Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.10.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96   

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https://dejure.org/1996,3147
BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96 (https://dejure.org/1996,3147)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1996 - 3Z BR 249/96 (https://dejure.org/1996,3147)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 3Z BR 249/96 (https://dejure.org/1996,3147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen auf seinen Antrag oder von Amts wegen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung; Bestellung eines Betreuers für den Betroffenen von Amts wegen bei fehlender ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post als Aufgabenkreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 4; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 268
  • FamRZ 1997, 244
  • BayObLGZ 1996, 253
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 15.11.1995 - 3Z BR 211/95

    Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG Rpfleger 1996, 245, 246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn. 7; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919).
  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG Rpfleger 1996, 245, 246; OLG Hamm FamRZ 1995, 433, 435; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 23).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, d.h. dahin, ob der Tatrichter bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat, ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner, ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18, 19 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Insbesondere konnte die Kammer aus der Beurteilung der Sachverständigen, der Beschwerdeführer sei geschäftsunfähig folgern, er sei auch nicht in der Lage, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 116 ).
  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 27/70

    Anforderungen an die Verletzung des Verfahrensrecht und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Qualifikation der Sachverständigen als Nervenärztin steht außer Zweifel (vgl. BGH NJW 1970, 1981; BayObLGZ 1993, 63, 65).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Zwingend brauchen sie nicht zu sein (BayObLG FamRZ 1994, 1617, 1618; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Dies führt aber nicht zur Zurückverweisung an das Landgericht, da der Senat ohne weitere Ermittlungen in der Sache selbst entscheiden kann (vgl. BayObLGZ 1993, 88, 93 m.w.N).
  • BayObLG, 30.03.1995 - 3Z BR 349/94

    Erledigung in Hauptsache eines Genehmigungsverfahrens durch Beendigung der

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen setzt voraus, daß der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1995, 146, 148 m.w.N.; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1896 Rn. 7; Staudinger/Bienwald BGB 12. Aufl. § 1896 Rn. 27), d.h. nicht imstande ist, seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918, 919).
  • LG Köln, 20.02.1992 - 1 T 32/92
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1996 - 3Z BR 249/96
    Sie ist nur zulässig, wenn sie notwendig ist, damit der Betreuer die ihm übertragene Aufgabe zum Wohle des Betreuten erfüllen kann (HK-BUR/Bauer a.a.O.; Jürgen/Kröger/Marschner/Winterstein a.a.O.), wenn also, würde sie unterbleiben, Rechtsgüter des Betroffenen gefährdet wären (LG Köln NJW 1993, 207, 208; Knittel § 1896 BGB Rn. 42; MünchKomm/Schwab a.a.O.; Jürgens a.a.O.).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

  • BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01

    Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr

    Eine dahingehende vormundschaftsgerichtliche Maßnahme ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht des Brief-Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) sowie in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Betreuten darstellt (vgl. BayObLGZ 1996, 253/254 f. in.w.N.).

    Sie setzt voraus, dass der Betreuer ansonsten ihm übertragene Aufgaben nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLGZ 1996, 253/256; Bauer in HK-BUR § 1896 BGB Rn 267; Knittel BtG § 1896 BGB Rn. 42).

  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    Eine dahingehende vormundschaftsgerichtliche Maßnahme ist einer strengen Prüfung am Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da sie einen schweren Eingriff in das Grundrecht des Brief-Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) sowie in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) des Betreuten darstellt (vgl. BayObLGZ 1996, 253/254 f. m.w.N.).

    Sie setzt voraus, dass der Betreuer ansonsten ihm übertragene Aufgaben nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (vgl. BayObLGZ 1996, 253/256; Bauer in HK-BUR 1896 BGB Rn.267; Knittel BtG § 1896 BGB Rn.42).

  • BayObLG, 31.10.2000 - 3Z BR 272/00

    Voraussetzungen der vorläufigen Unterbringung nach Betreuungsrecht

    Die von der Kammer gezogene Schlußfolgerung ist zumindest möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BGH FGPrax 2000, 1130; BayObLGZ 1996, 253/255; Keidel/Kahl § 27 Rn. 42).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines

    Der Aufgabenkreis Postverkehr darf nur übertragen werden, wenn der Betreuer andernfalls seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten nicht erfüllen kann (BayObLGZ 1996, 253).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 129/00

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Unterbringungsmaßnahme

    Die von der Kammer gezogene Schlußfolgerung ist zumindest möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (vgl. BayObLGZ 1996, 253/255; Keidel/Kahl § 27 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96   

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https://dejure.org/1996,2937
BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96 (https://dejure.org/1996,2937)
BayObLG, Entscheidung vom 04.10.1996 - 3Z BR 148/96 (https://dejure.org/1996,2937)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 3Z BR 148/96 (https://dejure.org/1996,2937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Auswahl eines Betreuers; Folgen des Bestehens des Abhängigkeitsverhältnisses nur zum Träger der Einrichtung

