilt worden sind (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; SchlHOLG MDR 1997, 130; KG Berlin KGR 2005, 191 ff. - zitiert nach juris Rz. 33).
  • OLG Köln, 03.09.1999 - 19 U 54/99

    Grenzen des Gesamtwandlungsrechts bei Mängeln der Software

    Unter solchen Umständen behält das gesetzliche Erfordernis der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vielmehr seine Funktion, klare Verhältnisse zu schaffen und dem Schuldner in aller Deutlichkeit die Möglichkeit abzuschneiden, sich nachträglich doch noch auf den Boden des Vertrages zu stellen (so BGH MDR 1997, 130).
  • OLG Koblenz, 09.09.2004 - 6 U 1336/03

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen

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  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

    Es wird also vermutet, dass der Kunde die Anlageentscheidung bei ordnungsgemäßer Belehrung und Aufklärung nicht getroffen hätte (s. zur beim Anlageberater liegenden Darlegungs- und Beweislast: BGH WM 2000, 405; s.a. SchlHOLG MDR 1997, 130).
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