  • Bt-Recht

    Abhängigkeitsverhältnis als Ausschlußgrund

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 3, 5

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 268
  • FamRZ 1997, 245
  • BayObLGZ 1996, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.11.1993 - 3Z BR 148/93

    Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Beschränkung; Zulässigkeit; Eignung;

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    a) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLG FamRZ 1994, 530 ; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 18; Palandt/Diederichsen BGB 55. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. § 1897 Rn. 9).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Die Beteiligte ist unabhängig von eigener Beschwer beschwerdeberechtigt (§ 69g Abs. 1 FGG ; BayObLG BtPrax 1995, 181 = FamRZ 1995, 1596 ).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1994 - 3 Wx 202/93

    Bestellung zum Betreuer; Abweichen vom Vorschlag; Ideale persönliche

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Die Ausschlußwirkung des § 1897 Abs. 3 BGB kann auch ein Vorschlag des Betroffenen nicht überwinden (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1416 ; Ermann/Holzhauer a.a.O.; MünchKomm/Schwab a.a.O. Rn. 23; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein Das neue Betreuungsrecht 3. Aufl. Rn. 115; Damrau/Zimmermann Betreuung und Vormundschaft 2. Aufl. § 1897 Rn. 10).
  • LG Stuttgart, 31.01.1995 - 2 T 666/94
    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Hierdurch sollen Interessenkonflikte und Belastungen des Verhältnisses zwischen Betreuer und Betreutem vermieden werden (LG Berlin BtPrax 1996, 75 = Justiz 96, 88; BT-Drucks. a.a.O.; Palandt/Diederichsen a.a.O. Rn. 12; Jürgens a.a.O. Rn. 11; Damrau/Zimmermann a.a.O.; MünchKomm/Schwab a.a.O. Rn. 27), derartige Interessenkonflikte sind insbesondere im Rahmen des Aufgabenkreises Vermögenssorge zu befürchten (BT-Drucks. 11/4528 S. 126).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 04.10.1996 - 3Z BR 148/96
    Die Voraussetzungen für die Betreuung als solche sind nicht mehr zu prüfen (vgl. a. BayObLGZ 1995, 220).
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 206/01

    Entlassung eines Elternteils als Betreuer

    a) Eine Person kann gemäß § 1897 Abs. 3 BGB nicht zum Betreuer bestellt werden, wenn sie zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Betroffene untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht,(vgl. BayObLGZ 1996, 250/252; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1897 BGB Rn. 14; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 10 f.).

    Diese Vorschrift lässt dem Gericht keinen Ermessensspielraum, sie enthält einen absoluten Ausschlussgrund (BayObLG FamRZ 1999, 50; Bienwald 1897 BGB Rn. 72) und bietet keine Möglichkeit, den Ausschluss von der Betreuerbestellung im Einzelfall zu durchbrechen (BayObLGZ 1996, 250/252 m. w. N.; BT-Drucks. 11/4528 S. 126; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 15).

  • BayObLG, 24.10.1997 - 3Z BR 350/97

    Betreuung durch Mitarbeiter eines Betreuungsvereins für Bewohner eines vom Verein

    Hierdurch sollen Interessenkonflikte und Belastungen des Verhältnisses zwischen Betreuer und Betreutem vermieden werden (BayObLGZ 1996, 250/252 m.w.N.).

    Die Tätigkeit des Beteiligten findet nicht in einem Bereich der GmbH statt, in dem kein Zusammenhang zwischen Betreuertätigkeit und seiner disziplinarischer Unterordnung zur Leitung des Heims bestehen würde (vgl. BayObLGZ 1996, 250/252).

  • BayObLG, 25.06.1998 - 4Z BR 67/98

    Ausschluss der Bestellung eines Betreuers wegen der Beschäftigung eines nahen

    Als absoluter Ausschlußgrund beläßt diese Vorschrift dem Gericht hier keinen Ermessensspielraum (vgl. BayObLGZ 1996, 250/252 = FamRZ 1997, 245 ).
  • OLG Stuttgart, 11.02.1999 - 8 W 190/98

    Ausschluss eines Betreuers bei enger Beziehung des Betreuers zum Heim des

    Auf Grund einer entsprechenden Äußerung in der amtlichen Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drs 11/4528 S. 127) wird diese Bestimmung ganz überwiegend dahin verstanden, dass diese Beziehung zur Einrichtung selbst bestehen muss und dass eine enge Beziehung zum Träger der Einrichtung nicht ausreicht (BayObLGZ 96, 250, 252 = FamRZ 97, 245 = MDR 97, 268 = BtPrax 97, 36; BayObLG RPfl 98, 159, 160 = BtPrax 98, 76; Palandt/Diederichsen, 58. Aufl. 1999, Rn 14 zu § 1897 BGB ).
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